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   BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R   

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https://dejure.org/2002,1295
BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R (https://dejure.org/2002,1295)
BSG, Entscheidung vom 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R (https://dejure.org/2002,1295)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 62/01 R (https://dejure.org/2002,1295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung der wissenschaftlichen Intelligenz - Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomphysiker beim VEB Spurenmetalle - wissenschaftliche Einrichtung - Produktionsbetrieb

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Diplom-Pysikers in Altersversorgungssystem - Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme - Altersversorgung der technischen Intelligenz - Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen ...

  • Judicialis

    AAÜG § 5; ; AAÜG § 6; ; AAÜG § 7; ; AAÜG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersversorgung der technischen Intelligenz bei einem Diplomphysiker in einem Volkseigenen Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R
    Bei Personen, die am 30. Juni 1990 in ein Versorgungssystem nicht einbezogen waren, und die nachfolgend auch nicht auf Grund originären Bundesrechts (zB Art. 9 Abs. 2, 17, 19 EinigVtr) einbezogen wurden, ist auf Grund verfassungskonformer Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob sie aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (näher hierzu stellv. Senatsurteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 3/02 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Bundesgesetzgeber durfte an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundene Ausgestaltung dieser Versorgungssysteme in der DDR ohne Willkür anknüpfen (vgl hierzu Senatsurteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R
    In dem Feststellungsverfahren des Versorgungsträgers nach § 8 AAÜG, das einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlich und außerhalb des Rentenfeststellungsverfahrens des Rentenversicherungsträgers durchzuführen ist (stellv. Senatsurteil vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570 § 8 Nr. 2), konnte der Kläger schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er vom (persönlichen) Anwendungsbereich des AAÜG nicht erfasst wird.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R
    Dies machte ihn jedoch nicht zu einer "selbstständigen staatlichen" Forschungseinrichtung iS des § 6 VO-AVIwiss (vgl hierzu im Übrigen: Urteil des Senats vom 10. April 2002 - B 4 RA 56/01 R zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R
    Es musste also das Recht zur Führung des Titels "Ingenieur" bestanden haben (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 10. April 2002 - B 4 RA 18/01 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R
    Bei Personen, die am 30. Juni 1990 in ein Versorgungssystem nicht einbezogen waren, und die nachfolgend auch nicht auf Grund originären Bundesrechts (zB Art. 9 Abs. 2, 17, 19 EinigVtr) einbezogen wurden, ist auf Grund verfassungskonformer Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob sie aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (näher hierzu stellv. Senatsurteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 3/02 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Absolventen eines abgeschlossenen technischen Studiums waren in der DDR zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nur berechtigt, wenn sie den Nachweis des Abschlusses durch ein Ingenieurzeugnis einer Fachschule der DDR erbringen konnten (Fortführung von BSG vom 10.4.2002 - B 4 RA 18/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 8, BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 62/01 R, BSG vom 8.6.2004 - B 4 RA 61/03 R und BSG vom 29.7.2004 - B 4 RA 16/04 R).

    Demzufolge hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Diplom-Physiker nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich der AVItech fallen (Urteil vom 31. Juli 2002, B 4 RA 62/01 R; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. September 2004, 1 BvR 2359/02; Urteil des BSG vom 8. Juni 2004, B 4 RA 61/03 R, und Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 16/04 R).

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    a) Der Versicherte erfüllt die persönliche Voraussetzung nicht, denn er wird - entgegen der Rechtsauffassung des LSG - nicht als Ingenieur von dieser Regelung erfasst (vgl Urteil des Senats vom 31.7.2002 - B 4 RA 62/01 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Entscheidungen vom 10. April 2002 (B 4 RA 56/01 R) und vom 31. Juli 2002 (B 4 RA 62/01 R) festgestellt, dass der volkseigenen Wirtschaft zuzurechnende Einrichtungen keine Forschungsinstitute iS der Verordnung über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR (VO-AVIwiss) sein könnten.

    bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass zu den Forschungsinstituten iS des § 6 VO-AVIwiss nur jeweils "selbständige staatliche" (wissenschaftliche) Einrichtungen zählen und nicht VEB, auch wenn sie über wissenschaftliche Forschungseinrichtungen bzw Abteilungen verfügen (vgl BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 56/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 4 S 28; BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 62/01 R, veröffentlicht in JURIS RdNr 23 f).

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