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   BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R   

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BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R (https://dejure.org/2011,17762)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R (https://dejure.org/2011,17762)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 2/10 R (https://dejure.org/2011,17762)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit - Beitrittsgebiet - Überführung in die Rentenversicherung - Entgeltbegrenzung - Beitragsbemessungsgrenze - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit; Beitrittsgebiet; Überführung in die Rentenversicherung; Entgeltbegrenzung; Beitragsbemessungsgrenze; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 AAÜG, § 7 Abs 1 S 1 AAÜG vom 27.07.2001, § 8 Abs 1 AAÜG vom 03.08.2001, § 8 Abs 2 AAÜG vom 03.08.2001, § 8 Abs 5 S 2 AAÜG
    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit - Beitrittsgebiet - Überführung in die Rentenversicherung - Entgeltbegrenzung - Beitragsbemessungsgrenze - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 AAÜG, § 7 Abs 1 S 1 AAÜG vom 27.07.2001, § 8 Abs 1 AAÜG vom 03.08.2001, § 8 Abs 2 AAÜG vom 03.08.2001, § 8 Abs 5 S 2 AAÜG
    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit - Beitrittsgebiet - Überführung in die Rentenversicherung - Entgeltbegrenzung - Beitragsbemessungsgrenze - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Begrenzung der während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit erzielten Arbeitsentgelte

  • rewis.io

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit - Beitrittsgebiet - Überführung in die Rentenversicherung - Entgeltbegrenzung - Beitragsbemessungsgrenze - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente; Zulässigkeit der Begrenzung der während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit erzielten Arbeitsentgelte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stasi-Mitarbeiter bekommen keine höheren Renten

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Mit Bescheid vom 1.11.1999 korrigierte das Bundesverwaltungsamt unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 - 1 BvL 11/94 ua - seine früheren Bescheide über die Begrenzung des Zahlbetrags, soweit hierdurch ein Rentenzahlbetrag in Höhe von 990 DM unterschritten worden sei.

    Mit Bescheid vom 15.3.2000 berücksichtigte das Bundesverwaltungsamt unter Abänderung früherer Bescheide das während der Zugehörigkeit des Klägers zum Sonderversorgungssystem des MfS/AfNS erzielte Arbeitsentgelt oder -einkommen nunmehr im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95 und 1 BvR 1560/97 - bis zur Höhe des jeweiligen Durchschnittseinkommens im Beitrittsgebiet und verwies hinsichtlich des danach maßgeblichen Entgelts auf die Anlage 1 des Bescheides.

    § 7 Abs. 1 S 1 AAÜG iVm der Anlage 6 AAÜG idF des 2. AAÜG ÄndG setzt die Vorgaben des BVerfG vom 28.4.1999 (1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 - BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) um.

    Ebenso wenig hat sich ein Wandel in der Auslegung des § 7 Abs. 1 S 1 AAÜG seit der Entscheidung des BVerfG vom 28.4.1999 (BVerfGE 100, 138) vollzogen.

    Das BVerfG hat mit Urteil vom 28.4.1999 (BVerfGE 100, 138) mit bindender Wirkung für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) sowie mit Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 BVerfGG) entschieden, dass die durch § 7 Abs. 1 S 1 AAÜG iVm Anlage 6 AAÜG idF des RÜG-ÄndG für Angehörige des Sonderversorgungssystems des MfS/AfNS vorgenommene Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen auf 70 vH des jeweiligen Durchschnittsentgelts im Beitrittsgebiet mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG nicht vereinbar und nichtig ist, soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt wird.

    Zu einer weitergehenden Berücksichtigung der Arbeitsentgelte ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (BVerfG vom 28.4.1999 aaO 182 f) .

    können unter diesen Umständen keine neuen Gesichtspunkte gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG mit Urteil vom 28.4.1999 (BVerfGE 100, 138) entnommen werden.

  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Im Beschluss vom 22.6.2004 - 1 BvR 1070/02 - habe das BVerfG eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung des § 7 Abs. 1 AAÜG ausdrücklich für den Fall zugelassen, dass neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorlägen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.

    Entgegen der Auffassung der Revision ist schließlich dem Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 22.6.2004 (1 BvR 1070/02 - SozR 4-8570 § 7 Nr. 2) nicht etwa zu entnehmen, dass eine "sachlich und zeitlich umfassende, auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse erarbeitete Analyse des Besoldungs- und Versorgungssystems im Bereich des MfS/AfNS" notwendig und hinreichend sein könnte, eine Änderung der hiernach rechtlich relevanten tatsächlichen Verhältnisse zu belegen.

    Dass die diesbezüglichen "Erkenntnisse" - worauf der Beschluss vom 22.6.2004 ausdrücklich hinweist - ohnehin nur begrenzte Zeiträume erfassen bzw von "zahlreichen Vorbehalten" abhängen, fällt daneben nicht mehr ins Gewicht, zumal im Übrigen die Einbettung der Verdiensthöhe in das Gesamtkonzept der Selbstprivilegierung durch die weiteren von der Kammerentscheidung aufgeführten Aspekte auch von dieser ausdrücklich bestätigt wird (Beschluss vom 22.6.2004 aaO RdNr 17) .

