Rechtsprechung
   BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17868
BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R (https://dejure.org/2018,17868)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R (https://dejure.org/2018,17868)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R (https://dejure.org/2018,17868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge einer Standortschließung - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Berücksichtigung des Bezuges von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn bei der 45-jährigen Wartezeit; Anforderungen an eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge einer Standortschließung - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Rente ab 63 - Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rente ab 63 - und der Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte - und das Arbeitslosengeld in den letzten beiden Jahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rente ab 63 - Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeldbezug bei Rente ab 63 nur bei vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers auf die Wartezeit anrechenbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rente ab 63 - Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Rente mit 63: Vorsicht bei Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rente ab 63 - Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rente ab 63: Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar - Gesetzliche Regelung soll missbräuchliche Frühverrentung von vornherein ausschließen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    M. S. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund

    Rentenversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Voraussetzungen der sogenannten Rente ab 63 - wann liegt eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vor?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 126, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R
    Außerdem ist zu beachten, dass die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders groß bei einer bevorzugenden Typisierung ist (BVerfGE 17, 1, 24 = SozR Nr. 52 zu Art. 3 GG; BVerfGE 103, 310, 319) .

    (5) Letztlich ist im Rahmen der Prüfung eines Gleichheitsverstoßes zu bedenken, dass es sich bei der Rückausnahme des Teils 3 um eine bevorzugende Typisierung handelt, bei der die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers weiter gespannt ist als bei einer benachteiligenden Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 f = SozR Nr. 52 zu Art. 3 GG; BVerfGE 65, 325, 356; 103, 310, 319) .

    Ob eine bevorzugende oder benachteiligende Typisierung vorliegt, ist ausgehend vom Normalfall zu beurteilen, dh ausgehend von dem Fall, der nach Sinn und Zweck des Gesetzes in der Regel erfasst werden soll und erfasst wird (BVerfGE 17, 1, 23 f = SozR Nr. 52 zu Art. 3 GG) .

    Die Zahl der infolge der Typisierung bevorzugten Personen dürfte sich in solchen Grenzen halten, die angesichts der bei Bevorzugungen weit gespannten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hingenommen werden kann (vgl hierzu BVerfGE 17, 1, 25 = SozR Nr. 52 zu Art. 3 GG) .

    Eine nicht mehr hinnehmbare Begünstigungsquote von mehr als 10 % (vgl zur Höhe der Begünstigungsquote BVerfGE 17, 1, 23 ff, insbes 25 und allgemein Jarass, aaO, Art. 3 RdNr 38) wird auf keinen Fall erreicht.

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R
    Insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - wie der Normierung von Voraussetzungen für den Anspruch einer gesetzlichen Rente - sind generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom BVerfG im Grundsatz ständig als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (vgl nur BVerfGE 103, 310, 319; 113, 167, 236 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 8 RdNr 136; stRspr) ; der Gesetzgeber hat sich dabei am Regelfall zu orientieren.

    Außerdem ist zu beachten, dass die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders groß bei einer bevorzugenden Typisierung ist (BVerfGE 17, 1, 24 = SozR Nr. 52 zu Art. 3 GG; BVerfGE 103, 310, 319) .

    (5) Letztlich ist im Rahmen der Prüfung eines Gleichheitsverstoßes zu bedenken, dass es sich bei der Rückausnahme des Teils 3 um eine bevorzugende Typisierung handelt, bei der die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers weiter gespannt ist als bei einer benachteiligenden Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 f = SozR Nr. 52 zu Art. 3 GG; BVerfGE 65, 325, 356; 103, 310, 319) .

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R
    Abgesehen davon, dass es im hier maßgeblichen Zusammenhang um eine andere Versichertengemeinschaft geht, ist dem Gebot der Erforderlichkeit nur dann nicht genügt, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betreffende Grundrecht nicht oder deutlich weniger fühlbar einschränkt (BVerfGE 68, 193, 219; 90, 145, 172; 92, 262, 273; 126, 112, 144 f) .

