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   BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R   

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BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R (https://dejure.org/2012,1380)
BSG, Entscheidung vom 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R (https://dejure.org/2012,1380)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - B 5 R 42/11 R (https://dejure.org/2012,1380)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 113/00

    Neufestsetzung der Rente

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Das hier vertretene Ergebnis ergebe sich des Weiteren aus dem Urteil des BSG vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) sowie der Entscheidung des BGH vom 22.2.2001 (IX ZR 113/00 - Juris = BGHReport 2001, 372 = LM BEG 1956 § 35 Nr. 37 ) , die ebenfalls davon ausgingen, dass der Zweck von Entschädigungsregelungen dahingehe, das zugefügte Unrecht sobald und soweit wie irgend möglich wiedergutzumachen.

    Der erkennende Senat weicht mit seinem Urteil nicht von Entscheidungen des BGH (Urteil vom 22.11.1954, RzW 1955, 55, 57; Urteil vom 5.12.1958, RzW 1959, 215, 216; Urteil vom 1.12.1994 - IX ZR 63/94 - Juris; Urteil vom 22.2.2001 - IX ZR 113/00 - Juris RdNr 14 = BGHReport 2001, 372 = LM BEG 1956 § 35 Nr. 37 ) ab.

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Das hier vertretene Ergebnis ergebe sich des Weiteren aus dem Urteil des BSG vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) sowie der Entscheidung des BGH vom 22.2.2001 (IX ZR 113/00 - Juris = BGHReport 2001, 372 = LM BEG 1956 § 35 Nr. 37 ) , die ebenfalls davon ausgingen, dass der Zweck von Entschädigungsregelungen dahingehe, das zugefügte Unrecht sobald und soweit wie irgend möglich wiedergutzumachen.

    Die Entscheidung des erkennenden Senats steht mit den Urteilen des BSG vom 3.5.2005 (B 13 RJ 34/04 R - BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) und vom 19.4.2011 (B 13 R 20/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-6480 Art. 27 Nr. 1 vorgesehen) nicht in Widerspruch.

  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 Abs. 1 GG ist § 44 Abs. 4 SGB X eine verhältnismäßige und damit zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums iS des Art. 14 Abs. 1 S 2 GG (vgl BSGE 60, 158, 163) .

    Die Beklagte hat sie bei Vorliegen der Voraussetzungen anzuwenden, ohne dass hiergegen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben oder ein Verstoß gegen Treu und Glauben geltend gemacht werden könnte (BSGE 60, 158, 160; 62, 10, 14) .

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Dem Grundgesetz ist nicht zu entnehmen, dass die vollziehende Gewalt allgemein verpflichtet wäre, rechtswidrig belastende oder auch rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer formellen Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben oder abzuändern (vgl BVerfGE 20, 230, 235; 116, 24, 55; 117, 302, 315) .

    Diese Regelung hat das BVerfG wiederholt im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens für verfassungsmäßig erklärt (BVerfGE 20, 230, 235 mwN) .

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    und 3.6.2009 (ua BSGE 103, 190, 201 und 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7, 5, 8) die Überprüfung des Bescheides vom 8.6.2004 idF des Widerspruchsbescheides vom 25.1.2005.

    Nach dieser Vorschrift gilt ein bis zum 30.6.2003 gestellter Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als am 18.6.1997 gestellt, mit der Folge, dass die Rente bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab 1.7.1997, dem Tag des Inkrafttretens des ZRBG (Art. 3 Abs. 2 ZRBG/SGB VI-Änderungsgesetz) , zu leisten ist (vgl BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7 RdNr 57-58; BT-Drucks 14/8583, S 6) .

  • SG Düsseldorf, 24.03.2011 - S 26 R 1789/10

    Nachzahlungszeitraum bei Überprüfungsverfahren nach dem ZRBG

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 (S 26 R 1789/10) aufgehoben.

    das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 (S 26 R 1789/10) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG NJW 2011, 836 Textziff 53 mwN) .
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Diese Auslegungsregel enthält keinen Widerspruch zu den anerkannten Prinzipien der Methodenlehre, sondern gebietet eine bürgerfreundliche Gesetzesinterpretation, soweit eine solche unter Zugrundelegung der anerkannten Auslegungsmethoden möglich ist (vgl BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R - RdNr 23 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Mrozynski, SGB I, 4. Aufl 2010, § 2 RdNr 16) .
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 98, 365, 385; 103, 310, 318, jeweils mwN) .
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Auszug aus BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R
    Die Entscheidung des erkennenden Senats steht mit den Urteilen des BSG vom 3.5.2005 (B 13 RJ 34/04 R - BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) und vom 19.4.2011 (B 13 R 20/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-6480 Art. 27 Nr. 1 vorgesehen) nicht in Widerspruch.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BSG, 16.09.1960 - 1 RA 38/60
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 63/94

    Verschlimmerungsantrag nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

  • BSG, 26.06.1959 - 1 RA 118/57
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale

  • BSG, 13.05.2008 - B 5a R 10/08 S
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 70/06 R

    Zahlbarmachung von Ghettorenten - Zwangsaufenthalt - Kausalität -

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 53/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Das BVerfG hat die gegen zwei Entscheidungen des 5. Senats in Parallelfällen (Urteile vom 8.2.2012 - B 5 R 42/11 R und B 5 R 76/11 R) gerichteten Verfassungsbeschwerden ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 2.7.2013 - 1 BvR 1444/12 bzw vom 17.6.2013 - 1 BvR 1008/12) .
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 63/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Das BVerfG hat die gegen zwei Entscheidungen des 5. Senats in Parallelfällen (Urteile vom 8.2.2012 - B 5 R 42/11 R und B 5 R 76/11 R) gerichteten Verfassungsbeschwerden ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 2.7.2013 - 1 BvR 1444/12 bzw vom 17.6.2013 - 1 BvR 1008/12) .
  • BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Die Beschwerdebegründung geht weder auf die Senatsurteile vom 8.2.2012 (B 5 R 38/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 und B 5 R 42/11 R - Juris; die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG mit Beschlüssen vom 2.7.2013 - 1 BvR 1444/12 - und vom 17.6.2013 - 1 BvR 1008/12 - ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen) noch auf das Urteil des 13. Senats vom 7.2.2012 (B 13 R 40/11 R - BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 37) ein, wonach es bei der Anwendung von § 44 Abs. 4 SGB X "unerheblich ist, ob den Versicherungsträger an der Rechtswidrigkeit des nach § 44 Abs. 1 SGB X zurückgenommenen Verwaltungsakts ein Verschulden trifft" und dass gegen § 44 Abs. 4 SGB X weder "der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben oder ein Verstoß gegen Treu und Glauben geltend gemacht werden" kann noch "der Leistungsträger eine Einrede zu erheben bräuchte".
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