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   BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B   

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https://dejure.org/2020,1811
BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B (https://dejure.org/2020,1811)
BSG, Entscheidung vom 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B (https://dejure.org/2020,1811)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - B 5 R 201/19 B (https://dejure.org/2020,1811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Darlegung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags; Beweisantrag im Rentenverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.11.2019 - B 13 R 40/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Im Rahmen eines Rentenverfahrens darf es dabei nicht nur auf eine andere Diagnosestellung ankommen, sondern es muss vielmehr der negative Einfluss von weiteren, dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das verbliebene Leistungsvermögen behauptet und möglichst genau dargetan werden (vgl BSG Beschluss 5.11.2019 - B 13 R 40/18 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .

    Dazu gehört die Benennung, zu welchen konkreten Tat sachen eine erneute Aufklärung durch einen Arzt welcher Fachrichtung eingeholt werden sollte (vgl BSG Beschluss 5.11.2019 - B 13 R 40/18 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG ) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Beschwerdegericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

    Im Rahmen eines Rentenverfahrens darf es dabei nicht nur auf eine andere Diagnosestellung ankommen, sondern es muss vielmehr der negative Einfluss von weiteren, dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das verbliebene Leistungsvermögen behauptet und möglichst genau dargetan werden (vgl BSG Beschluss 5.11.2019 - B 13 R 40/18 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Im Übrigen gewährt auch Art. 103 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine "richtige" Entscheidung (vgl BVerfG Beschluss vom 31.3.2016 - 2 BvR 1576/13 - juris RdNr 71) .
  • BSG, 03.09.2019 - B 8 SO 38/19 B

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Eine Entscheidung ist nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandelt oder wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder nur wenig überzeugend sein sollten (vgl BSG Beschluss vom 3.9.2019 - B 8 SO 38/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 28.06.2019 - B 1 KR 50/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Die Beschwerdebegründung darf die insoweit einschlägigen, aber nur eingeschränkt möglichen Verfahrensrügen nicht umgehen: Den Ausschluss der Rüge einer Verletzung des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 160 Abs. 2 Nr Halbsatz 2 und § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG ) und die besonderen Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Grundsatzes der Amtsermittlung ( BSG Beschluss vom 28.6.2019 - B 1 KR 50/18 B - juris RdNr mwN) .
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Entscheidungstenor zu tragen, oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen Frage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 24.05.2013 - B 1 KR 50/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Selbst das Übergehen eines rechtzeitig gestellten formgültigen Antrags nach § 109 SGG würde keine Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 26.11.2019 - B 13 R 159/18 B

    Erstattung der den Festbetrag und den Zuschuss aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Zur Darlegung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags muss aufgezeigt werden, über welche im Einzelnen bezeichneten Punkte (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 bzw § 373 ZPO ) und mit welchem Ziel Beweis erhoben werden sollte und dass es sich damit seinem Inhalt nach nicht nur um eine Beweisanregung gehandelt hat ( BSG Beschluss 26.11.2019 - B 13 R 159/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 12.11.2019 - B 9 SB 58/19 B

    Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Der Ausschluss einer Rüge der fehlerhaften Anwendung des § 109 SGG gilt umfassend und unabhängig davon, worauf der geltend gemachte Verfahrensmangel im Einzelnen beruht (stRspr, zuletzt BSG Beschluss vom 12.11.2019 - B 9 SB 58/19 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B
    Dessen Auswahl ist vielmehr nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO Sache des Prozessgerichts (vgl BSG Beschluss vom 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - L 13 VG 28/20

    Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ; Anforderungen an die

    Prozessordnungsgemäße Beweisanträge (vgl. hierzu etwa BSG, Beschluss vom 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B, juris Rn. 6; Beschluss vom 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B, juris Rn. 10) sind nicht gestellt und erst recht nicht aufrechterhalten worden (vgl. zu letzterem Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 160 Rn. 18c).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2020 - L 13 VG 12/20

    Zur Frage der Opferentschädigung bei miterlebtem Selbstmord des Ehepartners

    Es fehlt regelmäßig an der genauen Angabe, welche Tatsache durch welches Beweismittel unter Beweis gestellt wird (vgl. hierzu etwa BSG, Beschluss vom 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B, juris Rn. 6; Beschluss vom 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B, juris Rn. 10).
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