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   BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R   

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BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R (https://dejure.org/2009,6175)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R (https://dejure.org/2009,6175)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - B 5 R 40/08 R (https://dejure.org/2009,6175)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Rente; Berücksichtigung nachgewiesener Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Kürzung auf 5/6; Anerkennung von Kindererziehungszeiten in einem Vertreibungsgebiet; Beklagtenwechsel im sozialgerichtlichen ...

  • Judicialis

    FRG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Rente; Berücksichtigung nachgewiesener Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Kürzung auf 5/6; Anerkennung von Kindererziehungszeiten in einem Vertreibungsgebiet; Beklagtenwechsel im sozialgerichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Auszug aus BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
    Richtig ist, dass die Anerkennung von Beitragszeiten iS von § 15 FRG nach der Rechtsprechung des BSG rechtlich nicht ausgeschlossen ist, wenn die Instanzgerichte zum Ergebnis kommen, dass die Pflichtversicherung für LPG-Mitglieder in Rumänien als System der gesetzlichen Rentenversicherung iS von § 15 Abs. 2 FRG anzusehen und die Beitragsentrichtung nachgewiesen ist (BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 Leitsatz und RdNr 13; vgl auch BSG SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 RdNr 14).

    Denn dieser regelt lediglich die Gleichstellung mit einer nach deutschem Recht für bestimmte Ansprüche erforderlichen "rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit" und somit eine über die Regelung in Satz 1 hinausreichende Gleichstellung als Rechtsfolge, aber keine weitere Voraussetzung für dessen Anwendbarkeit (vgl zum Ganzen auch BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R - SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 RdNr 15 f; VerbandsKomm, § 15 FRG, Anm 10, Stand 1992).

    An seiner Aussage sieht sich der erkennende Senat nicht dadurch gehindert, dass der 13. Senat des BSG die Gleichstellung von Beitragszeiten aufgrund einer LPG-Mitgliedschaft mit bundesrechtlich zurückgelegten Beitragszeiten auch ohne Erwerbstätigkeit für möglich hält (BSG SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 RdNr 15).

    Der Senat verkennt nicht, dass sich je nach Ermittlungsergebnis weitere Rechtsfragen stellen können, die im Urteil des 13. Senats vom 21.8.2008 zumindest zum Teil angesprochen werden (BSG SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 RdNr 26 ff).

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Nachweis

    Auszug aus BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
    Die vom SG zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8.9.2005 (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) beruhe auf der prozessualen Besonderheit, dass das Revisionsgericht an die Feststellung der ununterbrochenen Beitragszahlung durch die Vorinstanz gebunden gewesen sei und daher Lücken der Beitragszahlung nicht zu prüfen gehabt habe.

    Dieses erörtert lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit - und zwar in dem Sinne, dass die Ausgestaltung der Beitragsentrichtung für LPG-Mitglieder der Anerkennung nicht entgegenstehe (Hinweis auf BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) und dass die bloße LPG-Mitgliedschaft bis zum 31.12.1977 genüge, um Beitragszeiten nach § 15 FRG zu begründen (Hinweis auf VerbandsKomm, § 15 FRG Anm 7.31).

    Richtig ist, dass die Anerkennung von Beitragszeiten iS von § 15 FRG nach der Rechtsprechung des BSG rechtlich nicht ausgeschlossen ist, wenn die Instanzgerichte zum Ergebnis kommen, dass die Pflichtversicherung für LPG-Mitglieder in Rumänien als System der gesetzlichen Rentenversicherung iS von § 15 Abs. 2 FRG anzusehen und die Beitragsentrichtung nachgewiesen ist (BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 Leitsatz und RdNr 13; vgl auch BSG SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 RdNr 14).

    Dabei handelte es sich um einen Sachverhalt, in dem nach den Feststellungen des LSG von einer Beschäftigung auszugehen war (BSG aaO, RdNr 22; vgl auch BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr 15), sodass diese Aussage nicht zu den tragenden Entscheidungsgründen gerechnet werden kann.

