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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2483
BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,2483)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,2483)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,2483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Übergangsrecht nach § 12 PsychThG - Fachkundenachweises für Eintragung ins Arztregister - zugelassene Behandlungsverfahren - Nichtberücksichtigung der Gesprächspsychotherapie

  • openjur.de

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung; Übergangsrecht nach § 12 PsychThG; Fachkundenachweises für Eintragung ins Arztregister; zugelassene Behandlungsverfahren; Nichtberücksichtigung der Gesprächspsychotherapie; Verfassungsmäßigkeit des § 95c S ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung eines als Kinderpsychotherapeuten und Jugendlichenpsychotherapeuten approbierten Arztes in das Arztregister; Fachkundenachweis für das Behandlungsverfahren der Gesprächspsychotherapie trotz Ausschlusses der Gesprächspsychotherapie aus der vertragsärztlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten approbierten Arztes in das Arztregister; Fachkundenachweis für das Behandlungsverfahren der Gesprächspsychotherapie trotz Ausschlusses der Gesprächspsychotherapie aus der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Zulassung von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragsärztliche Versorgung ohne Gesprächspsychotherapeuten

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Kein Eintrag mit Gesprächspsychotherapie ins Arztregister

  • dgvt.de (Kurzinformation)

    Gesprächspsychotherapie: Kein Richtlinien-Verfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Neuordnung eines Leistungsbereichs in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 31 mwN) ist es unerheblich, wenn die zum Ende 1998 bereits anerkannten Verfahren - wie der Kläger geltend macht - den Anforderungen, die nach der Verfahrensordnung des G-BA iVm § 17 der PsychThRL in der seit 2008 geltenden Fassung an die Eignung von psychotherapeutischen Verfahren generell zu stellen sind, so wenig gerecht würden wie die Gesprächspsychotherapie.

    In der Rechtsprechung sowohl des Senats wie des BVerfG ist anerkannt, dass der Bundesgesetzgeber, der insoweit von seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (Sozialversicherung) Gebrauch macht, an berufsrechtliche Vorgaben nicht strikt gebunden ist und aus Gründen der Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung dort Regelungen treffen kann, die mit denen des ärztlichen Berufsrechts nicht notwendig übereinstimmen (so insbesondere zuletzt BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 27 mwN).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Zu Unrecht habe sich zuletzt der 6. Senat des BSG in seinem Urteil vom 31.5.2006 (B 6 KA 13/05 R) auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Wasserverbänden (BVerfGE 107, 59) und den Festbeträgen iS des § 35 SGB V (BVerfGE 106, 275) berufen, um eine hinreichende Legitimation des G-BA zum Erlass untergesetzlicher Rechtsnormen im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG zu begründen.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtmäßigkeit von untergesetzlichen Normen unmittelbar zum Gegenstand eines Klageverfahrens machen können (BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 27 ff).

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Diese Norm des § 95c Satz 2 Nr. 3 SGB V verweist nicht dynamisch auf die jeweilige Fassung der PsychThRL, sondern nimmt über die Erwähnung des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V auf die bis zum 31.12.1998 geltenden (alten) Richtlinien Bezug (BSGE 95, 94 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1 RdNr 15).

    Vorgaben für Inhalte und Qualität einer psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Abschluss des Psychologiestudiums bzw für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch des Sozialpädagogikstudiums enthielten bis 1998 die Psychotherapie-Vereinbarungen (BSGE 95, 94 RdNr 7 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1 RdNr 12).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 4.08

    Ausbildungsstätte; staatliche Anerkennung; Psychotherapie; Kinder- und

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 30.4.2009 (3 C 4/08, NJW 2009, 3593 = SGb 2009, 727) zur Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach § 6 PsychThG für das Vertiefungsgebiet "Gesprächspsychotherapie" ausgeführt, von der wissenschaftlichen Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens zur Behandlung Erwachsener lasse sich nicht ohne Weiteres auf die Wirksamkeit dieses Verfahrens zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen schließen (BVerfG aaO).

