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   BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R   

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https://dejure.org/2016,53654
BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R (https://dejure.org/2016,53654)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R (https://dejure.org/2016,53654)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - B 6 KA 25/16 R (https://dejure.org/2016,53654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fehlendes Verschulden; Verlust im PC gespeicherter Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fehlendes Verschulden; Verlust im PC gespeicherter Daten

  • rechtsportal.de

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B

    Fristversäumnis bei der Einhaltung der Revisionsfrist, Organisationsverschulden

    Auszug aus BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R
    Selbst wenn in dem "plötzlichen Verschwinden" von im PC gespeicherten Texten unter Berücksichtigung der an die Büroorganisation zu stellenden Anforderungen ein Grund für eine unverschuldete Verhinderung gesehen werden könnte, so hätte der Prozessbevollmächtigte des Klägers zur Vermeidung einer Fristversäumnis jedenfalls einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist vor deren Ablauf stellen müssen (vgl BSG Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - Juris RdNr 14).

    Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Prozessbevollmächtigte die Frist zur Begründung der Revision bis zum letzten Tag ausgeschöpft hat, weil bei voller Ausschöpfung der Frist erhöhte Sorgfaltspflichten bestehen (BSG Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - Juris RdNr 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Auszug aus BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R
    L 3 KA 6/13 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. Juni 2016 - L 3 KA 6/13 - wird als unzulässig verworfen.

  • BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger

    Auszug aus BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R
    Dabei ist das Verschulden eines Bevollmächtigten dem vertretenen Beteiligten gemäß § 73 Abs. 6 Satz 6 SGG iVm § 85 Abs. 2 ZPO stets wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 6, RdNr 14; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN).
  • SG Hannover, 14.11.2012 - S 78 KA 159/09
    Auszug aus BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R
    S 78 KA 159/09 (SG Hannover).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 95/03 B

    Rücksendung fehlerhafter Urteilsausfertigungen an das Gericht zum zum Zwecke der

    Auszug aus BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R
    Einen Antrag des Klägers auf Berichtigung des Tatbestands hat das LSG mit Beschluss vom 18.10.2016 abgelehnt, sodass der 15.7.2016 als Zustelldatum maßgebend bleibt (zu den Folgen einer Urteilsberichtigung nach erfolgter Aufforderung zur Rücksendung eines fehlerhaften Urteils vgl BSG SozR 4-1500 § 151 Nr. 1).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R
    Dabei ist das Verschulden eines Bevollmächtigten dem vertretenen Beteiligten gemäß § 73 Abs. 6 Satz 6 SGG iVm § 85 Abs. 2 ZPO stets wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 6, RdNr 14; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R
    Ausschlaggebend ist, dass die die Begründung der Revision betreffenden Signale auf dem Empfängergerät des BSG erst am 18.10.2016 zwischen 00:08 Uhr und 00:36 Uhr, und damit verspätet, eingegangen sind (zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des vollständigen Empfangs der gesendeten Signale: BGHZ 167, 214).
  • BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Gründe dafür, warum auch unter Berücksichtigung der bei voller Ausschöpfung der Frist ohnehin bestehenden erhöhten Sorgfaltspflichten (vgl nur BSG vom 8.12.2016 - B 6 KA 25/16 R - juris RdNr 3) die verantwortliche Mitarbeiterin des Beklagten nicht in der Lage war, noch am 22.9.2020 und damit fristgerecht selbst den Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist per Fax an das BSG zu senden, durch eine dritte Person senden zu lassen oder bereits vor dem Arztbesuch eine Kollegin/einen Kollegen mit der Bearbeitung fristgebundener Schriftsätze zu beauftragen, sind nicht vorgetragen.

Redaktioneller Hinweis

  • Revision unzulässig wegen Fristversäumnis.

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