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   BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B   

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https://dejure.org/2013,2543
BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B (https://dejure.org/2013,2543)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B (https://dejure.org/2013,2543)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - B 6 KA 39/12 B (https://dejure.org/2013,2543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 2 Abs 2 Nr 4 BMV-Ä, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Beifügung einer Nebenbestimmung zum Ermächtigungsbescheid - Rechtsstreit über sachlich-rechnerische Richtigstellung - Fehlen - Klärungsfähigkeit - Beachtung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (juris: BMV-Ä) durch ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Beifügung einer Nebenbestimmung zum Ermächtigungsbescheid - Rechtsstreit über sachlich-rechnerische Richtigstellung - Fehlen - Klärungsfähigkeit - Beachtung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (juris: BMV-Ä) durch ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Beifügung einer Nebenbestimmung zum Ermächtigungsbescheid - Rechtsstreit über sachlich-rechnerische Richtigstellung - Fehlen - Klärungsfähigkeit - Beachtung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (juris: BMV-Ä) durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B
    Eine grundsätzliche Bedeutung würde voraussetzen, dass der Kläger eine Rechtsfrage aufgeworfen hätte, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN ) .

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (siehe die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f) .

  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 12/11 R

    Krankenversicherung - Praxisgebühr - Vertragsarzt - Zweck des

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B
    Dies ist nicht klärungsbedürftig; denn es ist geklärt, dass die Zulassungsgremien die Regelungen des BMV-Ä beachten müssen; dies ergibt sich aus Rechtsvorschriften (insbesondere § 82 Abs. 1 SGB V) und auch aus der Rechtsprechung des BSG (zuletzt BSG vom 8.2.2012 - B 6 KA 12/11 R - SozR 4-2500 § 43b Nr. 1 RdNr 23 mwN) .
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässige

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B
    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (siehe die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Eine Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen - wie hier - ohne Weiteres aus den maßgeblichen Vorschriften bzw. anhand bereits vorliegender Rechtsprechung klar beantworten lassen (vgl. BSG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - B 6 KA 39/12 B - juris).
  • SG Magdeburg, 05.01.2021 - S 32 AS 3077/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Bestimmung

    Diese Voraussetzungen sind bereits dann nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Weiteres aus der vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lassen (vgl. BSG, Beschluss vom 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B -, Rn. 6 m.w.N.).
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