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   BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B   

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BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B (https://dejure.org/2020,29528)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B (https://dejure.org/2020,29528)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2020 - B 5 R 212/20 B (https://dejure.org/2020,29528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Menschen mit Behinderung - sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang - Zugang zur Justiz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 73 Abs. 4 ; UN-BRK Art. 12 Abs. 4
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Menschen mit Behinderung - sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang - Zugang zur Justiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Das verpflichtet die Rechtsprechung, bei der Auslegung der Verfahrensordnungen der spezifischen Situation eines Beteiligten mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt ist (vgl BVerfG Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 - juris RdNr 6 1 BvR 957/18 - juris RdNr 3 ) .

    Die Gerichte können bei Anwendung dieser Regelungen der spezifischen Situation von Beteiligten mit Behinderung angemessen Rechnung tragen (vgl BVerfG Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 - juris RdNr 6; s auch Loytved/Frerichs in Aichele, Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht, 2013, 121, 138) .

  • BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Das verpflichtet die Rechtsprechung, bei der Auslegung der Verfahrensordnungen der spezifischen Situation eines Beteiligten mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt ist (vgl BVerfG Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 - juris RdNr 6 1 BvR 957/18 - juris RdNr 3 ) .

    Der Vertretungszwang soll damit auch einen Beitrag dazu leisten, dass die personellen Ressourcen der Justiz zur zeitnahen Rechtsschutzgewährung effektiv eingesetzt werden können und nicht durch aussichtslose Verfahren blockiert werden (vgl BVerfG Beschluss vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 - juris RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 11.2.2019 - 1 BvR 3/19 - juris RdNr 3) .

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Die UN-BRK gilt in Deutschland im Rang eines einfachen Bundesgesetzes (vgl Gesetz vom 21.12.2008, BGBl II 1419; s auch BSG Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 19; BVerfG Beschluss vom 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - juris RdNr 40 mwN) .
  • BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Insbesondere in dem von strikten Revisionszulassungsgründen geprägten Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG sowie die ausdifferenzierten Erfordernisse zur formgerechten Bezeichnung dieser Gründe gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) soll die Verpflichtung zur Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten - auch zum Schutz der Beteiligten - bewirken, dass dieser die Rechtslage im Hinblick auf die Revisionszulassungsgründe genau durchdenkt, von aussichtslosen Beschwerden absieht und andernfalls das gerichtliche Verfahren erleichtert, indem er klar darlegt, welcher Zulassungsgrund aus welchen Gründen vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Die UN-BRK gilt in Deutschland im Rang eines einfachen Bundesgesetzes (vgl Gesetz vom 21.12.2008, BGBl II 1419; s auch BSG Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 19; BVerfG Beschluss vom 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - juris RdNr 40 mwN) .
  • BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B

    Übernahme von Kosten für Behandlungen in der Schweiz

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Dafür, dass bei ihm Prozessunfähigkeit vorliegen könnte, bestehen keine Anhaltspunkte (zur Prozessunfähigkeit vgl BSG Beschluss vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 5 f) .
  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18

    Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur erneuten Verbescheidung

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Die Teilhabe an Verfahren vor dem BSG wird durch die Verpflichtung zur Beteiligung eines fachkundigen Prozessbevollmächtigten nicht in unzumutbarer Weise erschwert (vgl BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13; zum Vertretungszwang vor dem BAG s auch BVerfG Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18 - juris RdNr 9) .
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Art. 12 UN-BRK, auf den sich der Kläger beruft, enthält demgegenüber Bestimmungen, die auf die Sicherung der Autonomie behinderter Menschen gerichtet sind und in diesem Kontext an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen (vgl BVerfG Urteil vom 24.7.2018 - 2 BvR 309/15 ua - BVerfGE 149, 293 RdNr 90).
  • BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Prozessbevollmächtigter -

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Insbesondere in dem von strikten Revisionszulassungsgründen geprägten Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG sowie die ausdifferenzierten Erfordernisse zur formgerechten Bezeichnung dieser Gründe gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) soll die Verpflichtung zur Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten - auch zum Schutz der Beteiligten - bewirken, dass dieser die Rechtslage im Hinblick auf die Revisionszulassungsgründe genau durchdenkt, von aussichtslosen Beschwerden absieht und andernfalls das gerichtliche Verfahren erleichtert, indem er klar darlegt, welcher Zulassungsgrund aus welchen Gründen vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BVerfG, 11.02.2019 - 1 BvR 3/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Erhebung des

    Auszug aus BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B
    Der Vertretungszwang soll damit auch einen Beitrag dazu leisten, dass die personellen Ressourcen der Justiz zur zeitnahen Rechtsschutzgewährung effektiv eingesetzt werden können und nicht durch aussichtslose Verfahren blockiert werden (vgl BVerfG Beschluss vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 - juris RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 11.2.2019 - 1 BvR 3/19 - juris RdNr 3) .
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

  • BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einwendungen gegen die Kostenerhebung trotz

  • BSG, 24.10.2022 - B 5 R 113/22 AR

    Rente wegen Erwerbsminderung; Wiederaufnahme eines Verfahrens; Vertretungszwang

    Ebenso wenig sind die Gewährleistungen der UN-BRK durch die Verpflichtung zu einer fachkundigen Prozessvertretung in Verfahren vor einem obersten Bundesgericht verletzt (vgl BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B - SozR 4-1500 § 73 Nr. 11 RdNr 4 ff, der ebenfalls den Kläger betraf; die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 2.12.2020 - 1 BvR 2527/20).
  • BSG, 24.10.2022 - B 5 R 112/22 AR

