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   BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 4/08 R   

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BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 4/08 R (https://dejure.org/2009,6467)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2009 - B 6 KA 4/08 R (https://dejure.org/2009,6467)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 4/08 R (https://dejure.org/2009,6467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des vertragsärztlichen Honorars; Zulässigkeit von Bestimmungen des Honorarverteilungsmaßstabs über Wachstumsmöglichkeiten bislang unterdurchschnittlich abrechnender Praxen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 85 Abs. 4 S. 3
    Höhe des vertragsärztlichen Honorars; Zulässigkeit von Bestimmungen des Honorarverteilungsmaßstabs über Wachstumsmöglichkeiten bislang unterdurchschnittlich abrechnender Praxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Der HVM darf Praxen nicht übermäßig im Umsatzwachstum behindern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    a) In der Rechtsprechung des Senats ist wiederholt klargestellt worden, dass umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben müssen, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen (ua BSGE 83, 52, 58 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 206 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 195; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S 411; BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 19; zuletzt Urteile vom 28.1.2009, B 6 KA 5/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 24 mwN sowie B 6 KA 4/08 R RdNr 12) .

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 28.1.2009 (B 6 KA 5/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 30 und B 6 KA 4/08 R RdNr 16) darauf hingewiesen, dass "alle für die betroffene Praxis maßgeblichen HVM-Regelungen, insbesondere Honorarbegrenzungsregelungen" so viel Spielraum zulassen müssen, dass der Durchschnittsumsatz der Fachgruppe innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erreicht werden kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 3228/12

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztpraxen mit

    In der Rechtsprechung des BSG ist aber auch wiederholt betont worden, dass umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben müssen, durch Steigerungen ihrer Fallzahlen zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen (ua BSGE 83, 52, 58 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 206 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 195; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S 411; BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 19; zuletzt Urteile vom 28.1.2009, B 6 KA 5/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 24 mwN sowie B 6 KA 4/08 R RdNr 12).

    Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 28.1.2009 (B 6 KA 5/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 RdNr 30 und B 6 KA 4/08 R RdNr 16) darauf hingewiesen, dass " alle für die betroffene Praxis maßgeblichen HVM-Regelungen, insbesondere Honorarbegrenzungsregelungen" insgesamt so viel Spielraum zulassen müssen, dass der Durchschnittsumsatz der Fachgruppe innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erreicht werden kann.

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.01.2011 - L 4 KA 11/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Honorarbegrenzung durch

    Auch bezogen auf den in Schleswig-Holstein geltenden Honorarverteilungsmaßstab hat das BSG die Begrenzung der Vergütung auf der Grundlage von Individualbudgets unter Zugrundelegung des ab dem 1. Januar 2004 geltenden Rechts im Grundsatz als rechtmäßig angesehen (vgl. BSG Urteile vom 28. Januar 2009, B 6 KA 4/08 R und B 6 KA 5/08 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 45, m.w.N.).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 197a SGG i.V.m. § 155 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und berücksichtigt, dass die Beklagte den Anspruch des Klägers im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zur Rechtswidrigkeit der Wachstumsregelung im Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten (BSG Urteile vom 28. Januar 2009, B 6 KA 4/08 R und B 6 KA 5/08 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 45) teilweise anerkannt hat.

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - L 4 KA 17/08

    Erhöhung des individuellen Punktzahlenvolumens im Wege einer

    Dass dies auch für Anästhesisten gilt, hat der Senat in zwei Urteilen vom 13. November 2007 (L 4 KA 4/07 und L 4 KA 5/07; vgl. dazu die insoweit bestätigenden Entscheidungen des BSG, Beschl. v. 28. Januar 2009 - B 6 KA 20/08 B; Urt. v. 28. Januar 2009 - B 6 KA 4/08 R) bereits ausführlich dargelegt.
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 20/08 B
    Dies gilt auch für Anästhesisten (hierzu näher noch die Urteile vom 28.1.2009 - B 6 KA 4/08 R und B 6 KA 5/08 R).
  • BSG, 13.04.2016 - B 6 KA 67/15 B
    Dies stehe im Gegensatz zu den Aussagen des BSG in seinen Urteilen vom 28.1.2009 (B 6 KA 4/08 R und B 6 KA 5/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 45):.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - L 11 KA 54/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von

    Diese Lücke sei nach den Grundsätzen des Bundessozialgerichts (BSG) über Wachstumsmöglichkeiten für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen aufzufüllen (Verweis auf BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 4/08 R -).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 7/10 B
    Zwar entnimmt der Kläger der Rechtsprechung des BSG zutreffend den Rechts- satz, dass die Privilegierung neu gegründeter Praxen (vgl hierzu zuletzt Urteile vom 28.1.2009 - B 6 KA 5/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 und - B 6 KA 4/08 R - USK 2009-7; s im Übrigen die Nachweise bei Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, § 85 RdNr 256a, Stand Februar 2010) nicht für die Zeit danach dadurch relativiert werden darf, dass sie durch die Regelungen über die Bildung eines Individualbudgets auf die Werte der Aufbauphase zurückgeworfen werden (vgl BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, RdNr 23).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 24/08 B
    Das hat der Senat speziell im Hinblick auf den hier zu beurteilenden HVM unter dem Aspekt der Wachstumsmöglichkeiten von unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen mit zwei Urteilen vom 28.1.2009 (B 6 KA 4/08 R und B 6 KA 5/08 R, letzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 vorgesehen) zwar ausdrücklich erst nach Verkündung des hier angefochtenen Urteils entschieden.
  • LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 19/17

    Verteilung der Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung unter

    Des Weiteren hält er daran fest, dass die ILB-Systematik mit ihrem fehlenden Fallzahlbezug rechtswidrig sei, weil sie unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen kein effektives Wachstum bis zum Fachgruppendurchschnitt innerhalb von fünf Jahren ermögliche, was durch eine Regelung im VM sicherzustellen sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 4/08 R - und 3. Februar 2010 - B 6 KA 1/09 R).
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