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 24/03 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Wie bereits das BSG mit Urteil vom 29.1.2004 (B 4 RA 24/03 R - BSGE 92, 105, 112 = SozR 4-8570 § 7 Nr. 1) festgestellt hat, hat sich insofern durch das 2. AAÜG-ÄndG die Rechtslage nicht geändert.

    Zugleich hat es - wie sich aus dem letzten Halbsatz der Entscheidungsformel und den tragenden Gründen der Entscheidung ergibt - in verfassungskonformer Auslegung entschieden, dass die besondere Beitragsbemessungsgrenze nach Maßgabe der jeweiligen Durchschnittsverdienste in der DDR verfassungsgemäß ist (vgl BSG Urteil vom 29.1.2004 - B 4 RA 24/03 R - BSGE 92, 105, 108 = SozR 4-8570 § 7 Nr. 1) .

  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Entsprechende Mitteilungen des Versorgungsträgers stellen keine den Rentenversicherungsträger gemäß § 8 Abs. 5 S 2 AAÜG bindenden Verwaltungsakte, sondern lediglich unverbindliche Hinweise auf die Gesetzeslage dar (BSG Urteile vom 18.7.1996 - 4 RA 7/95 - SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 7; 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R - BSGE 90, 102, 109 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10 und 14.5.2003 - B 4 RA 65/02 R - SozR 4-8570 § 6 Nr. 1) .

    Solche Aussagen überschreiten die Entscheidungskompetenz des Versorgungsträgers (BSG Urteil vom 29.10.2002 aaO) .

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Schon deshalb und weil der auf die Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde beschränkten Entscheidung keine materielle Rechtskraft und keine Bindungswirkung iS des § 31 Abs. 1 BVerfGG zukommt (vgl BVerfG Beschluss vom 7.3.1968 - 2 BvR 354/66 ua - BVerfGE 23, 191, 207) , ist vorliegend nicht darauf einzugehen, ob das BVerfG in der Beschluss-Besetzung überhaupt der gesetzliche Richter sein könnte, hätte es tatsächlich in der Sache von der Entscheidung vom 28.4.1999 abweichende Aussagen getroffen.
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Die Fachgerichte haben zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm, auf die es für den Ausgang des Rechtsstreits ankommt, und zur Vorbereitung einer Vorlage an das BVerfG unter anderem auch die hierfür im Einzelfall maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen zu ermitteln und darzustellen (vgl BVerfG Beschluss vom 12.5.1992 - 1 BvL 7/89 - BVerfGE 86, 71 ff; Beschluss vom 14.10.2003 - 2 BvL 19/02 - ZBR 2004, 47 ff; Beschluss vom 18.4.2006 - 2 BvL 8/05 - WM 2006, 1166 ff = BFH/NV 2006, Beilage 3, 364 ff) .
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht nicht aus (BVerfG Beschluss vom 16.11.1992 - 1 BvL 31/88 ua - BVerfGE 87, 341 ff) .
  • BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02

    Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Die Fachgerichte haben zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm, auf die es für den Ausgang des Rechtsstreits ankommt, und zur Vorbereitung einer Vorlage an das BVerfG unter anderem auch die hierfür im Einzelfall maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen zu ermitteln und darzustellen (vgl BVerfG Beschluss vom 12.5.1992 - 1 BvL 7/89 - BVerfGE 86, 71 ff; Beschluss vom 14.10.2003 - 2 BvL 19/02 - ZBR 2004, 47 ff; Beschluss vom 18.4.2006 - 2 BvL 8/05 - WM 2006, 1166 ff = BFH/NV 2006, Beilage 3, 364 ff) .
  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Die Fachgerichte haben zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm, auf die es für den Ausgang des Rechtsstreits ankommt, und zur Vorbereitung einer Vorlage an das BVerfG unter anderem auch die hierfür im Einzelfall maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen zu ermitteln und darzustellen (vgl BVerfG Beschluss vom 12.5.1992 - 1 BvL 7/89 - BVerfGE 86, 71 ff; Beschluss vom 14.10.2003 - 2 BvL 19/02 - ZBR 2004, 47 ff; Beschluss vom 18.4.2006 - 2 BvL 8/05 - WM 2006, 1166 ff = BFH/NV 2006, Beilage 3, 364 ff) .
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
    Entsprechende Mitteilungen des Versorgungsträgers stellen keine den Rentenversicherungsträger gemäß § 8 Abs. 5 S 2 AAÜG bindenden Verwaltungsakte, sondern lediglich unverbindliche Hinweise auf die Gesetzeslage dar (BSG Urteile vom 18.7.1996 - 4 RA 7/95 - SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 7; 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R - BSGE 90, 102, 109 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10 und 14.5.2003 - B 4 RA 65/02 R - SozR 4-8570 § 6 Nr. 1) .
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R

