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   BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B   

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https://dejure.org/2012,25522
BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B (https://dejure.org/2012,25522)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B (https://dejure.org/2012,25522)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2012 - B 6 KA 15/12 B (https://dejure.org/2012,25522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 100 EBM-Ä, Nr 100 ff EBM-Ä, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 5
    Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen bei Schwangerschaftsbetreuung bzw Mutterschaftsvorsorge - Nichtanwendung bei Abbruch der Schwangerschaft - Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung - keine ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen bei Schwangerschaftsbetreuung bzw Mutterschaftsvorsorge - Nichtanwendung bei Abbruch der Schwangerschaft - Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung - keine ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen bei Schwangerschaftsbetreuung bzw Mutterschaftsvorsorge - Nichtanwendung bei Abbruch der Schwangerschaft - Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 99/11 B
    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Soweit der Kläger schließlich rügt, SG und LSG hätten seinen Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz in angemessener Zeit nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 13 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, mag damit ein Verfahrensfehler bezeichnet worden sein, das Berufungsurteil beruht darauf jedoch nicht iS des § 160a Abs. 2 Nr. 3 SGG (vgl dazu Beschlüsse des Senats vom 11.5.2011 - B 6 KA 6/11 R - und vom 27.6.2012 - B 6 KA 99/11 B) .
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Die Mitteilung von Einzelheiten zu der disziplinarischen Ahndung des Klägers 1992, seinem Abrechnungsverhalten in späterer Zeit und den Auswirkungen dieses Vorgehens auf das seit dem Jahr 2000 laufende Zulassungsentziehungsverfahren ersetzten die Herausarbeitung einer vom Revisionsgericht zu entscheidenden Rechtsfrage nicht (zum Zusammenhang von Disziplinarverfahren und Zulassungsentziehung zuletzt - die bisherige Rechtsprechung aufgreifend - BSG vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - RdNr 29) .
  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Ob sich unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbräuchlichkeit (s hierzu BVerwG Urteil vom 24.11.2011, NJW 2012, 792) oder der Verwirkung (s hierzu SG Marburg Urteil vom 16.6.2010 - S 12 KA 60/10 - juris RdNr 28) Konsequenzen aus einer überlangen Verfahrensdauer ergeben können, bedarf vorliegend keiner Klärung, weil dafür Anhaltspunkte weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich sind.
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10

    Überlange Verfahrensdauer (bestimmender Strafzumessungsgrund);

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Zwar ist für das Strafverfahren anerkannt, dass eine überlange Verfahrensdauer - jedenfalls im Regelfall - (zu Ausnahmen s Thüringer OLG Beschluss vom 6.9.2011 - 1 WS 394/11 - juris) nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, ihr aber eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (zB BGH Beschluss vom 16.3.2011 - 5 StR 585/10 - NStZ-RR 2011, 171; BVerfG Beschluss vom 19.4.1993 - 2 BvR 1487/90 - NJW 1993, 3254) .
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung mit hälftigem

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    In § 20 Abs. 1 und 2 Ärzte-ZV werden Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten benannt, die mit der Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit nicht vereinbar sind (vgl näher BSG vom 13.10.2010 - BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3).
  • SG Marburg, 16.06.2010 - S 12 KA 60/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Verwirkung

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Ob sich unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbräuchlichkeit (s hierzu BVerwG Urteil vom 24.11.2011, NJW 2012, 792) oder der Verwirkung (s hierzu SG Marburg Urteil vom 16.6.2010 - S 12 KA 60/10 - juris RdNr 28) Konsequenzen aus einer überlangen Verfahrensdauer ergeben können, bedarf vorliegend keiner Klärung, weil dafür Anhaltspunkte weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich sind.
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Zwar ist für das Strafverfahren anerkannt, dass eine überlange Verfahrensdauer - jedenfalls im Regelfall - (zu Ausnahmen s Thüringer OLG Beschluss vom 6.9.2011 - 1 WS 394/11 - juris) nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, ihr aber eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (zB BGH Beschluss vom 16.3.2011 - 5 StR 585/10 - NStZ-RR 2011, 171; BVerfG Beschluss vom 19.4.1993 - 2 BvR 1487/90 - NJW 1993, 3254) .
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Geklärt ist, dass Pflichtverletzungen, die länger als die übliche Bewährungszeit von fünf Jahren zurückliegen, nur noch dann zur Grundlage einer Zulassungsentziehung gemacht werden können, wenn sie gravierend sind und/oder bis in die Gegenwart fortwirken (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 14) .
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 12.12.2005 - B 4 RA 220/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 - ist deshalb überholt.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde nicht näher damit auseinander, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats die Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzungen kein Verschulden des Vertragsarztes voraussetzt (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9 RdNr 10 mit Nachweisen zur stRspr) .
  • OLG Jena, 06.09.2011 - 1 Ws 394/11

    Einstellung des Strafverfahrens: Verfahrenshindernis bei Verletzung des

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 6/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Individualbudgets - keine den gesetzlich

