Rechtsprechung
BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 27/17 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Bundessozialgericht
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - quartalsweise Übermittlung der abgerechneten Gebührenordnungspositionen für jeden Behandlungsfall an Krankenkasse - Frist für höchstzulässige Aufbewahrung der Abrechnungsdaten - Nichtberücksichtigung der Dauer eines Rechtsstreits über die Verpflichtung zur Datenübermittlung
- Jurion
Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen; Übermittlung der abgerechneten Gebührenordnungspositionen für jeden Behandlungsfall durch die Kassenärztliche Vereinigung an die Krankenkasse auch bei einer vereinbarten Gesamtvergütung nach Kopfpauschalen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen
- rechtsportal.de
Übermittlung von Daten über die Leistungserbringung in der vertragszahnärztlichen Versorgung durch eine Kassenzahnärztliche Vereinigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - quartalsweise Übermittlung der abgerechneten Gebührenordnungspositionen für jeden Behandlungsfall an Krankenkasse - Frist für höchstzulässige Aufbewahrung der Abrechnungsdaten - Nichtberücksichtigung der Dauer eines Rechtsstreits über die Verpflichtung zur Datenübermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Angelegenheiten der Vertragszahnärzte; Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminmitteilung)
BARMER, TKK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk ./. KZÄV Schleswig-Holstein
Vertrags(zahn)arztrecht
Verfahrensgang
- SG Kiel, 28.06.2012 - S 13 KA 213/10
- LSG Schleswig-Holstein, 02.11.2016 - L 4 KA 14/12
- BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 27/17 R