    Beitrittsgebiet - Rentenhöchstwertfestsetzung - verfassungswidrige besondere

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 11/03 R

    Feststellung des Rentenwertes bei früher zusatzversorgten Bestandsrentnern des

  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Umwandlung einer Rente

  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 15/04 R

    Bestandsrente des Beitrittsgebietes - Berechnung der Vergleichsrente -

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BSG, 27.06.2019 - B 5 RS 2/18 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Es ist vielmehr Aufgabe des Revisionsgerichts, durch Ermittlung, Feststellung und Würdigung derartiger Tatsachen die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicherzustellen und so die Rechtseinheit zu wahren (BSG Urteil vom 25.10.1994 - 3/1 RK 57/93 - SozR 3-2500 § 34 Nr. 4 S 19 = juris RdNr 27; BSGE 84, 90, 94 f, 97 = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 S 16 f, 19; BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 6 S 26 f; BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 18 und BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 RdNr 31 jeweils mwN; vgl auch Urteil des Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3 RdNr 34; vgl zur Zulässigkeit einer Beweiserhebung in Bezug auf generelle Tatsachen im Revisionsverfahren BSG Großer Senat Beschluss vom 12.12.2008 - GS 1/08 - BSGE 102, 166 = SozR 4-1500 § 41 Nr. 1, RdNr 33) .
  • BSG, 08.07.2014 - B 5 RS 12/14 B
    Die Beschwerdebegründung geht insbesondere nicht ausreichend auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 (B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3) ein.

    13 Der Entscheidung vom 14.12.2011 (aaO) widersprechende Rechtsprechung oder Literatur gibt die Beschwerdebegründung nicht an.

    Diese neue rechtserhebliche Veränderung der "typusbezogenen Relation" habe der erkennende Senat im Urteil vom 14.12.2011 (aaO) nicht berücksichtigt.

    15 Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 28.4.1999 (BVerfGE 100, 138, 178, 179 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 20, 21) und ihm folgend der erkennende Senat im Urteil vom 14.12.2011 (aaO RdNr 38) ausgeführt, dass der Gesetzgeber berechtigt gewesen sei, wegen der Sonderstellung der Angehörigen des MfS/AfNS eine diese Personengruppe betreffende Sonderregelung zu erlassen und Umfang sowie Wert der zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen grundsätzlich niedriger einzustufen als bei allen anderen Versicherten im Beitrittsgebiet.

    16 Im Übrigen vertritt der Kläger lediglich unter Darlegung seines eigenen Rechtsstandpunkts die Ansicht, die Auffassungen des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 14.12.2011 (aaO) seien fehlerhaft.

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 10) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG zum 3.8.2001 (vgl hierzu Senatsurteil vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 RS 8/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 10) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG zum 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 33 R 851/12

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertung der von Mitarbeitern der Staatssicherheit der

    Hiervon ausgehend hat sie den Rentenberechnungen für die Zeiten der Zugehörigkeit des Klägers zum Sonderversorgungssystem des MfS/AfNS in Anwendung von § 259b Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) zutreffend Entgelte nur in Höhe des jeweiligen Durchschnittsentgelts zu Grunde gelegt (vgl. zum Ganzen das ausführliche Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 2/10 R - in juris m. w. N.).

    Schließlich fehlt es entgegen der von dem Kläger in Bezug genommenen Materialien auch an einer Änderung der im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 relevanten tatsächlichen Umstände (vgl. zum Ganzen zuletzt BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 2/10 R -).

    W (und auch nicht durch im hiesigen Rechtsstreit nicht vorgelegte, jedoch dem BSG bei seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 2/10 R - vorliegende weitere Unterlagen) nicht so nachhaltig in Frage gestellt, dass eine andere Entscheidung des BVerfG in Betracht kommen könnte.

    Hierzu verweist der Senat auf die Entscheidung des BSG vom 14. Dezember 2011 (- B 5 R 2/10 -), deren Inhalt er sich nach eigener Überprüfung zu eigen macht.

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 10) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG zum 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - Juris) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 38 f) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG am 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3 RdNr 26 f) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 10) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG zum 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - Juris) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 9/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 10) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG zum 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 RS 7/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 10) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG zum 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 16 R 616/12

    Sonderversorgungssystem - Entgeltbegrenzung - Verfassungswidrigkeit (verneint)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 21 R 1972/08

    Begrenzung auf Jahresrente der Anlage 6 zum AAÜG - keine Zweifel an der

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - L 12 R 706/09

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemeligen Ministeriums für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1548/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09

    Ministerium für Staatssicherheit - Sonderversorgung - besondere

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1350/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - L 8 R 726/11

    Bewertung von Beschäftigungszeiten eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministerium

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - L 22 R 1278/11

    Entgeltbegrenzung - Generalstaatsanwaltschaft

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - L 8 R 64/11

    Bewertung der von Mitarbeitern der Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 442/07

    MfS; Versorgungsträger; Versorgungssystem; Beitragsbemessungsgrenze;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 8 R 110/10

    Feststellungsbescheid; Rücknahme; Sonderversorgung des MfS/AfNS; freiwillige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 21 R 785/09

    Überführung von Anwartschaften aus Sonderversorgungssystemen - Beitrittsgebiet -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2017 - L 22 R 560/16
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Voraussetzungen - Fehlen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2016 - L 16 R 356/16
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