    Art. 14 GG schützt aber lediglich Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen (BVerfGE 68, 193, 222 = SozR 5495 Art. 5 Nr. 1; BVerfGE 78, 205, 211; 95, 173, 187 f) .

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Die Methode der teleologischen Reduktion erfordert den Nachweis einer verdeckten (Ausnahme-)Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des (Wegeunfall-)Rechts (vgl dazu BSG Urteile vom 7.5.2019 - B 2 U 27/17 R - juris RdNr 24 f und B 2 U 30/17 R - juris RdNr 29 f sowie vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 26; grundlegend Urteil vom 4.12.2014 - B 2 U 18/13 R - BSGE 118, 18 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 2, RdNr 27 ff; vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 23.5.2016 - 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15 - juris RdNr 54) .
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Diese Regelung betrifft aber nicht den Anspruch auf eine andere Altersrente, die vor oder gleichzeitig mit der bindend bewilligten oder bezogenen Altersrente beginnt (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 16/16 R - RdNr 14; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 20, jeweils unter Hinweis auf Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung - BT-Drucks 16/3794, S 33 Erl zu Nr. 7 Buchst c).

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG an (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 20; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 45) .

    Ein solches durch die InsO geprägtes Verständnis des Begriffs "Insolvenz" ergibt sich - wie vom 5. Senat ausgeführt - unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 51 Abs. 3a S 1 Nr. 3 Teils 3 SGB VI vor allem aus systematischen Erwägungen (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 21 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 46 ff, zu den auch mit der vorliegenden Revision geltend gemachten Einwendungen RdNr 52 ff) .

    Dies hat der 5. Senat des BSG bereits mit Urteil vom 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 26) befunden.

    Eine vom Kläger ausdrücklich gerügte Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG wegen Altersdiskriminierung liegt schon deshalb nicht vor, weil der Katalog der in der Grundrechtsnorm aufgeführten Merkmale abschließend ist (BAG Urteil vom 16.2.1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151, 161 - Juris RdNr 39) und das Merkmal "Alter" nicht enthält (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 59) .

    Insofern kann dahinstehen, inwieweit sich aus der gestiegenen Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.3.2014, BT-Drucks 18/909, S 14; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 80) Rückschlüsse auf deren Aussichten ziehen lassen, aus gekündigter Stellung oder bestehender Arbeitslosigkeit heraus wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.

    Der vom Gesetzgeber im Teils 2 gewählte Ausschlusszeitraum entspricht damit dem Zeitraum, in dem Alg maximal vor dem Rentenbeginn bezogen werden kann (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 76 ff) .

    Denn auch die BA kann nicht belastbar überprüfen, ob einer arbeitgeberseitigen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine auf Frühverrentung zielende Absprache der Arbeitsvertragsparteien zugrunde liegt (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 71 ff) .

    a) Der 5. Senat des BSG hat bereits entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung der genannten Gruppen durch den Gesetzgeber durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt wird (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 58 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 84 ff) .

    Im Fall der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wie auch im Fall der vollständigen Geschäftsaufgabe entfällt das Unternehmen als Basis von Beschäftigungen (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 27 ff, 46 ff, 86 ff) .

    Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat dem 5. Senat des BSG (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 62 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 90 ff) an.

    So lag die Quote der wegen Nichterfüllung der Wartezeit - unter Einschluss aller hierfür in Frage kommender Gründe - abgelehnten Anträge auf Rente für besonders langjährig Versicherte seit deren Einführung konstant unter 1 % (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 94 ff) .

    Insbesondere die vom Kläger vorgeschlagene Einzelfallprüfung (vgl auch Graser/Helmich/Lindner, SozSich 2017, 415, 432) wäre vor dem Hintergrund stets möglicher, nicht dokumentierter Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw deren kollektiver Vertretung verwaltungsaufwendig und auch nicht zuverlässig durchzuführen (iE ebenso BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 101 f, unter Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.7.2014, BT-Drucks 18/2186, S 8) .

