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   BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 37/12 R   

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BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 37/12 R (https://dejure.org/2013,30015)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2013 - B 6 KA 37/12 R (https://dejure.org/2013,30015)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 37/12 R (https://dejure.org/2013,30015)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 22.12.1999, § 85 Abs 4 S 2 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 11.12.2001, § 85 Abs 4 S 4 SGB 5 vom 22.12.1999, § 85 Abs 4 S 4 SGB 5 vom 14.11.2003
    Kassenärztliche Vereinigung - Honorar für vertragspsychotherapeutischen Leistungen in den Jahren 2000 bis 2005 - Berechnung des Vergleichsertrages der Vergleichsarztgruppen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Punktwerts für zeitgebundene und genehmigungsbedürftige Leistungen der Psychotherapie

  • rewis.io

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorar für vertragspsychotherapeutischen Leistungen in den Jahren 2000 bis 2005 - Berechnung des Vergleichsertrages der Vergleichsarztgruppen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 85 Abs. 4; SGB V § 85 Abs. 4a
    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Berechnung des Punktwerts für zeitgebundene und genehmigungsbedürftige Leistungen der Psychotherapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 37/12 R
    a) Der Senat hat bereits mit Urteilen vom 28.5.2008 (B 6 KA 9/07 ua) zu Quartalen aus den Jahren 2002 und 2003 entschieden, dass die Regelungen, die in dem am 18.2.2005 veröffentlichten "Beschluss gemäß § 85 Abs. 4a SGB V durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 93. Sitzung am 29.10.2004", aktualisiert um den Änderungsbeschluss aus der 96. Sitzung (DÄ 2005, A-457), zur Berechnung der Psychotherapie-Punktwerte für den hier streitbefangenen Zeitraum getroffen wurden, rechtmäßig waren (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42) .

    Deshalb sei eine HVM-Regelung, die der vom Bewertungsausschuss vorgegebenen Inhaltsbestimmung widerspreche, rechtswidrig und unwirksam (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 16 unter Bezugnahme auf BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, RdNr 14).

    Die Vorgaben im Beschluss des Bewertungsausschusses vom 18.2.2005 für die Ermittlung des Vergleichsertrags der zum Einkommensvergleich herangezogenen Arztgruppen hat der Senat in seinen Urteilen vom 28.5.2008 nicht beanstandet (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42 RdNr 40 ff) .

    Hierdurch würden zufällige Resultate, die im Rahmen von gleichheitsorientierten Modellberechnungen problematisch sind (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 RdNr 17), ebenso vermieden wie ein starkes Auseinanderdriften der Mindestpunktwerte in den einzelnen KÄV-Bezirken (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 41) .

    Der Senat hat bekräftigt, dass die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologen nicht beanspruchen können, bei Vollauslastung ihrer Praxen den durchschnittlichen Überschuss aller Vertragsärzte zu erreichen (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 47 f) .

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 37/12 R
    Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 18.2.2005 ersetzte die vom Senat teilweise für rechtswidrig erklärten (BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8) Vorgaben des Beschlusses vom 16.2.2000 (DÄ 2000, A-555 - für das Jahr 2000) sowie die mit gewissen Modifizierungen erlassenen Nachfolgeregelungen für die Zeiträume 1.1.2001 bis 30.6.2002 (DÄ 2000, A-3291) , 1.7.2002 bis 30.6.2004 (DÄ 2002, A-877) und ab dem 1.7.2004 (DÄ 2004, A-1357) .

    Deshalb sei eine HVM-Regelung, die der vom Bewertungsausschuss vorgegebenen Inhaltsbestimmung widerspreche, rechtswidrig und unwirksam (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 16 unter Bezugnahme auf BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, RdNr 14).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat besonders auf die Nervenärzte hingewiesen, mit deren Leistungsspektrum dasjenige der Psychotherapeuten am ehesten vergleichbar ist (BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, RdNr 34; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 RdNr 14) .

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 23/07 R

    Vertragspsychotherapeut - Ermittlung des Mindestpunktwertes zur angemessenen

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 37/12 R
    Hierdurch würden zufällige Resultate, die im Rahmen von gleichheitsorientierten Modellberechnungen problematisch sind (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 RdNr 17), ebenso vermieden wie ein starkes Auseinanderdriften der Mindestpunktwerte in den einzelnen KÄV-Bezirken (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 41) .

    In diesem Zusammenhang hat der Senat besonders auf die Nervenärzte hingewiesen, mit deren Leistungsspektrum dasjenige der Psychotherapeuten am ehesten vergleichbar ist (BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, RdNr 34; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 RdNr 14) .

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 3/13 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Auflösung einer zahnärztlichen

    Auf der anderen Seite ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine am Umfang der Tätigkeit des einzelnen Zahnarztes in der Gemeinschaftspraxis orientierte Übertragung nicht ausgeschöpfter degressionsfreier Punkte auf die Einzelpraxis praktisch nicht durchführbar ist, weil keine eindeutige Zuordnung von abgerechneten Leistungen zu dem einzelnen in der Gemeinschaftspraxis tätigen Zahnarzt erfolgt (zum vertragsärztlichen Bereich in der Zeit vor Einführung der lebenslangen Arztnummer vgl BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 37/12 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR, RdNr 18) .
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 332/13
    Es ist auch nicht festzustellen, dass die Einführung zeitgebundener Kapazitätsgrenzen die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ausschließen würde (vgl. zum Gebot angemessener Vergütung psychotherapeutischer Leistungen etwa BSG, Urteil vom 17.07.2013,- B 6 KA 37/12 R -, in juris Rdnr. 20, auch im Hinblick auf einen Vergleich der Umsätze der Psychotherapeuten mit den Umsätzen der Arztgruppen des so genannten "Fachärztemix"; auch BSG, Urteil vom 08.12.2010, - B 6 KA 42/09 R -, in juris), zumal die Möglichkeit verbleibt, im Wege der vom Vorstand der Beklagten am 26.10.2010 beschlossenen Härtefallregelung (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 17.02.2016, - B 6 KA 46/14 R -, in juris Rdnr. 35) Ausgleichszahlungen zu gewähren.
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