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   BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R   

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https://dejure.org/2007,5236
BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R (https://dejure.org/2007,5236)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R (https://dejure.org/2007,5236)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 31/07 R (https://dejure.org/2007,5236)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte - Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - inhaltliche Neuordnung der Planungsbereiche in Berlin - durch Richtlinienänderung entstehende Übergangsproblematik - kein ...

  • openjur.de

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung; Zulassungsbeschränkung; Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte; Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen; inhaltliche Neuordnung der Planungsbereiche in Berlin; durch Richtlinienänderung entstehende Übergangspro ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines psychologischen Psychotherapeuten gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Zulassung oder Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung; Voraussetzungen einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Hinblick auf eine ...

  • Judicialis

    Ärzte-ZV § 19 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit von Zulassungsbeschränkungen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, Sonderbedarfszulassung wegen besonderer Sprachkenntnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Für die Vorschriften über Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten, die als Berufsausübungsregelungen zu qualifizieren sind, denen keine einer Berufswahl nahe kommende Bedeutung zukommt, muss die Regelungstiefe im Gesetz selbst nicht besonders intensiv ausgeprägt sein (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 21, mwN).

    Daraus ergibt sich, dass auch die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses näher ausgestaltet werden kann, soweit die Ärzte-ZV entsprechende Regelungen nicht selbst trifft (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 11).

    Das hat der Senat bereits zur Konstellation des Wegfalls der Voraussetzungen einer Überversorgung in einem Planungsbereich entschieden; die in diesem Fall erforderliche Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen darf nicht dazu führen, dass in einem kurzen Zeitraum ohne Rücksicht auf eine erneut entstehende Überversorgung alle zulassungswilligen Ärzte zugelassen werden müssen (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 12).

    Schutzwürdiges Vertrauen potenzieller Zulassungsbewerber, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der Bedarfsplanungs-RL-Ärzte noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrags dokumentiert haben (vgl hierzu BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 22), wird dadurch nicht beeinträchtigt.

    Zulassungsbewerber müssen unter dem Regime der Bedarfsplanung stets damit rechnen, dass in bestimmten Bereichen bislang noch bestehende Zulassungsmöglichkeiten aufgrund neuer Entwicklungen wegfallen; dies ergibt sich bereits aus der Verpflichtung des Landesausschusses, die Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen zumindest alle sechs Monate zu überprüfen (§ 16b Abs. 4 Ärzte-ZV; zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Anpassung s auch BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 13).

  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 866/07

    Kein Vertrauensschutz gegenüber Regelungen, welche die Umgehung einer

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Eine echte Rückwirkung, die auch in der Veränderung einer individuell zugeordneten Rechtsposition (eines "Status") - hier in Gestalt eines Anspruchs auf Berufszulassung bei Erfüllung aller hierfür vorgesehenen Voraussetzungen - enthalten sein kann (vgl BVerfG , Beschluss vom 15.5.2007 - 1 BvR 866/07 - NZS 2008, 34, RdNr 5 ), kommt damit lediglich in Bezug auf Zulassungsanträge in Frage, die zwischen dem 1.6.2003 und dem 10.7.2003 vollständig eingereicht worden sind.

    Eine unechte Rückwirkung ist rechtmäßig, wenn ausreichende Gemeinwohlgründe sie erfordern und das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht überwiegt (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 30 RdNr 19 mwN; BVerfG NZS 2008, 34, RdNr 7).

    Wie oben bereits ausgeführt, sind die Regelungen zur Bedarfsplanung und zu Zulassungssperren bei Überversorgung zur Sicherung der finanziellen Stabilität der GKV - einem im Sozialstaat überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (BVerfGE 114, 196, 244, 248 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 131, 139; BVerfG NZS 2008, 34 RdNr 12) - nach der insoweit nicht zu beanstandenden Beurteilung des Gesetzgebers weiterhin erforderlich.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 42/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufnahme von

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Bei dieser Abgrenzung, die jeweils nur im Einzelfall unter Würdigung der Eigenarten des in Betracht kommenden Regelungsbereiches vorgenommen werden kann, ist auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Norm abzustellen (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 30 RdNr 14 mwN).

    Eine unechte Rückwirkung ist rechtmäßig, wenn ausreichende Gemeinwohlgründe sie erfordern und das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht überwiegt (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 30 RdNr 19 mwN; BVerfG NZS 2008, 34, RdNr 7).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Die Auslegung dieser untergesetzlichen Norm des Bundesrechts (zur Normqualität der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses s BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 28) ergibt, dass der Bundesausschuss mit dieser Maßgaberegelung die inhaltliche Neuordnung der Planungsbereiche in Berlin um Verfahrensvorschriften zur Behandlung solcher Zulassungsanträge ergänzt hat, die im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Neuregelung bis zur Feststellung des Bestehens oder des Nichtbestehens von Überversorgung durch den hierfür zuständigen Landesausschuss auf Basis der neuen bedarfsplanungsrechtlichen Grundlage eingehen.

