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   BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R   

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https://dejure.org/2000,3654
BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R (https://dejure.org/2000,3654)
BSG, Entscheidung vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R (https://dejure.org/2000,3654)
BSG, Entscheidung vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R (https://dejure.org/2000,3654)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherung - Altersrente - Arbeitslosigkeit - Anrechnung - Zusatzrente - DDR - Beitrittsgebiet - Altersübergangsgeld - Rentenhöchstwertfestsetzung - Beitragsbemessungsgrenze - Fiktives Entgelt - Zusatzrentenversicherung

  • Judicialis

    SGB VI § 256a Abs 2 Satz 2; ; SGB VI § 260 Satz 2; ; GG Art 14 Abs 1 Satz 1; ; GG Art 3 Abs 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Beitragsbemessungsgrenze auch bei fiktiven Verdiensten aus Beiträgen nach der FZRSV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R

    Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
    Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung zu § 256a und § 260 SGB VI in den Entscheidungen vom 10. November 1998 (BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3) und vom 9. November 1999 (SozR 3-2600 § 256a Nr. 5) auch insofern fest, als für Beiträge nach der FZRVO 1968 in deren zehnfachem Nennbetrag fiktive "Verdienste" zuerkannt und nach Aufwertung und Anhebung auf "West-Niveau" als versicherte Arbeitsentgelte behandelt werden.

    Der Wert des gegen den jeweiligen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gerichteten Rentenrechts richtet sich primär (vgl näher etwa Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 256a Nr. 5) nach der Höhe der während des Versicherungslebens versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen (§ 63 Abs. 1 SGB VI).

    Der Senat hat zu § 256a SGB VI bereits entschieden (SozR 3-2600 § 256a Nr. 5), daß die Vorschrift in Abs. 1 zunächst weitestgehend an den Wortlaut von § 70 Abs. 1 Satz 1 SGB VI anknüpft und eigenständig nur Modifikationen des Begriffs "Beitragsbemessungsgrundlage" im besonderen Zusammenhang von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8. Mai 1945 umschreibt; EP sind demgemäß insofern zu ermitteln, indem der für derartige Zeiten festgestellte "Verdienst" durch Vervielfältigung mit den Werten der Anlage 10 auf Westniveau hochgewertet wird und das Produkt durch das Durchschnittsentgelt (West) für denselben Zeitraum geteilt wird.

    Vielmehr hat der Senat (SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 S 45 f) insbesondere bereits darauf hingewiesen, daß.

    Ebensowenig wird der Kläger schließlich gegenüber Inhabern von Ansprüchen und Anwartschaften aufgrund der Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen ungerechtfertigt benachteiligt (vgl näher Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 S 47 ff).

    Ebensowenig findet in den als Zwischenresultat für die Wertbestimmung von SGB VI-Renten ermittelten Verdiensten bereits eine eigenständige Rechtsposition ihren Ausdruck (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 S 38), so daß auch insofern der Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht eröffnet ist.

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
    Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung zu § 256a und § 260 SGB VI in den Entscheidungen vom 10. November 1998 (BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3) und vom 9. November 1999 (SozR 3-2600 § 256a Nr. 5) auch insofern fest, als für Beiträge nach der FZRVO 1968 in deren zehnfachem Nennbetrag fiktive "Verdienste" zuerkannt und nach Aufwertung und Anhebung auf "West-Niveau" als versicherte Arbeitsentgelte behandelt werden.

    In diesem Zusammenhang legt § 256a SGB VI in Ergänzung von §§ 63 ff SGB VI fest, wie trotz fehlenden Deckungsverhältnisses für Versicherte im Beitrittsgebiet im nachhinein ein als "durch Beiträge versichert" geltendes Individualeinkommen aus Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit zu bilden ist (BSGE 82, 104, 112 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 10. November 1998 (BSGE 83, 104) darüber hinaus bereits dargelegt hat,.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
    Da die Beklagte grundsätzlich nur ihren Versicherten zur Leistung verpflichtet ist (BSGE 9, 67, 72; 82, 64, 66 = SozR 3-2600 § 307a Nr. 11), bedurfte es zur erforderlichen bundesdeutschen Neubegründung und Ausgestaltung ursprünglich von der DDR geregelter und mit ihr untergegangener Rechte und Anwartschaften (vgl etwa Urteil des Senats in BSGE 83, 224, 234 f mit Hinweisen auf die stRspr) im Rahmen des SGB VI auch erstmals besonderer bundesrechtlicher Grundlagen für deren Wertbestimmung nach dessen Grundsätzen.