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 23/18 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Diese Regelung betrifft aber nicht den Anspruch auf eine andere Altersrente, die vor oder gleichzeitig mit der bindend bewilligten oder bezogenen Altersrente beginnt (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 16/16 R - RdNr 14; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 20; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 RdNr 13, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, jeweils unter Hinweis auf Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung - BT-Drucks 16/3794 S 33 Erl zu Nr. 7 Buchst c) .

    Die Voraussetzungen des weiteren Rückausnahmetatbestands eines insolvenzbedingten Leistungsbezugs (vgl hierzu BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 45; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) liegen offensichtlich nicht vor, was auch nicht geltend gemacht wird.

    Dies zielte insbesondere auf die Vermeidung von Frühverrentungen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.7.2014, BT-Drucks 18/2186, S 9; vgl auch BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 41 f) .

    Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend im Zeitverlauf sowohl bei der M. GmbH als auch der A. GmbH um den "konkret rechtlichen Arbeitgeber" des Klägers handelte, der nach der Rechtsprechung des 5. Senats Anknüpfungspunkt für die Prüfung der vollständigen Geschäftsaufgabe ist (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 28).

    Danach ist der Bezug von Alg nur dann durch eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, wenn das gesamte Unternehmen des konkreten rechtlichen Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt, dh die gesamte Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer, also Beendigung sämtlicher Beschäftigungen, und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel aufgelöst wird (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 28) .

    Auch wenn die "vollständige Geschäftsaufgabe" oder auch nur der Terminus "Geschäft" im Gesetz nicht näher umschrieben und durch den allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig bestimmt sind, indizieren die weiteren Teilbegriffe "vollständig" und "-aufgabe", dass das Gesetz unter dem Wort "Geschäft" das gesamte Unternehmen und nicht lediglich Teile hiervon verstanden wissen will (vgl iE BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 30 f) .

    Beide Formulierungen sprechen mithin dafür, dass das Gesetz in § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 SGB VI die Aufgabe des gesamten Unternehmens meint (so bereits BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 31 ff) .

    Erfolgt die Schließung des Unternehmensteils dann tatsächlich, wären entsprechende Absprachen schwer aufzudecken (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 43 ff) .

    Denn im Regelinsolvenzverfahren tritt der vom Insolvenzgericht ernannte Insolvenzverwalter (§ 27 Abs. 1 Satz 1 InsO) in die Arbeitgeberstellung ein (ausführlich hierzu und zum Folgenden BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 45 ff mwN) .

    Auch diese ist im Fall ihrer - durch Beschluss des Insolvenzgerichts nachgewiesenen - Vermögenslosigkeit wirtschaftlich nicht in der Lage, ein Unternehmen fortzuführen (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 50) .

    Dies hat der 5. Senat des BSG bereits mit Urteil vom 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 26) befunden, dem sich der erkennende 13. Senat mit Urteil vom 12.3.2019 (B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 RdNr 29) nach eigener Prüfung angeschlossen hat.

    So haben es der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 12.3.2019 (B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 RdNr 30 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) und zuvor der 5. Senat mit Urteil vom 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 58 ff) entschieden.

    Die unterschiedliche Behandlung der genannten Gruppen durch den Gesetzgeber ist durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 58 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 84 ff; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 RdNr 45 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 5/17 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Diese Regelung betrifft aber nicht den Anspruch auf eine andere Altersrente, die vor oder gleichzeitig mit der bindend bewilligten oder bezogenen Altersrente beginnt (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 16/16 R - RdNr 14; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 20, jeweils unter Hinweis auf Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung - BT-Drucks 16/3794 S 33 Erl zu Nr. 7 Buchst c) .

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG an (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 20; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 45) .

