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   BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R   

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BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R (https://dejure.org/2007,5148)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R (https://dejure.org/2007,5148)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2007 - B 6 KA 28/06 R (https://dejure.org/2007,5148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beginn des Laufs der Ausschlussfrist für Berichtigungen von ärztlichen Honorarbescheiden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV); Voraussetzung für die Anrechnung der vollen degressionsfreien Menge von 349.999 Punkten; Rechnerische und gebührenordnungsmäßige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen bei fehlerhaften Degressionsbescheiden in der vertragsärztlichen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 18/04 R

    Vertragszahnarzt - Vollzug - Vorschriften zum degressiven Punktwert -

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Zumindest dem Bescheid für das Quartal II/1997 liegt implizit die Rechtsauffassung zugrunde, trotz des Außerkrafttretens von § 85 Abs. 4b bis 4e SGB V zum 30.6.1997 (Art. 1 Nr. 28 Buchst e iVm Art. 19 Abs. 6 des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes (2. GKV-NOG) vom 23.6.1997 - BGBl I 1520; dazu näher Urteil des Senats vom 27.4.2005 - SozR 4-2500 § 85 Nr. 15 RdNr 9) habe den Zahnärzten die gesetzlich festgelegte degressionsfreie Punktmengengrenze von 349.999 Punkten für die beiden ersten Quartale des Jahres 1997 zugestanden.

    Mit Urteil vom 27.4.2005 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 15 RdNr 11) hat der Senat diese Rechtsprechung weitergeführt und dargelegt, dass dann, wenn die vertragszahnärztliche Tätigkeit nicht für das gesamte Kalenderjahr von den Degressionsregelungen erfasst wird, weil der Gesetzgeber jene Vorschriften nach Ablauf des ersten Kalenderhalbjahres außer Kraft gesetzt hat, auch nur die zeitanteilig verminderten Grenzen für die degressionsfreien Punktmengen zur Anwendung kommen können.

    Dem Senatsurteil vom 27.4.2005 (SozR 4-2500 § 85 Nr. 15 RdNr 1) ist zu entnehmen, dass die Krankenkassen unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung vom 3.12.1997 (6 RKa 79/96 - USK 97155, S 955) die dort beklagte KZÄV Westfalen-Lippe aufgefordert hatten, die Degressionsvorschriften gegenüber den Vertragszahnärzten so anzuwenden, dass im Hinblick auf die nur halbjährige Geltung auch nur die hälftigen Punktmengengrenzen zur Anwendung kommen.

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Für sachlich-rechnerische Richtigstellungen gilt ebenso wie für den Erlass von Prüfbescheiden in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren und für Bescheide zur Umsetzung der degressionsbedingten Honorarminderung eine vierjährige Ausschlussfrist, innerhalb derer Richtigstellungsbescheide der K(Z)ÄV dem Betroffenen bekannt gegeben werden müssen (dazu zuletzt mit umfangreichen Nachweisen aus der bisherigen Rechtsprechung Senatsurteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    Auch im Urteil vom 6.9.2006 (B 6 KA 40/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen), das eine Honorarberichtigung wegen fehlerhafter Anwendung der Nr. 5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen aF im vertragsärztlichen Bereich betrifft, hat der Senat offen gelassen, ob hinsichtlich des Beginns der Ausschlussfrist der Rechtsauffassung des dortigen Berufungsgerichts (LSG Schleswig-Holstein) oder des LSG Nordrhein-Westfalen zu folgen sei.

    Im Einklang mit der Rechtsprechung der Zivilgerichte hat der Senat lediglich für die Dauer der Frist und deren Hemmung bzw Unterbrechung ergänzend auf die Vorschriften im SGB und BGB zurückgegriffen (zuletzt Senatsurteil vom 6.9.2006, aaO, RdNr 15 ff).

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Die zur - auch nachgehenden - Richtigstellung vom Senat entwickelten Grundsätze (Urteil vom 14.12.2005 - BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 11; Urteil vom 8.2.2006 - SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 12) gelten entsprechend, wenn sich nicht die Honorarberechnung im engeren Sinne nachträglich als unrichtig herausstellt, sondern die Vorschriften über die Honorarminderung gemäß § 85 Abs. 4b bis e SGB V fehlerhaft angewandt worden sind.

    Dazu kann sie Honorar- und Degressionsbescheide mit hinreichend bestimmten Vorbehalten und Vorläufigkeitshinweisen verbinden und so den Ablauf der Ausschlussfrist beeinflussen (vgl BSGE 89, 62, 72 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 352; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 20).

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 46/04 B

    Ausschlussfrist für Prüf- und Berichtigungsbescheide

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Ob dem für diesen Sonderfall zu folgen ist, hat der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 27.4.2005 (B 6 KA 46/04 B - juris, RdNr 14) mit der Begründung offen gelassen, die Ausschlussfrist von vier Jahren für eine rückwirkende Minderung vertragszahnärztlichen Honorars könne jedenfalls nicht ablaufen, bevor verbindlich feststehe, welche Gesamtvergütung eine KZÄV an ihre Mitglieder zu verteilen habe.

    Schließlich ist die Vier-Jahres-Frist für den Erlass von Korrekturbescheiden in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 SGB I gehemmt, wenn und solange nicht feststeht, wie hoch (endgültig) die Gesamtvergütung ist, die sie nach § 85 Abs. 4 SGB V an ihre Mitglieder verteilen kann (Senatsbeschluss vom 27.4.2005 - B 6 KA 46/04 B - juris).

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Durch Urteil vom 3.12.1997 entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass Zahnärzten die volle degressionsfreie Menge von 349.999 Punkten nur anzurechnen ist, wenn sie ihre Tätigkeit im ganzen Kalenderjahr ausübten, bei nur zeitweiser Tätigkeit hingegen nur entsprechend der Dauer der Tätigkeit (6 RKa 79/96 = USK 97155).

    Dem Senatsurteil vom 27.4.2005 (SozR 4-2500 § 85 Nr. 15 RdNr 1) ist zu entnehmen, dass die Krankenkassen unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung vom 3.12.1997 (6 RKa 79/96 - USK 97155, S 955) die dort beklagte KZÄV Westfalen-Lippe aufgefordert hatten, die Degressionsvorschriften gegenüber den Vertragszahnärzten so anzuwenden, dass im Hinblick auf die nur halbjährige Geltung auch nur die hälftigen Punktmengengrenzen zur Anwendung kommen.

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Das hat der Senat in dem Urteil vom 28.3.2007 im Parallelverfahren B 6 KA 22/06 R (zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 bestimmt) näher dargelegt.

    Anders als die klagende Zahnärztin im Verfahren B 6 KA 22/06 R hatte der Kläger mit seinen in den ersten beiden Quartalen des Jahres 1997 abgerechneten Punkten die im Gesetz genannte Degressionsschwelle von 350.000 Punkten nicht erreicht.

  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist für den Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist auf das "Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides" (BSGE 89, 90, 103 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 16; zuletzt BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, jeweils RdNr 62) bzw auf die "vorläufige Honorarabrechnung" (Quartalsabrechnung) durch die K(Z)ÄV abzustellen (BSGE 72, 271, 277 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 112).

    Denn das Recht der Prüfgremien zum Erlass von Honorarkürzungsbescheiden unterliegt nicht der Verjährung, wie der 14a. Senat des BSG in seinem zur kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung ergangenen Urteil vom 16.6.1993 (BSGE 72, 271, 275 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 109 ff) zutreffend dargelegt hat, weil nur Rechtsansprüche verjähren können (dazu allgemein Palandt/Heinrichs, aaO).

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Dazu kann sie Honorar- und Degressionsbescheide mit hinreichend bestimmten Vorbehalten und Vorläufigkeitshinweisen verbinden und so den Ablauf der Ausschlussfrist beeinflussen (vgl BSGE 89, 62, 72 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 352; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 20).
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 27/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung -

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Bei einer nicht das gesamte Kalenderjahr umfassenden Tätigkeit laufe es dem Sinn und Zweck der Regelung - und zwar sowohl dem Finanzierungsaspekt als auch den Qualitätszielen - zuwider, wenn gleichwohl die im Gesetz für das gesamte Kalenderjahr vorgesehene degressionsfreie Punktmenge zuerkannt würde (ebenso Urteil vom 8.2.2006 - B 6 KA 27/05 R - RdNr 12, GesR 2006, 365).
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist für den Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist auf das "Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides" (BSGE 89, 90, 103 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 16; zuletzt BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, jeweils RdNr 62) bzw auf die "vorläufige Honorarabrechnung" (Quartalsabrechnung) durch die K(Z)ÄV abzustellen (BSGE 72, 271, 277 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 112).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 150/03

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Die Ausschlussfrist beginnt in allen Fällen der Richtigstellung von Honorarbescheiden mit dem Tag nach der Bekanntgabe des für den Abrechnungszeitraum maßgeblichen Honorarbescheids zu laufen (BSG MedR 2008, 100 RdNr 18; BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, RdNr 18; ebenso das weitere Urteil vom 28.3.2007- B 6 KA 28/06 R - BSG, Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - RdNr 28 iVm 31, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , begann mithin für das Quartal IV/1996 mit der Mitte April 1997 erfolgten Bekanntgabe der Honorarbescheide und endete dementsprechend Mitte April 2001.
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Wie der Senat mit Urteil vom 28.3.2007 (B 6 KA 22/06 R - BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35; ebenso die weiteren Urteile vom 28.3.2007, MedR 2008, 100 und B 6 KA 28/06 R) entschieden hat, beginnt die Ausschlussfrist "in allen Fällen der Berichtigung von Honorarbescheiden" mit dem Tag nach der Bekanntgabe des für den Abrechnungszeitraum maßgeblichen Honorarbescheids zu laufen (BSGE aaO = SozR aaO, RdNr 18).
  • SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 123/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Einvernehmlich ist das Verfahren bis zur Entscheidung des BSG vom 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R - ruhend gestellt und sodann unter dem neuen Aktenzeichen S 2 KA 123/07 fortgesetzt worden.

    Hierzu gehört der von Zahnärzten mitunter angeführte Gesichtspunkt der Verjährung (vgl. zur vierjährigen Ausschlussfrist insofern BSG, Urteil vom 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R -) ebenso wie die von dem Kläger vorgetragene Problematik, inwieweit sich die abgerechnete Gesamtpunktmenge durch anderweitige Honorarkürzungsmaßnahmen reduziert (vgl. zur Reduzierung der abgerechneten degressionsrelevanten Gesamtpunktzahl durch anderweitige Kürzungsmaßnahmen erst im Zeitpunkt von deren Bestandskraft und damit im laufenden Kalenderjahr Urteil der erkennenden Kammer vom 02.12.1998 - S 2 KA 256/97 -).

  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 74/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen -

    Nach Engelhard (in: Hauck/Noftz, SGB V, 3. Band, Stand: Erg.-Lfg. 4/08, IV/08, K § 106, Rn. 585b) soll die Frist in Anlehnung an BSG, Urteile vom 28. März 2007, -B 6 KA 22/06 R-, -B 6 KA 26/06 R- und -B 6 KA 28/06 R-, mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für den ersten Abrechnungszeitraum zu laufen beginnen.
  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 384/07
    Nach Engelhard (in: Hauck/Noftz, SGB V, 3. Band, Stand: Erg.-Lfg. 4/08, IV/08, K § 106, Rn. 585b) soll die Frist in Anlehnung an BSG, Urteile vom 28. März 2007, -B 6 KA 22/06 R-, -B 6 KA 26/06 R- und -B 6 KA 28/06 R-, mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für den ersten Abrechnungszeitraum zu laufen beginnen.
  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 433/07
    Nach Engelhard (in: Hauck/Noftz, SGB V, 3. Band, Stand: Erg.-Lfg. 4/08, IV/08, K § 106, Rn. 585b) soll die Frist in Anlehnung an BSG, Urteile vom 28. März 2007, -B 6 KA 22/06 R-, -B 6 KA 26/06 R- und -B 6 KA 28/06 R-, mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für den ersten Abrechnungszeitraum zu laufen beginnen.
  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 293/07
    Nach Engelhard (in: Hauck/Noftz, SGB V, 3. Band, Stand: Erg.-Lfg. 4/08, IV/08, K § 106, Rn. 585b) soll die Frist in Anlehnung an BSG, Urteile vom 28. März 2007, -B 6 KA 22/06 R-, -B 6 KA 26/06 R- und -B 6 KA 28/06 R-, mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für den ersten Abrechnungszeitraum zu laufen beginnen.
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