    Sie werden darüber hinaus auch nicht gegenüber solchen Personen ungerechtfertigt benachteiligt, die am 31. Januar 1991 bereits eine Zusatzrente nach der FZRVO 1968 bezogen haben und diese Rente als bestandsgeschützten Wert gemäß § 315b SGB VI in bisheriger Höhe weiter erhalten; jedenfalls bei daneben § 307a SGB VI unterfallenden Bestandsrentnern würden andernfalls nämlich gerade diejenigen Vorteile weitgehend entwertet, aus denen sich diese Bestimmung rechtfertigt (vgl hierzu eingehend Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 307a Nr. 11).

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 54/98 R

    Ermittlung des beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens einer

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
    Dies ergibt sich mittelbar auch aus den Berechnungen der Beklagten im zwischenzeitlich bestandskräftigen Bescheid über die Ablehnung eines Übergangszuschlages, obwohl dieser sich zur Ermittlung des Durchschnittseinkommens entgegen dem Einigungsvertrag (EV) und dem SGB VI (dazu Urteil des Senats vom 9. November 1999, B 4 RA 54/98 R, SozR 3-8575 Art. 2 § 31 RÜG Nr. 1) auch auf Verdienste nach dem 31. Dezember 1991 stützt und so zu einem ohnehin überhöhten Wert der SV-Rente gelangt ist.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R

    Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
    Da die Beklagte grundsätzlich nur ihren Versicherten zur Leistung verpflichtet ist (BSGE 9, 67, 72; 82, 64, 66 = SozR 3-2600 § 307a Nr. 11), bedurfte es zur erforderlichen bundesdeutschen Neubegründung und Ausgestaltung ursprünglich von der DDR geregelter und mit ihr untergegangener Rechte und Anwartschaften (vgl etwa Urteil des Senats in BSGE 83, 224, 234 f mit Hinweisen auf die stRspr) im Rahmen des SGB VI auch erstmals besonderer bundesrechtlicher Grundlagen für deren Wertbestimmung nach dessen Grundsätzen.
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 16/94

    Umwertung von Zusatzversorgungsleistungen

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
    § 315b Nr. 3 SGB VI behält diese Vorgehensweise hinsichtlich der sog Bestandsrentner bei, die bereits vor Inkrafttreten des SGB VI am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Zusatzrente nach der FZRVO 1968 hatten (vgl hierzu Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 307b Nr. 4).
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
    Da die Beklagte grundsätzlich nur ihren Versicherten zur Leistung verpflichtet ist (BSGE 9, 67, 72; 82, 64, 66 = SozR 3-2600 § 307a Nr. 11), bedurfte es zur erforderlichen bundesdeutschen Neubegründung und Ausgestaltung ursprünglich von der DDR geregelter und mit ihr untergegangener Rechte und Anwartschaften (vgl etwa Urteil des Senats in BSGE 83, 224, 234 f mit Hinweisen auf die stRspr) im Rahmen des SGB VI auch erstmals besonderer bundesrechtlicher Grundlagen für deren Wertbestimmung nach dessen Grundsätzen.
  • LSG Sachsen, 05.12.2001 - L 4 RA 97/01

    Wert des Rechts auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Anspruch auf Berechnung

    Unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R - komme eine Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht.

    Nach der Begründung des Sozialgerichts, welches sich an der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.11.2000 (Az.: B 4 RA 72/00 R) orientierte, liege eine Verletzung von Art. 14 GG nicht vor, weil kein unzulässiger Eingriff in die hierdurch geschützte Rechtsposition des Klägers erfolge.

    Die hier vorliegende Rechtsfrage ist bereits vom BSG entschieden (vgl. SozR 3-2600 § 256a Nr. 8).

  • LSG Sachsen, 08.08.2001 - L 4 RA 73/01

    Vormerkung rentenrechtlicher Zeiten; Einbeziehung eines neuen (nach Klageerhebung

    Der Senat hat dem Kläger eine Kopie des Urteiles des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R -, welches sich mit der Rechtsfrage der Berücksichtigung der zur FZRVO 1968 gezahlten Beiträge befasst, zur Kenntnis übersandt.