  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
    Aus diesen gegenläufigen Tendenzen hat bereits der Große Senat des BSG im Jahre 1986 gefolgert, dass die Gleichstellung einer Beitragszeit nach § 15 FRG zusätzlich zu den darin aufgeführten Voraussetzungen unter dem Vorbehalt steht, dass sie mit den übergeordneten Rechtsprinzipien in Einklang steht, auf denen die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff FRG beruht (BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f; BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f).

    Die genannten Vorschriften sind im Anschluss an die Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (vgl nochmals BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f; BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f) als Konkretisierung und Bestätigung dieser Rechtsprinzipien aufzufassen.

    Da das deutsche Rentenversicherungsrecht Versicherungszeiten nur in Bezug auf eine Erwerbstätigkeit oder andere gesetzlich angeordnete Versicherungstatbestände kennt, wäre die Gleichstellung von Beitragszeiten ohne Anknüpfung an das Erwerbsleben oder an vom deutschen Gesetzgeber als vergleichbar bewertete Tatbestände eine nicht zu rechtfertigende systemfremde Begünstigung der Berechtigten nach dem FRG gegenüber den Versicherten nach dem SGB VI. Selbst wenn dieser Ausschlussgrund ursprünglich in Bezug auf "Beitragszeiten ohne Beitragsleistung" im jeweiligen Herkunftsgebiet entwickelt worden ist (BSGE 60, 100, 106 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103), hat der Senat keine Bedenken, ihn auf "Beitragszeiten ohne Versicherungstatbestand" zu übertragen, seitdem der Gesetzgeber nicht nur die Berücksichtigung von Beitragszeiten ohne Beitragsleistung (vgl § 15 Abs. 3 Satz 1 FRG), sondern auch die wichtigsten Versicherungstatbestände außerhalb einer (vollen) Erwerbstätigkeit von Voraussetzungen abhängig gemacht hat, die denjenigen des SGB VI entsprechen (vgl § 15 Abs. 3 Satz 2, § 22 Abs. 1 Satz 8 und 9, § 22 Abs. 2, § 26 Satz 3, §§ 28a, 28b, 29 FRG zur Bewertung von Zeiten des Wehrdienstes, der Kindererziehung, der Ausbildung als Lehrling, der Teilzeitbeschäftigung, des Rentenbezugs und der Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit).

  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

    Auszug aus BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
    Aus diesen gegenläufigen Tendenzen hat bereits der Große Senat des BSG im Jahre 1986 gefolgert, dass die Gleichstellung einer Beitragszeit nach § 15 FRG zusätzlich zu den darin aufgeführten Voraussetzungen unter dem Vorbehalt steht, dass sie mit den übergeordneten Rechtsprinzipien in Einklang steht, auf denen die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff FRG beruht (BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f; BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f).

    Die genannten Vorschriften sind im Anschluss an die Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (vgl nochmals BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f; BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f) als Konkretisierung und Bestätigung dieser Rechtsprinzipien aufzufassen.

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
    Unter dem Gesichtspunkt der Bewertung liegt das Eingliederungsprinzip dem aktuell geltenden FRG (zu Ungunsten der Berechtigten) nicht mehr zugrunde (vgl etwa BSGE 95, 29 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 4, jeweils RdNr 12 mwN).
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
    Bei der Prüfung der materiellen Voraussetzungen des § 44 SGB X ist auf die Vorschriften des FRG abzustellen, wie sie im Zeitpunkt des Rentenbeginns am 1.1.1999 galten (vgl hierzu § 300 Abs. 3 SGB VI in der seit 1.1.2001 geltenden Fassung; BSGE 95, 300 = SozR 4-2200 § 1290 Nr. 1, jeweils RdNr 17 mwN).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
    In der Folgezeit wurde das Eingliederungsprinzip weiter betont; damit sollte insbesondere vermieden werden, dass Vertriebene im Vergleich zu Versicherten, die ihr gesamtes Arbeitsleben in Deutschland zurückgelegt haben, rentenversicherungsrechtlich wesentlich besser gestellt werden (vgl etwa die Gesetzesbegründung zum Rentenreformgesetz [RRG] 1992, BT-Drucks 11/4124 S 217, zu Buchst b; Ausschussbericht BT-Drucks 11/5530 S 28 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 3204/09
    In seiner neueren Rechtsprechung habe das BSG (Urt. v. 12.2.2009, - B 5 R 39/06 R - und - B 5 R 40/08 R -) in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (des 13. Senats des BSG) klargestellt, dass ausländische Beitragszeiten nicht ohne weiteres als Beitragszeiten nach § 15 RFG anerkannt werden könnten.