    In § 8 PsychThG ist hinsichtlich der "wissenschaftlich anerkannten Verfahren" iS des Abs. 3 Nr. 1 PsychThG bewusst auf eine nähere Festlegung verzichtet worden (vgl BVerwG vom 30.4. 2009 - 3 C 4/08, NJW 2009, 3593 = SGb 2009, 727; Spellbrink in: Schnapp/Wigge Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Aufl 2006, § 14 RdNr 12).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    So lagen die Dinge anders als vor dem Inkrafttreten des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes, das Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.10.1998 (BVerfGE 98, 265) gewesen ist.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Die Aufnahme von neuen Behandlungsverfahren gemäß § 92 Abs. 6a SGB V - auch für psychotherapeutische Behandlungsverfahren gilt § 135 Abs. 1 SGB V - in den Kreis der Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren sind, ist an der Eignung des neuen Verfahrens, seiner Wirksamkeit und der mit ihm verbundenen Kosten auch im Verhältnis zu den bislang anerkannten Behandlungsverfahren zu messen (vgl BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 18 zur neuropsychologischen Therapie).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Das hat der Senat mit Billigung des BVerfG insbesondere für die Trennung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung entschieden, die im ärztlichen Berufsrecht jedenfalls zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (1997) keine Entsprechung hatte (BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1, BVerfG [Kammer] vom 17.6. 1999, SozR 3-2500 § 73 Nr. 3).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Das hat der Senat mit Billigung des BVerfG insbesondere für die Trennung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung entschieden, die im ärztlichen Berufsrecht jedenfalls zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (1997) keine Entsprechung hatte (BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1, BVerfG [Kammer] vom 17.6. 1999, SozR 3-2500 § 73 Nr. 3).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses begrenzte Leistungsversprechen liegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Leistungsanspruch der Versicherten (BVerfGE 115, 25, 45 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 25 ff) fern.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Dieser Spielraum verengt sich, wenn eine nennenswerte Anzahl Versicherter, die an bestimmten seelischen Erkrankungen leiden, mit den bisher anerkannten Verfahren nicht hinreichend wirksam behandelt werden kann, oder wenn die wissenschaftliche Expertise ergibt, dass von dem Einsatz der neuen Behandlungsmethode ein erheblicher Fortschritt zugunsten der Patienten zu erwarten ist (vgl näher Senatsurteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 13 A 5238/04

    Staatliche Anerkennungsfähigkeit der Gesprächspsychotherapie als Verfahren der

    auch BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 45/08 R -, juris.
  • SG Dresden, 11.07.2012 - S 18 KA 161/10

    Anspruch auf eine unbefristete Ermächtigung der psychiatrischen Institutsambulanz

    Da § 135 SGB V gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 SGBV für Psychotherapeuten entsprechend gilt (zu § 135 Abs. 1 SGB V: Bundessozialgericht, Urteil vom 28.10.2009, Az. B 6 KA 45/08 R), schließt dies die entsprechende Geltung der für die vertragspsychotherapeutische Versorgung geltenden Qualifikationsanforderungen (vgl. § 27 Psychotherapie-Richtlinie in Verbindung mit §§ 6 und 7 Psychotherapie-Vereinbarung - Anlage 1 BMV-Ä/EKV) mit ein.
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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12595
BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,12595)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,12595)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,12595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung der Gesprächspsychotherapie als Behandlungsverfahren im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch G-BA - Anspruch von Versicherten auf Versorgung mit Gesprächspsychotherapie in ...

  • openjur.de

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung; Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung der Gesprächspsychotherapie als Behandlungsverfahren im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch G-BA; Anspruch von Versicherten auf Versorgung mit Gesprächspsyc ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur Abrechung gesprächspsychotherapeutischer Behandlungen für eine zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Psychologische Psychotherapeutin

  • rechtsportal.de

    Genehmigung zur Abrechung gesprächspsychotherapeutischer Behandlungen für eine zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Psychologische Psychotherapeutin

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 105, 26
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Die Aufnahme von neuen Behandlungsverfahren gemäß § 92 Abs. 6a SGB V - auch für psychotherapeutische Behandlungsverfahren gilt § 135 Abs. 1 SGB V - in den Kreis der Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren sind, ist an der Eignung des neuen Verfahrens, seiner Wirksamkeit und der mit ihm verbundenen Kosten auch im Verhältnis zu den bislang anerkannten Behandlungsverfahren zu messen (vgl BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 18 zur neuropsychologischen Therapie).

    Diese Ermächtigung zur untergesetzlichen Normsetzung ist hinreichend bestimmt, und die Befugnis des G-BA, in seiner gesetzlich vorgegebenen Struktur (§ 91 SGB V) normsetzend tätig zu werden, ist in der Rechtsprechung des BSG hinreichend geklärt (zB BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5 [6. Senat] und BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 [1. Senat]).

    Auch wenn § 92 Abs. 6a SGB V nicht expliziert die Kriterien nennt, nach denen der G-BA seine Entscheidung über die Anwendbarkeit eines psychotherapeutischen Behandlungsverfahrens auszurichten hat, ergeben diese sich mit hinreichender Deutlichkeit aus § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB V und § 135 Abs. 1 SGB V. Die letztgenannte Vorschrift ist auch im Rahmen des § 92 Abs. 6a SGB V anwendbar, soweit der G-BA zu Behandlungsverfahren Stellung nimmt, die bisher nicht Gegenstand der Leistungspflicht der Krankenversicherung sind (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 15 ff).

    In der Rechtsprechung des BSG ist allerdings geklärt, dass ein Versicherter die Anwendung einer vom G-BA auf der Grundlage des § 135 Abs. 1 SGB V wegen fehlender Eignung bzw Unwirtschaftlichkeit nicht positiv bewerteter Behandlungsmethode nicht mit der Begründung beanspruchen kann, in seinem Fall verspreche der Einsatz dieser Methode Erfolg (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 14 zur neuropsychologischen Therapie).

    Das ist oben unter (A. 2. e.) näher begründet und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des für das Leistungsrecht der Krankenversicherung zuständigen 1. Senats des BSG (SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 15).

    Diesem kommt insoweit im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung die für jede Normsetzung prägende Gestaltungsfreiheit zu (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 31 zur neuropsychologischen Therapie).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses begrenzte Leistungsversprechen liegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Leistungsanspruch der Versicherten (BVerfGE 115, 25, 45 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 25 ff) fern.

    Soweit die generelle Eignung dieses Behandlungsverfahrens für den Einsatz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Rede steht, werden die am Maßstab vorrangig des § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 3 SGB V iVm Art. 2 Abs. 1 GG (vgl BVerfGE 115, 25, 41 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 17 ff) ausgerichtete Prüfung des Leistungsanspruchs des Versicherten und die am Maßstab des § 92 Abs. 6a SGB V sowie des § 135 Abs. 1 SGB V iVm Art. 12 Abs. 1 GG ausgerichtete Prüfung der Behandlungsberechtigung der Psychotherapeuten zu übereinstimmenden Ergebnissen führen.

    Die Besonderheiten, die im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005 insoweit zu beachten sind (BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5), spielen hier im Kontext psychotherapeutischer Behandlungsverfahren allenfalls eine untergeordnete Rolle, weil in der Regel keine unmittelbar lebensbedrohenden Gesundheitsstörungen behandelt werden.

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 4.08

    Ausbildungsstätte; staatliche Anerkennung; Psychotherapie; Kinder- und

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    In § 8 PsychThG ist hinsichtlich der "wissenschaftlich anerkannten Verfahren" iS des Abs. 3 Nr. 1 PsychThG bewusst auf eine nähere Festlegung verzichtet worden (vgl Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] vom 30.4. 2009 - 3 C 4/08, NJW 2009, 3593 = SGb 2009, 727; Spellbrink in: Schnapp/ Wigge Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Aufl 2006, § 14 RdNr 20).

    Das Anliegen eines bereits zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten, das vom wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG als für den Einsatz bei der Behandlung Erwachsener wissenschaftlich anerkannte Verfahren der Gesprächspsychotherapie (vgl BVerwG vom 30.4. 2009 - 3 C 4/08 - NJW 2009, 3593 = SGb 2009, 727) auch im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einsetzen zu dürfen, ist als Ausfluss seines Rechts auf berufliche Betätigung durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt.

