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   BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R   

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BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R (https://dejure.org/2014,38000)
BSG, Entscheidung vom 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R (https://dejure.org/2014,38000)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R (https://dejure.org/2014,38000)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Zahlungsverzug - Vertreten der Nichtzahlung der Beiträge - Beendigung ohne gesonderten Hinweis auf drohenden Verlust des Versicherungsschutzes

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung; Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag; Zahlungsverzug; Vertreten der Nichtzahlung der Beiträge; Beendigung; keine Hinweispflicht des Leistungsträgers auf drohenden Verlust des Versicherungsschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2 Nr 1 SGB 3, § 28a Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3, § 28a Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 3 vom 28.05.2008, § 28a Abs 2 S 2 Nr 3 SGB 3 vom 28.05.2008, § 31 S 1 SGB 10
    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Zahlungsverzug - Vertreten der Nichtzahlung der Beiträge - Beendigung - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers auf drohenden Verlust des Versicherungsschutzes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung; Beendigung aufgrund Zahlungsverzugs; Nicht zu vertretender Verzug des Schuldners

  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Zahlungsverzug - Vertreten der Nichtzahlung der Beiträge - Beendigung - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers auf drohenden Verlust des Versicherungsschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung; Beendigung aufgrund Zahlungsverzugs; Nicht zu vertretender Verzug des Schuldners

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung; Beendigung aufgrund Zahlungsverzugs; Nicht zu vertretender Verzug des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Deckungsverhältnis der Sozialversicherung; Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag eines Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung endet bei länger als dreimonatigem Verzug mit der Beitragszahlung, ohne dass es zuvor eines gesonderten Hinweises auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedarf (Anschluss an BSG vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R = SozR 4-4300 § 28a Nr. 3).

    Entgegen der Ansicht des BSG (Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3, RdNr 18 ff) halte der Senat einen gesonderten Hinweis hierauf für erforderlich.

    Nach dem Urteil des BSG vom 30.3.2011 (B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3) ende das auf Antrag begründete Versicherungspflichtverhältnis Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung, wenn diese länger als drei Monate mit der Beitragszahlung in Verzug seien, ohne dass es zuvor eines besonderen Hinweises auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedürfe.

    Zudem könnte eine Verletzung des § 28a Abs. 2 S 2 Nr. 3 SGB III aF im Zusammenhang mit der hier streitigen Frage, ob es eines vorherigen Hinweises der Bundesagentur für Arbeit zur Herbeiführung der Rechtsfolge der Norm bedarf, in Anbetracht des vom BSG mit Urteil vom 30.3.2011 (B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3) entschiedenen Rechtsstreits und des hiesigen Verfahrens nicht als offensichtlich angesehen werden.

    Zwar hat der 12. Senat des BSG entschieden (Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3 RdNr 17) , dass bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bei fortbestehender und ausgeübter Tätigkeit eines als Selbständiger am Geschäftsleben teilnehmenden Schuldners nicht die Obliegenheit beseitigen kann, durch geeignete organisatorische Maßnahmen die zeitgerechte Begleichung fälliger Beitragsschulden sicherzustellen.

    (aa) Wie bereits der 12. Senat mit Urteil vom 30.3.2011 (B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3) entschieden hat, ist ein gesonderter Hinweis auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes nicht erforderlich, um die Rechtsfolge des § 28a Abs. 2 S 2 Nr. 3 SGB III aF auszulösen.

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    Die Anwartschaft auf Alg durch die Einzahlung eigener Beiträge unterfalle nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 12.2.1986 - 1 BvL 39/83 - BVerfGE 72, 9 = SozR 4100 § 104 Nr. 13) dem Schutzbereich des Art. 14 GG.

    Nach der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des 1. Senats des BVerfG vom 12.2.1986 (1 BvL 39/83 - BVerfGE 72, 9, 18 = SozR 4100 § 104 Nr. 13) werden durch die Eigentumsgarantie Ansprüche auf Alg und Rechtspositionen solcher Versicherten geschützt, die innerhalb der gesetzlichen Rahmenfrist die Anwartschaftszeiten erfüllt haben, und ist es für diesen Personenkreis mit Art. 14 GG nicht vereinbar, wenn die Anwartschaftszeit übergangslos verdoppelt wird.