    Die Gleichstellung von Beitragszeiten ohne Anknüpfung an das Erwerbsleben (oder an die vom deutschen Gesetzgeber als vergleichbar bewerteten Tatbestände) wäre eine nicht zu rechtfertigende und systemfremde Begünstigung der Berechtigten nach dem FRG gegenüber den Versicherten nach dem SGB VI (vgl. BSG, Urt. v. 12.2.2009, - B 5 R 39/06 R - juris Rdnr. 28 bzw. - B 5 R 40/08 R - juris Rdnr. 24).

    Das BSG habe in den Urteilen vom 12.2.2009 (- B 5 R 39/06 R - und - B 5 R 40/08 R -) und vom 19.11.2009 (- B 13 R 67/08 R - und - B 13 R 145/08 R -) klargestellt, dass ausländische Beitragszeiten nicht ohne Weiteres als Beitragszeiten nach § 15 FRG anerkannt werden könnten.

    d.) Das BSG hat freilich auch entschieden, dass Beitragszeiten, die auf Beiträgen zur r. Rentenversicherung für LPG-Mitglieder beruhen, gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten nicht gleichgestellt werden können, wenn die Beiträge allein wegen der Mitgliedschaft in einer r. LPG gezahlt wurden, solange der FRG-Berechtigte nicht außerdem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder einen sonstigen Tatbestand verwirklicht hat, der mit einem Versicherungstatbestand i. S. d. SGB VI zumindest vergleichbar ist (BSG, Urt. v. 12.2.2009, - B 5 R 39/06 R - und - B 5 R 40/08 R - auch Urt. v. 19.11.2009, - B 13 R 145/08 R -).

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    aa) Der 5. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 12.2.2009 (BSGE 102, 248 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6, RdNr 20 bis 27, und B 5 R 40/08 R, Juris RdNr 17 bis 23) entschieden, dass das seit 1.7.1990 geltende Fremdrentenrecht der Gleichstellung von Beiträgen zur rumänischen Rentenversicherung für LPG-Mitglieder mit Beiträgen nach Bundesrecht nach § 15 FRG entgegenstehe, solange der FRG-Berechtigte keine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder keinen sonstigen Tatbestand verwirklicht habe, der mit einem Versicherungstatbestand iS des SGB VI zumindest vergleichbar sei.
  • LSG Bayern, 24.02.2010 - L 1 R 804/09

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Bei der Prüfung der materiellen Voraussetzungen des § 44 SGB X ist auf die Vorschriften des FRG abzustellen, wie sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zum 01.08.1991 galten (vgl. § 300 Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch (SGB VI) - vgl. Bundessozialgericht (im Folgenden: BSG), Urteil vom 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R, RdNr. 16; BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 RdNr. 8).

    Der Senat macht sich diese Feststellungen des LSG Baden-Württemberg ausdrücklich zu eigen (vgl. zur Notwendigkeit dessen BSG, Urteil vom 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R, RdNr. 13/14).