    Im Übrigen schließt sich der Senat den dem Kläger bekannten Gründen des Urteils des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R (= SozR 3-2600 § 256a Nr. 8) an.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Mit der FZRVO 1968 hatte der Gesetzgeber der DDR eine Neuordnung der freiwilligen Versicherung auf Alters- und Invalidenrente im Rahmen ihres Rentenrechts eingeleitet, die dann durch die FZRVO 1971 bzw. die FZRVO 1977 neu gestaltet wurde (vgl. zur Entwicklung und Zielsetzung: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R -, in juris Rn. 23 m.w.N.).

    Das geltenden Bundesrecht kennt keine Rechtsgrundlage dafür, im Rahmen der Wertfestsetzung von Rentenrechten nach dem SGB VI fiktive DM-Verdienste oberhalb seiner jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen, die sich auf der Grundlage der FZRVO 1968 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R -, in juris) oder der FZRVO 1971 bzw. 1977 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteile vom 09. November 1999 - B 4 RA 2/99 R - und 29. Juni 2000 - B 4 RA 42/99 R -, jeweils in juris) entrichteten Beiträgen oder den nach dem AAÜG als versichert geltenden Verdiensten (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/03 R -, in juris) - neben den für die Beitragsentrichtung zur Pflichtversicherung der DDR ermittelten fiktiven Verdiensten - ergeben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 63/03

    Rentenversicherung

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich diese Entscheidung im Rahmen der nunmehr als ständig zu bezeichnenden Rechtsprechung des BSG hält, wie sie insbesondere im Urteil vom 16.11.2000 (B 4 RA 72/00 R in SozR 3-2600 § 256a Nr. 8) zum Ausdruck kommt.
  • BSG, 01.06.2016 - B 13 R 47/16 B
    Eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Entscheidungen des BSG fehlt vollständig, obgleich bereits das Urteil des SG hierauf Bezug genommen hatte (vgl BSG Urteil vom 9.11.1999 - B 4 RA 2/99 R - SozR 3-2600 § 256a Nr. 5; s auch nachfolgend BSG Urteil vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R - SozR 3-2600 § 256a Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00

    Bewertung rentenrechtlicher Zeiten - Zusammentreffen von

    Die vom BSG entwickelten Grundsätze zur Rentenwertfestsetzung nach dem SGB VI bei DDR-Sozialpflichtversicherten und gleichzeitig in der freiwilligen Zusatzrentenversicherung Versicherten sind nicht auf die hier vorliegende Fallgestaltung übertragbar (vgl. zu den Fällen der Rentenüberleitung neben dem bereits zitierten Urteil vom 9. November 1999 die Bestätigung durch BSG-Urteil vom 16. November 2000, Az: B 4 RA 72/00 R).
  • LSG Bayern, 07.08.2003 - L 14 RA 71/03

    Anspruch auf Neufeststellung einer gewährten Altersrente unter Berücksichtigung

    Eine grundsätzliche Rechtsfrage ist zu verneinen, nachdem das Bundesverfassungsgericht, a.a.O., und das Bundessozialgericht die tragenden Gedanken bereits dargelegt haben (vgl. u.a. BSG vom 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R, 23.03.2000 - B 13 RJ 35/99 R, 17.08.2000 - B 13 RJ 5/00 R, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R und 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R).
  • LSG Berlin, 13.02.2003 - L 8 RA 27/99

    Wert des Rechts auf Altersrente für Frauen; Zulässigkeit einer Anfechtungs- und

    Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen ausführlich dargelegt, wie diese Vorschrift auszulegen ist und nach welchen Grundsätzen der Versicherungsträger die persönlichen Entgeltpunkte zu ermitteln hat (BSG, Urteil vom 9. November 1999 - B 4 RA 2/99 R - SozR 3-2600 § 256 a Nr. 5; Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 42/99 - und Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R - SozR 3- 2600 § 256 a Nr. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2012 - L 4 R 319/10
    Die Berücksichtigung weiterer Arbeitsentgelte ist ausgeschlossen (vgl. Bundessozi-algericht, Urteil vom 16. November 2000, B 4 RA 72/00 R; Urteil vom 9. November 1999, B 4 RA 2/99 R; Urteil vom 31. Juli 1997, 4 RA 35/97).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2010 - L 1 R 197/07

    Berücksichtigung überführter Beiträge des Beitrittsgebietes nur bis zur

    Auch fiktive Verdienste, die ausgehend von ursprünglich nach der VO 1968 in Mark der DDR entrichteten Beiträge errechnet, auf DM aufgewertet und mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf das Niveau der westlichen Arbeitsverdienste hochgewertet wurden, können der Rentenversicherung nach dem SGB VI nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West) zugrunde gelegt werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 4277/07
  • SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00
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