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   BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B   

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https://dejure.org/2013,25635
BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B (https://dejure.org/2013,25635)
BSG, Entscheidung vom 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B (https://dejure.org/2013,25635)
BSG, Entscheidung vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B (https://dejure.org/2013,25635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5, § 87b Abs 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 - Ermächtigung zur Anpassung von Regelleistungsvolumina unter Sicherstellungsgesichtspunkten - besonderer Versorgungsbedarf - Praxisausrichtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 - Ermächtigung zur Anpassung von Regelleistungsvolumina unter Sicherstellungsgesichtspunkten - besonderer Versorgungsbedarf - Praxisausrichtung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 - Ermächtigung zur Anpassung von Regelleistungsvolumina unter Sicherstellungsgesichtspunkten - besonderer Versorgungsbedarf - Praxisausrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Praxisbesonderheit - Die Konzentration machts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 29.6.2011 (ua B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66) ausgeführt, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 zur Anpassung von Regelleistungsvolumina (RLV) unter Sicherstellungsgesichtspunkten ermächtigt.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B
    Für die Zulassung einer Revision wegen einer Rechtsprechungsabweichung ist Voraussetzung, dass Rechtssätze aus einem LSG-Urteil und aus einer höchstrichterlichen Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG miteinander unvereinbar sind und das Berufungsurteil auf dieser Abweichung beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

    Auszug aus BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B
    Grundsätzlich ist das BSG an die Feststellung des Inhalts des Landesrechts und an dessen Auslegung durch das LSG gebunden (§ 162 SGG; näher BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3 RdNr 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 18/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - rückwirkende Änderung des

    Eine solche Praxisausrichtung, bei der nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die am Durchschnitt orientierte Fallpunktzahl das Leistungsgeschehen adäquat abbildet, kann nur bei einer überdurchschnittlichen Konzentration auf einen speziellen Leistungsbereich vorliegen (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris, m.w.N.).

    Aber auch einen Anteil von nur 15 % (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris) bzw. 12 % (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 26/08 R -, juris) hat das BSG nicht beanstandet.

    Das gilt auch für Leistungsbereiche, die z.B. bei Behandlungen von Erkrankungen des Bewegungsapparates nebeneinander zur Anwendung gelangen können, aber nicht notwendig eine Einheit bilden (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).

    Dies genügt nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris) indes gerade nicht für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit.

  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

    Daneben ist dem Umstand Bedeutung beizumessen, wie hoch der Anteil der zur Fachgruppe gehörenden Ärzte ist, der die Leistung ebenfalls abrechnet (vgl BSG Beschluss vom 28.8.2013 - B 6 KA 24/13 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 9) .

    Bereits in seiner Entscheidung vom 28.8.2013 hat der Senat ausgeführt, dass die ohnehin niedrige Grenze für die Anerkennung einer RLV-relevanten Praxisbesonderheit für jeden Leistungsbereich gesondert zu bestimmen ist (B 6 KA 24/13 B - Juris RdNr 4) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 80/11

    Regelleistungsvolumen (RLV) - Honorarverteilung - Erweiterter Bewertungsausschuss

    Werden spezielle Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen erbracht, führt dies nicht zu einer im Vergleich zum Durchschnitt signifikant anderen Ausrichtung der Praxis mit der Folge, dass sie in besonderem Maße von Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern in Anspruch genommen wird (Anschluss an BSG vom 28.8.2013 - B 6 KA 24/13 B).

    Da diese Leistungen aber nicht notwendig in einem versorgungsrelevanten Zusammenhang stehen, wäre ein Rückschluss auf einen besonderen Versorgungsbedarf nicht gerechtfertigt (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).

    Eine Praxisbesonderheit im Sinne einer Verengung des Leistungsspektrums infolge einer Spezialisierung (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris) ist insoweit nicht erkennbar.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

    In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 12/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Neurochirurgie - Nichtberücksichtigung der

    Im Übrigen kommt es auf die Frage, ob eine Praxisbesonderheit bereits bei einem Anteil von 20 % und nicht erst von 30 % vorliegt (zur 20 %-Grenze vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 23 mwN; BSG Beschluss vom 28.8.2013 - B 6 KA 24/13 B - Juris) , hier nicht an, weil der Anteil der Spezialleistungen des Klägers nach den nicht mit zulässigen Revisionsrügen angegriffenen und damit für den Senat bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen im Urteil des LSG 20 % deutlich unterschreitet.
  • SG Hamburg, 19.07.2017 - S 3 KA 173/13

    Anerkennung eines höheren Honorars für zurückliegende Quartale wegen der

    Mit der Anerkennung einer Praxisbesonderheit wird die Deckung eines besonderen Versorgungsbedarfs berücksichtigt, der zu einer Verengung des Leistungsspektrums infolge einer Spezialisierung geführt hat (BSG, Urt. v. 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, juris-Rn. 23; Beschl. v. 28. Aug. 2013, B 6 KA 24/13 B, juris-Rn. 4, auch zum Folgenden).

    Als überdurchschnittlich in diesem Sinne ist ein Anteil der Spezialleistungen von mindestens 20 Prozent anzusehen (vgl. BSG, Urt. v. 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, juris-Rn. 23; Beschl. v. 28. August 2013, B 6 KA 24/13 B, juris-Rn. 4).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 140/11

    Regelleistungsvolumen (RLV) - Honorarverteilung - Erweiterter Bewertungsausschuss

    In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 155/11

    Regelleistungsvolumen (RLV) - Honorarverteilung - Erweiterter Bewertungsausschuss

    In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 3426/14
    Mit dem Erfordernis eines auf den Spezialisierungsbereich entfallenden Anteils von mindestens 10% (am Gesamthonorarvolumen) weicht der Vorstandsbeschluss vom 28.07.2010 von der Rechtsprechung des BSG zu Gunsten der Ärzte ab (vgl. auch BSG, Beschluss vom 28.08.2013, - B 6 KA 24/13 B -, in juris); diese sind dadurch also nicht beschwert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 11 KA 61/16

    Kassenarztrecht; Zuschlag auf den RLV -Fallwert der Arztgruppe für

    Ein Mehrbedarf sei aber nach der Rechtsprechung des BSG zum "besonderen Versorgungsbedarf" wie sie in den Urteilen vom 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 -, 29.06.2011 - B 6 KA 53/00 R - und dem Beschluss vom 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B - zum Ausdruck komme, Voraussetzung für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten.
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 70/16 B

    Vertragsarztrecht; Höhe des Regelleistungsvolumens; Divergenzrüge; Sich

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2456/16
  • SG Berlin, 28.08.2019 - S 83 KA 41/18

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Anerkennung von

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