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   BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B   

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BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B (https://dejure.org/2018,50297)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B (https://dejure.org/2018,50297)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 23/18 B (https://dejure.org/2018,50297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rewis.io

    (Vertragsärztliche Versorgung - Ermessensspielraum der Zulassungsgremien bei der Gewichtung in § 23 Abs 3 BedarfsplRL 2007 (juris: ÄBedarfsplRL) genannten Kriterien - bloße Nichtberücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung - keine Abweichung iS des § 160 Abs 2 Nr 2 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 676
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 33/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung zur Besetzung eines aufgrund

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    Diese Bindungswirkung gilt nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSG Urteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 27; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 21.10.1958 - 6 RKa 9/58 - BSGE 8, 185, 189; BSG Beschluss vom 3.3.2000 - B 2 U 4/00 B - Juris RdNr 7).

    Unter mehreren für die vertragsärztliche Tätigkeit für das Zulassungsverfahren nach partieller Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen geeigneten Bewerbern haben die Zulassungsgremien unter Beachtung der in der BedarfsplRL 2007 vorgegebenen Kriterien eine Auswahl zu treffen und ihre Entscheidung nach Maßgabe der für Ermessensentscheidungen generell geltenden Kriterien nachvollziehbar zu begründen (vgl BSG Urteil vom 23.2.2005 - B 6 KA 81/03 R - BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2; BSG Urteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 25 ff; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Aus dem Charakter der Auswahlentscheidung als Ermessensentscheidung folgt, dass die gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde und der Kläger durch den Ermessensfehler beschwert ist (BSG Urteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 26; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 15.7.2015 - B 6 KA 32/14 R - BSGE 119, 190 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 17, RdNr 42; vgl BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 19/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 12 RdNr 45 - zur Praxisnachfolge).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27.6.2018 (B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 33, 38) ausdrücklich festgestellt, dass den Zulassungsgremien bei der Gewichtung der in § 23 Abs. 3 BedarfsplRL 2007 genannten Kriterien ein weiter Spielraum zusteht und dies insbesondere damit begründet, dass der GBA den Zulassungsgremien lediglich die "Berücksichtigung" und nicht die "Beachtung" der aufgeführten Kriterien vorgegeben hat.

    Der Senat hat zudem in seinem Urteil vom 27.6.2018 (B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 33, 38) ausdrücklich festgestellt, dass den Zulassungsgremien bei der Gewichtung der in § 23 Abs. 3 BedarfplRL 2007 genannten Kriterien ein weiter Spielraum zusteht.

    Soweit der Kläger ausführt, der Aspekt der Versorgungskontinuität sei in die Ermessenserwägung mit aufzunehmen, hat der Senat in seinem Urteil vom 27.6.2018 (B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 38 mit ausdrücklichem Hinweis zur Berücksichtigung der Versorgungskontinuität bei der Auswahl im Rahmen der Praxisnachfolge im Urteil des BSG vom 20.3.2013 - B 6 KA 19/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 12) bereits ausgeführt, dass den Zulassungsgremien ein weiter Spielraum auch dahingehend zukommt, ob neben den normativ vorgegebenen Kriterien weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    Aus dem Charakter der Auswahlentscheidung als Ermessensentscheidung folgt, dass die gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde und der Kläger durch den Ermessensfehler beschwert ist (BSG Urteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 26; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 15.7.2015 - B 6 KA 32/14 R - BSGE 119, 190 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 17, RdNr 42; vgl BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 19/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 12 RdNr 45 - zur Praxisnachfolge).

    Den Zulassungsgremien ist ein Entscheidungsspielraum eröffnet, den die Gerichte zu respektieren haben (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 19/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 12 RdNr 45).

    Soweit der Kläger ausführt, der Aspekt der Versorgungskontinuität sei in die Ermessenserwägung mit aufzunehmen, hat der Senat in seinem Urteil vom 27.6.2018 (B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 38 mit ausdrücklichem Hinweis zur Berücksichtigung der Versorgungskontinuität bei der Auswahl im Rahmen der Praxisnachfolge im Urteil des BSG vom 20.3.2013 - B 6 KA 19/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 12) bereits ausgeführt, dass den Zulassungsgremien ein weiter Spielraum auch dahingehend zukommt, ob neben den normativ vorgegebenen Kriterien weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    In dem Sonderfall eines Bescheidungsurteils bestimmt die in den Entscheidungsgründen des Urteils als maßgeblich zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung des Gerichts die Reichweite von dessen Rechtskraft (BSG Urteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 27/06 R - SozR 4-1500 § 141 Nr. 1).

    Aus diesem Grund kann ein Bescheidungsurteil auch den Kläger beschweren, nämlich dann, wenn die vom Gericht der Behörde zur Beachtung vorgegebene Rechtsauffassung sich nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist (vgl BSG Urteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 27/06 R - SozR 4-1500 § 141 Nr. 1).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    Den Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsprechungsabweichung gemäß § 160a Abs. 2 S 3 SGG wird nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des Urteils des LSG und eines Urteils des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG bezeichnet und einander gegenübergestellt werden und wenn dargelegt wird, dass sie nicht miteinander vereinbar sind und dass das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl zB BSG Beschluss 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 - SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG Beschluss vom 27.6.2012 - B 6 KA 78/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    Unabhängig davon kann im sozialgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (BSG Beschluss vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - Juris RdNr 17; s auch BSG Beschluss vom 23.8.2011 - B 14 AS 47/11 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 21 RdNr 9 f).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 47/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    Unabhängig davon kann im sozialgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (BSG Beschluss vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - Juris RdNr 17; s auch BSG Beschluss vom 23.8.2011 - B 14 AS 47/11 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 21 RdNr 9 f).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    Den Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsprechungsabweichung gemäß § 160a Abs. 2 S 3 SGG wird nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des Urteils des LSG und eines Urteils des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG bezeichnet und einander gegenübergestellt werden und wenn dargelegt wird, dass sie nicht miteinander vereinbar sind und dass das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl zB BSG Beschluss 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 - SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG Beschluss vom 27.6.2012 - B 6 KA 78/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    a) Der Kläger entnimmt dem Urteil des BVerfG vom 19.12.2017 (1 BvL 3/14, 4/14) zur Studienplatzvergabe folgende Rechtssätze: Die Wartezeit könne Defizite anderer Auswahlkriterien, insbesondere Leistungsdefizite, ausgleichen, die Wartezeit erfülle eine Ergänzungsfunktion und eine Wartezeit von vier Jahren sei dysfunktional und könne die Ergänzungsfunktion nicht erfüllen.
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    b) Soweit der Kläger eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) und damit eine Abweichung von der Entscheidung des BVerfG vom 26.5.2017 (2 BvR 1821/16) rügt, da sich die Auswahlentscheidung als "willkürlich, sachfremd und unter keinem Aspekt nachvollziehbar" darstelle, kann das ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B
    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung einer Revision wegen Divergenz (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - Juris RdNr 18 mwN).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 9/58
  • BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile bei materiell-rechtlichen Vorfragen

  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur ausschließlichen

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 1/20 R

    Zulässigkeit einer Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Regress

    In dem Sonderfall eines Bescheidungsurteils, wie es bei nicht ordnungsgemäßer Ausübung des Beurteilungsspielraums durch die Prüfgremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 3 SGG ergeht (vgl zB BSG Urteil vom 13.5.2020 - B 6 KA 3/19 R - MedR 2021, 279 = juris RdNr 14; ebenso zur Entscheidung der Zulassungsgremien über die Auswahl eines Praxisnachfolgers: BSG Beschluss vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 13 mwN) können die Rechtskraftwirkungen iS des § 141 Abs. 1 SGG und ihre Grenzen regelmäßig nicht allein der Urteilsformel entnommen werden.

    Aus diesem Grund kann ein Bescheidungsurteil auch den Kläger beschweren, nämlich dann, wenn die vom Gericht der Behörde zur Beachtung vorgegebene Rechtsauffassung sich nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist (vgl BSG Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 191 = juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 13 mwN; ebenso zu § 121 VwGO: BVerwG Urteil vom 27.1.1995 - 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 = NJW 1996, 737, 738 = juris RdNr 13 mwN) .

  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 29/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Wenn die Klägerin auch insoweit die Auffassung des LSG zur Nachprüfung durch den Senat hätte stellen wollen, hätte dieser Aspekt in der Revisionsbegründung angesprochen werden müssen (vgl zur Rechtskraft von Bescheidungsurteilen, bei denen die Maßgaben hinter dem Begehren des Klägers zurückbleiben BSG vom 27.6.2007 - B 6 KA 27/06 R - SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 23; BSG Beschluss vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 13 bis 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19

    Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung eines

    Vielmehr steht den Zulassungsgremien auch dahingehend ein weiter Spielraum zu, ob neben den normativ vorgegebenen Kriterien weitere Gesichtspunkte wie der Aspekt der Versorgungskontinuität berücksichtigt werden (vgl BSG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 23/18, juris mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - L 14 AS 563/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Denn im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens - zweier Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips - darf eine sachlich abweichende Entscheidung zwischen denselben Beteiligten nicht mehr ergehen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 27/06 R - Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 23/18 B -, und vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 58/16 B - jeweils juris).
  • BSG, 07.10.2021 - B 1 KR 23/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann die Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl zur Verletzung des Willkürverbots BSG vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 31).
  • BSG, 03.03.2022 - B 4 AS 321/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Soweit sich der Willkürvorwurf nicht gegen die Anwendung von Verfahrensvorschriften, sondern gegen die Anwendung von Vorschriften des materiellen Rechts richtet, wird nicht die Verletzung einer dem Verfahren dienenden Regelung geltend gemacht, so dass dann auch die Verletzung des Willkürverbots keinen Verfahrensmangel begründen kann (vgl BSG vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 31; BSG vom 7.10.2021 - B 1 KR 23/21 B - juris RdNr 5; BSG vom 4.1.2022 - B 1 KR 20/21 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 04.01.2022 - B 1 KR 20/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    aa) Die Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung kann im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren allerdings nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl BSG vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 31).
  • BSG, 31.07.2023 - B 1 KR 19/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung kann im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl BSG vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 31; BSG vom 4.1.2022 - B 1 KR 20/21 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 07.12.2022 - B 1 KR 48/22 BH

    Vollständige Übernahme der Kosten einer implantatgestützten Zahnersatzbehandlung;

    b) Soweit die Klägerin dem LSG schließlich Willkür vorwirft, kann dies im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl BSG vom 4.1.2022 - B 1 KR 20/21 B - juris RdNr 12; BSG vom 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B - juris RdNr 31) .
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