    Die aktuellen einschlägigen Judikate des 5. und des 13. Senats des BSG erwecken den Eindruck divergierender rechtlicher Ansatzpunkte (Urteile des 13. Senats vom 08.09.2005 - B 13 R 44/04 R (SozR 4-5050 § 15 Nr. 2) und vom 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R (SozR 4-5050 § 26 Nr. 1); Urteile des 5. Senats vom 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R (= BSGE 102, 248) und B 5 R 40/08 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 138/11
    In seiner neueren Rechtsprechung habe das BSG (Urt. v. 12.2.2009, - B 5 R 39/06 R - und - B 5 R 40/08 R -) in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (des 13. Senats des BSG) klargestellt, dass ausländische Beitragszeiten nicht ohne weiteres als Beitragszeiten nach § 15 RFG anerkannt werden könnten.

    Die Gleichstellung von Beitragszeiten ohne Anknüpfung an das Erwerbsleben (oder an die vom deutschen Gesetzgeber als vergleichbar bewerteten Tatbestände) wäre eine nicht zu rechtfertigende und systemfremde Begünstigung der Berechtigten nach dem FRG gegenüber den Versicherten nach dem SGB VI (vgl. BSG, Urt. v. 12.2.2009, - B 5 R 39/06 R - juris Rdnr. 28 bzw. - B 5 R 40/08 R - juris Rdnr. 24).

    d.) Das BSG hat freilich auch entschieden, dass Beitragszeiten, die auf Beiträgen zur r. Rentenversicherung für LPG-Mitglieder beruhen, gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten nicht gleichgestellt werden können, wenn die Beiträge allein wegen der Mitgliedschaft in einer r. LPG gezahlt wurden, solange der FRG-Berechtigte nicht außerdem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder einen sonstigen Tatbestand verwirklicht hat, der mit einem Versicherungstatbestand i. S. d. SGB VI zumindest vergleichbar ist (BSG, Urt. v. 12.2.2009, - B 5 R 39/06 R - und - B 5 R 40/08 R - auch Urt. v. 19.11.2009, - B 13 R 145/08 R -).

  • LSG Bayern, 20.09.2012 - L 14 R 217/10

    Rumänien, Eingliederungsprinzip, Beitragszeit, Arbeitslosigkeit

    Im Übrigen dürfe auf die jüngste Rechtsprechung des BSG vom 12.02.2009 - B 5 R. 39/06R und B 5 R 40/08 R - verwiesen werden.

    Die Gleichstellung von Beitragszeiten ohne Anknüpfung an das Erwerbsleben oder an vom deutschen Gesetzgeber als vergleichbar bewertete Tatbestände würde in der Tat eine nicht zu rechtfertigende systemfremde Begünstigung der Berechtigten nach dem FRG gegenüber den Versicherten nach dem SGB VI darstellen (BSG, Urteil vom 12.02.2009, B 5 R 40/08 R).

    Soweit der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG vom 12.02.2009, a.a.O.) die Berücksichtung des der Beitragszeit zugrunde liegenden Arbeitsumfangs über die Vorschrift des § 15 Abs. 3 Satz 3 Buchstabe c i.V.m. § 26 S. 4 FRG auf die Ebene der Beitragszeitanerkennung hebt, womit der Anwendung des § 22 Abs. 3 FRG nichts mehr im Wege steht, folgt dem der Senat - zumindest für Fälle der Rentenfeststellung ab dem 01.01.1992 - nicht (vgl. BSG 13. Senat v. 19.11.2009 a. a. O.).

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - anteilmäßige Berücksichtigung

    aa) Der 5. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 12.2.2009 (BSGE 102, 248 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6, RdNr 20 bis 27, und B 5 R 40/08 R, Juris RdNr 17 bis 23) entschieden, dass das seit 1.7.1990 geltende Fremdrentenrecht der Gleichstellung von Beiträgen zur rumänischen Rentenversicherung für LPG-Mitglieder mit Beiträgen nach Bundesrecht nach § 15 FRG entgegenstehe, solange der FRG-Berechtigte keine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder keinen sonstigen Tatbestand verwirklicht habe, der mit einem Versicherungstatbestand iS des SGB VI zumindest vergleichbar sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 4446/11
    Zur Begründung trägt sie vor, das Urteil des SG entspreche nicht den jüngsten Entscheidungen des BSG (Urteile vom 12. Februar 2009 - B 5 R 39/06 R und B 5 R 40/08 R - vom 19. November 2009 - B 13 R 67/08 R und B 13 R 145/08 R - alle in juris).

