Rechtsprechung
   BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34798
BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R (https://dejure.org/2012,34798)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R (https://dejure.org/2012,34798)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 40/11 R (https://dejure.org/2012,34798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 S 7 SGB 5, § 95 Abs 2 S 8 SGB 5, § 95 Abs 9b SGB 5, § 66 Abs 2 SGG, § 70 Nr 1 SGG
    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle einer zuvor bestehenden Sonderbedarfszulassung iS des § 96 SGG - Frist für Einlegung eines Drittwiderspruchs - kein Beteiligtenwechsel mit Klageänderung bei Fortführung der ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle einer zuvor bestehenden Sonderbedarfszulassung iS des § 96 SGG - Frist für Einlegung eines Drittwiderspruchs - kein Beteiligtenwechsel mit Klageänderung bei Fortführung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    (Dialyse-)Sonderbedarfszulassung, Dialyse-Versorgungsauftrag und Drittanfechtung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten Beigeladener ist nur hinsichtlich der Beigeladenen zu 1. bis 5. veranlasst; nur diese haben im Revisionsverfahren Anträge gestellt (vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Gegen dieses Interesse des von der (Neu)Zulassung Begünstigten ist abzuwägen der Anspruch des Drittbetroffenen auf Rechtsschutz, der eine verfahrensrechtliche Absicherung seines Grundrechtsschutzes darstellt (vgl BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 26) .
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Zum anderen hätte der Beklagte auch nicht zu Lasten des Beigeladenen zu 1. über den verspäteten Widerspruch der Klägerin in der Sache entscheiden und damit den Rechtsweg eröffnen dürfen; bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung ist kein Raum für eine Wiedereröffnung des Rechtswegs durch behördliche Sachentscheidung (vgl BVerwGE 65, 313, 318; Leitherer in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 84 RdNr 7a) .
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Auch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft ändert nichts an deren Fortbestand, sondern führt lediglich zur Anpassung des Rubrums (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vgl auch zum Fortbestand der GbR BGHZ 187, 344 RdNr 13; BGH NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff), wie sie hier auch schon vorgenommen worden ist.
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 253/10

    Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstück einer GbR: Entsprechende Anwendung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Auch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft ändert nichts an deren Fortbestand, sondern führt lediglich zur Anpassung des Rubrums (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vgl auch zum Fortbestand der GbR BGHZ 187, 344 RdNr 13; BGH NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff), wie sie hier auch schon vorgenommen worden ist.
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Die Entscheidung des Rechtsstreits durch Prozessurteil anstelle eines Sachurteils hindert den Senat aber nicht an einer abschließenden Sachentscheidung (vgl BSGE 73, 195, 196 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3 S 25) .
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder,

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Regelungsgegenstand des neuen Verwaltungsaktes mit dem des früheren identisch ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 86 Nr. 2 RdNr 10; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 96 RdNr 4a) .
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Der Senat hat in der Vergangenheit für nachgehende Rechte und Pflichten einer Gemeinschaftspraxis regelmäßig in Anwendung von § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB deren Beteiligtenfähigkeit auch noch nach ihrer Auflösung angenommen (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 13; BSGE 108, 35 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 3, RdNr 33; BSGE 98, 89 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 31, RdNr 11) .
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Auch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft ändert nichts an deren Fortbestand, sondern führt lediglich zur Anpassung des Rubrums (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vgl auch zum Fortbestand der GbR BGHZ 187, 344 RdNr 13; BGH NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff), wie sie hier auch schon vorgenommen worden ist.
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R
    Es kann offen bleiben, ob nach den Entscheidungen des Senats zur Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen vom 17.6.2009 (- B 6 KA 38/08 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 und - B 6 KA 25/08 R - BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16) generell noch eine Wiederholungsgefahr angenommen werden kann.
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 8/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Anerkennung

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Denn die Anstellungsmöglichkeit ist nicht als Recht des anzustellenden Arztes, sondern als ausschließliches Recht des MVZ bzw des zugelassenen Praxisinhabers ausgestaltet (BSG Urteile vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21 und - B 6 KA 39/11 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 16) .

    In Übereinstimmung hiermit geht auch die Rechtsprechung (vgl BSG Urteile vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21 sowie - B 6 KA 39/11 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 16; BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R - BSGE 124, 266 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 33, RdNr 38) sowie die überwiegende Meinung in der Literatur davon aus, dass der angestellte Arzt im MVZ - wie der Angestellte eines Vertragsarztes - in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (vgl zB Remplik/Flasbarth in Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht, 4. Aufl 2021, Kap 10 RdNr 302; Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 4. Aufl 2021, RdNr 1664; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 95 SGB V RdNr 41, 102; Möller, GesR 2004, 456, 459; Möller in Katzenmeier/Ratzel , Festschrift für Franz-Josef Dahm, 2017, 307, 325 zum Arbeitnehmerstatus des angestellten Arztes im MVZ; Steinhilper in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl 2019, § 30 RdNr 56; vgl auch die Gesetzesbegründung zum TSVG, BT-Drucks 19/6337 S 56, die in Bezug auf die "bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärztinnen und Ärzte" von der "arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit" spricht) .

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Es genügt daher nicht, wenn ein Bewerber beabsichtigt, den Praxisbetrieb zwar am bisherigen Standort, jedoch lediglich als angestellter Arzt in der Zweigpraxis einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ fortzusetzen, weil dann die Fortführung der Praxis tatsächlich ganz maßgeblich nicht von seinem Willen, sondern aufgrund des Direktionsrechts seines Arbeitgebers von dessen Willen abhängt (zum unterschiedlichen Status von zugelassenen und angestellten Ärzten vgl schon BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 21) .
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Voraussetzung für die Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG ist ua eine zumindest teilweise Identität der Regelungsgegenstände beider Verwaltungsakte, die ähnlich wie der Streitgegenstand durch einen Vergleich beider Verfügungssätze sowie des zugrunde liegenden Sachverhaltes zu ermitteln sind; ein bloßer Sachzusammenhang genügt nicht (BSG vom 30.9.2009 - B 9 SB 19/09 B zu einem Ausgangs- und einem Überprüfungsbescheid; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21 mwN; BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R - FEVS 64, 486, RdNr 14) .
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Das Urteil des 6. Senats vom 17.10.2012 (B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27) zieht zwar die Jahresfrist unabhängig von einer Bekanntgabe heran, betrifft aber ein Konkurrentenstreitverfahren der Sonderbedarfszulassung im Vertragsarztrecht und stellt darauf ab, dass für den klagenden niedergelassenen Arzt innerhalb eines Jahres die ärztliche Tätigkeit des Konkurrenten erkennbar wird.
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 18/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verlegung einer genehmigten Arztanstellung

    Denn die Anstellungsmöglichkeit ist nicht als Recht des anzustellenden Arztes, sondern als ausschließliches Recht des MVZ bzw des zugelassenen Praxisinhabers ausgestaltet (BSG Urteile vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21 und - B 6 KA 39/11 R - juris RdNr 22 ; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 16) .
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse

    Das Urteil des 6. Senats vom 17.10.2012 (B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27) zieht zwar die Jahresfrist unabhängig von einer Bekanntgabe heran, betrifft aber ein Konkurrentenstreitverfahren der Sonderbedarfszulassung im Vertragsarztrecht und stellt darauf ab, dass für den klagenden niedergelassenen Arzt innerhalb eines Jahres die ärztliche Tätigkeit des Konkurrenten erkennbar wird.
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

    Im Interesse der Planungssicherheit für den von der Zulassung begünstigten Arzt und nicht zuletzt im Interesse der Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung muss ausgeschlossen werden, dass der Status eines Vertragsarztes noch Jahre nach seiner Begründung durch Rechtsbehelfe von Konkurrenten in Frage gestellt werden kann (vgl Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    In Anlehnung an diesen Grundsatz, dem eine gesetzgeberische Bewertung des Rechtsschutzinteresses einerseits und der Rechtssicherheit andererseits zu entnehmen ist, kann auch ein Drittwiderspruch gegen eine Sonderbedarfszulassung zulässig nur binnen einer Jahresfrist eingelegt werden (Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 64/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft -

    Wenn die Kläger demgegenüber auf den "innerlichen Zusammenhang" der Bescheide hinweisen, so reicht das nach der Neufassung des § 96 SGG (durch das SGGArbGGÄndG vom 26.3.2008, BGBl I 444) für eine Anwendung dieser Norm nicht mehr aus (BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21; BSG Urteil vom 28.8.2018 - B 8 SO 31/16 R - SozR 4-1500 § 86 Nr. 4 RdNr 13; s auch Klein in juris-PK SGG, 2017, § 96 RdNr 23) .

    Selbst wenn die erstmals im Schriftsatz der Kläger vom 2.5.2012 gegenüber dem SG erfolgte Mitteilung des Ausscheidens des Beigeladenen zu 3. aus der BAG zugleich als gewillkürter Beteiligtenwechsel gedeutet werden könnte, wäre zu diesem Zeitpunkt der hier streitbefangene, nicht an die BAG bekanntgegebene Bescheid vom 30.12.2010 zugunsten des Beigeladenen zu 2. gegenüber der BAG bereits bestandskräftig gewesen (vgl BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 23 ff) .

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Anfechtung der Zusicherung und Genehmigung

    Da aber der Bescheid der Klägerin nicht bekanntgegeben worden war, lief gemäß § 84 Abs. 2 Satz 3 iVm § 66 SGG eine Jahresfrist, die noch eingehalten wurde (vgl dazu Urteile des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und - B 6 KA 42/11 R -) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - L 11 KA 31/20

    Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur vertragsärztlichen

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung könnten Rechtsbehelfe gegen Zulassungsentscheidungen längstens innerhalb eines Jahres eingelegt werden, um die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung sicherzustellen und zu verhindern, dass Zulassungsentscheidungen noch Jahre später durch Konkurrenten angefochten werden können (Verweis auf BSG, Urteile vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 21/11 R und B 6 KA 40/11 R).

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass sie im Übrigen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (hinsichtlich der Beigeladenen zu 8) und 9): BSG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - B 6 KA 38/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 31, Rn. 13; BSG, Urteile vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27, Rn. 21; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14, Rn. 16; BSG, Urteil vom 30. September 2020 - B 6 KA 18/19 R - juris; hinsichtlich der Beigeladenen zu 10): BSG, Urteil vom 30. September 2020 - a.a.O. zur Anstellungsgenehmigung).

    Diese beginnt mit der tatsächlichen Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit, die in aller Regel mit dem dafür in der Zulassung genannten Datum übereinstimmt (BSG, Urteile vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27, Rn. 23 ff.).

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14

    Die bei einer Ausschriebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

  • LSG Bayern, 28.06.2017 - L 12 KA 130/16

    Falschabrechnungen eines Vertragsarztesals Grund für eine Zulassungsentziehung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2015 - L 9 KA 18/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit um Praxisfortführung durch ein MVZ -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 KR 1416/13
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 63/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14

    Drittes Stuttgarter Kinderwunschzentrum darf vorerst weiterarbeiten

  • LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 15/14

    Amtshaftungsklage

  • SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung der Genehmigung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 991/22

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren - Einbeziehung eines Bescheides

  • SG Dortmund, 17.01.2018 - S 16 KA 115/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 3 KA 125/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht