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   BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R   

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BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R (https://dejure.org/2009,2560)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R (https://dejure.org/2009,2560)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - B 6 KA 2/08 R (https://dejure.org/2009,2560)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - unzulässige Verordnung von Sprechstundenbedarf - Regress - kein Vorliegen von Vertrauensschutz bei Verordnungsregressen - Kostenbeteiligung eines Hauptbeteiligten bei Rechtsstreit

  • openjur.de

    Vertragsarzt; unzulässige Verordnung von Sprechstundenbedarf; kein Vorliegen von Vertrauensschutz bei Verordnungsregressen; Kostenbeteiligung eines Hauptbeteiligten bei Rechtsstreit; Zuständigkeit der Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regress i.R.d. Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen wegen unzulässiger Verordnung koaxialer Interventionssets als Sprechstundenbedarf

  • Judicialis

    SGB V § 106 Abs 2; ; SGB V § 106a Abs 1; ; SGG § 197a Abs 1 S 1 Halbs 3; ; VwGO § 154 Abs 2; ; VwGO § 162 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106; SGB V § 106a; SGG § 197a
    Regress bei der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen wegen unzulässiger Verordnung koaxialer Interventionssets als Sprechstundenbedarf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kassenabrechnung - Verordnung von Sprechstundenbedarf - im Zweifelsfall Kasse fragen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 467
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Auf diese Grundsätze (zusammengefasst zuletzt in BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 16) kann hier jedoch von vornherein nicht abgestellt werden.

    So hat der Senat ausgeführt, dass sog "Abrechnungshinweise" einer KZÄV, die einseitig von dieser veröffentlicht werden und nicht mit den Krankenkassen abgestimmt sind, einen Zahnarzt nicht davor schützen, dass eine Krankenkasse den in einem solchen Hinweis enthaltenen Standpunkt nicht teilt und deshalb auf eine Honorarberichtigung durch die KZÄV hinwirkt (BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 23).

    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen nachträgliche Richtigstellungen vertragsärztlicher Honorarabrechnungen aus Vertrauensschutzgründen nicht erfolgen, wenn die KÄV zB über einen längeren Zeitraum wissentlich eine systematisch fachfremde Tätigkeit eines Arztes geduldet hat (BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 16 iVm 24; BSGE 89, 90, 101 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 14).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich zulässig, dass die Gesamtvertragspartner im Wege gesamtvertraglicher Vereinbarung in der Prüfvereinbarung oder in der SSB-Vereinbarung die Zuständigkeit für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit von SSB-Verordnungen und für die Verordnungsfähigkeit der jeweiligen Gegenstände und Substanzen auf die Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung iS des § 106 SGB V übertragen (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 8).

    Im Übrigen sind die Sets "Einmalkanülen", deren Kosten nach den Allgemeinen Bestimmungen A I. Teil A Nr. 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen in der ab dem 1.7.1997 geltenden Fassung bereits in den berechnungsfähigen Leistungen für die Schmerztherapie enthalten sind (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 14 bis 18).

    Diese ist grundsätzlich verpflichtet, die Verordnungen umzusetzen und den Herstellern bzw Händlern der verordneten Produkte die ihnen zustehende Vergütung zu zahlen (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 24).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 53/05 B

    Zulassung von Arzneimitteln, gerichtliche Überprüfung, Kostenerstattung durch die

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Insofern gilt nichts anderes als bei der Verordnung von Arzneimitteln, die grundsätzlich auch nicht durch bestandskräftige Bescheide vorab geprüft oder bewilligt werden (zu einer möglichen Ausnahme beim sog offlabel-use vgl BSG, Beschluss vom 31.5.2006 - B 6 KA 53/05 B -, MedR 2007, 557, 560).

    Soweit Ärzte in Kenntnis von Zweifeln an der Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels bei einer bestimmten Indikation von dem Instrument einer vertragsärztlichen Verordnung Gebrauch machen, gehen sie das Risiko ein, dass nachträglich die fehlende Verordnungsfähigkeit festgestellt wird (BSG, Beschluss vom 31.5.2006, MedR 2007, 557, 560).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Der Ausschluss der Kostenerstattungsberechtigung gilt im vorliegenden Fall nicht nur für den Beklagten, sondern gemäß § 162 Abs. 3 VwGO auch für die Beigeladene zu 2., weil diese sich im Revisionsverfahren nicht beteiligt und vor allem keinen Antrag gestellt hat (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    In einer derartigen Konstellation erfolglosen Rechtsmittels ist der unterlegene Hauptbeteiligte (Beklagte), der keinen Antrag gestellt hat, vielmehr grundsätzlich sogar kostenerstattungsberechtigt (so Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] NJW 1994, 3024, 3027, insoweit in BVerwGE 94, 269 nicht abgedruckt; besonders deutlich Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl 2006, § 154 RdNr 6).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen nachträgliche Richtigstellungen vertragsärztlicher Honorarabrechnungen aus Vertrauensschutzgründen nicht erfolgen, wenn die KÄV zB über einen längeren Zeitraum wissentlich eine systematisch fachfremde Tätigkeit eines Arztes geduldet hat (BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 16 iVm 24; BSGE 89, 90, 101 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 14).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Dazu hat der Senat in zwei Urteilen vom 5.11.2008 erneut dargelegt, dass die Festsetzung von Honorarkürzungen und Verordnungsregressen kein Verschulden des Vertragsarztes voraussetzt (ua B 6 KA 63/07 R, BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 28).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R

    Vertragsarzt - fehlerhafte Verteilung des Sprechstundenbedarfs zwischen Primär-

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Fehlerhafte oder unwirtschaftliche SSB-Verordnungen lösen eine Ersatzpflicht des die Verordnung ausstellenden Arztes unabhängig von einem etwaigen Verschulden aus (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 7 RdNr 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - L 7 KA 13/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Das wird auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht anders gesehen (vgl zB LSG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2008 - L 7 KA 13/05, juris RdNr 72).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R

    Honorarverteilung - Einbeziehung - Arztgruppe (hier: Laborärzte) -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R
    Für Vertrauensschutzerwägungen ist allenfalls Raum, wenn die zuständige Institution positive Kenntnis davon hatte, dass eine bestimmte, zumindest umstrittene Abrechnungsweise regelmäßig praktiziert wird, und der Arzt aus einer langjährigen unbeanstandeten Abrechnung den Schluss ziehen durfte, die Abrechnungsfähigkeit werde nicht in Frage gestellt (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 S 35).
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Anerkennung eines

    Diese Regelung ist im Falle eines erfolglosen Rechtsmittels die allein maßgebliche Kostenvorschrift; § 154 Abs. 1 VwGO findet daneben keine Anwendung (vgl BSG Urteil vom 6.5.2009 - B 6 KA 2/08 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 24) .
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem geklärt, dass den Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowohl die Kontrolle der Zulässigkeit von SSB-Verordnungen - im Sinne der Vereinbarkeit mit der jeweiligen SSB-Vereinbarung - wie auch die ihrer Wirtschaftlichkeit im engeren Sinne - im Sinne einer Einzelfallprüfung der medizinischen Notwendigkeit oder im Vergleich mit den durchschnittlichen Kosten der Arztgruppe - übertragen werden kann (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 8; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 7 RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 14) .
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Dementsprechend ist in einem solchen Fall kein Raum für eine Kostenpflicht auch des Beklagten, der selbst kein Rechtsmittel eingelegt hat, unabhängig davon, ob sein Bescheid aufgehoben wird (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 25, mwN) .
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