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   BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B   

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BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B (https://dejure.org/2010,18298)
BSG, Entscheidung vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B (https://dejure.org/2010,18298)
BSG, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - B 6 KA 20/09 B (https://dejure.org/2010,18298)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 9 SGB 5, § 116 SGB 5, § 135 Abs 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen oder Ermächtigungen und Genehmigungen zur Anstellung von Ärzten oder Erbringung bestimmter Leistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 9 SGB 5, § 116 SGB 5, § 135 Abs 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen oder Ermächtigungen und Genehmigungen zur Anstellung von Ärzten oder Erbringung bestimmter Leistungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der rückwirkenden Zuerkennung von Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen oder Ermächtigungen und Genehmigungen zur Anstellung von Ärzten oder Erbringung bestimmter Leistungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen oder Ermächtigungen und Genehmigungen zur Anstellung von Ärzten oder Erbringung bestimmter Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der rückwirkenden Zuerkennung von Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
    Das hat der Senat etwa für die Standortgenehmigung von Großgeräten (BSGE 80, 48, 50 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119 f), für die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 SGB V lediglich in der Person des Vertragsarztes und nicht in derjenigen des Vertreters (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6) sowie für die Zustimmung zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen (BSGE 78, 70, 90 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 46) entschieden.
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
    Auch weitere - nicht auf der Ebene des Status angesiedelte - Genehmigungen, die zB an persönliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden (vgl BSG SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 S 5 f) .
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/04 B

    Nachweis der Erfüllung der apparativen Anforderungen, Herstellergewährleistung,

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
    Dasselbe gilt für den Nachweis medizinisch-technischen Standards zB bei der Kernspintomographie (BSG, Beschluss vom 8.9.2004 - B 6 KA 32/04 B) .
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R

    Honorarverteilung - Einbeziehung - Arztgruppe (hier: Laborärzte) -

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
    Das hat der Senat etwa für die Standortgenehmigung von Großgeräten (BSGE 80, 48, 50 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119 f), für die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 SGB V lediglich in der Person des Vertragsarztes und nicht in derjenigen des Vertreters (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6) sowie für die Zustimmung zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen (BSGE 78, 70, 90 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 46) entschieden.
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht rückwirkend zuerkannt werden kann (zuletzt BSG SozR 4-2500 § 98 Nr. 4 RdNr 11-17 und BSG, Urteil vom 11.3.2009, B 6 KA 15/08 R RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 vorgesehen).
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht rückwirkend zuerkannt werden kann (zuletzt BSG SozR 4-2500 § 98 Nr. 4 RdNr 11-17 und BSG, Urteil vom 11.3.2009, B 6 KA 15/08 R RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 vorgesehen).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
    Das hat der Senat etwa für die Standortgenehmigung von Großgeräten (BSGE 80, 48, 50 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119 f), für die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 SGB V lediglich in der Person des Vertragsarztes und nicht in derjenigen des Vertreters (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6) sowie für die Zustimmung zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen (BSGE 78, 70, 90 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 46) entschieden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 60/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung -

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, da Abrechnungsgenehmigungen statusähnlichen Charakter haben (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010, Az.: B 6 KA 20/09 B, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 05.11.2012 - S 2 KA 56/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B - sei insoweit nicht einschlägig, da es vorliegend nicht darum gehe, dass der Antrag auf rückwirkende Erteilung der Ausnahmegenehmigung bzgl. der Nr. 13400 EBM abgewiesen worden sei.

    Auch weitere - nicht auf der Ebene des Status angesiedelte - Genehmigungen, die z.B. an persönliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden (z.B. BSG, Beschluss vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B - m.w.N.).

  • SG Düsseldorf, 05.11.2012 - S 19 AS 479/12

    Anspruch eines Internisten auf die "Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie"

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B - sei insoweit nicht einschlägig, da es vorliegend nicht darum gehe, dass der Antrag auf rückwirkende Erteilung der Ausnahmegenehmigung bzgl. der Nr. 13400 EBM abgewiesen worden sei.

    Auch weitere - nicht auf der Ebene des Status angesiedelte - Genehmigungen, die z.B. an persönliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden (z.B. BSG, Beschluss vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B - m.w.N.).

  • LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 121/12

    Vertrauensschutz, Vertretergenehmigung

    In ständiger Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht rückwirkend zuerkannt werden kann (vgl. BSG, Urteil v. 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R - juris Rn. 11 ff., BSG, Beschluss vom 03.02.2010, B 6 KA 20/09 B mwN).
  • LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12

    Abschlagszahlungen, Rückforderung, Vertrauensschutz, Vertretergenehmigung

    In ständiger Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht rückwirkend zuerkannt werden kann (vgl. BSG, Urteil v. 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R - juris Rn. 11 ff., BSG, Beschluss vom 03.02.2010, B 6 KA 20/09 B mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 11 KA 52/17

    Anspruch eines Facharztes für Urologie auf Genehmigung der Teilnahme an der

    Der Ausschluss einer rückwirkenden Zuerkennung eines vertragsärztlichen Status gilt nämlich auch für weitere nicht auf der Ebene des Status angesiedelte Genehmigungen, die an die persönliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend dazu berechtigen, bestimmte Leistungen zu erbringen (BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B - (Honoraranspruch für vor der Erteilung der Genehmigung erbrachte Koloskopien)).
  • SG Düsseldorf, 30.11.2011 - S 2 KA 251/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des BSG Genehmigungen, die z.B. an persönliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, nicht rückwirkend erteilt werden können (BSG, Beschluss vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B - m.w.N.).
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 B

    Vertragsarztrecht; Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte

    Der Senat hat in der vom LSG zitierten Entscheidung bereits entschieden, dass qualifikationsbezogene Genehmigungen im vertragsärztlichen System vor der Leistungserbringung vorliegen müssen und deshalb nicht rückwirkend erteilt werden können (BSG Urteil vom 30.1.2002 - B 6 KA 73/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 21 S 108 = Juris RdNr 16; s auch BSG Beschluss vom 3.2.2010 - B 6 KA 20/09 B - Juris RdNr 6; vgl auch Trieb in Schiller [Hrsg], BMV-Ä, 2014, § 11 RdNr 93; Ihle in juris-PK SGB V, 3. Aufl 2016, § 135 RdNr 65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    In der Rechtsprechung ist überdies geklärt, dass statusbegründende Verwaltungsakte im Vertragsarztrecht keine Rechtspositionen mit Rückwirkung begründen können; dies gilt auch für Genehmigungen, die - wie vorliegend - an persönlich-fachliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen können (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-2500 § 85 Nr. 19; SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; zuletzt BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 20/09 B - juris).
  • SG Düsseldorf, 01.08.2011 - S 2 KA 235/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auch weitere - nicht auf der Ebene des Status angesiedelte - Genehmigungen, die an persönliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden (BSG, Beschluss vom 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B - m.w.N.).
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