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   BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B   

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https://dejure.org/2008,12240
BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B (https://dejure.org/2008,12240)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B (https://dejure.org/2008,12240)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - B 4 RS 133/07 B (https://dejure.org/2008,12240)
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B
    Der Kläger trägt vor, das angefochtene Urteil des LSG weiche von der Entscheidung des BSG vom 10.4.2002 (B 4 RA 10/02 R) ab, in dem es als Kriterium die Systematik der Volkswirtschaft und nicht das tatsächliche Gepräge sowie den Sprachgebrauch der DDR herangezogen habe.

    Dies würde auch deshalb überraschen, weil sich das LSG ua gerade auf die vom Kläger zitierte Entscheidung des BSG vom 10.4.2002 (aaO) berufen hat.

  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B
    Der Beschwerdeführer muss hierzu die im angestrebten (späteren) Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B
    Denn es ist höchstrichterlich geklärt, dass maßgeblich auf das tatsächliche Gepräge abzustellen ist (vgl zB BSG, Urteil vom 18.12.2003, SozR 4-8570 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B
    Eine erweiternde Auslegung steht das Analogieverbot entgegen (dazu stellvertr: BSG, Urteil vom 7.9.2006, SozR 4-8570 § 1 Nr. 11, RdNr 16, 23).
  • BSG, 25.09.2007 - B 4 RS 19/07 B
    Auszug aus BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Beschlüsse vom 17.10.2007 (B 4 RS 40/07 B) und vom 25.9.2007 (B 4 RS 19/07 B), die gleichfalls einen KfL zum Gegenstand hatten.
  • BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 40/07 B
    Auszug aus BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Beschlüsse vom 17.10.2007 (B 4 RS 40/07 B) und vom 25.9.2007 (B 4 RS 19/07 B), die gleichfalls einen KfL zum Gegenstand hatten.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B
    Dieser ist gegeben, wenn tragende Rechtssätze, die der angefochtenen Entscheidung sowie einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts zu Grunde gelegen haben, nicht übereinstimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dementsprechend zieht auch die spätere Rechtsprechung den Umstand der organisatorischen Zuordnung durchgehend als weder notwendiges noch hinreichendes Hilfskriterium allenfalls bestätigend heran (vgl Beschluss vom 13.2.2008 - B 4 RS 133/07 B - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dementsprechend zieht auch die spätere Rechtsprechung den Umstand der organisatorischen Zuordnung durchgehend als weder notwendiges noch hinreichendes Hilfskriterium allenfalls bestätigend heran (vgl BSG Beschluss vom 13.2.2008 - B 4 RS 133/07 B - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 1/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dementsprechend zieht auch die spätere Rechtsprechung den Umstand der organisatorischen Zuordnung durchgehend als weder notwendiges noch hinreichendes Hilfskriterium allenfalls bestätigend heran (vgl Beschluss vom 13.2.2008 - B 4 RS 133/07 B - Juris RdNr 11) .
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