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   BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R   

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https://dejure.org/2012,44213
BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R (https://dejure.org/2012,44213)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R (https://dejure.org/2012,44213)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 15/12 R (https://dejure.org/2012,44213)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als Belegarzt - Abrechnung der Leistungen nur gegenüber der betreffenden KÄV und nicht gegenüber einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung - Ausschluss einer belegzahnärztlichen Tätigkeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 1 S 2 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 115 Abs 1 SGB 5, § 115 Abs 3 SGB 5, § 115 Abs 5 SGB 5
    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als Belegarzt - Abrechnung der Leistungen nur gegenüber der betreffenden KÄV und nicht gegenüber einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung - Ausschluss einer belegzahnärztlichen Tätigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Vergütung belegsärztlicher Leistungen eines Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung

  • rewis.io

    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als Belegarzt - Abrechnung der Leistungen nur gegenüber der betreffenden KÄV und nicht gegenüber einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung - Ausschluss einer belegzahnärztlichen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 115; SGB V § 121; SGB V § 72
    Vergütung belegsärztlicher Leistungen eines Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrecht; Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten der Vertragszahnärzte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der MKG-Chirurg als Belegarzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 394
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - keine

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Es hat unter Bezugnahme auf ein rechtskräftiges Urteil des Bayerischen LSG vom 5.3.2008 - L 12 KA 5008/06 - dargelegt, belegzahnärztliche Leistungen könne ein Vertragszahnarzt nicht erbringen und gegenüber der KZÄV nicht abrechnen.

    Der Senat folgt im Ergebnis der vom Bayerischen LSG (Urteil vom 5.3.2008 - L 12 KA 5008/06 -) und vom SG Marburg im hier angefochtenen Urteil dargelegten Rechtsauffassung, dass nach der derzeitigen Rechtslage Vertragszahnärzte keine belegärztliche Tätigkeit in der Weise ausüben können, dass sie bestimmte im Rahmen der stationären vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten anfallende chirurgische Leistungen gegenüber der KZÄV abrechnen.

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    In seinem Urteil vom 8.5.1996 (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36) hat der Senat im Zusammenhang mit der vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung und speziell der Einbeziehung der MKG-Chirurgen in die Gruppe der Zahnärzte ausgeführt, dass die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MKG-Chirurgen infolge ihrer Doppelzulassung oralchirurgische Leistungen als ärztliche oder als zahnärztliche Leistungen erbringen können (aaO, S 204) .
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Daraus hat der Senat abgeleitet, dass auch Leistungen, die auf der Grundlage des § 135 Abs. 1 SGB V vom G-BA mit einer positiven Richtlinienempfehlung versehen sind, erst dann Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung werden können, wenn entsprechende Leistungspositionen dafür geschaffen worden sind (BSGE 79, 239 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14) .
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Gerade deshalb bedürfen MKG-Chirurgen, die für eine angemessene Versorgung der Patienten auch spezifisch zahnärztliche Kenntnisse und Erfahrungen benötigen (vgl BSGE 85, 145, 147 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1) , der Zulassung auch zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 29/07 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - West-Ost-Transfer - Gesamtvergütungsanteile in

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R
    Der Senat hat bereits mit seinem Urteil vom 9.4.2008 (- B 6 KA 29/07 - BSGE 100, 144 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 41, RdNr 15 ff) ausgeführt, dass die Übertragung der für Ärzte geltenden Vorschriften auf Zahnärzte nicht nur dann ausgeschlossen ist, wenn das Gesetz ausdrücklich von vertragsärztlichen bzw vertragszahnärztlichen Regelungen spricht, sondern immer schon dann, wenn sich aus dem Zusammenhang der maßgeblichen Vorschriften bzw dem Sinngehalt der jeweils zu regelnden Materie ergibt, dass eine Anwendung auf den zahnärztlichen Bereich nicht in Betracht kommt.
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches

    Die Übertragung der für Ärzte geltenden Vorgaben auf MVZ ist deshalb nicht nur dann ausgeschlossen, wenn das Gesetz eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern immer schon dann, wenn sich aus dem systematischen Zusammenhang der maßgeblichen Vorschriften und dem Wesen der jeweiligen Regelungsmaterie ergibt, dass eine entsprechende Anwendung nicht in Betracht kommt, etwa weil dem die Grundstruktur des MVZ entgegensteht (BSG Urteil vom 16.5.2018 - B 6 KA 1/17 R - BSGE 126, 40 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 34, RdNr 29; BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 8/10 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 7 RdNr 23; Hesral in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 72 RdNr 25 f; zur entsprechenden Anwendung der für Ärzte geltenden Vorschriften auf Zahnärzte vgl BSG Urteil vom 9.4.2008 - B 6 KA 29/07 R - BSGE 100, 144 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 41, RdNr 18; BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 RdNr 12) .
  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung von anästhesiologischen Leistungen nach

    bb) Die durch den MKG-Chirurgen über die Abrechnung in gewissem Rahmen steuerbare Zuordnung seiner Tätigkeit zur vertragsärztlichen oder zur vertragszahnärztlichen Versorgung hat auch Einfluss auf die Möglichkeit zur Teilnahme am ambulanten Operieren nach § 115b SGB V. Bereits in einem Urteil vom 12.12.2012 (B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 RdNr 12) hat der Senat dargelegt, dass die Regelung des § 115b SGB V - ebenso wie § 115 SGB V (Dreiseitige Verträge ...) und § 121 Abs. 1, 3 und 4 SGB V (Belegärztliche Leistungen) insgesamt nicht auf den vertragszahnärztlichen Bereich übertragen werden kann.

    Dass in § 115 Abs. 1 SGB V als Vertragspartner die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen im Plural - und damit auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung - angesprochen werden, hat der Senat unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien als "fehlerhafte Wendung" bezeichnet, deren Zustandekommen "heute nicht mehr nachzuvollziehen" ist (BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 RdNr 12; zu § 115b SGB V wohl aA Steege in Hauck/Noftz, K § 115b SGB V RdNr 31, der als Grund für das Fehlen eines AOP-Vertrags für den zahnärztlichen Bereich die geringe praktische Bedeutung vermutet) .

    Insoweit gilt nichts anderes als für belegärztliche Leistungen, die ebenfalls von Zahnärzten nicht erbracht und abgerechnet werden können (vgl BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 7) .

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische

    Nichts Anderes gilt für belegärztliche Leistungen, die ebenfalls von Zahnärzten nicht erbracht und abgerechnet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R -, in juris).
  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 923/11

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Vertragszahnarzt (hier MKG-Chirurg) - keine

    Ein solcher Vergütungsanspruch käme allenfalls dann in Betracht, wenn eine Genehmigung für eine belegärztliche Tätigkeit bestehen würde, was aber nicht der Fall ist und wofür es an einer Rechtsgrundlage fehlt (vgl. SG Marburg, Urt. v. 22.02.2012 - S 12 KA 719 u. 867/11 -, Sprungrevision anhängig: BSG - B 6 KA 15/12 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2022 - L 3 KA 53/17

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer vertragsärztlichen Abrechnung;

    Hinzu kommt, dass das geltende Recht eine belegzahnärztliche Tätigkeit nicht kennt und damit auch keine entsprechend abrechenbaren Leistungen (hierzu BSG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 15/12 R, SozR 4-2500 § 121 Nr. 7 = juris).
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