    Deshalb hätten die Gerichte die Gutachten des Beirats ihren Entscheidungen zugrunde zu legen, soweit nicht die Tragfähigkeit seiner Annahmen prinzipiell in Zweifel gezogen wird (Urteil vom 30.4. 2009, 3 C 4/08, NJW 2009, 3593 = SGb 2009, 727, juris RdNr 26).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Diese Ermächtigung zur untergesetzlichen Normsetzung ist hinreichend bestimmt, und die Befugnis des G-BA, in seiner gesetzlich vorgegebenen Struktur (§ 91 SGB V) normsetzend tätig zu werden, ist in der Rechtsprechung des BSG hinreichend geklärt (zB BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5 [6. Senat] und BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 [1. Senat]).

    Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist die abschließende Entscheidung über eine Verfahrensanerkennung nach § 135 Abs. 1, § 92 Abs. 6a SGB V ihm und nicht den Gerichten übertragen (vgl BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 75).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Neuordnung eines Leistungsbereichs in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 31 mwN) ist es unerheblich, wenn die zum Ende 1998 bereits anerkannten Verfahren - wie die Klägerin geltend macht - den Anforderungen, die nach der Verfahrensordnung des G-BA iVm § 17 der PsychThRL in der seit 2008 geltenden Fassung an die Eignung von psychotherapeutischen Verfahren generell zu stellen sind, so wenig gerecht würden wie die Gesprächspsychotherapie.

    In der Rechtsprechung sowohl des Senats wie des BVerfG ist anerkannt, dass der Bundesgesetzgeber, der insoweit von seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (Sozialversicherung) Gebrauch macht, an berufsrechtliche Vorgaben nicht strikt gebunden ist und aus Gründen der Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung dort Regelungen treffen kann, die mit denen des ärztlichen Berufsrechts nicht notwendig übereinstimmen (so insbesondere zuletzt BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 27 mwN).

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Diese Norm des § 95c Satz 2 Nr. 3 SGB V verweist nicht dynamisch auf die jeweilige Fassung der PsychThRL, sondern nimmt über die Erwähnung des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V auf die bis zum 31.12.1998 geltenden (alten) Richtlinien Bezug (BSGE 95, 94 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1 RdNr 15).

    Vorgaben für Inhalte und Qualität einer psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Abschluss des Psychologiestudiums bzw für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch des Sozialpädagogikstudiums enthielten bis 1998 die Psychotherapie-Vereinbarungen (BSGE 95, 94 RdNr 7 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1 RdNr 12).

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Dieses Verbot greift in der vertragsärztlichen Versorgung auch dann ein, wenn ein Arzt berufsrechtlich nach seiner fachlichen Qualifikation Leistungen erbringen darf, die nicht zu dem Fachgebiet gehören, für das er zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist (BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Das setzt allerdings voraus, dass der Einsatz dieses Behandlungsverfahrens im Einzelfall indiziert und wirtschaftlich ist, an der hinreichenden Fachkunde des Behandelns keine Zweifel bestehen und die im Rahmen des § 13 Abs. 3 SGB V geltenden Regeln (Befragung der Krankenkasse vor Leistungsbeginn, Erstattung nur der tatsächlich nachgewiesenen Kosten, ordnungsgemäße Rechnung; vgl zuletzt BSG, Urteil vom 30.6. 2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 15 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) beachtet worden sind.
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen ist nicht veranlasst, weil er im Verfahren keinen Antrag gestellt hat (vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
    So lagen die Dinge anders als vor dem Inkrafttreten des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes, das Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.10.1998 (BVerfGE 98, 265) gewesen ist.
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 14/14 R

    Krankenversicherung - Streichung eines Medizinproduktes aus der

    Die Befugnis des GBA, in seiner gesetzlich vorgegebenen Struktur (§ 91 SGB V) normsetzend tätig zu werden, ist in der Rechtsprechung des BSG hinreichend geklärt (vgl BSGE 105, 26 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 8, RdNr 33 unter Bezugnahme auf BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 58 und BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 ; zur Zulässigkeit der Regelung durch Richtlinien des GBA vgl auch BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, RdNr 14 f mwN) .
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 12/10 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - keine Begrenzung auf höchstens zwei

    c) Eine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 BO auf den vertragsärztlichen Bereich liefe vor dem Hintergrund des bewussten Verzichts des Gesetzgebers auf eine Höchstzahl von Zweigpraxen im Vertragsarztrecht insbesondere auch der kompetenziellen Eigenständigkeit des Vertragsarztrechts zuwider (s hierzu BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 27; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 19 RdNr 12 am Ende; BSG SozR 4-2500 § 95c Nr. 3 RdNr 37; BSGE 105, 26 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 8, RdNr 29; BSG SozR 4-2500 § 92 Nr. 9 RdNr 19) .
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Vertragsarztrechts zuwider (s hierzu BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 27; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 19 RdNr 12 am Ende; BSG SozR 4-2500 § 95c Nr. 3 RdNr 37; BSGE 105, 26 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 8, RdNr 29; BSG SozR 4-2500 § 92 Nr. 9 RdNr 19).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 33/13 R

    (Vertragsarzt - Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 -

    Sollte beides in ganz besonders gelagerten Fällen gegeben sein, hätte das nicht zur Folge, dass einem Therapeuten eine Sonderbedarfszulassung (oder eine Ermächtigung) zu erteilen wäre, sondern es käme insoweit - wie dies der Senat im Fall der Angewiesenheit eines Patienten auf Leistungen der Gesprächstherapie angenommen hat (s BSGE 105, 26 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 8, RdNr 37 ff) - nur eine Versorgung auf der Grundlage eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 13 A 5238/04

    Staatliche Anerkennungsfähigkeit der Gesprächspsychotherapie als Verfahren der

    zur Einschätzung der Gutachten des WBP als antizipierte generelle Sachverständigengutachten auch BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 11/09 R -, juris.

    ähnlich zur Stellung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 11/09 R -, a. a. O.

    BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 11/09 R -, a. a. O.

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

    Dass insoweit unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe die gerichtliche Kontrolle determinieren, hat der Senat jüngst in seinem Urteil vom 28.10.2009 im Hinblick auf Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie dargelegt (B 6 KA 11/09 R - RdNr 32 ff - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Übergangsrecht nach § 12 PsychThG -

    Dieser Spielraum verengt sich, wenn eine nennenswerte Anzahl Versicherter, die an bestimmten seelischen Erkrankungen leiden, mit den bisher anerkannten Verfahren nicht hinreichend wirksam behandelt werden kann, oder wenn die wissenschaftliche Expertise ergibt, dass von dem Einsatz der neuen Behandlungsmethode ein erheblicher Fortschritt zugunsten der Patienten zu erwarten ist (vgl näher Senatsurteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 18/09 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung

    Dass insoweit unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe die gerichtliche Kontrolle determinieren, hat der Senat jüngst in seinem Urteil vom 28.10.2009 im Hinblick auf Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie dargelegt (B 6 KA 11/09 R - RdNr 32 ff -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung

    Dass insoweit unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe die gerichtliche Kontrolle determinieren, hat der Senat jüngst in seinem Urteil vom 28.10.2009 im Hinblick auf Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie dargelegt (B 6 KA 11/09 R - RdNr 32 ff -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 19/09 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung

    Dass insoweit unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe die gerichtliche Kontrolle determinieren, hat der Senat jüngst in seinem Urteil vom 28.10.2009 im Hinblick auf Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie dargelegt (B 6 KA 11/09 R - RdNr 32 ff -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - L 11 KA 67/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Hessen, 11.03.2009 - L 4 KA 43/08

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur Gesprächspsychotherapie -

  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2012 - L 11 KR 4261/11

    Krankenversicherung - kein Kostenübernahmeanspruch für Behandlungen von

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 816/11

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Untersuchung

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 42/12 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 KR 3609/15
  • SG Düsseldorf, 10.02.2010 - S 2 KA 4/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 3528/11
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 655/12
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 4 KR 912/11
  • SG Dresden, 05.01.2011 - S 18 KR 467/10

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Beiträgen von freiwillig krankenversicherten und

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