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   BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH   

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https://dejure.org/2015,31234
BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH (https://dejure.org/2015,31234)
BSG, Entscheidung vom 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH (https://dejure.org/2015,31234)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - B 6 KA 2/15 BH (https://dejure.org/2015,31234)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.05.2007 - B 2 U 131/07 B

    Antrag auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

    Auszug aus BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH
    Die rechtzeitige Vorlage des - vollständigen - Formulars konnte nicht etwa deswegen unterbleiben, weil der Kläger seinem Schreiben vom 8.6.2015 ein zu Protokoll des Gerichtsvollziehers des Amtsgerichts N. am 6.5.2015 abgegebenes Vermögensverzeichnis beigefügt hat (so schon BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 2 U 131/07 B - Juris RdNr 3; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 73a RdNr 5b).

    Dazu bedarf es aber Erklärungen, welche in dem Formular gefordert werden, einschließlich der Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben (BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 2 U 131/07 B - Juris RdNr 3 mwN).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 37/14 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der

    Auszug aus BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH
    Schreibt aber das Gesetz für den Regelfall (s hierzu BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 6 KA 37/14 B - RdNr 8) sogar die Einleitung eines Entziehungsverfahrens vor, steht § 95d SGB V der Einleitung eines Disziplinarverfahrens und der Verhängung einer Geldbuße - als mildere Maßnahme gegenüber einer Zulassungsentziehung - erst recht nicht entgegen.

    Dass eine fortdauernde Verweigerung der - vom Kläger als "Zwangsarbeit" bezeichneten - Fortbildung eine gröbliche Verletzung vertragsärztlicher Pflichten darstellt, steht außer Frage (s hierzu BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 6 KA 37/14 B - RdNr 9 ff).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    (Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis -

    Auszug aus BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH
    Dass die Pflicht zum Nachweis der fachlichen Fortbildung und die in § 95d Abs. 3 SGB V vorgesehenen Honorarkürzungen mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang stehen, hat der Senat bereits mit Urteil vom 11.2.2015 (B 6 KA 19/14 R - RdNr 15) entschieden.
  • BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B

    Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH
    Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG, § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh auf dem durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden, es sei denn, der Antragsteller war an der Einhaltung der Frist unverschuldet gehindert (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG Beschluss vom 3.4.2000 - B 7 AL 14/01 B; BGH VersR 1981, 884; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH
    Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG, § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh auf dem durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden, es sei denn, der Antragsteller war an der Einhaltung der Frist unverschuldet gehindert (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG Beschluss vom 3.4.2000 - B 7 AL 14/01 B; BGH VersR 1981, 884; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen nicht

    Das Verhalten eines Vertragsarztes, der - wie der Kläger - insgesamt etwa sieben Jahre (nahezu) ungenutzt verstreichen lässt, um seiner Fortbildungs(nachweis)pflicht nachzukommen, und der in dieser Zeit alle Hinweise und Anfragen der kassenärztlichen Vereinigung ignoriert, lässt somit nur den Schluss auf eine Verantwortungslosigkeit beim Umgang mit den vertragsärztlichen Pflichten zu (BSG, Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B - und vom 08.10.2015 - B 6 KA 02/15 BH - Senat, Urteil vom 08.02.2015 - L 11 KA 39/13 -).
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 28/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Ladung - Fortführung des

    Klage und Berufung des Klägers blieben ohne Erfolg (vgl dazu den Beschluss des Senats vom 8.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 11 KA 37/16

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Diese Maßnahme ist nach erfolgloser Ausschöpfung des Rechtswegs (Senat, Urteil vom 18.02.2015 - L 11 KA 39/13 - und Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH -) inzwischen bestandskräftig.
  • BSG, 06.06.2016 - B 6 KA 1/16 BH
    Hierauf ist der Kläger bereits im Beschluss vom 8.10.2015 (B 6 KA 2/15 BH) hingewiesen worden.
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