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   BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R   

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https://dejure.org/2015,5434
BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R (https://dejure.org/2015,5434)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R (https://dejure.org/2015,5434)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2015 - B 6 KA 24/14 R (https://dejure.org/2015,5434)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 2 S 3 Halbs 2 Ärzte-ZV vom 22.12.2011, § 33 Abs 2... S 4 Ärzte-ZV vom 22.12.2011, § 33 Abs 2 S 5 Ärzte-ZV vom 22.12.2011, § 33 Abs 3 S 1 Ärzte-ZV vom 22.12.2006, § 33 Abs 3 S 5 Ärzte-ZV vom 22.12.2006
    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigungsfähigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) - Gestaltung eines Gründungsvertrags einer Teil-BAG - Bundesmantelvertragspartner - Anforderungen an die Bildung einer Teil-BAG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Genehmigung einer überörtlichen Teil-Berufsausübungsgemeinschaft in der vertragsärztlichen Versorgung bei fehlender Begrenzung auf "einzelne Leistungen"

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigungsfähigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) - Gestaltung eines Gründungsvertrags einer Teil-BAG - Bundesmantelvertragspartner - Anforderungen an die Bildung einer Teil-BAG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 98; Ärzte-ZV § 33 Abs. 2
    Keine Genehmigung einer überörtlichen Teil-Berufsausübungsgemeinschaft in der vertragsärztlichen Versorgung bei fehlender Begrenzung auf "einzelne Leistungen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Teil-Berufsausübungsgemeinschaften

  • arztrecht.de (Kurzinformation)

    Neue Spielräume bei der Ausgestaltung von Teilgemeinschaften

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Leistungskomplexe ja, komplettes Leistungsspektrum nein

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 42 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Teil-Berufsausübungsgemeinschaft | Einbringen nur eines Teil des Leistungsangebots

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Fragen zum korrekten Aufbau einer überörtlichen Teil-Berufsausübungsgemeinschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 78/10

    Teilberufsausübungsgemeinschaft - Genehmigung

    Auszug aus BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
    Eine Teil-BAG ist dann nicht auf einzelne Leistungen bezogen, wenn jedenfalls einer der beteiligten Vertragsärzte sein gesamtes Leistungsspektrum in die Teil-BAG einbringt (aA Willaschek in Rompf/Schröder/Willaschek , Kommentar zum Bundesmantelvertrag Ärzte, § 15a RdNr 11; offengelassen von LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 73) .

    Es muss insbesondere bereits dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen sein, welche durch die Gebührenziffern des EBM-Ä konkretisierten Leistungen im Einzelnen Gegenstand der teilweisen gemeinsamen Berufsausübung sein sollen (ebenso schon LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 78/10 - Juris RdNr 72) , weil auch die Zulassungsgremien die im Rahmen der Teil-â??BAG gemeinsam zu erbringenden Leistungen in die Genehmigungsentscheidung aufnehmen müssen.

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12

    Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots

    Auszug aus BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
    Durch die Vorgabe, Teil-BAGen auf Fallgestaltungen zu beschränken, die eine solche zwingend erforderten, sei Art. 12 Abs. 1 GG verletzt; es werde auf das Urteil des BGH vom 15.5.2014 (I ZR 137/12) zu Einschränkungen der Berufsausübung durch § 18 der Musterberufsordnung (MBO) Bezug genommen.

    (2) Der Anwendbarkeit dieser Vorschriften steht - jedenfalls in Bezug auf das zu entscheidende Verfahren - das Urteil des BGH vom 15.5.2014 (I ZR 137/12 - Juris = MedR 2014, 807) nicht entgegen.

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze

    Auszug aus BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
    Einer Kompetenz der Bundesmantelvertragspartner, das zur Berufsausübung gehörende Recht, sich beruflich zusammenzuschließen (vgl BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 6) , einzuschränken, fehlt die hierfür erforderliche (BSG aaO) gesetzliche Grundlage .
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
    Der BMV-Ä hat als untergesetzlicher Normsetzungsvertrag die höherrangigen Normen der Ärzte-ZV zu beachten; Regelungen des BMV-Ä, welche in der Ärzte-ZV geregelte Sachverhalte betreffen, sind daher nur beachtlich, wenn sie mit dem - durch Auslegung ermittelten - Inhalt der spezifischen Bestimmungen der Ärzte-ZV in Einklang stehen (BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 20; BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 15; aA Scholz in ZMGR 2010, 143, 147) .
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 44/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Entscheidung über Praxisnachfolge -

    Auszug aus BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
    Bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden; dh, dass alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 6 RdNr 25 mwN; BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 26 mwN; zuletzt BSG Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 44/13 R - für SozR 4-2500 § 103 Nr. 16 RdNr 25 vorgesehen) , also auch die Änderungen der Ärzte-ZV.
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
    Bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden; dh, dass alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 6 RdNr 25 mwN; BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 26 mwN; zuletzt BSG Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 44/13 R - für SozR 4-2500 § 103 Nr. 16 RdNr 25 vorgesehen) , also auch die Änderungen der Ärzte-ZV.
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 21/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 24/14 R
    Der Rahmen zulässiger Auslegung des Begriffs der "einzelnen Leistungen" ist jedenfalls dann verlassen, wenn die Leistungsgesamtheit (auch nur) eines der beteiligten Ärzte in die Teil-BAG einbezogen werden soll (zum Begriff der "einzelnen Leistungen" im Übrigen siehe das Urteil des Senats vom 25.3.2015 - B 6 KA 21/14 R) .
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 21/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft -

    Auf der anderen Seite wird der Begriff der "einzelnen Leistungen" verlassen, wenn jedenfalls einer der beteiligten Ärzte sein gesamtes Leistungsspektrum in die Teil-BAG einbringen soll (siehe dazu das Senatsurteil vom 25.3.2015 - B 6 KA 24/14 R - RdNr 20) .

    Dies gilt allerdings nur, soweit diese Leistungen nicht mit dem Angebot identisch sind, das die beteiligten Vertragsärzte in ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit erbringen (siehe hierzu das Senatsurteil vom 25.3.2015 - B 6 KA 24/14 R - RdNr 21) .

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