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   BSG, 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R   

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https://dejure.org/2011,60935
BSG, 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R (https://dejure.org/2011,60935)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R (https://dejure.org/2011,60935)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2011 - B 6 KA 1/11 R (https://dejure.org/2011,60935)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BSG, 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R
    Zudem können alle Umstände des Einzelfalls herangezogen werden wie insbesondere der Anlass für die Klageerhebung und auch der Grund der Erledigung, dh wer infolge des erledigenden Ereignisses faktischer Sieger ist (vgl dazu BSG vom 19.12.2008 - B 6 KA 14/07 R - RdNr 4; ebenso BSG vom 29.8.2011 - B 6 KA 18/11 R - RdNr 7; ebenso BVerfG vom 1.10.2009 - 1 BvR 1969/09 - NZS 2010, 384 RdNr 17).

    Bei alledem ist auf den Zeitpunkt der Erledigung bzw auf die Sach- und Rechtslage unmittelbar vor dem Eintritt des zur Erledigung führenden Ereignisses abzustellen (BSG vom 19.12.2008 aaO RdNr 4 und vom 29.8.2011 aaO RdNr 7).

  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

    Auszug aus BSG, 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R
    Zudem können alle Umstände des Einzelfalls herangezogen werden wie insbesondere der Anlass für die Klageerhebung und auch der Grund der Erledigung, dh wer infolge des erledigenden Ereignisses faktischer Sieger ist (vgl dazu BSG vom 19.12.2008 - B 6 KA 14/07 R - RdNr 4; ebenso BSG vom 29.8.2011 - B 6 KA 18/11 R - RdNr 7; ebenso BVerfG vom 1.10.2009 - 1 BvR 1969/09 - NZS 2010, 384 RdNr 17).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R
    9 3. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten Beigeladener ist nicht veranlasst; sie haben im Revisionsverfahren keinen Antrag gestellt (§ 197a Abs. 1 Satz 1 Teilsatz 3 SGG iVm mit einer entsprechenden Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 15/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Leistungsbegrenzung bei unter

    Eine andere Beurteilung der Berechnung folgt auch nicht aus den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 31.8.2011 - B 6 KA 1/11 R -.
  • SG Marburg, 06.09.2017 - S 12 KA 300/16

    Vertragsarztrecht

    Die geltenden Regelungen bieten keinen Ansatzpunkt dafür, Abrechnungsobergrenzen an den Budgets auszurichten, die dem Vertragsarzt gemäß den Honorarverteilungsregelungen jeweils zur Verfügung stehen (vgl. BSG, Urt. v. 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R - BeckRS 2012, 67832, Rdnr. 7; so auch bereits die Vorinstanz LSG Sachsen, Urt. v. 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 - juris Rdnr. 43 ff.; aus der Instanzenpraxis s. ferner SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 - juris Rdnr. 59 ff., Berufung insoweit zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 29.06.2016 L 4 KA 1/13 - unveröff.).
  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 605/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Festsetzung des Honoraranspruchs - keine

    Das Gesetz räumt dem Richtliniengeber mit der Vorgabe, eine "nicht wesentliche" Überschreitung zu ermöglichen, einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der insbesondere eine Beschränkung des Überschreitungsvolumens auf 3 % des Fachgruppendurchschnitts zulässt (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 - juris Rdnr. 53 m.w.N., Revision beim BSG anhängig: B 6 KA 1/11 R).
  • SG Marburg, 14.03.2012 - S 12 KA 741/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Job-Sharing-Verhältnis - keine rückwirkende

    Das Gesetz räumt dem Richtliniengeber mit der Vorgabe, eine "nicht wesentliche" Überschreitung zu ermöglichen, einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der insbesondere eine Beschränkung des Überschreitungsvolumens auf 3 % des Fachgruppendurchschnitts zulässt (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 - juris Rdnr. 53 m.w.N., Revision beim BSG anhängig: B 6 KA 1/11 R).
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