    Ob auch andere Rechtspositionen, die sich aus dem Recht der Arbeitsförderung ergeben, der Eigentumsgarantie unterfallen, hat das BVerfG offengelassen (BVerfGE 72, 9, 18 = SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 12) und zudem betont, dass sich die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 S 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfGE 72, 9, 22 mwN = SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 14) .

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    Diese bestandskräftige Regelung hat der erkennende Senat wegen Vorgreiflichkeit für die Entscheidung in diesem Verfahren seinem Urteil ohne eigene Prüfung zugrunde zu legen (Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R - RdNr 22 mwN, vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4) .

    Diese bestandskräftige Entscheidung hat der erkennende Senat seinem Urteil ohne eigene Prüfung zugrunde zu legen (nochmals Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R - RdNr 22 mwN, vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4) .

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    Das wörtliche Angebot des Schuldners reicht jedoch gemäß § 295 S 1 BGB dann zur Begründung des Annahmeverzugs aus, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werde (vgl auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1396, 1397) .
  • BGH, 03.04.2007 - X ZR 104/04

    Angemessenheit der Fristsetzung bei Annahmeverzug des Bestellers

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    Bietet der Schuldner aber die Leistung in einer den Gläubigerverzug begründenden Weise an, wozu notwendig ist, dass die Leistung - wie hier - vollständig angeboten wird (Grüneberg in Palandt, BGB, 73. Aufl 2014, § 286 RdNr 37) , wird der Verzug geheilt (BGH NJW 2007, 2761, 2762 Tz 7) .
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    So wie die Versicherungspflicht auf Antrag nach § 28a SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt (BSG Urteil vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R - Juris RdNr 9; BSG SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 12, Nr. 5 RdNr 11, Nr. 6 RdNr 11, Nr. 7 RdNr 11) , endet ein derart begründetes Versicherungspflichtverhältnis bei Entfallen der Voraussetzungen kraft Gesetzes.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    Auszugehen ist dabei vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in die Entscheidung einbezogen hat (BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21 RdNr 18 mwN; BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 4 RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Auszug aus BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R
    Der Qualifizierung des Schreibens vom 17.12.2008 als Verwaltungsakt mit diesen Regelungen steht das Urteil des 12. Senats des BSG vom 27.6.2012 (B 12 KR 11/10 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 4 ) nicht entgegen.
  • SG Karlsruhe, 11.12.2018 - S 4 AL 1712/18

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Prämienzahlung bei Bestehen einer

    Da die fachlichen Weisungen der Rechtslage zulasten der Klägerin widersprechen, sind die Weisungen vorliegend unbeachtlich (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2013 - L 8 AL 1225/11 -, Rn. 28, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. November 2012 - L 9 AL 59/10 -, Rn. 49 - 50, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. September 2011 - L 7 AL 104/09 -, Rn. 26, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. August 2011 - L 13 AL 350/11 -, Rn. 43, juris; BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 -, Rn. 40, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2009 - L 1 AL 195/08 -, Rn. 69, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. September 2016 - L 10 AL 17/16 -, Rn. 39, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2019 - L 18 AL 90/18

    Voraussetzungen der Beendigung eines freiwilligen

    Das SG hat mit dem angefochtenen Urteil die sinngemäße Feststellung der Beklagten vom 15. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2017 über die Beendigung des bestehenden Versicherungspflichtverhältnisses mit Ablauf des 30. April 2016 zu Recht aufgehoben, weil die vom Kläger insofern zulässigerweise erhobene kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - juris Rn. 12; Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - juris Rn. 13 m.w.N.) begründet ist.

    Die Beklagte hat dem Kläger auch nicht - anders als in den Vorjahren - mit einem ggf. bindenden Bescheid (vgl. § 77 SGG) bescheinigt, Beiträge in der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2016 für die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung entrichtet zu haben; ein entsprechender feststellender Verwaltungsakt i.S. von § 31 Satz 1 SGB X liegt nicht vor (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - a.a.O. Rn. 23 ff.).

    Insofern ist § 286 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend anwendbar, da das Gesetz mit dem Begriff "Verzug" auf das entsprechende zivilrechtliche Rechtsinstitut Bezug nimmt, so dass § 286 BGB insgesamt anwendbar ist, soweit sich aus § 28a SGB III - wie hier - keine Einschränkung ergibt (vgl. nunmehr BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - juris Rn. 42).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17

    (Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung

    Abzustellen ist auf den Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der in Kenntnis der tatsächlichen Zusammenhänge den wirklichen Willen der Behörde erkennen kann (Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2015, § 31 Rdnr. 25 ff. m.w.N., und BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014, Aktenzeichen B 5 AL 2/14 R, zitiert nach juris, Rdnr. 24 m.w.N.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2020 - L 2 AL 18/13

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Bestehen

    Auszugehen ist dabei vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in die Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 04. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R -, SozR 4-4300 § 28a Nr. 10, Rn. 24).

    Der Senat schließt sich der entsprechenden Rechtsprechung des 5. Senates des BSG (Urteil vom 04. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R -juris) an.

    Eine "einfache" Gesetzesverletzung wie die hier mögliche steht den in § 40 Abs. 2 SGB X aufgeführten, eine Nichtigkeit begründenden Fehlern nicht gleich (vgl BSG, Urteil vom 04. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R).

  • LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszugehen ist dabei vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die relevanten Zusammenhänge berücksichtigt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 10 = juris Rdnr. 24, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19

    Beendigung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei nicht

    Bindende (vgl. § 77 SGG) Feststellungsbescheide über geleistete Beitragszahlungen hatte die Beklagte dem Kläger nur für die Zeit bis zum 31. Mai 2016 erteilt (Beitragsnachweis vom 13. Mai 2016; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - a.a.O. Rn. 23 ff.).

    Insofern ist § 286 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend anwendbar, da das Gesetz mit dem Begriff "Verzug" auf das entsprechende zivilrechtliche Rechtsinstitut Bezug nimmt, so dass § 286 BGB insgesamt anwendbar ist, soweit sich aus § 28a SGB III - welches hier nicht der Fall ist - keine Einschränkung ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - juris Rn. 42).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 25 AS 1835/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein -

    Denn eine interne Dienstanweisung vermag weder die Norm eines formellen Gesetzes, noch einen - wie hier - eindeutig gefassten AVGS zu modifizieren (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - juris), was hier umso mehr gilt, als nicht Geschäftsanweisungen des Beklagten in Rede stehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 6 U 3246/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Dauer der unfallbedingten

    Der Senat hat den teilweise angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 4. Februar 2010 nach dem Regelungsgehalt und dem objektivierten Empfängerhorizont (vgl. BSG; Urteil vom 4. Dezember 2014 B 5 AL 2/14 R - juris) dahingehend ausgelegt, dass beide Parteien davon ausgegangen sind und dies auch durften, dass, weil letztlich nur noch ein Verletztengeldanspruch im Raum stand, hierüber im Sinne der Ablehnung entschieden worden ist.
  • SG Frankfurt/Main, 27.03.2023 - S 15 AL 135/22

    Wann endet im Alter die Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung?

    Spiegelbildlich zur antragsabhängigen Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III, die bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt (vgl. BSG Urt. v. 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R), endet umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 5 SGB III kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt (vgl. BSG Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R; Urt. v. 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 11 AL 109/13
    Dabei ist eine Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses dann anzunehmen, wenn Anhaltspunkte für eine willensgetragene, dauerhafte Aufgabe der selbständigen Tätigkeit vorliegen, d.h. Indizien dafür sprechen, dass der der selbständigen Tätigkeit des Versicherten zugrunde liegende Geschäftsbetrieb von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr Grundlage für die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Versicherten sein sollte (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R-).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 3648/16
  • SG Osnabrück, 17.03.2017 - S 48 AL 165/13

    Arbeitslosenversicherung - selbständige Tätigkeit - kein Ausschluss des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 AL 104/14
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