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   BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B   

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BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B (https://dejure.org/2011,36961)
BSG, Entscheidung vom 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B (https://dejure.org/2011,36961)
BSG, Entscheidung vom 17. August 2011 - B 6 KA 18/11 B (https://dejure.org/2011,36961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 S 3 Nr 1 SGB 5, § 95 Abs 5 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 1 SGB 5, § 95a Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 98 Abs 2 SGB 5
    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation - keine Erteilung einer Zulassung nur für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in Anwesenheit eines anderen Vertragsarztes - Anordnung - Ruhen der Zulassung - angemessene Frist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation - keine Erteilung einer Zulassung nur für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in Anwesenheit eines anderen Vertragsarztes - Anordnung - Ruhen der Zulassung - angemessene Frist

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation - keine Erteilung einer Zulassung nur für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in Anwesenheit eines anderen Vertragsarztes - Anordnung - Ruhen der Zulassung - angemessene Frist

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation - keine Erteilung einer Zulassung nur für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in Anwesenheit eines anderen Vertragsarztes - Anordnung - Ruhen der Zulassung - angemessene Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats zur Zulassungsentziehung nach § 95 Abs. 6 SGB V (zusammenfassend BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10, mwN) ist zwar denkbar, dass der regelmäßige Erwerb und Konsum illegaler Drogen zumindest im Zusammenhang mit dem Praxisschwerpunkt der Betreuung von Drogenabhängigen, die durch die Substitutionsbehandlung von illegalen Drogen und den damit verbundenen Beschaffungswegen unabhängig werden sollen, eine schwerwiegende Verfehlung darstellen und eine Entziehung der Zulassung rechtfertigen können.

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9).

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Die Tätigkeit in "freier Praxis" iS des § 32 Abs. 1 Satz 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) beinhaltet neben der wirtschaftlichen Verantwortlichkeit auch eine ausreichende Handlungsfreiheit in beruflicher und persönlicher Hinsicht (vgl Senatsurteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 36 ff).
  • BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 ; 74, 1, 5 ; 86, 133, 144 f ) .
  • BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 ; 74, 1, 5 ; 86, 133, 144 f ) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 ; 74, 1, 5 ; 86, 133, 144 f ) .
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 ; 74, 1, 5 ; 86, 133, 144 f ) .
  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 41/06

    Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 23.10.2006 diese Maßgabe noch dahin verschärft, dass der andere Arzt über die "Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung" verfügen müsse, und dieser Arzt vom Kläger in Notfällen und in Fällen, in denen im Vergleich zum Routinepraxisbetrieb neue und unvorhersehbare Aufgaben zu bewältigen seien, informiert und hinzugezogen werden müsse (1 W 41/06).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 ; 74, 1, 5 ; 86, 133, 144 f ) .
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 29/99 B

    Keine Zulassung der Revision bei Bestand des angefochtenen Urteils aus anderen

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    In entsprechender Anwendung von § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG ist für eine Revisionszulassung kein Raum, wenn feststeht, dass das angefochtene Urteil unabhängig vom Vorliegen der geltend gemachten Zulassungsgründe aus anderen als den vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen Bestand haben wird (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 28 S 51 f).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 ; 74, 1, 5 ; 86, 133, 144 f ) .
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - keine Befugnis der

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG Beschlüsse vom 2.11.2011 - B 12 KR 34/11 B - juris RdNr 8, vom 17.8.2011 - B 6 KA 18/11 B - GesR 2011, 682 und vom 7.4.2011 - B 9 VJ 3/10 B - juris RdNr 9 f; SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3; BVerfGE 87, 1, 33; 86, 133, 144 f; 74, 1, 5; 66, 116, 147) .
  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 30/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress wegen Richtgrößenüberschreitung

    Das hat der Senat zur Situation eines Arztes entschieden, dessen Approbation dahin eingeschränkt war, dass er seine Praxis nur gemeinsam mit einem anderen Arzt während dessen Anwesenheit in seiner Praxis ausüben durfte (Beschluss vom 17.8.2011 - B 6 KA 18/11 B - RdNr 10) .
  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer

    Was als angemessene Frist im Sinne des § 95 Abs. 5 Satz 1 SGB V anzusehen ist, kann nicht starr festgelegt werden, sondern beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BSG Beschluss vom 17.8.2011 - B 6 KA 18/11 B - juris RdNr 13) .

    Soweit § 26 Abs. 1 Ärzte-ZV (hier noch in der Fassung des VÄndG vom 22.12.2006, BGBl I 3439, mWv 1.1.2007) darüber hinaus verlangt, dass Gründe der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Anordnung des Ruhens nicht entgegenstehen (BSG Beschluss vom 17.8.2011, aaO; kritisch hierzu im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage: Clemens in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 26 RdNr 27 sowie Rademacker in Kasseler Kommentar, SGB V, Stand Dezember 2022, § 95 RdNr 21) , ist das öffentliche Interesse an der Sicherstellung der Versorgung sowie die Berufsfreiheit weiterer Bewerber einerseits mit der grundrechtlich geschützten Position des betroffenen Vertragsarztes abzuwägen (Hessisches LSG Urteil vom 15.3.2006, aaO; Ladurner, aaO, § 26 RdNr 19; ähnlich Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 4. Aufl 2021, RdNr 1527; etwas enger Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 95 RdNr 1038, Stand 5.6.2023) .

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