  • BVerwG, 11.05.2010 - 2 B 5.10

    Überlange Verfahrensdauer; Berücksichtigung bei der Disziplinarmaßnahme

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Kompensationen mit Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung in der Sache sind deshalb - abgesehen vom Strafverfahren - ausgeschlossen (in diesem Sinne schon BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 15/12 B - RdNr 18) .
  • LSG Bayern, 06.12.2023 - L 12 KA 16/22

    Krankheitsfall, Bewertungsausschuss, Schwangerschaftsabbruch, Erneute

    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BSG und des LSG zur GOP 01770 EBM (BayLSG, Urt. vom 09.11.2011, L 12 KA 40/08; BSG, Beschluss vom 15.08.2012, B 6 KA 15/12 B).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 16/12 B
    Mit Bescheid vom 28.11.2000 wurde ihm wegen seines Abrechnungsverhaltens die Zulassung entzogen; dieser Bescheid ist zwischenzeitlich bestandskräftig geworden (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BSG vom 15.8.2012, B 6 KA 15/12 B).

    Zumindest wenn ein Arzt nur zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs aufgesucht wird, die Patientinnen ansonsten weder generell frauenärztlich noch im Hinblick auf die bereits begonnene Schwangerschaft behandelt oder berät, sind sie für den Arzt, der die Schwangerschaft abbricht, nicht berechnungsfähig (s schon BSG, Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 15/12 B - RdNr 9).

    Wenn und soweit ausschließlich der medizinisch korrekt durchzuführende Abbruch der Schwangerschaft Gegenstand der Behandlungsbeziehung zwischen Patientin und Arzt ist, ist für die Abrechnung entsprechender Leistungen nach den MutterschaftsRL, die vielfach als Pauschalen abgebildet sind und eine Vielzahl einzelner Beratungs- und Untersuchungsleistungen einschließen können, von vornherein kein Raum (so schon BSG, Beschluss vom 15.8.2012 aaO).

  • LSG Bayern, 28.11.2018 - L 12 KA 127/16

    Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen gröblicher Verletzung

    Zudem können auch Pflichtverletzungen, die länger als die übliche Bewährungszeit von fünf Jahren zurückliegen, noch zur Grundlage einer Zulassungsentziehung gemacht werden, weil sie nach Auffassung des Senats Fälle systematischen Fehlverhaltens im Behandlungs- und Abrechnungsbereich darstellen und damit gravierend sind (vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R; BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B).
  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 7/21 B

    Rechtmäßigkeit einer vertragsärztlichen Honorarrückforderung; Verfahrensrüge im

    Damit ist regelmäßig für Lösungen der Problematik einer unangemessen langen Verfahrensdauer zwischen den Beteiligten und mit Bezug auf den Streitgegenstand kein Raum mehr ( BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 15/12 B - juris RdNr 18; vgl auch BSG Beschluss vom 15.10.2015 - B 9 V 15/15 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 10.3.2022 - B 11 AL 64/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 23.05.2018 - B 11 AL 27/18 B

    PKH für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Damit ist regelmäßig für Lösungen der Problematik einer unangemessen langen Verfahrensdauer zwischen den Beteiligten und mit Bezug auf den Streitgegenstand kein Raum mehr (BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 15/12 B).
  • LSG Sachsen, 08.10.2012 - 7 AS 822/12

    Ausgangsgericht; Beschluss; Entschädigung; Entschädigungsgericht; überlange

    Damit soll dem Ziel der Gewährung von zeitnahem Rechtsschutz durch eine verfahrensimmanente Obliegenheit (Verzögerungsrüge) und durch die Gewährung eines Entschädigungsanspruchs gegen die jeweilige für das betreffende Gericht zuständige Gebietskörperschaft Rechnung getragen werden, so dass regelmäßig für Lösungen der Problematik einer unangemessen langen Verfahrensdauer zwischen den Beteiligten und mit Bezug auf den Streitgegenstand kein Raum mehr ist (vgl. BSG , Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B, zitiert nach Juris, mit Hinweis darauf, dass die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 12.12.2005 - B 4 RA 220/04 B - überholt ist).
  • LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Damit soll dem Ziel der Gewährung von zeitnahem Rechtsschutz durch eine verfahrensimmanente Obliegenheit (Verzögerungsrüge) und durch die Gewährung eines Entschädigungsanspruchs gegen die jeweilige für das betreffende Gericht zuständige Gebietskörperschaft Rechnung getragen werden, so dass regelmäßig für Lösungen der Problematik einer unangemessen langen Verfahrensdauer zwischen den Beteiligten und mit Bezug auf den Streitgegenstand kein Raum mehr ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B, zitiert nach Juris, mit Hinweis darauf, dass die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 12.12.2005 - B 4 RA 220/04 B - überholt ist).
  • BSG, 26.02.2013 - B 4 AS 79/12 BH
    Damit ist regelmäßig für Lösungen der Problematik einer unangemessen langen Verfahrensdauer zwischen den Beteiligten und mit Bezug auf den Streitgegenstand kein Raum mehr (BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 15/12 B).
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