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   BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R   

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BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R (https://dejure.org/2003,1139)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R (https://dejure.org/2003,1139)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R (https://dejure.org/2003,1139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Berücksichtigung von muttersprachlichem Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Berücksichtigung von muttersprachlichem Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Mazedonierin auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Beschäftigung als Küchenhilfe bzw. Putzhilfe sowie Zimmermädchen; Berücksichtigung von Analphabetismus im Rahmen der Prüfung der Erwerbsfähigkeit; Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit; Einordnung des ...

  • Judicialis

    SGB VI a.F. § 44 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2 § 44 Abs. 2
    Berücksichtigung von Analphabetismus bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 136
  • NZS 2004, 485 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (215)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Die jetzt hinzugetretenen Gesundheitsstörungen seien die wesentliche Ursache dafür, dass nunmehr im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 "ernsthafte Zweifel" bestünden, ob die Klägerin überhaupt in einem Betrieb einsetzbar sei und ihr der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt offen stehe.

    Das LSG weicht damit nicht von den in der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG im Beschluss vom 19. Dezember 1996 (GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) aufgestellten Grundsätzen oder der Rechtsprechung der Rentensenate des BSG ab.

    Es genügt die Feststellung, dass das Restleistungsvermögen des Versicherten körperlich mittelschwere oder leichtere Arbeiten erlaubt (zB Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen), wie es bei ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert wird (Großer Senat des BSG Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24, 31, 32 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, zusammengefasst im Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 (GS 2/95 - BSGE 80, 24, 33 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 mwN) besteht jedoch dann eine Ausnahme - und die Pflicht zur Benennung zumindest einer Verweisungstätigkeit -, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt.

    Der Grund für die Benennungspflicht liegt darin, dass der Arbeitsmarkt möglicherweise für diese überdurchschnittlich leistungsgeminderten Versicherten schlechthin keine Arbeitsstelle bereithält oder nicht davon ausgegangen werden kann, dass es für diese Versicherten eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen gibt oder "ernste Zweifel daran aufkommen, ob der Versicherte in einem Betrieb einsetzbar ist" (GS 2/95 - BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Denn eine vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe sichert, dass immer dann, wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob der Versicherte in einem Betrieb einsetzbar ist oder ein Katalogfall vorliegen könnte, die konkrete Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erfolgen muss, die nicht nur zu dem Vergleich von Leistungsfähigkeit und Anforderungsprofil führt, sondern auch zu der individuellen Prüfung, ob dem Versicherten der Arbeitsmarkt offen ist oder nicht" (BSGE 80, 24, 39 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Ihre Unfähigkeit, durch Arbeit Einkommen zu erzielen, beruht nicht auf der Schwankungen unterworfenen jeweiligen Lage des Arbeitsmarktes, sondern auf dem Fehlen von Verweisungstätigkeiten, die die Klägerin mit ihrem körperlichen Leistungsvermögen unter Berücksichtigung ihres Analphabetismus noch verrichten könnte (vgl GS 2/95 - BSGE 80, 24, 35 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8, S 29).

  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Der Senat folge insoweit im Grundsätzlichen dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. November 1998 (B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62).

    Mit Urteil vom 4. November 1998 (B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62, S 284, 288 ff) hat der 13. Senat diese Rechtsprechung weiter vertieft und dargelegt, dass speziell mit Blick auf die Verweisungsmöglichkeit eines ungelernten oder angelernten Versicherten im unteren Bereich die Kenntnis des Lesens und Schreibens im Rahmen der Feststellung der "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" zu berücksichtigen sei, denn § 1246 Abs. 2 RVO (hier § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI aF) schreibe vor, dass eine Verweisungstätigkeit den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten zu entsprechen habe, wodurch sichergestellt werden solle, dass keine vom tatsächlichen Leistungsvermögen des Versicherten losgelöste, also fiktive Verweisung erfolge.

    Dem LSG ist beizupflichten, wenn es im Anschluss an das Urteil des 13. Senats vom 4. November 1998 (aaO) darauf hinweist, dass die Berücksichtigung eines muttersprachlichen Analphabetismus von im Ausland aufgewachsenen Versicherten zu keiner Ungleichbehandlung mit inländischen Versicherten führt.

  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89

    Zumutbare Verweisungstätigkeit, fehlende Sprachkenntnisse

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Bereits im zurückverweisenden Urteil vom 19. August 1997 (13 RJ 25/95, veröffentlicht in JURIS, einer Parallelentscheidung zum Leiturteil von demselben Tag, aaO) hat der 13. Senat des BSG dem LSG aufgegeben zu prüfen, ob neben weiteren Einschränkungen die unzureichende Fähigkeit des Lesens und Schreibens, soweit diese nicht auf der mangelhaften Beherrschung der deutschen Sprache beruht (Hinweis auf das Senatsurteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89 - BSGE 68, 288 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11), zusammen mit anderen Leistungseinschränkungen den Zugang des damaligen Klägers über das übliche Maß hinaus erschwert und deshalb eine dem Leistungsvermögen entsprechende Tätigkeit konkret benannt werden muss.

    Zutreffend hat der 13. Senat auch keinen Widerspruch zum Senatsurteil vom 15. Mai 1991 (5 RJ 92/89 - BSGE 68, 288, 289 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11) gesehen.

  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Der Senat hat sich hierzu bereits mit Beschluss vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - SozR 3-2600 § 43 Nr. 19 geäußert und insoweit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG (Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 - BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23) angeschlossen.

    Dem ist, wie bereits im zitierten Beschluss des Senats vom 14. Dezember 1998 zum Ausdruck gebracht (B 5 RJ 184/98 B - SozR 3-2600 § 43 Nr. 19), uneingeschränkt beizupflichten.

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Das LSG hat insoweit die Rechtsprechung des BSG beachtet, dass es auf eine von der Beklagten zu tragende Darlegungslast - hinsichtlich der Benennung einer Verweisungstätigkeit - erst dann ankommt, wenn alle benannten Verweisungstätigkeiten ausscheiden und das Gericht darüber hinaus selbst zur Überzeugung kommt, dass keine weiteren ersichtlich sind (BSG Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 25 mwN).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94

    Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Letzteres scheidet bei der vollschichtig einsetzbaren Klägerin aus (vgl BSG Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 33/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 52).
  • BSG, 27.10.1966 - 5 RKn 132/64

    Urteilsbegründung - Hauptbegründung und Hilfsbegründung - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Im Übrigen werden Versicherte mit allen Krankheiten, Gebrechen, Behinderungen, Wesenseigentümlichen, Sozialisations- und Bildungsdefiziten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, und es gibt keinen Ausschluss aus der Versicherung wegen so genannter "eingebrachter" Leiden, Behinderungen oder sonstiger Defizite (vgl BSG Urteile vom 27. Oktober 1966 - 5 RKn 132/64 - BSGE 25, 227, 229 f = SozR Nr. 62 zu § 1246 RVO, vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78 - und vom 30. November 1983 - 4 RJ 109/82), es sei denn, es hat bereits bei Eintritt in die Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeit bestanden.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 25/95

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Bereits im zurückverweisenden Urteil vom 19. August 1997 (13 RJ 25/95, veröffentlicht in JURIS, einer Parallelentscheidung zum Leiturteil von demselben Tag, aaO) hat der 13. Senat des BSG dem LSG aufgegeben zu prüfen, ob neben weiteren Einschränkungen die unzureichende Fähigkeit des Lesens und Schreibens, soweit diese nicht auf der mangelhaften Beherrschung der deutschen Sprache beruht (Hinweis auf das Senatsurteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89 - BSGE 68, 288 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11), zusammen mit anderen Leistungseinschränkungen den Zugang des damaligen Klägers über das übliche Maß hinaus erschwert und deshalb eine dem Leistungsvermögen entsprechende Tätigkeit konkret benannt werden muss.
  • BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R

    Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Das Vorliegen eines Katalogfalles ist deshalb, wie vom Großen Senat hervorgehoben, vorab zu prüfen (vgl auch Senatsurteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - SGb 1998, 406, Volltext in JURIS).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
    Der Senat hat sich hierzu bereits mit Beschluss vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - SozR 3-2600 § 43 Nr. 19 geäußert und insoweit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG (Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 - BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23) angeschlossen.
  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
  • BSG, 30.11.1983 - 4 RJ 109/82
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

  • Drs-Bund, 04.03.1996 - BT-Drs 13/3967
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Eine vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe sichert, dass immer dann, wenn "ernsthafte Zweifel" bestehen, ob der Versicherte "in einem Betrieb einsetzbar" ist (oder ein Katalogfall vorliegen könnte), die konkrete Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erfolgen muss, die nicht nur zu dem Vergleich von Leistungsfähigkeit und Anforderungsprofil führt, sondern auch zu der individuellen Prüfung, ob dem Versicherten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist oder nicht (so BSGE 80, 24, 39, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 33, 27: "ernste Zweifel"; vgl schon BSG 4. Senat vom 30.11.1982 - SozR 2200 § 1246 Nr. 104 LS; Senatsurteile vom 19.8.1997 - 13 RJ 55/96 - SozSich 1998, 112 - Juris RdNr 24; vom 20.8.1997 - BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59; vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 - Juris RdNr 20, vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73; vom 23.8.2001 - B 13 RJ 13/01 R - Juris RdNr 21; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43 und vom 10.12.2003 - BSG SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 11) .

    In diesem Fall genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteile vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23; sog "kleines Benennungsgebot": vgl Köbl, aaO RdNr 168; Gürtner in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 47, Stand April 2010; Spiolek, SGb 1999, 509, 510; kritisch Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 43 RdNr 42, Stand Juni 2011; aA wohl Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009, S 108) .

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Soweit sich das Berufungsgericht für seine gegenteilige Ansicht auf das Senatsurteil vom 10.12.2003 (B 5 RJ 64/02 R - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1) stütze, stehe diese Entscheidung nicht mit dem Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1996 (GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) in Einklang.

    Es genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteile vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; sog "kleines Benennungsgebot": vgl Köbl in Ruland/Försterling, Gemeinschaftskommentar zum SGB VI, § 43 RdNr 168, Stand Oktober 2006; Gürtner in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 47, Stand April 2010; Spiolek, SGb 1999, 509, 510; kritisch Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 43 RdNr 42, Stand März 2012; aA wohl Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009, S 108) .

    Insofern kann vorliegend offen bleiben, ob es sich bei dem muttersprachlichen Analphabetismus der Klägerin für sich um eine ungewöhnliche Leistungseinschränkung in diesem Sinne handelt (vgl dazu Senatsurteile vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 17 ff und vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R - Juris RdNr 19 sowie BSG Urteil vom 4.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62 S 288) .

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Nr. 2 der Vorschrift stellt klar, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur befristet zu leisten waren, wenn der Rentenanspruch nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand, sondern auch darauf beruhte, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen war (vgl zuletzt BSG SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 unter Hinweis auf Niesel in Kasseler Komm, Bd 1, Stand August 1992, RdNr 9, 10 zu § 102 mwN; Brähler in Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Rentenversicherung, Bd 3, Stand April 2005, RdNr 41 ff zu § 102; BSG SozR 3-5868 § 13 Nr. 1; BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; BSGE 30, 192 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO).
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