    Ein solches durch die InsO geprägtes Verständnis des Begriffs "Insolvenz" ergibt sich - wie vom 5. Senat ausgeführt - unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 51 Abs. 3a S 1 Nr. 3 Teils 3 SGB VI vor allem aus systematischen Erwägungen (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 21 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 46 ff, zu den auch mit der vorliegenden Revision geltend gemachten Einwendungen RdNr 52 ff) .

    Dies hat der 5. Senat des BSG bereits mit Urteil vom 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 26) befunden.

    Insofern kann dahinstehen, inwieweit sich aus der gestiegenen Erwerbsbeteiligung der 60 bis 64-Jährigen (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.3.2014, BT-Drucks 18/909 S 14; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 80) Rückschlüsse auf deren Aussichten ziehen lassen, aus gekündigter Stellung oder bestehender Arbeitslosigkeit heraus wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.

    Der vom Gesetzgeber im Teils 2 gewählte Ausschlusszeitraum entspricht damit dem Zeitraum, in dem Alg maximal vor dem Rentenbeginn bezogen werden kann (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 76 ff) .

    Denn auch die BA kann nicht belastbar überprüfen, ob einer arbeitgeberseitigen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine auf Frühverrentung zielende Absprache der Arbeitsvertragsparteien zugrunde liegt (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 71 ff) .

    a) Der 5. Senat des BSG hat bereits entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung der genannten Gruppen durch den Gesetzgeber durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt wird (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 58 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 84 ff) .

    Im Fall der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wie auch im Fall der vollständigen Geschäftsaufgabe entfällt das Unternehmen als Basis von Beschäftigungen (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 27 ff, 46 ff, 86 ff) .

    Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat dem 5. Senat des BSG (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 62 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 90 ff) an.

    So lag die Quote der wegen Nichterfüllung der Wartezeit - unter Einschluss aller hierfür infrage kommender Gründe - abgelehnten Anträge auf Rente für besonders langjährig Versicherte seit deren Einführung konstant unter 1 % (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 94 ff) .

    Insbesondere die vom Kläger vorgeschlagene Einzelfallprüfung (vgl auch Graser/Helmrich/Lindner, SozSich 2017, 415, 432) wäre vor dem Hintergrund stets möglicher, nicht dokumentierter Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw deren kollektiver Vertretung verwaltungsaufwendig und auch nicht zuverlässig durchzuführen (iE ebenso BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 101 f, unter Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.7.2014, BT-Drucks 18/2186 S 8) .

  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 7/20 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig

    Sie hält die vorinstanzlichen Entscheidungen für zutreffend und sieht sich insbesondere durch die Urteile des 5. und des 13. Senats des BSG vom 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R) und vom 20.5.2020 (B 13 R 23/18 R) in ihrer Auffassung bestätigt.

    Diese Regelung betrifft aber nicht den Anspruch auf eine andere Altersrente, die vor oder gleichzeitig mit der bindend bewilligten oder bezogenen Altersrente beginnt (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 20; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - BSGE 127, 262 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 3, RdNr 13; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 4 RdNr 12, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; jeweils unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung - BT-Drucks 16/3794 S 33 Erl zu Nr. 7 Buchst c) .

    Eine vollständige Geschäftsaufgabe iS des § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 SGB VI liegt nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 5. und 13. Senats des BSG vor, wenn das gesamte Unternehmen des konkreten rechtlichen Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt, dh die gesamte Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer, also Beendigung sämtlicher Beschäftigungen, und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel aufgelöst wird (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 28, und BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 4 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Sowohl der Wortteil "Geschäft" als auch die (Teil-)Begriffe "vollständig" und "-aufgabe" umfassen ein weites Begriffsspektrum, weshalb sie der Auslegung bedürfen (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 30 f) .

    Dem Umstand, dass der Gesetzgeber in § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 SGB VI gerade nicht den Begriff "Betrieb" verwendet hat (vgl zur Bedeutung dieser Unterscheidung für die Bestimmung der maßgeblichen wirtschaftlichen Einheit BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 33) ist dadurch Rechnung zu tragen, dass für eine "vollständige Geschäftsaufgabe" nicht allein die Beendigung der dem bisherigen Zweck eines Betriebs oder Betriebsteils dienenden wirtschaftliche Tätigkeit und Auflösung der diesem dienenden Organisation genügt, sondern die Beendigung bzw Auflösung der dem bisherigen Zweck des Unternehmens als Ganzen bzw dem bisherigen Unternehmensgegenstand dienenden wirtschaftlichen Tätigkeit und Organisation notwendig ist (BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 4 RdNr 31, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Jedoch wurde die Einführung großzügigerer Ausnahmen als "missbrauchsanfällig" angesehen und daher für ungeeignet gehalten, Fehlanreize für Frühverrentungen und ein hierauf gerichtetes Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verhindern (vgl hierzu BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 39 ff mwN und BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 4 RdNr 33 ff mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Vielmehr sind Beschäftigungsende und Leistungsbezug unausweichliche Folge einer die Basis jeglicher Beschäftigung durch den Arbeitgeber vernichtenden unternehmerischen Entscheidung bzw einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers, in der diesem die freie Entscheidung über die Fortführung bestimmter Arbeitsverhältnisse entzogen oder er hierin jedenfalls beschränkt ist (BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 4 RdNr 38, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; vgl zur beschränkten Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers in der Insolvenz ausführlich BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 45 ff) .

    d) Die vom erkennenden 13. Senat hier vertretene Auslegung des Tatbestandsmerkmals "vollständige Geschäftsaufgabe" steht schließlich nicht im Widerspruch zum Urteil des 5. Senats des BSG vom 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2) .

    Jedoch hat es der 5. Senat ausdrücklich dahinstehen lassen, wie weit dieser Prozess fortgeschritten bzw welche dieser Schritte verwirklicht sein müssen, um im Einzelfall zur Anrechenbarkeit von Zeiten eines Alg-Bezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auf die 45-jährige Wartezeit zu gelangen (BSG vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 54) .

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg

    Die Methode der teleologischen Reduktion erfordert den Nachweis einer verdeckten (Ausnahme-)Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des (Wegeunfall-)Rechts (vgl dazu BSG Urteile vom 7.5.2019 - B 2 U 27/17 R - juris RdNr 24 f und B 2 U 30/17 R - juris RdNr 29 f sowie vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 26; grundlegend Urteil vom 4.12.2014 - B 2 U 18/13 R - BSGE 118, 18 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 2, RdNr 27 ff; vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 23.5.2016 - 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15 - juris RdNr 54) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 75/23 B
    Der Senat hat auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet, um den Ausgang der seinerzeit beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des BSG vom 17.8.2017 (B 5 R 8/16 R) und 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R) abzuwarten (Beschluss vom 14.8.2018) .

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 5. und des - inzwischen geschlossenen - 13. Senats des BSG ist ein Arbeitslosengeldbezug nur dann durch eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, wenn das gesamte Unternehmen des konkreten rechtlichen Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt, dh die gesamte Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer, also Beendigung sämtlicher Beschäftigungen, und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel aufgelöst wird (vgl bereits BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 28; BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, RdNr 29; BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 7/20 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 5 RdNr 19) .

    Der 5. Senat hat den prozesshaften Charakter einer Geschäftsaufgabe betont, an dessen Ende erst der völlige Wegfall der Unternehmensorganisation und damit der Wegfall der Basis von Beschäftigungen steht (BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 54) .

    Dabei ist geklärt, dass eine vollständige Geschäftsaufgabe nicht bereits dadurch erfolgt, dass einer von mehreren Betrieben des Arbeitgebers geschlossen wird (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 55; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, RdNr 29 ff) .

    Der 5. und der 13. Senat des BSG haben sich in mehreren Entscheidungen nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen überzeugen können (vgl BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 41 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 82 ff; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - BSGE 127, 262 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 3, RdNr 30 ff; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 5/17 R - juris RdNr 28 ff; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, SozR 4-2600 § 236b Nr. 2, RdNr 49 ff) .

    Im Übrigen ist bereits geklärt, dass § 51 Abs. 3a Satz 1 Teilsatz 2 SGB VI nicht in eine den Versicherten bereits zuerkannte Rechtsposition eingreift (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 108) .

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 27/17 R

    Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach

    Die Methode der teleologischen Reduktion erfordert den Nachweis einer verdeckten (Ausnahme-)Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des (Waisenrenten-)Rechts (vgl dazu BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.5.2016 - 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15 - Juris RdNr 54; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2 RdNr 26).
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 10/18 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Diese Regelung betrifft jedoch nicht den Anspruch auf eine andere Altersrente, die - wie vorliegend vom Kläger geltend gemacht - vor oder gleichzeitig mit der bindend bewilligten oder bezogenen Altersrente beginnen würde (BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 16/16 R - juris RdNr 14; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 20, jeweils unter Hinweis auf BT-Drucks 16/3794 S 33 zu Nr. 7 Buchst c ).
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 44/23 B
    Der Senat hat auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet, um den Ausgang der seinerzeit beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des BSG vom 17.8.2017 (B 5 R 8/16 R) und 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R) abzuwarten (Beschluss vom 23.10.2019) .

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 5. und des - inzwischen geschlossenen - 13. Senats des BSG ist ein Arbeitslosengeldbezug nur dann durch eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, wenn das gesamte Unternehmen des konkreten rechtlichen Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt, dh die gesamte Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer, also Beendigung sämtlicher Beschäftigungen, und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel aufgelöst wird ( BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 28; BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, RdNr 29; BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 7/20 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 5 RdNr 19) .

    Der 5. Senat hat den prozesshaften Charakter einer Geschäftsaufgabe betont, an dessen Ende erst der völlige Wegfall der Unternehmensorganisation und damit der Wegfall der Basis von Beschäftigungen steht ( BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 54) .

    Dabei ist geklärt, dass eine vollständige Geschäftsaufgabe nicht bereits dadurch erfolgt, dass einer von mehreren Betrieben des Arbeitgebers geschlossen wird (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 55; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, RdNr 29 ff) .

    Der 5. und der 13. Senat des BSG haben sich in mehreren Entscheidungen nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen überzeugen können (vgl BSG Urteil vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1, RdNr 41 ff; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 82 ff; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - BSGE 127, 262 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 3, RdNr 30 ff; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 5/17 R - juris RdNr 28 ff; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, RdNr 49 ff) .

    Im Übrigen ist bereits geklärt, dass die Regelung in § 51 Abs. 3a Satz 1 Teilsatz 2 SGB VI nicht in eine den Versicherten bereits zuerkannte Rechtsposition eingreift (vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 108-109) .

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 11/20 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R

    Anspruch auf Altersrente

  • LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18

    Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte auch bei

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2022 - L 5 R 968/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - L 18 R 1139/16
  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17

    Sofern der Rentenversicherungsträger im Bescheid über die Bewilligung einer

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R

    Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach

  • LSG Baden-Württemberg, 03.07.2019 - L 2 R 247/18

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 175/18 B

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

  • LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 4 R 791/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B

    Erfüllung der Wartezeit für die Gewährung einer Altersrente für besonders

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17

    Altersrente für besonders langjährige Versicherte; Nichterfüllung der Wartezeit;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • LSG Sachsen, 08.07.2021 - L 3 AL 57/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 R 145/17

    Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte anstatt einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22

    Vorübergehende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit stehen einer Inanspruchnahme der

  • LSG Sachsen, 13.10.2022 - L 3 AS 1138/16
  • LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
  • LSG Sachsen, 08.07.2021 - L 3 AL 67/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht