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   BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B   

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https://dejure.org/2004,20797
BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B (https://dejure.org/2004,20797)
BSG, Entscheidung vom 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B (https://dejure.org/2004,20797)
BSG, Entscheidung vom 08. September 2004 - B 6 KA 25/04 B (https://dejure.org/2004,20797)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95

    Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes,

    Auszug aus BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B
    Das hat der Senat beispielhaft im Urteil vom 18. Dezember 1996 für den zahnärztlichen Bereich entschieden (BSGE 80, 1 = SozR 3-5545 § 19 Nr. 2).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B
    Die Kostenentscheidung ergeht in entsprechender Anwendung des § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B
    Sie beanstandet im Kern lediglich, dass das Berufungsgericht die Grundsätze des im Fall eines Allgemeinarztes ergangenen Senatsurteils vom 17. September 1997 - 6 RKa 86/95 - (BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1) zu Unrecht bzw ohne die vom Kläger für geboten gehaltene Modifikation auf einen Laborarzt angewandt habe.
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Auch für Leistungen, die ein Arzt abrechnet, obwohl das Gebot der persönlichen Leistungserbringung missachtet wurde, steht ihm nach ständiger Rechtsprechung kein Honorar zu (BSGE 80, 1 = SozR 3-5545 § 19 Nr. 2; zu Laborleistungen vgl BSG Beschluss vom 8.9.2004 - B 6 KA 25/04 B - Juris) .
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Denn auch für die vertragsärztliche Einzelpraxis ist die persönliche und eigenverantwortliche ärztliche Heilbehandlung prägend, wie sich aus § 32 Abs. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) ergibt (vgl BSGE 80, 1, 3 = SozR 3-5545 § 19 Nr. 2 S 8 für vertragszahnärztliche Behandlungen sowie BSG, Beschluss vom 8.9.2004 - B 6 KA 25/04 B -, in juris dokumentiert, für den vertragsärztlichen Bereich).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Leistungen sind schließlich auch sachlich-rechnerisch richtigzustellen, wenn sie unter Verletzung grundsätzlicher berufsrechtlicher Pflichten erbracht worden sind, etwa bei Überschreitung der in den Weiterbildungsordnungen näher umschriebenen Fachgebietsgrenzen ( vgl zB BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 ) oder bei einer Verletzung der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung ( BSG, Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B - juris ).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auch für Leistungen, die ein Arzt unter Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung erbringt, steht ihm nach ständiger Rechtsprechung kein Honorar zu (BSGE 80, 1 = SozR 3-5545 § 19 Nr. 2; zu Laborleistungen vgl BSG Beschluss vom 8.9.2004 - B 6 KA 25/04 B -, Juris) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 28/13

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigter Chefarzt - Erbringung von

    Daraus folgt die Fehlerhaftigkeit der Honorarbescheide, denn für Leistungen, die unter Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung erbracht worden sind, steht dem Vertragsarzt bzw dem ermächtigten Arzt keine Vergütung zu ( BSG, Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B, juris Rn 9 mwN ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Dabei steht einem Vertragsarzt ua für Leistungen, die er unter Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung abgerechnet hat, kein Honorar zu (vgl hierzu BSG SozR 3-5545 § 19 Nr. 2; zu Laborleistungen vgl BSG, Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2016 - L 7 KA 54/13

    Kürzung des vertragsärztlichen Honorars bei nicht genehmigter Beschäftigung eines

    Für Laborärzte gilt nichts anderes (BSG, Beschluss vom 08. September 2004 - B 6 KA 25/04 B -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Leistungen sind schließlich auch sachlich-rechnerisch richtigzustellen, wenn sie unter Verletzung grundsätzlicher berufsrechtlicher Pflichten erbracht worden sind, etwa bei Überschreitung der in den Weiterbildungsordnungen näher umschriebenen Fachgebietsgrenzen (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 8) oder bei einer Verletzung der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung (BSG, Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B - juris).
  • BSG, 28.05.2009 - B 1 KR 16/09 B
    Sie setzt sich indessen nicht damit auseinander, dass für vertragsärztliche Leistungen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung gilt, das einer Leistungserbringung durch Dritte entgegensteht (vgl zB BSG, Beschluss vom 8.9.2004 - B 6 KA 25/04 B; BSGE 80, 1 ff = SozR 3-5545 § 19 Nr. 2 mwN).
  • SG Berlin, 05.09.2006 - S 71 KA 361/06

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung von

    Hierüber kann sich die Antragstellerin nicht hinwegsetzen, zumal vor einer solchen Genehmigung geprüft werden müsste, ob die anzustellenden Ärzte über eine ausreichende Qualifikation, d. h. über eine abgeschlossene Weiterbildung auf demselben Gebiet wie der Praxisinhaber verfügen (vgl. BSG Urteil vom 19. März 1997 - 6 Rka 91/95 - Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B -).
  • LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 64/01

    Streit um die Rückforderung von vertragsärztlichem Honorar aus der Zeit vom 4.

  • SG Stuttgart, 24.04.2006 - S 11 Ka 6901/04

    Quartalsabrechnung: Fehler und Versäumnisse können teuer werden!

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 60/11
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2010 - L 5 KA 2775/05
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