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   BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R   

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BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R (https://dejure.org/2015,10673)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R (https://dejure.org/2015,10673)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 27/14 R (https://dejure.org/2015,10673)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft - Klagebefugnis - Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä gilt nicht für Ärzte für ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 S 1 SGB 5, § 75 Abs 7 S 1 Nr 1 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 1 S 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis - Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Berichtigung der Honorarforderung einer Laborgemeinschaft; Gebot der persönlichen Leistungserbringung eines Arztes für Laboratoriumsmedizin

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis - Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Berichtigung der Honorarforderung einer Laborgemeinschaft; Gebot der persönlichen Leistungserbringung eines Arztes für Laboratoriumsmedizin

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis - Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Laborarzt darf Leistung nicht durch Laborgemeinschaft erbringen lassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.05.2015)

    Spielraum für Laborärzte verneint

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Honorarkürzung durch eine KV wegen unzulässiger Fremdvergabe der Laborleistungen durch Laborärzte

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 41 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Laborarzt: Anforderung der Laboratoriumsuntersuchung von Laborgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R

    Vertragsarzt - Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis - Limited-Care-Dialyse -

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R
    Entsprechendes gilt für bundesmantelvertragliche Bestimmungen, die von den höherrangigen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abweichen (vgl BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 S 105) .

    Die entsprechenden Anlagen zum BMV-Ä sind gegenüber dem BMV-Ä nicht nachrangig, sondern gemäß § 1 Abs. 2 BMV-Ä Bestandteil des BMV-Ä. Sie stehen daher in der Normenhierarchie auf gleicher Ebene wie die übrigen bundesmantelvertraglichen Bestimmungen, sind in gleicher Weise verbindlich und teilen dessen Rechtsqualität (vgl BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 S 105; BSGE 79, 159, 167 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 5, S 13) .

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 73/95

    Ermächtigung - Ärztliche geleitete Einrichtungen - Persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R
    Die entsprechenden Anlagen zum BMV-Ä sind gegenüber dem BMV-Ä nicht nachrangig, sondern gemäß § 1 Abs. 2 BMV-Ä Bestandteil des BMV-Ä. Sie stehen daher in der Normenhierarchie auf gleicher Ebene wie die übrigen bundesmantelvertraglichen Bestimmungen, sind in gleicher Weise verbindlich und teilen dessen Rechtsqualität (vgl BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 S 105; BSGE 79, 159, 167 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 5, S 13) .
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 21/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Regelungen der Bundesmantelverträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen etwa des SGB V oder der Ärzte-ZV verstoßen, unwirksam sind (vgl BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 20; BSG SozR 3-5520 § 31 Nr. 8 S 24; BSG Urteil vom 25.3.2015 - B 6 KA 21/14 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Insbesondere ist die klägerische GbR - anders als das von ihr betriebene MVZ selbst (vgl BSG Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 28/15 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 21 RdNr 11; BSG Beschluss vom 21.9.2016 - B 6 KA 77/15 B - juris RdNr 6 f) - beteiligtenfähig (stRspr; vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 11 - Laborgemeinschaft; BSG Urteil vom 16.5.2018 - B 6 KA 15/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 15 RdNr 15 - Berufsausübungsgemeinschaft , jeweils mwN; vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KR 2/15 R - SozR 4-2500 § 125 Nr. 8 RdNr 12) .
  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Der Senat hat aus diesen Vorgaben abgeleitet, dass nur die Laborgemeinschaft selbst einen Vergütungsanspruch für die in Abschnitt 32.2 EBM-Ä aufgeführten Kosten der laboratoriumsmedizinischen Analysen ( Nr. 1 S 1 der Präambel, s auch § 25 Abs. 1 S 2 Nr. 3 BMV-Ä ) geltend machen kann ( BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 16) .

    Er hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es das wesentliche Ziel der Einführung der Direktabrechnung und der gleichzeitig vorgesehenen Begrenzung der Vergütung auf die der Laborgemeinschaft tatsächlich entstandenen Kosten war, die in der Praxis nicht nur vereinzelt anzutreffenden (rechtswidrigen) Kick-back-Modelle im Verhältnis zwischen den Vertragsärzten, den Laborgemeinschaften und den sie betreuenden Laborärzten zu unterbinden ( BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - aaO RdNr 26; s dazu auch Möller in Ratzel/Luxenburger , Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl 2015, Kap 16 RdNr 462) .

    Die Befugnis der Partner des BMV-Ä , eine solche Abrechnungsregelung zu treffen, ergibt sich aus § 87 Abs. 1 S 2 SGB V ; danach sind in den Bundesmantelverträgen auch die Regelungen, die zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich sind, zu vereinbaren ( vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 35) .

    Das Direktabrechnungsgebot bzw der Formenzwang für die Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen enthält zudem eine Regelung der Berufsausübung iS des Art. 12 Abs. 1 S 2 GG , welche durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert wird und deren geringe Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit verfolgten Zweck steht, rechtswidrige Kick-back-Modelle zu unterbinden ( vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - aaO RdNr 26, 36) .

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 9/16 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische

    Bei der Vereinbarung handelt es sich um einen Normsetzungsvertrag; die darin enthaltenen Regelungen sind für Vertragszahnärzte grundsätzlich verbindlich (zur vergleichbaren Fragestellung bezogen auf als Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte ergangenen Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung, vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 33 ff) .
  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Kassenärztliche

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Arzt die Leistung nicht im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften erbracht und abgerechnet hat (vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung analytischer Laborleistungen -

    Diese ist als Laborgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR nach § 70 Nr. 2 SGG beteiligtenfähig, auch weil die angefochtenen Bescheide an sie gerichtet sind (vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 13.5.2015 (B 6 KA 27/14 R - RdNr 14 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) entschieden hat, steht damit im Ergebnis der Laborgemeinschaft selbst ein Vergütungsanspruch gegenüber der KÄV zu.

    Ziel der zum 1.10.2008 eingeführten Direktabrechnung durch die Laborgemeinschaft und die gleichzeitig eingeführte Begrenzung der Vergütung auf die der Laborgemeinschaft tatsächlich entstandenen Kosten bestand wesentlich darin, Kick-Back-Modelle zwischen den in Laborgemeinschaften zusammengeschlossenen Ärzten und Laborärzten zu unterbinden (siehe hierzu BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - RdNr 26 mwN - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 11/15 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

    Diese ist als Laborgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR nach § 70 Nr. 2 SGG beteiligtenfähig, auch weil die angefochtenen Bescheide an sie gerichtet sind (vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 11) .

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 13.5.2015 (B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 14 ff) entschieden hat, steht damit im Ergebnis der Laborgemeinschaft selbst ein Vergütungsanspruch gegenüber der KÄV zu.

    Ziel der zum 1.10.2008 eingeführten Direktabrechnung durch die Laborgemeinschaft und die gleichzeitig eingeführte Begrenzung der Vergütung auf die der Laborgemeinschaft tatsächlich entstandenen Kosten bestand wesentlich darin, Kick-Back-Modelle zwischen den in Laborgemeinschaften zusammengeschlossenen Ärzten und Laborärzten zu unterbinden (siehe hierzu BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 26 mwN) .

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 12/15 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

    Diese ist als Laborgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR nach § 70 Nr. 2 SGG beteiligtenfähig, auch weil die angefochtenen Bescheide an sie gerichtet sind (vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 11) .

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 13.5.2015 (B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 14 ff) entschieden hat, steht damit im Ergebnis der Laborgemeinschaft selbst ein Vergütungsanspruch gegenüber der KÄV zu.

    Ziel der zum 1.10.2008 eingeführten Direktabrechnung durch die Laborgemeinschaft und die gleichzeitig eingeführte Begrenzung der Vergütung auf die der Laborgemeinschaft tatsächlich entstandenen Kosten bestand wesentlich darin, Kick-Back-Modelle zwischen den in Laborgemeinschaften zusammengeschlossenen Ärzten und Laborärzten zu unterbinden (siehe hierzu BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 26 mwN) .

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

    Danach sind im sozialgerichtlichen Verfahren auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen beteiligtenfähig, soweit ihnen in Bezug auf den Prozessgegenstand eigene Rechte und Pflichten zustehen (vgl nur BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 31.08.2018 - B 6 KA 26/18 B

    Rückforderung von Honorar wegen Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es vielmehr ausreichend, dass der Arzt die Leistung nicht im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften erbracht und abgerechnet hat (vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 18 mwN).

    Der Senat hat in einer Vielzahl von Entscheidungen sachlich-rechnerische Richtigstellungen, die ohne einen "Sicherheitsabschlag" nach der Höhe des zu Unrecht entrichteten Honorars ermittelt worden sind, als rechtmäßig angesehen (zur Honorarberichtigung wegen nicht persönlich erbrachter Leistungen vgl zB BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1; BSG Urteil vom 18.12.1996 - 6 RKa 66/95 - BSGE 80, 1 = SozR 3-5545 § 19 Nr. 2; zum weiten Schätzungsermessen der KÄV s BSG Beschluss vom 28.6.2017 - B 6 KA 73/16 B - Juris RdNr 10 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 4616/17

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische

    Die Verbindlichkeit gegenüber den zugelassenen Ärzten folgt im Übrigen auch aus § 95 Abs. 3 Satz 3 SGB V (BSG, Urteil vom 13.05.2015, - B 6 KA 27/14 R -, in juris dort Rn. 34).

    Da die OV als Anlage 7 zum BMV-Ä beschlossen wurde und die Anlagen hierzu dessen Rechtsqualität teilen (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2015, - B 6 KA 27/14 R -, in juris dort Rn. 35), erfährt der oben beschriebene Auslegungsgrundsatz vergütungsrechtlicher Bestimmungen eine dahingehende Einschränkung, dass bei Verträgen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Dritten, wie vorliegend gegenüber der Beklagten und den Vertragsärzten, nicht auf den subjektiven Willen der Beteiligten, sondern auf die objektive Erklärungsbedeutung abzustellen ist.

  • SG Magdeburg, 18.11.2020 - S 1 KA 25/18

    Vertragsarztrecht - Medizinisches Versorgungszentrum - Anspruch auf Erteilung der

  • SG Berlin, 20.04.2016 - S 22 KA 161/14

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Medizinisches

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - L 11 KA 11/18

    Zulassung als Zahnarzt zur vertragszahnärztlichen Versorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - L 11 KA 55/15

    Vertragsärztliches Honorar

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 73/16 B

    Kassenarztvergütung; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Abrechnung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 11 KA 83/15

    Vertragsarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Abrechnungen;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 11 KA 84/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 11/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 11 KA 24/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Anforderungen an die Abrechenbarkeit

  • SG Mainz, 01.06.2016 - S 8 KA 164/14

    Honorarverteilung - Quotierung der Vergütung labormedizinischer Leistungen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 11 KA 39/14

    Zusammenschluss von Vertragsärzten zur gemeinschaftlichen Leistungserbringung bei

  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 10/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 11 KA 94/13

    Zusammenschluss von Vertragsärzten zur gemeinschaftlichen Leistungserbringung bei

  • LSG Hessen, 28.10.2020 - L 4 KA 46/18
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2016 - L 5 KA 5332/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 30/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2017 - L 3 KA 28/14
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