Weitere Entscheidung unten: BSG, 03.04.2014

Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R    

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https://dejure.org/2014,5772
BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R  (https://dejure.org/2014,5772)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R  (https://dejure.org/2014,5772)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R  (https://dejure.org/2014,5772)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener und abhängig beschäftigter Rechtsanwalt - berufsständische Versorgung

  • openjur.de

    Rentenversicherung; keine Befreiung von der Versicherungspflicht; zugelassener und abhängig beschäftigter Rechtsanwalt; berufsständische Versorgung; anwaltliche Berufstätigkeit; Verfassungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 8 Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 Halbs 1 Alt 1 SGB 6, § 1 S 3 SGB 6, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener und abhängig beschäftigter Rechtsanwalt - berufsständische Versorgung - anwaltliche Berufstätigkeit - Verfassungsrecht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gesetzliche Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten

  • BRAK-Mitteilungen

    Syndikusanwälte: gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2014, 265

  • hensche.de

    Versicherungspflicht, Syndikusanwälte, Beschäftigungsverhältnis

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener und abhängig beschäftigter Rechtsanwalt - berufsständische Versorgung - anwaltliche Berufstätigkeit - Verfassungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen abhängig beschäftigten Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Große Verunsicherung unter Syndikusanwälten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Paukenschlag aus Kassel - ein schwarzer Tag für alle Unternehmensjuristen?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Junganwälte: Ab in die gesetzliche Rente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rentenversicherungspflicht des Syndikusanwalts

  • lto.de (Pressebericht)

    Syndikusanwälte - Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BSG kippt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für "Syndikusanwälte" - aber Vertrauensschutz für Altfälle

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmensanwälte können sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmensanwälte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 SGB 6, § 7 SGB 6, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 7 BRAO
    Keine Rentenbefreiung für Syndikusanwalt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 SGB 6, § 7 SGB 6, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 7 BRAO
    Keine Rentenbefreiung für Syndikusanwalt

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    Keinen Befreiungsanspruch für Syndikusanwälte

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Müssen Ärzte bald in die Rentenversicherung?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte unterliegen der Versicherungspflicht

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte keine "echten” Rechtsanwälte?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Paukenschlag! Versorgungswerk der RAe für Syndikusanwälte gesperrt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Altersvorsorge mit Fragezeichen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befreiung von der Rentenversicherung für Syndikusanwälte gestrichen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte sind rentenversicherungspflichtig

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht von Inhouse Juristen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherungspflicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Compliance für Unternehmen: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte sind rentenversicherungspflichtig!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte sind rentenversicherungspflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abhängig beschäftigte "Syndikusanwälte" haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Syndikusanwälte sind über Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zudem Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer als auch im ...

  • lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Syndikusanwälte und die Rentenversicherung - Grundsatzurteil kommt früher als erwartet

Besprechungen u.ä. (16)

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Rentenversicherung nach dem BSG-Urteil: "Doppelte finanzielle Belastung für Unternehmensjuristen"

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erstes Syndikus-Urteil veröffentlicht - Das BSG begründet die Spaltung der Anwaltschaft

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersversorgung der Syndikusanwälte radikal geändert

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    SGB VI § 6 Abs. 1; BRAO § 46
    Gesetzliche Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten

  • wiwo.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Brisantes Urteil zu Versorgungswerken: Zumindest angestellte Anwälte sollen in die Rentenkassen

  • juve.de (Entscheidungsanmerkung)

    Rentenversicherung: BSG-Urteilsbegründung lässt viele Fragen unbeantwortet

  • rak-mv.de PDF (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Die Befreiungen von - nicht nur - Syndikusanwälten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Häufig gestellte Fragen und der Versuch, darauf zu antworten

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kein Befreiungsanspruch der "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • twobirds.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Das Ende des Syndikus Anwalts?

