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   BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R   

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https://dejure.org/2001,1971
BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R (https://dejure.org/2001,1971)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R (https://dejure.org/2001,1971)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R (https://dejure.org/2001,1971)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage - vorbeugende Feststellungsklage - Statthaftigkeit - Klagebefugnis - Feststellungsinteresse - Rechtsverhältnis - formeller Verwaltungsakt - Auskunft - Rechtsauskunft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren - Hinzuverdienst - Rentenunschädlichkeit - Selbstständiger Rechtsanwalt - Altersrente für Schwerbehinderte

  • Judicialis

    SGB § 34 Abs 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis bei bloß formellen Verwaltungsakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R
    Demzufolge will er lediglich abstrakt geklärt wissen, wann die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze des § 34 Abs. 2 und 3 SGB VI als Entstehens- und Bestehensvoraussetzung für das subjektive Rentenrecht im Sinne eines sog Stammrechts (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 4. Mai 1999, B 4 RA 55/98 R, SozR 3-2600 § 34 Nr. 1) gewahrt ist; im Ergebnis begehrt er abstrakt die "Feststellung", wie ein Tatbestandsmerkmal des § 34 SGB VI auszulegen ist.
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R
    Ein solches Begehren kann mit einer vorbeugenden Feststellungsklage verfolgt werden, wenn ein "überschaubarer", dh sich voraussichtlich realisierender Sachverhalt geschildert wird (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987, BVerwGE 77, 207, 212 f) und ein berechtigtes Interesse gerade an einer baldigen vorbeugenden Feststellung, also ein spezielles, auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse besteht.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R
    Rechtsverhältnisse sind durch subjektive Rechte und Pflichten gekennzeichnet (BVerwG, aaO, S 330; ferner BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995, BVerwGE 100, 83, 90).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Auszug aus BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R
    Solche Rechtsverhältnisse setzen stets einen konkreten Sachverhalt voraus (BSG, Urteil vom 25. August 1999, B 6 KA 34/98 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 32).
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 KG 3/99 B

    Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R
    Ohne Darlegung eines solchen konkreten Sachverhaltes begehrt der Kläger aber nicht die Feststellung von Rechten und Pflichten aus einem Rechtsverhältnis, vielmehr läuft sein Begehren auf die gewünschte Beantwortung einer abstrakten Rechtsfrage hinaus (vgl insoweit auch BSG, Beschluß vom 5. August 1999, B 14 KG 3/99 B).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R
    Als solches werden die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem "konkreten Sachverhalt" aufgrund einer "diesen Sachverhalt" betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm ua für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander ergeben (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992, BVerwGE 89, 327, 329).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Denn durch diese Erklärung sind die in dem Bescheid vom 22. November 1996 festgestellten subjektiven Rechte des Versicherten - (ua) auf Erwerbsunfähigkeitsrente und auch die hieraus resultierenden monatlichen Einzelansprüche - sowie die sie regelnden Verwaltungsakte von der Beklagten erkennbar nicht aufgehoben oder abgeändert worden (vgl hierzu ua Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R).

    Allein schon durch die Existenz eines solchen formellen Verwaltungsaktes ist die Klägerin mit dem Risiko behaftet, dass ihr in Zukunft uU ein insoweit "bestandskräftiger Verwaltungsakt" entgegengehalten werden könnte (vgl hierzu Urteil des Senats vom 20. Dezember 2001, aaO), der - unabhängig von der materiellen Rechtslage - das Erlöschen ihrer Forderung feststellte.

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R

    Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Das gilt hier für einen im Wege der echten Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) zu verfolgenden Auskunftsanspruch, weil das Begehren des Klägers nicht nur auf den Informationsakt als Wissensmitteilung zielt (vgl zur Auskunft nach § 15 SGB I BSG vom 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R - RdNr 21; BSG vom 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R - RdNr 9) , sondern die Feststellung auch für die Richtigkeit der Grundlage weiteren Verwaltungshandelns steht.
  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

    Damit hat sie für den sog objektiven Adressaten den Anschein erweckt, sie erlasse auch mit ihrer Erklärung über den "Abzug" des verrechneten Betrages vom "Rentenbetrag" eine Regelung, und hat insoweit bloß der Form nach einen Verwaltungsakt erlassen (zum formellen Verwaltungsakt stellv: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 9; BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 RdNr 6; BVerwGE 18, 1, 5).
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