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 113/22 AR v. 24.10.2022

    Ebenso wenig sind die Gewährleistungen der UN-BRK durch die Verpflichtung zu einer fachkundigen Prozessvertretung in Verfahren vor einem obersten Bundesgericht verletzt (vgl BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B - SozR 4-1500 § 73 Nr. 11 RdNr 4 ff, der ebenfalls den Kläger betraf; die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 2.12.2020 - 1 BvR 2527/20).
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 R 1/22 S

    Unstatthafte Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss; Privatschriftliche

    Auf das Erfordernis der Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten hat der Senat den Kläger bereits mehrfach hingewiesen (vgl zB Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B; die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 2.12.2020 - 1 BvR 2527/20).
  • BSG, 05.01.2022 - B 5 R 2/22 S

    Beschwerde gegen eine Beweisanordnung zur Erstellung eines

    Auf das Erfordernis der Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten hat der Senat den Kläger bereits mehrfach hingewiesen (vgl zB Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B; die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 2.12.2020 - 1 BvR 2527/20).
  • LSG Bayern, 17.10.2022 - L 19 R 117/22

    Prüfungsmaßstab und Zeitpunkt der Beurteilung bei Überprüfungsanträgen im Bereich

    Die hiergegen vom Kläger zum Bundessozialgericht - BSG - erhobene Nichtzulassungsbeschwerde, die unter dem Aktenzeichen B 5 R 212/20 B geführt wurde, wurde mit Beschluss des BSG vom 22.09.2020 als unzulässig verworfen.
  • BSG, 01.12.2022 - B 5 R 117/22 AR

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ebenso wenig sind die Gewährleistungen der UN-BRK durch die Verpflichtung zu einer fachkundigen Prozessvertretung in Verfahren vor einem obersten Bundesgericht verletzt (vgl bereits BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B - SozR 4-1500 § 73 Nr. 11 RdNr 4 ff, der ebenfalls den Kläger betraf; die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 2.12.2020 - 1 BvR 2527/20; zuletzt BSG Beschlüsse vom 17.11.2022 - B 5 R 121/22 AR - und vom 21.11.2022 - B 5 R 122/22 AR) .
  • BSG, 01.12.2022 - B 5 R 118/22 AR

    1 WNB 4/22

    Ebenso wenig sind die Gewährleistungen der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Verpflichtung zu einer fachkundigen Prozessvertretung in Verfahren vor einem obersten Bundesgericht verletzt (vgl bereits BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B - SozR 4-1500 § 73 Nr. 11 RdNr 4 ff, der ebenfalls den Kläger betraf; die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 2.12.2020 - 1 BvR 2527/20 und zuletzt BSG Beschlüsse vom 17.11.2022 - B 5 R 121/22 AR und vom 21.11.2022 - B 5 R 122/22 AR) .
  • BSG, 23.04.2021 - B 5 SF 2/21 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenerinnerung - Verhältnis des Verfahrens nach

    Der Erinnerungsführer will in einem Verfahren vor dem Bayerischen LSG Entschädigung wegen der Dauer seines Rentenverfahrens vor dem SG Nürnberg (S 12 R 892/18 - s dazu auch BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B - und nachfolgend BVerfG Beschluss vom 2.12.2020 - 1 BvR 2527/20) geltend machen.
  • BSG, 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Gerade dies ist ein Grund für den in § 73 Abs. 4 SGG angeordneten Vertretungszwang (vgl BSG Beschluss vom 17.6.2019 - B 5 R 92/19 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 13 R 27/19 B - juris RdNr 14; s auch BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 21.01.2022 - B 5 R 40/21 C

    Sozialgerichtsverfahren - Vertretungszwang bei von einem Menschen mit Behinderung

    Der Vertretungszwang soll vielmehr sicherstellen, dass das Verfahren in dritter Instanz, das der Gesetzgeber zur ausschließlich rechtlichen Überprüfung der vorinstanzlichen Entscheidungen in erster Linie im öffentlichen Interesse (Wahrung der Rechtseinheit und Fortbildung des Rechts) eröffnet hat, von einer fachkundigen Person mit qualifizierten Kenntnissen des Rechts verantwortlich geführt wird (vgl BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 212/20 B - SozR 4-1500 § 73 Nr. 11 RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 17.11.2022 - B 5 R 121/22 AR

    Privatschriftlich eingelegter Rechtsbehelf Vertretungszwang vor dem BSG

  • BSG, 04.08.2021 - B 5 R 168/21 B

    Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch eine Prozesspartei ohne

  • BSG, 13.07.2021 - B 5 R 20/21 S

    Weiterbewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Antrag auf

  • BSG, 17.05.2022 - B 5 R 45/22 B

    Anspruch auf Zwischenübergangsgeld; Unzulässigkeit einer

  • BSG, 11.08.2021 - B 5 RS 1/21 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • BSG, 26.10.2022 - B 5 R 108/22 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe -

  • BSG, 03.01.2022 - B 5 R 313/21 B

    Verlängerung einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben;

  • BSG, 13.07.2021 - B 5 RS 6/21 B

    Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten einer fiktiven Zugehörigkeit zur

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