    Im Hinblick auf die sog Außenseitererstreckung dieser Richtlinien - also ihre Verbindlichkeit auch gegenüber nicht bereits in die vertragsärztliche/vertragspsychotherapeutische Versorgung einbezogenen Dritten, nämlich den sich um eine Zulassung bewerbenden Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten - sind hierzu allerdings engmaschige Vorgaben im Gesetz selbst erforderlich (BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 46).

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Bedarfsplanungsrichtlinien -

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Zulassungsanträge, die während eines solchen Zeitraums eingereicht werden, sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 GSG für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 1.1.1993 - s hierzu BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 2; BSGE 81, 207, 211 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S 12 - sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V in Bezug auf die Einbeziehung der Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 1.1.1999 - s hierzu BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 9).

    Zu einer solchen Regelung ist der Bundesausschuss befugt (vgl BSGE 86, 242, 246 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 29; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 6); dies wird auch vom Kläger nicht in Frage gestellt, sodass sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Eine Erstattung von Kosten der Beigeladenen ist nicht veranlasst, da sie keinen Antrag gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Wie oben bereits ausgeführt, sind die Regelungen zur Bedarfsplanung und zu Zulassungssperren bei Überversorgung zur Sicherung der finanziellen Stabilität der GKV - einem im Sozialstaat überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (BVerfGE 114, 196, 244, 248 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 131, 139; BVerfG NZS 2008, 34 RdNr 12) - nach der insoweit nicht zu beanstandenden Beurteilung des Gesetzgebers weiterhin erforderlich.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B

    Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 19.7.2006 (B 6 KA 33/05 B - juris, dort RdNr 7 ff), auf den das LSG Bezug genommen hat, näher ausgeführt, dass nach der gesetzlichen Regelung die Gewährleistung einer Verständigung aller Versicherten mit den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern in ihrer jeweiligen - nichtdeutschen - Muttersprache nicht zum Leistungsumfang der GKV gehört; dies gilt auch im Rahmen der Versorgung mit Leistungen der Psychotherapie.
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 41/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über Vergütung bestimmter Leistungen mit

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Die maßgeblichen Grundsätze zur Rückwirkung von Normen sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhand formeller Gesetze entwickelt worden; sie gelten in gleicher Weise aber auch für untergesetzliche Rechtsnormen zB des Vertragsarztrechts (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 4 RdNr 10 mwN).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
    Zulassungsanträge, die während eines solchen Zeitraums eingereicht werden, sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 GSG für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 1.1.1993 - s hierzu BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 2; BSGE 81, 207, 211 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S 12 - sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V in Bezug auf die Einbeziehung der Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 1.1.1999 - s hierzu BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 9).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95

    Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Die einschränkende Auslegung des § 19 Abs. 1 S 2 Ärzte-ZV aus Urteilen des Senats vom 17.10.2007 (B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 sowie BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4) , in denen es um ein Entscheidungsmoratorium im Zusammenhang mit der Neuordnung der Planungsbereiche im Land Berlin gegangen sei, seien auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.

    Wie der Senat bereits in zwei Entscheidungen vom 17.10.2007 (B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 sowie BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4) unter Bezugnahme auf ein Urteil vom 23.2.2005 (B 6 KA 81/03 R - BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 11) dargelegt hat, wird hierdurch eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgenommen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 Juris RdNr 18; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95, Juris RdNr 18) werden die besonderen Fallgestaltungen, welche aus Anlass von Rechtsänderungen bei den Grundlagen der Bedarfsplanung entstehen, vom Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV von vornherein nicht erfasst.

    cc) Die Auffassung des Klägers, nach der die zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV ergangene Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95) nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden könne, weil die Sachverhalte in entscheidungserheblicher Weise voneinander abweichen, trifft nicht zu.

    (3) Ein weiterer Unterschied zwischen dem hier zu beurteilenden Sachverhalt und dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des Senats vom 17.10.2007 (B 6 KA 45/06 R - BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 und B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 ) zugrunde lag, besteht nach den Darlegungen des Klägers darin, dass es hier nicht darum geht, ein vorübergehendes Regelungsvakuum für eine bereits in die Bedarfsplanung einbezogene Arztgruppe zu vermeiden, sondern um die erstmalige Einbeziehung einer Arztgruppe in die Bedarfsplanung.