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Berufsbild verkannt, viele Fragen offen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Das Ende der berufsständischen Versorgung für Syndikusanwälte? Bundessozialgericht fällt überraschende Urteile

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Harter Schlag für Syndikus-Anwälte: Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neuer Vertrauensschutz für Syndikusanwälte

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Syndici - Wiederbelebte Risiken der Berufshaftpflicht: Keine Rosinentheorie für Justitiare

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Syndicus-Anwälte zahlen in die Deutschen Rentenversicherung

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Versicherungspflicht von Unternehmensjuristen in der allgemeinen Rentenversicherung vs. Mitgliedschaft im Versorgungswerk

Sonstiges (10)

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.01.2015)

    Syndikusanwälte: BMJV legt Eckpunktepapier zur Reform der BRAO vor

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.12.2014)

    Syndikusanwälte: Neues Rundschreiben der DRV Bund

  • cmshs-bloggt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Abschied vom "Anwalt zweiter Klasse": Syndikusanwälte legaldefiniert

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.05.2014)

    Altersvorsorge: Syndikusanwälte bangen um ihre Rente

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Stellung der Syndikusanwälte - DRV will Übergangsregelung vorschlagen

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Vertrauensschutzregelung für Syndikusanwälte - Keine Beitragsnachzahlung bei Ummeldung bis Februar

  • vw-ra-hessen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Versorgungswerk durch BSG-Urteil nicht gefährdet

  • ihk.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Stellungnahme BDI, BDA, DIHK, ZDH - Brief an Bundesjustizminister

  • anwaltverein.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.08.2014)

    DAV fordert gesetzliche Gleichstellung für Syndikusanwälte - Aktuelles BSG-Urteil versperrt Syndikusanwälten den Weg in das Versorgungswerk

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.04.2015)

    Ein Jahr nach den BSG-Entscheidungen: Was die Syndikus-Urteile mit der Anwaltschaft machten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 115, 267
  • NJW 2014, 2743
  • ZIP 2014, 1799
  • NZA 2014, 971
  • NZS 2014, 827
  • NJ 2014, 438
  • AnwBl 2014, 854
  • AnwBl Online 2014, 286
 
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Wird zitiert von ... (185)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 8/01, a.a.O.; Urteil v. 3.4.2014, B 5 RE 13/14 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, Rdnr. 57).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter

    Ein bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellter Rechtsanwalt, der unabhängig und weisungsfrei Mandanten der Gesellschaft in steuerrechtlichen Angelegenheiten berät und vor Gericht vertritt, kann von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden (Abgrenzung zu BSG vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R = BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12).

    Das BSG habe im Urteil vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12) diesen Aspekt hervorgehoben und ausgeführt, dass selbst ungeachtet im Einzelfall bestehender arbeitsrechtlicher Möglichkeiten, auch gegenüber dem Arbeitgeber sachlich selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, allein die Eingliederung des Syndikus in die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsorganisation mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar sei.

    Etwaige Fehler im Zulassungsverfahren lassen diese Pflichtmitgliedschaft unberührt (vgl dazu BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 25) .

    Unter "derselben Beschäftigung" im Sinne der Norm ist die "von der Beschäftigung erfasste Erwerbstätigkeit" zu verstehen (vgl dazu im Einzelnen BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 28 f) .

    Ein und dieselbe Erwerbstätigkeit führt neben der Versicherungspflicht in der gesetzlichen (Beschäftigten-)Rentenversicherung auch zur Versicherungspflicht in der berufsständischen Rechtsanwaltsversorgung, wenn die Erwerbstätigkeit sowohl nach inhaltlichen Aspekten als auch ihrer äußeren Form nach dem Bereich anwaltlicher Berufstätigkeit zugeordnet werden kann (BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 31, 33) .

    1.a) Wie der Senat in seinen Urteilen vom 3.4.2014 (ua B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12) entschieden hat, ist der bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber beschäftigte Syndikus in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig.

    Entgegen der von der Beklagten wohl vertretenen Ansicht hat der Senat in seinen Urteilen vom 3.4.2014 (ua B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12) nicht den gegenteiligen Rechtsstandpunkt eingenommen.

    Bereits die Urteile vom 3.4.2014 (aaO) zitieren daher den Beschluss des BGH vom 6.3.2006 (aaO) im Zusammenhang mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts.

    Deshalb ist unerheblich, ob der Syndikus arbeitsrechtlich die Möglichkeit hat, auch gegenüber dem Arbeitgeber sachlich selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln; denn diese interne Absprache lässt die Vereinbarkeit seiner Tätigkeit mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts aus der Sicht der Allgemeinheit der Rechtsuchenden unberührt (in diesem Sinne BSG Urteile vom 3.4.2014 - ua B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 39) .

    Aufgrund der Unterschiede beider juristischen Tätigkeiten in der Wahrnehmung der Rechtsuchenden sind die Ausführungen des Senats in dem zu Syndikusanwälten ergangenen Urteilen vom 3.4.2014 (aaO RdNr 39) auf die hiesige Fallkonstellation der Beratung und Vertretung von Mandanten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch einen bei ihr angestellten Rechtsanwalt entgegen der Ansicht der Beklagten nicht übertragbar.

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

    Anders als in früheren vom Senat entschiedenen Verfahren über die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung von Syndikusanwälten, deren Zulassung als Rechtsanwälte und die damit einhergehende Pflichtmitgliedschaft in der zulassenden Rechtsanwaltskammer sich nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und damit nach Bundesrecht bestimmt (vgl dazu BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 26) , ist vorliegend die sozialrechtliche (Vor-)Frage, ob eine Erwerbstätigkeit der tierärztlichen Berufstätigkeit zugeordnet werden kann, allein nach nicht revisiblem Landesrecht zu beantworten.

    Dabei ist unter "derselben Beschäftigung" im Sinne der Norm die "von der Beschäftigung erfasste Erwerbstätigkeit" zu verstehen (vgl dazu im Einzelnen BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 28 f) .

    Die Pflichtmitgliedschaft des Klägers in der Landestierärztekammer und der Versorgungsanstalt wird hier anders als bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die nach § 4 BRAO unabhängig von einer bestimmten Tätigkeit im Wesentlichen personenbezogen und ohne zusätzliche Beschränkung für alle Betätigungen, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts verbunden sind, erteilt wird (vgl BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 28), im Wesentlichen tätigkeitsbezogen beurteilt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, beschreibt "... für die Beschäftigung, wegen der ..." das Tatbestandsmerkmal "derselben Beschäftigung" (vgl BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 28) .

    Der Gesetzgeber hätte bei der Neubestimmung der sog "Friedensgrenze" (BT-Drucks 13/2590 S 1) , die der Verschärfung der rentenversicherungsrechtlichen Befreiungsregelung und der Vermeidung einer befürchteten Erosion der gesetzlichen Rentenversicherung diente (vgl BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 54) unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der berufsständischen Versorgung einerseits und den Interessen der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits, weitere zusätzliche Anforderungen in den Befreiungstatbestand des § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI mit aufnehmen können.

    Der Senat hatte die Voraussetzungen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI für Syndikusanwälte verneint, weil die Erwerbstätigkeit als Syndikus dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vornherein nicht zugeordnet werden konnte (vgl BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12, RdNr 31).

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Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R   

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https://dejure.org/2014,5858
BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R (https://dejure.org/2014,5858)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R (https://dejure.org/2014,5858)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2014 - B 5 RE 9/14 R (https://dejure.org/2014,5858)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Große Verunsicherung unter Syndikusanwälten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Paukenschlag aus Kassel - ein schwarzer Tag für alle Unternehmensjuristen?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Junganwälte: Ab in die gesetzliche Rente

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte - Umstrittenes BSG-Urteil landet in Karlsruhe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmensanwälte können sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    Keinen Befreiungsanspruch für Syndikusanwälte

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Müssen Ärzte bald in die Rentenversicherung?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Paukenschlag! Versorgungswerk der RAe für Syndikusanwälte gesperrt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Altersvorsorge mit Fragezeichen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befreiung von der Rentenversicherung für Syndikusanwälte gestrichen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte sind rentenversicherungspflichtig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Syndikusanwälte sind rentenversicherungspflichtig

Besprechungen u.ä. (14)

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersversorgung der Syndikusanwälte radikal geändert

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte

  • wiwo.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Brisantes Urteil zu Versorgungswerken: Zumindest angestellte Anwälte sollen in die Rentenkassen

  • juve.de (Entscheidungsanmerkung)

    Rentenversicherung: BSG-Urteilsbegründung lässt viele Fragen unbeantwortet

  • rak-mv.de PDF (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Die Befreiungen von - nicht nur - Syndikusanwälten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Häufig gestellte Fragen und der Versuch, darauf zu antworten

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kein Befreiungsanspruch der "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • twobirds.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Das Ende des Syndikus Anwalts?

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Berufsbild verkannt, viele Fragen offen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Das Ende der berufsständischen Versorgung für Syndikusanwälte? Bundessozialgericht fällt überraschende Urteile

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Harter Schlag für Syndikus-Anwälte: Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neuer Vertrauensschutz für Syndikusanwälte

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Syndici - Wiederbelebte Risiken der Berufshaftpflicht: Keine Rosinentheorie für Justitiare

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Syndicus-Anwälte zahlen in die Deutschen Rentenversicherung

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Versicherungspflicht von Unternehmensjuristen in der allgemeinen Rentenversicherung vs. Mitgliedschaft im Versorgungswerk

Sonstiges (8)

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.01.2015)

    Syndikusanwälte: BMJV legt Eckpunktepapier zur Reform der BRAO vor

  • cmshs-bloggt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Abschied vom "Anwalt zweiter Klasse": Syndikusanwälte legaldefiniert

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.05.2014)

    Altersvorsorge: Syndikusanwälte bangen um ihre Rente

  • vw-ra-hessen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Versorgungswerk durch BSG-Urteil nicht gefährdet

  • ihk.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Stellungnahme BDI, BDA, DIHK, ZDH - Brief an Bundesjustizminister

  • anwaltverein.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.08.2014)

    DAV fordert gesetzliche Gleichstellung für Syndikusanwälte - Aktuelles BSG-Urteil versperrt Syndikusanwälten den Weg in das Versorgungswerk

  • ruw.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 29.09.2014)

    Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten - Verfassungsbeschwerde eingelegt

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.04.2015)

    Ein Jahr nach den BSG-Entscheidungen: Was die Syndikus-Urteile mit der Anwaltschaft machten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1883
  • AnwBl Online 2014, 276
 
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Wird zitiert von ... (116)

  • SG Köln, 23.02.2015 - S 37 R 215/14

    Anspruch eines Syndikusanwalts auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der

    Fehler im Zulassungsverfahren oder etwaige Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten lassen diese Pflichtmitgliedschaft unberührt (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Die Sozialgerichtsbarkeit entscheidet rechtlich grundsätzlich - mit Ausnahme der Fälle der Nichtigkeit - nicht, wer seinem Status nach Rechtsanwalt ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Mit der Zulassung durch die RAK wurde der Kläger auf der Grundlage der einschlägigen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen in § 2 Abs. 1 RAVG NW i.V.m. § 10 Nr. 2 der Satzung der Beigeladenen zu 1) ipso iure (ohne Erlass eines weiteren Verwaltungs- oder eines anderen konstitutiven Rechtsakts) zeitgleich obligatorisches Pflichtmitglied der Beigeladenen zu 1) und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied der Rechtsanwaltskammer (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Im vorliegenden Zusammenhang kann unter "derselben Beschäftigung" i.S. der Norm die "von der Beschäftigung erfasste Erwerbstätigkeit" verstanden werden (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Das Verständnis von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI hat sich an dieser systemübergreifenden Koordinierungsfunktion zu orientieren und darf daher nicht bereits die Schnittmenge beider Bereiche allein nach Kriterien der gesetzlichen Rentenversicherung ("Beschäftigung") bestimmen, die für die Zugehörigkeit zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich ohne Bedeutung sind (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Kommt daher in Betracht, dass ein und dieselbe Erwerbstätigkeit zur Versicherungspflicht in beiden Sicherungssystemen führt, ist bereits damit der Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI eröffnet und eine weitergehende Prüfung veranlasst (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Entsprechende Status begründende Verwaltungsakte umfassen ihrem Regelungsgehalt nach nicht die Zuordnung einzelner Tätigkeiten und sind insofern im konkreten Zusammenhang notwendig der eigenständigen Auslegung und Anwendung bedürftig (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Die Kammer legt ihrer Beurteilung der sozialrechtlichen (Vor-)Frage, ob eine Erwerbstätigkeit dem Bereich anwaltlicher Berufstätigkeit zugeordnet werden kann, obwohl sie im Rahmen einer Beschäftigung einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber geschuldet ist, die ständige übereinstimmende Rechtsprechung des für das Berufsrecht der Rechtsanwälte zuständigen BGH, des BVerfG und des EuGH zugrunde (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Der "Syndikusanwalt" ist gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 25.02.1999, Az.: IX ZR 384/97).

    Dagegen sind bei der Tätigkeit, die er als Syndikus für seinen Dienstherrn leistet, die typischen Wesensmerkmale der freien Berufsausübung, die das Bild des Anwalts bestimmen, nicht gegeben." Hieran wird - worauf das BSG in seinen Urteilen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) hinweist - im Rahmen einer kontinuierlichen Verweisungskette bis heute festgehalten (vgl. exemplarisch BGH Beschluss vom 25.4.1988 - AnwZ (B) 2/88 - BRAK-Mitt 1988, 271 f; Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69, 71; Beschluss vom 13.3.2000 - AnwZ (B) 25/99 - NJW 2000, 1645; Beschluss vom 18.6.2001 - AnwZ (B) 41/00 - NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4.11.2009 - AnwZ (B) 16/09 - NJW 2010, 377, 379 RdNr 17, insofern in BGHZ 183, 73 ff nicht abgedruckt; Beschluss vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1518 RdNr 6; ebenso BAG Beschluss vom 19.3.1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239, 241).

    " (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) u.a. auch unter Hinweis auf die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG, Beschluss vom 04.11.1992, Az.: 1 BvR 79/85 u.a. und des EuGH, Urteil vom 14.09.2010, Az.: C-550/07 P).

    Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Ausdrücklich hat das BSG in seinen Entscheidungen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) zudem klargestellt, dass eine abhängige Beschäftigung und eine daneben ausgeübte selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt nicht im Sinne einer einheitlichen Betrachtung "zusammenzuziehen" sind.

    Ist dies - wie vorliegend für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einem nicht dem Standesrecht unterworfenen Arbeitgeber - von vornherein ausgeschlossen, sind mögliche Sachbezüge der ausgeübten Erwerbstätigkeit zum Berufsbild des Rechtsanwalts ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Es gibt deshalb auch keinen Rechtssatz des Inhalts, dass stets nur die Zugehörigkeit zu einem einzigen Sicherungssystem in Betracht kommen könnte oder es ungeachtet einer Änderung der hierfür rechtlich maßgeblichen Umstände stets bei der einmal begründeten Zuständigkeit eines Systems zu verbleiben habe (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Die gesetzlich geforderte positive Feststellung, dass dieselbe Erwerbstätigkeit, die die Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung begründet hat, wegen ihrer Ausübung in der Form der Beschäftigung zugleich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet, kann erst recht nicht durch diejenige ersetzt werden, dass die in der Form der Beschäftigung ausgeübte Erwerbstätigkeit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht ursprünglich oder nachträglich entgegensteht (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Eine vollständige Entlassung aus der öffentlichen Sozialversicherung ist dagegen nicht möglich (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 05.05.2008, Az.: 1 BvR 1060/05 u.a.).

    Er kann schon deshalb keine "magna charta" der berufsständischen Versorgungseinrichtungen repräsentieren, die allenfalls im Sinne eines Rechtsreflexes betroffen sind (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Die einschlägigen Fragen sind durch die Rechtsprechung des BVerfG geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Auch gibt es von Verfassung wegen kein Wahlrecht zugunsten der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014, Az.: L 14 R 694/13 u.a.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2014, Az.: L 16 R 406/11).

    Soweit das BSG in seinen Entscheidungen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) ausführte, dass Inhaber einer begünstigenden Befreiungsentscheidung - bezogen auf die jeweilige Beschäftigung, für die die Befreiung ausgesprochen wurde - ein rechtlich geschütztes Vertrauen in den Bestand dieser Entscheidungen haben, folgt hieraus nur, dass die Beklagte nicht rückwirkend in erteilte Befreiungen nach § 48 SGB X eingreifen darf, was vorliegend nicht streitgegenständlich ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 417/12

    Erstmalige Befreiung eines Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht

    Gegen das am 05.05.2012 zugestellte Urteil hat der Kläger am 21.05.2012 unter Wiederholung seiner Ausführungen Berufung eingelegt und führt ergänzend insbesondere aus, dass die Rechtsprechung des BSG in seinen Urteilen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht in Einklang zu bringen sei.

    Ferner habe das BSG in seinen Urteilen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) für abhängig beschäftigte Rechtsanwälte bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ein Recht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verneint.

    Fehler im Zulassungsverfahren oder etwaige Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten lassen diese Pflichtmitgliedschaft unberührt (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Im vorliegenden Zusammenhang kann unter "derselben Beschäftigung" i.S. der Norm die "von der Beschäftigung erfasste Erwerbstätigkeit" verstanden werden (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Das Verständnis von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI hat sich an dieser systemübergreifenden Koordinierungsfunktion zu orientieren und darf daher nicht bereits die Schnittmenge beider Bereiche allein nach Kriterien der gesetzlichen Rentenversicherung ("Beschäftigung") bestimmen, die für die Zugehörigkeit zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich ohne Bedeutung sind (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Kommt daher in Betracht, dass ein und dieselbe Erwerbstätigkeit zur Versicherungspflicht in beiden Sicherungssystemen führt, ist bereits damit der Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI eröffnet und eine weitergehende Prüfung veranlasst (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Der Senat legt seiner Beurteilung der sozialrechtlichen (Vor-)Frage, ob eine Erwerbstätigkeit dem Bereich anwaltlicher Berufstätigkeit zugeordnet werden kann, obwohl sie im Rahmen einer Beschäftigung einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber geschuldet ist, die Rechtsprechung des BSG vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) zugrunde, der er sich inhaltlich nach eigener Prüfung anschließt.

    Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl. m.w.N. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Ausdrücklich hat das BSG in seinen Entscheidungen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) zudem klargestellt, dass abhängige Beschäftigung und eine daneben ausgeübte selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt nicht im Sinne einer einheitlichen Betrachtung "zusammenzuziehen" sind.

    Ist dies - wie vorliegend für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einem nicht dem Standesrecht unterworfenen Arbeitgeber - von vornherein ausgeschlossen, sind mögliche Sachbezüge der ausgeübten Erwerbstätigkeit zum Berufsbild des Rechtsanwalts ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Hierzu hat das BSG in seinen Urteilen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) weiter ausgeführt, dass unterschiedliche Absicherungen in unterschiedlichen Systemen Konsequenz des Umstandes sind, dass synchron und diachron eine Vielzahl von Erwerbstätigkeiten betrieben werden kann, und deren hieran anknüpfende Absicherung nicht ihrerseits im Sinne eines einheitlichen Gesamtkonzepts durch zwingendes Recht koordiniert ist.

    Die gesetzlich geforderte positive Feststellung, dass dieselbe Erwerbstätigkeit, die die Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung begründet hat, wegen ihrer Ausübung in der Form der Beschäftigung zugleich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet, kann erst recht nicht durch diejenige ersetzt werden, dass die in der Form der Beschäftigung ausgeübte Erwerbstätigkeit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht ursprünglich oder nachträglich entgegensteht (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Eine vollständige Entlassung aus der öffentlichen Sozialversicherung ist dagegen nicht möglich (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 05.05.2008, Az.: 1 BvR 1060/05).

    Die einschlägigen Fragen sind durch die Rechtsprechung des BVerfG geklärt (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Auch gibt es von Verfassung wegen kein Wahlrecht zugunsten der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit (vgl. BSG, Urteile vom 03.04.2014, Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R).

    Auf eine vom Gesetz abweichende rechtswidrige Verwaltungspraxis der Beklagten kann sich - wie das BSG in seinen Entscheidungen vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) hervorgehoben hat - der Personenkreis des Klägers, der erstmalig eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragt, nicht berufen.

    Die streitgegenständlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des für diese Verfahren allein zuständigen 5. Senats des BSG vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) höchstrichterlich geklärt.

  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Das Bundessozialgericht hat in diesem Urteil in Abgrenzung zu seinen drei Urteilen vom 3. April 2014 (BSGE 115, 267, WM 2014, 1883 und DStR 2014, 2185) - die einer der wesentlichen Gründe für die durch den Gesetzgeber vorgenommene Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte waren (vgl. BT-Drucks. 18/5201, S. 1, 14 ff.) - entschieden, dass ein bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellter Rechtsanwalt, der unabhängig und weisungsfrei Mandanten der Gesellschaft in steuerrechtlichen Angelegenheiten berät und vor Gericht vertritt, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden kann.
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