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   BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B   

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https://dejure.org/2010,42837
BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B (https://dejure.org/2010,42837)
BSG, Entscheidung vom 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B (https://dejure.org/2010,42837)
BSG, Entscheidung vom 03. November 2010 - B 5 R 282/10 B (https://dejure.org/2010,42837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Prozessbevollmächtigter - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Prozessbevollmächtigter - Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Prozessbevollmächtigter - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.02.1992 - 7 BAr 86/91

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B
    Denn das gesetzliche Erfordernis, eine Nichtzulassungsbeschwerde durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten zu begründen (§ 73 Abs. 4 Satz 1 SGG) , soll bewirken, dass dieser die Rechtslage im Hinblick auf die drei Revisionszulassungsgründe (§ 160 Abs. 2 SGG) genau durchdenkt, von aussichtslosen Beschwerden absieht und andernfalls die Entscheidungsfindung des Gerichts erleichtert, indem er klar darlegt, welcher Zulassungsgrund aus welchen Gründen vorliegt (BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 S 9) .

    Indem er die Beschwerdebegründung, die die Klägerin selbst entworfen und geschrieben hat, in unveränderter Fassung weiterleitete, hat er es dem Gericht überlassen, das zur ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung Erforderliche herauszufiltern, was indessen gerade nicht Sache des Beschwerdegerichts, sondern des rechtskundigen Prozessbevollmächtigten ist (BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 S 9; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 38) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41) .
  • BSG, 06.04.2010 - B 5 R 8/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung

    Auszug aus BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B
    Denn die Klägerin hat keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt, die der Senat mit "ja" oder "nein" beantworten könnte (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2010 - B 5 R 8/10 B - BeckRS 2010, 68786 RdNr 10; BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009 - 50073 RdNr 7 sowie BAGE 121, 52 RdNr 5 f) .
  • BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 1233/92

    Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B
    Die bloße Vorlage eines Schriftsatzes, den ein Beteiligter oder sein Ehegatte selbst abgefasst hat, stellt daher keine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung dar, wenn der Rechtsanwalt die Durchsicht, Sichtung und Gliederung des Streitstoffes unterlassen hat (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Erfordernisses: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12 S 23; Breitkreuz, SGb 2008, 506, 508) .
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 24/07 B
    Auszug aus BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B
    Denn die Klägerin hat keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt, die der Senat mit "ja" oder "nein" beantworten könnte (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2010 - B 5 R 8/10 B - BeckRS 2010, 68786 RdNr 10; BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009 - 50073 RdNr 7 sowie BAGE 121, 52 RdNr 5 f) .
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B
    Denn die Klägerin hat keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt, die der Senat mit "ja" oder "nein" beantworten könnte (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2010 - B 5 R 8/10 B - BeckRS 2010, 68786 RdNr 10; BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009 - 50073 RdNr 7 sowie BAGE 121, 52 RdNr 5 f) .
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.11.2010 - B 5 R 282/10 B
    Keinesfalls gehört es zu den Aufgaben des BSG, den Vortrag daraufhin zu untersuchen, ob sich aus ihm evtl eine entsprechende Rechtsfrage herausfiltern ließe (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48) .
  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Insbesondere in dem von strikten Revisionszulassungsgründen geprägten Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG sowie die ausdifferenzierten Erfordernisse zur formgerechten Bezeichnung dieser Gründe gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) soll die Verpflichtung zur Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten - auch zum Schutz der Beteiligten - bewirken, dass dieser die Rechtslage im Hinblick auf die Revisionszulassungsgründe genau durchdenkt, von aussichtslosen Beschwerden absieht und andernfalls das gerichtliche Verfahren erleichtert, indem er klar darlegt, welcher Zulassungsgrund aus welchen Gründen vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 13 R 83/18 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Das gesetzliche Erfordernis, eine Nichtzulassungsbeschwerde durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten zu begründen (§ 73 Abs. 4 S 1 SGG) , soll bewirken, dass dieser die Rechtslage im Hinblick auf die drei Revisionszulassungsgründe (§ 160 Abs. 2 SGG) genau durchdenkt, von aussichtslosen Beschwerden absieht und andernfalls die Entscheidungsfindung des Gerichts erleichtert, indem er klar darlegt, welcher Zulassungsgrund aus welchen Gründen vorliegt (BSG Beschluss vom 24.2.1992 - 7 BAr 86/91 - SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 13.01.2011 - B 13 R 120/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - ordnungsgemäße

    Diese macht bereits mit dem Zusatz "in der Fassung des Klägers" in ihrer Überschrift, darüber hinaus aber auch aufgrund der zeitlichen und räumlichen Absonderung von der vom Prozessbevollmächtigten unter dem 14.5.2010 vorgelegten Begründung deutlich, dass der Prozessbevollmächtigte nicht bereit war, für sie mit seinem eigenen Namen die volle Verantwortung zu übernehmen (vgl BSG vom 24.2.1992 - SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 S 9; BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - Juris RdNr 7; BSG vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - BeckRS 2010, 75368 RdNr 8; zur vergleichbaren Rechtslage bei der Revisionsbegründung s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 164 RdNr 9a) .
  • BSG, 01.06.2017 - B 8 SO 24/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - ordnungsgemäße

    Er behauptet noch nicht einmal, für diese mit seinem eigenen Namen die volle Verantwortung zu übernehmen (vgl BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 S 9; BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - RdNr 7; BSG vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B) .
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 SB 4/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Die bloße Vorlage eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten, sonst unveränderten Schriftsatzes des Beteiligten stellt keine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung dar, soweit der Bevollmächtigte die Durchsicht und Gliederung des Streitstoffs unterlassen hat (BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B - juris RdNr 9; Karmanski in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, Stand: 1.8.2022, § 160a RdNr 46 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG Beschluss vom 19.11.1992 - 1 BvR 1233/92 - juris RdNr 6) .
  • BSG, 13.10.2015 - B 13 R 309/15 B
    Es gehört keinesfalls zu den Aufgaben des BSG, den Beschwerdevortrag darauf zu untersuchen, ob sich aus ihm evtl eine entsprechende Rechtsfrage herausarbeiten ließe (stRspr, zB BSG Beschluss vom 3.11.2011 - B 5 R 282/10 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 18.09.2017 - B 8 SO 65/17 B

    SGB-XII -Leistungen; Nichtzulassungsbeschwerde; Ordnungsgemäße Begründung;

    Daran fehlt es erkennbar im vorliegenden Fall, in dem der Prozessbevollmächtigte lediglich ohne weiteren Vortrag zur Sache mehrseitige Ausführungen des Klägers vorlegt und noch nicht einmal behauptet, für diese mit seinem eigenen Namen die volle Verantwortung zu übernehmen (vgl BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 S 9; BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - RdNr 7; BSG vom 3.11.2010 - B 5 R 282/10 B).
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