Rechtsprechung
BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Bundessozialgericht
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6, § 7 S 2 SGB 9, § 14 Abs 4 S 1 SGB 9, § 42 Abs 1 Nr 3 SGB 9, § 75 Abs 2 SGG
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen ... - rewis.io
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für die Erbringung von Leistungen der beruflichen Rehabilitation in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Anschluss an Leistungen der medizinischen Rehabilitation
- datenbank.nwb.de
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)
Zuständiger Leistungsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Bundesagentur für Arbeit ./. Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 05.04.2016 - S 4 R 1321/13
- SG Nürnberg, 04.05.2016 - S 4 R 1321/13
- LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R
Papierfundstellen
- NZS 2020, 901
Wird zitiert von ... (15)
- LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20 Die Zuständigkeit des leistenden Rehabilitationsträgers gegenüber dem Leistungsberechtigten im Außenverhältnis begründet eine eigene gesetzliche Verpflichtung und bildet für den Leistungsberechtigten den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der erbrachten Leistung (BSG 26.02.2020, B 5 R 1/19 R, juris Rn 12).
- LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 KR 1253/22
Zum Anspruch eines Notfallsanitäters gegen den Rentenversicherungsträger auf …
Die Zuständigkeit des leistenden Rehabilitationsträgers gegenüber dem Leistungsberechtigten im Außenverhältnis begründet eine eigene gesetzliche Verpflichtung und bildet für den Leistungsberechtigten den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der erbrachten Leistung (BSG 26.02.2020, B 5 R 1/19 R, juris Rn 12). - BSG, 09.11.2022 - B 5 R 17/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge - …
Danach lässt die Regelung in § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF grundsätzlich die Erstattungsregelungen der §§ 102 ff SGB X unberührt (…vgl BSG Urteil vom 11.9.2018 - B 1 KR 6/18 R - BSGE 126, 269 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 29, RdNr 9) und enthält lediglich für den zweitangegangenen Rehabilitationsträger eine Spezialregelung gegenüber § 102 SGB X (…grundlegend BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 10 f; vgl zB BSG Urteil vom 11.9.2018 - B 1 KR 6/18 R - BSGE 126, 269 RdNr 10; BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 1/19 R - SozR 4-2600 § 11 Nr. 1 RdNr 14) .
- LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
Aufgedrängte Zuständigkeit, Erstattungsanspruch, Leistungen zur Teilhabe am …
Das Verfahren ist mit Beschluss des Senats vom 04.02.2019 zum Ruhen gebracht worden, nachdem der Senat auf sein Urteil vom 26.09.2018 - Az. L 19 R 444/16 - und die beim Bundessozialgericht hiergegen anhängige Revision - Az. B 5 R 1/19 R - hingewiesen hatte.Bei dieser medizinischen Konstellation lagen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI nicht vor, weil durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Wiedereingliederung des Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - BayLSG, Urteil vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16; juris) nicht zu erwarten war.
Dies hat das BSG in seinem Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - ausdrücklich festgestellt (…BSG, a.a.O., Rn 28 f.).
- LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 357/18
Leistungen, Rentenversicherung, Krankenkasse, Rehabilitation, Bescheid, …
Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation" im Sinne von § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI erfordert eine Prognose dahingehend, dass der Versicherte durch die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussichtlich zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden kann (BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R).Grund hierfür war gewesen, die Entscheidung des beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Revisionsverfahrens B 5 R 1/19 R abzuwarten.
Die Vorschrift räumt dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem materiell-rechtlich originär zuständigen Träger einen spezialgesetzlichen Anspruch ein, der die allgemeinen Erstattungsansprüche der §§ 102 ff. SGB X verdrängt (BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - juris).
- LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 498/18
Erstattungsanspruch, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Prognose, …
Ferner hat der Senat darauf hingewiesen, dass das BSG im hierüber anhängigen Revisionsverfahren die Rechtsauffassung des Senats mit Urteil vom 26.02.2020 bestätigt habe (B 5 R 1/19 R).Eine Eingliederung des Versicherten in den geschützten besonderen Bereich, den Arbeitsbereich einer WfbM, in dem zumindest ein gewisses Maß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbracht werden kann, stellt kein Rehabilitationsziel der gesetzlichen Rentenversicherung dar (BSG, Urteil vom 26.02.2020, - B 5 R 1/19 R, Rdnr. 27 ff.; Bayer. LSG, Urteil vom 26.09.2018, - L 19 R 444/16 -, jeweils juris).
- LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21
Leistungen, Rente, Erwerbsminderung, Bewilligung, Rentenversicherung, …
Außerdem führe das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R aus, dass das Rehabilitationsziel des § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein müsse.Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist eine sozialrechtliche Anspruchsnorm nur auf solche Sachverhalte anwendbar, die nach ihrem Inkrafttreten verwirklicht werden - es sei denn, das Gesetz erstreckt seinen Geltungsanspruch auch auf solche Umstände, die vor seinem Inkrafttreten entstanden sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R, Rn.13 m.w.N.).
Es bleibt aber dabei, dass der zweitangegangene, die Rehabilitationsleistung tatsächlich erbringende Leistungsträger (leistender Rehabilitationsträger) gegen den nach den Leistungsgesetzen eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger einen Erstattungsanspruch erwirbt (§ 16 Abs. 1 SGB IX n.F., vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R, Rn. 17 m.w.N.).
Letzteres ist nach § 43 SGB VI aber grundsätzlich nur der Fall, wenn die Fähigkeit eines Versicherten eingeschränkt ist, unter den üblichen Bedingungen "des allgemeinen Arbeitsmarktes" erwerbstätig zu sein (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R, Rn. 25).
- LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 761/18
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Der Senat hat die Beteiligten unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.02.2020, B 5 R 1/19 R, um ergänzende Stellungnahme gebeten.Eine Beiladung des Versicherten zum Rechtsstreit war nicht erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - juris).
- LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 584/18
Aufgedrängte Zuständigkeit, Beschleunigung der Zuständigkeitserklärung, …
Der Rechtsstreit hat im Hinblick auf das beim BSG anhängige Verfahren B 5 R 1/19 R geruht.Dabei war eine Beiladung des Versicherten nicht erforderlich (vgl. BSG, Urt. v. 26.02.2020, Az. B 5 R 1/19 R - nach juris).
- LSG Bayern, 26.10.2022 - L 19 R 331/18
Leistungen, Erwerbsminderung, Rente, Rentenversicherung, Arzt, Versorgung, …
Bei dieser medizinischen Konstellation lagen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2a SGB VI nicht vor, weil durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Wiedereingliederung der Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R; Bayer. LSG, Urteil vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16; juris) nicht zu erwarten war. - BSG, 31.08.2021 - B 5 R 151/21 B
Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Hamburg, 30.06.2020 - L 3 R 135/18
(Leistungen zur Teilhabe - Hörhilfenversorgung - erstangegangener, nachrangig …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
Eine zu erwartende deutliche Überschreitung des in § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB VI …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2020 - L 8 SO 29/19
Voraussetzungen des Anspruchs eines gehbehinderten Versicherten auf Versorgung …
- BSG, 22.02.2021 - B 5 R 262/20 B
Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben