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   BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B   

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BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B (https://dejure.org/2019,7406)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B (https://dejure.org/2019,7406)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - B 6 KA 14/18 B (https://dejure.org/2019,7406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 95 Abs 6 S 1 Alt 2 SGB 5, § 95 Abs 6 S 1 Alt 3 SGB 5, § 21 S 1 Ärzte-ZV
    Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund - Vertragsarzt - Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung - Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Nichteignung für die Ausübung der ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund - Vertragsarzt - Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung - Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Nichteignung für die Ausübung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB V § 95 Abs. 6 S. 1
    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund - Vertragsarzt - Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung - Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Nichteignung für die Ausübung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Auch das BVerwG stellt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Approbation wegen Unwürdigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab (BVerwG Beschluss vom 16.2.2016 - 3 B 68/14 - Juris RdNr 9; BVerwG Beschluss vom 27.10.2010 - 3 B 61/10 - Juris RdNr 8; zur Entziehung wegen gesundheitlicher Ungeeignetheit liegt - soweit ersichtlich - verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bislang nicht vor) und folgt diesem Grundsatz für die Versetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand (BVerwG Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7/97 - BVerwGE 105, 267, 269; BVerwG Urteil vom 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 RdNr 10) ebenso wie für die krankheitsbedingte Entziehung einer Fahrerlaubnis (BVerwG Urteil vom 23.10.2014 - 3 C 3/13 - NJW 2015, 2439 RdNr 13) .

    Das LSG durfte aufgrund des bereits im Verwaltungsverfahren auf Verlangen des ZA (§ 21 S 3 Ärzte-ZV) vom Kläger vorgelegten medizinischen Gutachtens des Direktors der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums J vom 5.5.2015, des Befundberichts der Neurologischen Klinik des H Klinikums vom 10.6.2016 und der neuropsychologischen Hirnleistungsdiagnostik vom 25.7.2016 verfahrensfehlerfrei als bereits erwiesen ansehen, dass der Kläger zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe (dauerhafte kognitive Einschränkungen) nicht nur vorübergehend unfähig war, die vertragsärztliche Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung ordnungsgemäß wahrzunehmen (zur Heranziehung von im Verwaltungsverfahren erstellten ärztlichen Gutachten als für die gerichtliche Amtsermittlung ausreichend s auch BVerwG Urteil vom 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 RdNr 30 ff) .

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 14 ff; BSG Beschluss vom 17.8.2011 - B 6 KA 18/11 B - Juris RdNr 11; BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 54) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, da diese keinen Antrag gestellt haben (vgl BSG Urteil vom 31.5.2006 - B 6 KA 62/04 R - BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16).
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Der festgesetzte Streitwert beruht auf den Vorgaben in § 197a Abs. 1 S 1 Teils 1 SGG iVm § 63 Abs. 2 S 1, § 52 Abs. 1, § 47 Abs. 1 und 3 GKG und entspricht der von keinem Beteiligten in Frage gestellten Festsetzung durch das LSG (s auch BSG Beschluss vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 RdNr 6 ff).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Auch das BVerwG stellt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Approbation wegen Unwürdigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab (BVerwG Beschluss vom 16.2.2016 - 3 B 68/14 - Juris RdNr 9; BVerwG Beschluss vom 27.10.2010 - 3 B 61/10 - Juris RdNr 8; zur Entziehung wegen gesundheitlicher Ungeeignetheit liegt - soweit ersichtlich - verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bislang nicht vor) und folgt diesem Grundsatz für die Versetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand (BVerwG Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7/97 - BVerwGE 105, 267, 269; BVerwG Urteil vom 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 RdNr 10) ebenso wie für die krankheitsbedingte Entziehung einer Fahrerlaubnis (BVerwG Urteil vom 23.10.2014 - 3 C 3/13 - NJW 2015, 2439 RdNr 13) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Einen darauf bezogenen Beweisantrag eines Beteiligten darf das Gericht nur ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/15 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - Juris RdNr 24 mwN).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Auch das BVerwG stellt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Approbation wegen Unwürdigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab (BVerwG Beschluss vom 16.2.2016 - 3 B 68/14 - Juris RdNr 9; BVerwG Beschluss vom 27.10.2010 - 3 B 61/10 - Juris RdNr 8; zur Entziehung wegen gesundheitlicher Ungeeignetheit liegt - soweit ersichtlich - verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bislang nicht vor) und folgt diesem Grundsatz für die Versetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand (BVerwG Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7/97 - BVerwGE 105, 267, 269; BVerwG Urteil vom 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 RdNr 10) ebenso wie für die krankheitsbedingte Entziehung einer Fahrerlaubnis (BVerwG Urteil vom 23.10.2014 - 3 C 3/13 - NJW 2015, 2439 RdNr 13) .
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten war, den Sachverhalt zu den von dem Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 14 ff; BSG Beschluss vom 17.8.2011 - B 6 KA 18/11 B - Juris RdNr 11; BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 54) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
    Einen darauf bezogenen Beweisantrag eines Beteiligten darf das Gericht nur ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/15 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - Juris RdNr 24 mwN).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 35/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 28/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Ladung - Fortführung des

