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   BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R   

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https://dejure.org/2008,4478
BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R (https://dejure.org/2008,4478)
BSG, Entscheidung vom 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R (https://dejure.org/2008,4478)
BSG, Entscheidung vom 14. August 2008 - B 5 R 39/07 R (https://dejure.org/2008,4478)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Beitragserstattung - Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten Beamtin während der Erziehungszeit

  • openjur.de

    Beitragserstattung; Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten Beamtin während der Erziehungszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beitragserstattung; Beurlaubung einer Beamtin für die Zeit der Kindererziehung; Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

  • Judicialis

    SGB VI § 1 Abs 1 Nr 1; ; SGB VI § ... 3 S 1 Nr 1; ; SGB VI § 5 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB VI § 7 Abs 1 S 1; ; SGB VI § 7 Abs 2 S 1; ; SGB VI § 8; ; SGB VI § 56 Abs 1; ; SGB VI § 56 Abs 2; ; SGB VI § 56 Abs 4 Nr 2; ; SGB VI § 210 Abs 1 Nr 1; ; SGB VI § 210 Abs 2; ; BeamtVG § 50a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Beitragserstattung; Beurlaubung einer Beamtin für die Zeit der Kindererziehung; Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 573 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.10.1983 - 11 RA 86/82

    Versicherungspflichtige Beschäftigung - Befreiung von der Versicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R
    Dem Anspruch auf Beitragserstattung steht nicht entgegen, dass eine Beamtin für die Zeit der Kindererziehung beurlaubt ist, weil die Versicherungsfreiheit in der vorangegangenen Beschäftigung als Beamtin auch die anschließende Zeit der Kindererziehung erfasst, wenn für diese Zeit eine Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährleistet ist (Fortführung von BSG vom 13.10.1983 - 11 RA 86/82 = SozR 2200 § 1233 Nr. 23).

    Hierzu stützt sich die Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.10.1983 (SozR 2200 § 1233 Nr. 23), mit dem das BSG entschieden hat, dass allein aus dem Beamtenstatus einer an sich in ihrer Beschäftigung versicherungspflichtigen Person noch nicht Versicherungsfreiheit resultiert, wenn diese Person nicht beschäftigt, sondern ohne Dienstbezüge beurlaubt ist.

    Fehlt es an einer solchen Beschäftigung, so ist Versicherungsfreiheit nicht gegeben, da es an einem Anknüpfungspunkt für die ihr eigentümlichen Rechtswirkungen fehlt (BSG SozR 2200 § 1233 Nr. 23 S 32).

    Zwar betraf die genannte Entscheidung des BSG ebenfalls eine Beamtin, die wegen Mutterschaft ohne Dienstbezüge beurlaubt war; das BSG hat die damalige Klägerin in einer vergleichbaren Situation gesehen wie eine andere Mutter, die nicht Beamtin ist und ebenfalls eine Erwerbstätigkeit aufgibt, um sich ihrem Kind zu widmen, ohne einen Anspruch auf Beitragserstattung zu erhalten (BSG SozR 2200 § 1233 Nr. 23 S 33).

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R
    Ob die fragliche Unterstellung auch dann greift, wenn das andere Sicherungssystem keine annähernd gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Altersversorgung kennt (hierzu BSG SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 RdNr 19 ff; BVerfGE 109, 96, 125 f = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 79) und ob deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Ausschluss der Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht hingenommen werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl hierzu Fichte aaO, RdNr 7, 92; Gürtner in Kasseler Komm, § 56 SGB VI RdNr 80; BSGE 83, 74 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R
    Dies gilt auch für etwaige einen Anspruch auf Beitragserstattung ausschließende Gründe, die erst im Laufe des Verfahrens eintreten (VerbKomm, SGB VI, § 210 Anm 2.1); auch für diesen Fall bleibt die materielle Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend (BSGE 86, 262, 265 = SozR 3-2600 § 210 Nr. 2 S 5 mwN).
  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 40/93

    Berufung bei Anfechtung eines Beitragserstattungsbescheides, Rechtsweg beim

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R
    Zwar knüpft der Erstattungsbetrag an mehrere in der Vergangenheit erbrachte Beiträge an, diese werden jedoch mit einer einmaligen Zahlung erstattet (BSG SozR 3-2200 § 1303 Nr. 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 144 RdNr 22a).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R
    Ob die fragliche Unterstellung auch dann greift, wenn das andere Sicherungssystem keine annähernd gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Altersversorgung kennt (hierzu BSG SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 RdNr 19 ff; BVerfGE 109, 96, 125 f = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 79) und ob deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Ausschluss der Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht hingenommen werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl hierzu Fichte aaO, RdNr 7, 92; Gürtner in Kasseler Komm, § 56 SGB VI RdNr 80; BSGE 83, 74 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12).
  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R
    Ob die fragliche Unterstellung auch dann greift, wenn das andere Sicherungssystem keine annähernd gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Altersversorgung kennt (hierzu BSG SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 RdNr 19 ff; BVerfGE 109, 96, 125 f = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 79) und ob deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Ausschluss der Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht hingenommen werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl hierzu Fichte aaO, RdNr 7, 92; Gürtner in Kasseler Komm, § 56 SGB VI RdNr 80; BSGE 83, 74 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Angesichts des Streitgegenstandes (höheres Elterngeld für zwölf Lebensmonate des Kindes) ergibt sich bei überschlägiger Berechnung (vgl zur Zulässigkeit einer überschlägigen Berechnung im Revisionsverfahren BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 38/03 R - BSGE 93, 42, 43 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1, RdNr 6; Urteil vom 14.8.2008 - B 5 R 39/07 R - SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 11; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 144 RdNr 15b mwN) , dass der Berufungswert von 750 Euro nach § 144 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des SGG und des ArbGG vom 26.3.2008 (BGBl I 444) erreicht ist.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 26/10 R

    Rentenversicherung - Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze -

    Zur Bestimmung, ob die Wertgrenze überschritten wird, hat das Revisionsgericht daher selbst eine überschlägige Berechnung vorzunehmen (BSG SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 11 f) : Das Versicherungskonto des Klägers weist für den Zeitraum von März 1987 bis Mai 1989 Pflichtbeiträge auf, denen Arbeitsentgelte in Höhe von insgesamt 28 127 DM zugrunde liegen.

    Da dieser keine wiederkehrende, sondern eine einmalige Leistung betrifft (BSG SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 10) , ist für dessen Beurteilung allein die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der wirksamen Antragstellung maßgeblich; spätere Änderungen sind nicht mehr zu berücksichtigen (stRspr, vgl BSGE 86, 262, 265 = SozR 3-2600 § 210 Nr. 2 S 5 mwN; BSG SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 15) .

    bb) Der Kläger gehörte im Zeitpunkt der Beantragung der Beitragserstattung nicht zum Kreis der Versicherungsfreien iS von § 5 SGB VI (s hierzu BSG SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 23) .

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Der Eintritt von Versicherungsfreiheit setzt voraus, dass dem Grunde nach ein Sachverhalt vorliegt, der nach den §§ 1 bis 4 SGB VI Versicherungspflicht begründet (vgl BSG SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 23; BSGE 41, 297, 299 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 S 8; BSG SozR 2200 § 172 Nr. 19 S 40) .
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