    Wie der Senat bereits in den beiden genannten Urteilen vom 17.10.2007 (B 6 KA 45/06 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 20 und B 6 KA 31/07 - Juris RdNr 20; vgl auch BSGE 73, 131 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 4 RdNr 10 mwN) dargelegt hat, gelten die vom BVerfG zur Rückwirkung von Normen entwickelten Grundsätze auch für untergesetzliche Rechtsnormen wie die Bedarfsplanungs-Richtlinie.

    Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl BVerfGE 30, 392, 404; BVerfGE 75, 246, 280; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 22 und BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - Juris RdNr 22) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl BVerfGE 95, 64, 86; BVerfGE 122, 374, 394) .

    Schutzwürdiges Vertrauen von Zulassungsbewerbern, die ihren Wunsch sich niederzulassen bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses des GBA vom 6.9.2012 noch nicht durch einen Zulassungsantrag dokumentiert haben, wird dadurch nicht beeinträchtigt (vgl bereits die Urteile des Senats vom 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 und B 6 KA 31/07 R- jeweils Juris RdNr 23) .

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Der Umstand, dass ein Versicherter nicht Deutsch als Muttersprache hat, ist keine Behinderung iS des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Deshalb muss es dabei bleiben, dass weder die Krankenkassen noch die Zulassungsgremien verpflichtet sind, allen Versicherten Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen, mit denen sie sich in ihrer Muttersprache verständigen können (vgl Senatsbeschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - juris RdNr 9; ebenso BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 25; BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - RdNr 26 f).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 1/10 R

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Geltung der Änderung des

    Dessen Befugnis zur Normkonkretisierung - auch gerade im Bereich der Bedarfsplanung - hat das BSG in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 15 sowie das weitere Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95; BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 9; BSGE 82, 41, 47 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 17 mwN; siehe auch BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 5 ff) .

    Wie der Senat bereits entschieden hat, wird schutzwürdiges Vertrauen potentieller Zulassungsbewerber, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der ÄBedarfsplRL noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrags dokumentiert haben, dadurch nicht beeinträchtigt (BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 23-24, sowie das weitere Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95; vgl auch BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 22) .

    Dies folgt bereits daraus, dass es sich bei den ÄBedarfsplRL um eine Rechtsnorm in Form einer untergesetzlichen Norm des Bundesrechts handelt (BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 13; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95; BSGE 86, 242, 247 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 30; vgl schon BSGE 82, 41, 47 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 16 f mwN; zur Normqualität der Richtlinien des G-BA siehe auch BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 28 mwN) .

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 33/13 R

    (Vertragsarzt - Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 -

    Auch eine Ermächtigung des Klägers kommt nicht in Betracht, denn nach der Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nicht Gegenstand des Leistungsumfangs der GKV sind, von vornherein weder Grundlage einer Sonderbedarfszulassung noch einer Ermächtigung sein (BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - Juris RdNr 27 = USK 2007-95) .
  • SG Nürnberg, 20.03.2014 - S 1 KA 50/13

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Übergeordnete verfassungsrechtliche Gesichtspunkte stünden einem solchen Moratorium nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 31/07 R und B 6 KA 45/06 R - nicht entgegen.

    Die Befugnis des GBA zur Normkonkretisierung - auch gerade im Bereich der Bedarfsplanung - hat das BSG in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BSG in SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 Randnr. 15; BSG vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95; BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2 Randnr. 9; BSGE 82, 41, 47 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 Seite 17; BSG in SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 Randnr. 5 ff).

    Schutzwürdiges Vertrauen potentieller Zulassungsbewerber, wie die des Klägers, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der BPlRÄ noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrages dokumentiert hatten, wird dadurch nicht beeinträchtigt (BSG in SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 Randnr. 23 bis 24; BSG vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95; BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, Randnr. 22).

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags -

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 17.10.2007 im Einzelnen ausgeführt (Az B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 S 598 ff, in Juris: RdNr 14 ff) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 11 KA 79/15

    Vertragsarztrecht; Eintragung in das Arztregister; Zulassung; Bewerberkonkurrenz

    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Beschluss des Senats vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Hierdurch wird eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den GBA vorgenommen (BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15

    Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen Medizinischen

    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Hierdurch wird eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den G-BA vorgenommen (BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2013 - L 11 KA 123/12
    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - L 11 KA 121/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zulassungsanträge, die während eines solchen Zeitraums eingereicht werden, sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - L 11 KA 6/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 38/10

    Vertragspsychotherapeut - Sonderbedarfszulassung - Beherrschung einer besonderen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 3 KA 19/12
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