    Das BSG habe eindeutig entschieden, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung stets nachgewiesene Beitragszeiten in vollem Umfang ohne Reduzierung der Tabellenentgelte auf eine Teilzeitbeschäftigung anzuerkennen seien (BSG, Urteile vom 9. September 2005 - B 13 RJ 44/04 R - vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R - vom 12. Februar 2009 - B 5 R 39/06 und B 5 R 40/08 R - vom 19. November 2009 - B 13 R 67/08 R und B 13 R 145/08 - alle in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2012 - L 9 R 2734/09
    Dies folge auch aus der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 12.02.2009 (B 5 R 39/06 R und B 5 R 40/08 R), wonach das seit dem 01.07.1990 geltende Fremdrentenrecht der Gleichstellung von Beiträgen zur rumänischen Rentenversicherung für L.-Mitglieder mit Beiträgen nach Bundesrecht entgegen stehe, solange der Betroffene keine Erwerbstätigkeit ausübe oder keinen sonstigen Versicherungstatbestand i.S. des SGB VI verwirkliche.

    Da für die Klägerin - als Genossenschaftsmitglied - im streitigen Zeitraum von der L. Beiträge abzuführen waren und Anhaltspunkte für eine Unterbrechung der Beitragsabführung durch die L. nicht vorliegen, sieht der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des BSG (Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R -, ebenso der 5. Senat in den Urteilen vom 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R -, BSGE 102, 248 und B 5 R 40/08 R (juris)) die streitigen Beitragszeiten als nachgewiesen an.

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

    Aufgrund mehrerer Entscheidungen des BSG vom 21. August 2008 (B 13/4 R 25/07 R), 12. Februar 2009 (B 5 R 39/06 R und B 5 R 40/08 R) und 19. November 2009 (B 13 R 67/08 R, B 13 R 145/06) sei allerdings fraglich, ob es des Nachweises von Beschäftigungszeiten durch Arbeitsbescheinigungen überhaupt noch bedürfe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 14 R 280/18

    Anerkennung von Beitragszeiten nach dem FRG für Zeiten der Tätigkeit in einer

    Die gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bietet hinreichend Anhaltspunkte, wann eine Gleichstellung von Beitragszeiten bei nichtdeutschen Rentenversicherungen nach § 15 FRG mit bundesrechtlichen Beitragszeiten in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R -, Rn. 26, 28, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 5. Senats des BSG; BSG, Urteil vom 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R -, BSGE 102, 248-258, SozR 4-5050 § 15 Nr. 6 und Parallelentscheidung BSG, Urteil vom 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R -, juris).
  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 900/13

    Keine Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 7 R 4280/17

    Fremdrentenrecht - Nachweis von Beitragszeiten - sowjetisches Arbeitsbuch - keine

  • BSG, 30.06.2015 - B 13 R 423/14 B

    Höhere Altersrente

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 R 5984/08

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

  • LSG Bayern, 07.06.2011 - L 6 R 945/09

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Rente unter Berücksichtigung in Rumänien

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - L 4 R 674/15
  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 321/15 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 3 R 148/13
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 R 4691/11
  • BSG, 30.07.2013 - B 13 R 192/13 B
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2010 - L 9 R 4892/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 R 3478/09
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 R 2587/10
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 2622/09
  • SG Detmold, 20.08.2012 - S 22 R 752/10

    Bestimmung des Umfangs der Berücksichtigung von Versicherungszeiten in einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 798/11
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