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Rechtsprechung
   BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R   

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BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R (https://dejure.org/2001,77)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R (https://dejure.org/2001,77)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R (https://dejure.org/2001,77)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - sachlich-rechnerische Richtigstellung - Rücknahme - Chromosomenanalyse - Zelluntersuchung - Mehrfachabrechnung - Anhörung - Heilung - vorläufige Festsetzung - Vertrauen - Vertrauensschutz - ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung - Aufhebung - Honorarbescheid - Arzt - Gemeinschaftspraxis - Kassenärztliche Vereinigung

  • Judicialis

    SGB X § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch die Kassenärztliche Vereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarbescheid: Geprüft ist geprüft!

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mehrfachabrechnung einer Leistung: Honorarbescheide sind vorläufige Regelungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 90
 
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Wird zitiert von ... (404)

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Nach diesen im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse die Befugnis, die von Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtig zu stellen (stRspr, vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 5 RdNr 13) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide, die Quartale betreffen, in denen eine Praxis als Gemeinschaftspraxis (jetzt Berufsausübungsgemeinschaft) geführt wurde, nicht an die Gemeinschaftspraxis, sondern nur an einen der Partner gerichtet wurden (vgl BSGE 89, 90, 93 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6) .

    Die Partner einer Gemeinschaftspraxis können jeder für sich in Anspruch genommen werden (BSGE 89, 90, 92 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 5; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16) .

    d) Der Aufhebung der ursprünglichen Honorarbescheide steht auch die vierjährige Ausschlussfrist, innerhalb derer der Bescheid über die sachlich-rechnerische Richtigstellung ergehen muss (s hierzu BSGE 89, 90, 103 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 16; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 14; BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 12) , nicht entgegen.

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Für einen verständigen Erklärungsempfänger (vgl zu dieser Voraussetzung: BSGE 89, 90, 100 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 13) wäre der objektive Regelungsgehalt dieses Bescheids zeitlich auf den Monat Juli 2003 beschränkt, während die Bewilligung für die Folgemonate nicht schriftlich, sondern nach § 33 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -(SGB X) auf andere Weise jeweils konkludent durch Überweisung erfolgt wäre (zum konkludenten Erlass eines Verwaltungsaktes durch Auszahlung: BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 S 33 ; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103 S 218 f ; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 17 ; zweifelnd noch der nicht mehr zuständige 9b-Senat des Bundessozialgerichts : SozR 4-3520 § 2 Nr. 1 RdNr 14).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Während bislang das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden konnte (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 11; zuletzt BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R, RdNr 11 = USK 2007-14), ist die Beklagte nach dem seit dem 1.1.2004 geltenden Recht - unabhängig von einer weiterhin möglichen Antragstellung - zu einem Tätigwerden von Amts wegen verpflichtet.
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Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2002 - B 6 KA 3/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37362
BSG, 06.05.2002 - B 6 KA 3/01 R (https://dejure.org/2002,37362)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2002 - B 6 KA 3/01 R (https://dejure.org/2002,37362)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - B 6 KA 3/01 R (https://dejure.org/2002,37362)
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