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dies ist hier nach der vorzunehmenden objektiven Betrachtung der Fall (vgl BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 - juris RdNr 20; BSG vom 27.6.1984 - 9b RU 48/83 - juris RdNr 9) .
  • BSG, 16.02.2021 - B 6 KA 19/20 B

    Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Nichtausübung der

    Dazu hätte aber bereits deswegen Anlass bestanden, weil der Senat sich schon mit den gesundheitlichen Aspekten der Eignung für die Ausübung der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit befasst hat (vgl zB BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris).

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass insoweit nicht der Schweregrad der Erkrankung im Sinne einer medizinischen Klassifikation (leichter, mittelschwerer oder schwerer Verlauf) entscheidend ist, sondern funktional die konkreten Folgen einer im Einzelfall bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung der jeweiligen vertragsärztlichen Tätigkeit ausschlaggebend sind (BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 12) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19

    Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung

    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche und tatsächliche Beurteilung sowohl bei vollzogenen als auch nichtvollzogenen Entziehungsentscheidungen ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2019 - B 6 KA 4/18 R - Rn. 35, SozR 4-2500 § 95 Nr. 36; BSG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - B 6 KA 14/18 B - juris-Rn. 9, juris; BSG, Beschluss vom 17. August 2011 - B 6 KA 18/11 - juris-Rn. 11; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 67/03 R - Rdnr. 20 ff., BSGE 93, 269; Pawlita in: jurisPK-SGB V, 4. Auflage, § 95 Rdnr.1086; BayLSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 12 KA 127/16 - juris).
  • BSG, 27.03.2020 - B 9 SB 83/19 B

    Entziehung des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im

    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten war, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag jeweils erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung ausgehend von seiner eigenen Rechtsauffassung aus objektiver Sicht hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8) .
  • SG München, 19.02.2020 - S 38 KA 511/17

    Vertragsarztangelegenheiten: Kein Entzug der Zulassung

    Schließlich wies die Klägerin mit Schreiben vom 16.05.2019 auf einen Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 13.02.2019, Az B 6 KA 14/18 B) hin, wonach es für die Eignung nach § 21 Ärzte-ZV auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankomme.

    Hinzu kommt, dass die Gerichte zwar aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 103 SGG) verpflichtet sind, von allen Ermittlungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen (BSG, Beschluss vom 13.02.2019, Az B 6 KA 14/18 B).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 324/18 B

    Feststellung weiterer Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit

    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten war, den Sachverhalt zu den von dem Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 77/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten war, den Sachverhalt zu den von dem Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten war, den Sachverhalt zu den von dem Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 03.02.2020 - B 13 R 295/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten war, den Sachverhalt zu den von dem Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4; jüngst BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Den Beweisantrag eines Beteiligten darf ein Gericht nur ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10 und BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - juris RdNr 24 mwN) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22

    Vertragsärztliche Versorgung - sofortiger Zulassungsentzug - gesundheitliche

  • BSG, 17.06.2020 - B 5 RS 1/20 B

    Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

  • BSG, 09.04.2021 - B 13 R 17/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 12.08.2021 - B 3 P 25/20 B

    Anspruch auf Erstattung von Kosten einer Grundpflege aus der sozialen

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