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   BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B   

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BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B (https://dejure.org/2016,40807)
BSG, Entscheidung vom 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B (https://dejure.org/2016,40807)
BSG, Entscheidung vom 02. August 2016 - B 5 R 131/16 B (https://dejure.org/2016,40807)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    12 Im Übrigen setzt die Bezeichnung einer Abweichung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG die Darlegung voraus, dass das LSG die Rechtsprechung des BSG im angefochtenen Urteil infrage stellt, was nicht der Fall ist, wenn es einen höchstrichterlichen Rechtssatz missverstanden oder übersehen und deshalb das Recht fehlerhaft angewendet haben sollte (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

    Deshalb hätte der Kläger vertieft darauf eingehen müssen, dass das LSG im angefochtenen Urteil nicht lediglich die Tragweite der höchstrichterlichen Rechtsprechung verkannt, sondern dieser Rechtsprechung bewusst einen eigenen Rechtssatz entgegengesetzt hat (vgl BSG Beschlüsse vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN und vom 1.6.2015 - B 9 SB 10/15 B - Juris RdNr 6).

  • BSG, 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Begrenzung

    Auszug aus BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B
    Deshalb hätte der Kläger vertieft darauf eingehen müssen, dass das LSG im angefochtenen Urteil nicht lediglich die Tragweite der höchstrichterlichen Rechtsprechung verkannt, sondern dieser Rechtsprechung bewusst einen eigenen Rechtssatz entgegengesetzt hat (vgl BSG Beschlüsse vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN und vom 1.6.2015 - B 9 SB 10/15 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 13.02.2013 - B 5 R 398/12 B
    Auszug aus BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B
    Dafür genügt es keinesfalls, isoliert einzelne Sätze aus den bundesgerichtlichen Entscheidungen zu referieren und - völlig losgelöst von ihrem Bezugsrahmen - zu behaupten, es handele sich dabei um tragende höchstrichterliche Rechtssätze (Senatsbeschluss vom 13.2.2013 - B 5 R 398/12 B - BeckRS 2013, 66978 RdNr 8).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
    Auszug aus BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B
    Stattdessen ist der tatsächliche und rechtliche Kontext darzustellen, in dem die herangezogenen bundesgerichtlichen Rechtssätze stehen (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B - BeckRS 2007, 41946 RdNr 10 mwN).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B
    7 Der Kläger macht geltend, der Senat habe in seinem Urteil vom 26.4.2005 (B 5 RJ 6/04 R - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2) folgenden Rechtssatz aufgestellt:.
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten

    Auszug aus BSG, 02.08.2016 - B 5 R 131/16 B
    ... "wenn sich dem Betroffenen nicht aufdrängt, dass es eine günstigere (materielle) Gestaltungsmöglichkeit gibt, Beratungspflichten in gesteigerter Weise bestehen (so z.B. BSG, Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 8/14 R, juris, Rn. 27, wenn eine nicht auf den ersten Blick durchschaubare Alternativmöglichkeit besteht).".
  • BSG, 01.10.2019 - B 13 R 360/17 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dafür genügt es nicht, isoliert eine einzelne aus der Entscheidung abgeleitete Passage zu referieren und - völlig losgelöst von ihrem Bezugsrahmen - zu behaupten, es handele sich um einen tragenden höchstrichterlichen Rechtssatz (vgl BSG Beschluss vom 2.8.2016 - B 5 R 131/16 B - BeckRS 2016, 72069 RdNr 11 mwN) .
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