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   BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R   

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BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R (https://dejure.org/2010,3065)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R (https://dejure.org/2010,3065)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - B 6 KA 42/09 R (https://dejure.org/2010,3065)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein gleichmäßiges Einkommen - Berücksichtigung von Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit bei Beurteilung über zu niedrige Höhe der Vergütung einer Arztgruppe

  • openjur.de

    Vertragsärzte; Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein gleichmäßiges Einkommen; Berücksichtigung von Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit bei Beurteilung über zu niedrige Höhe der Vergütung einer Arztgrupp ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 SGB 5, § 85 Abs 4 S 6 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4a S 1 SGB 5 vom 14.11.2003
    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein gleichmäßiges Einkommen - Berücksichtigung von Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit bei Beurteilung über zu niedrige Höhe der Vergütung einer Arztgruppe - Rechtmäßigkeit der ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen mit einem Punktwert von 5,11 Cent; Anspruch auf Vergütung von Leistungen mit einem Punktwert von 5,11; Benachteiligung der Fachgruppe; Beobachtungs- und Reaktionspflicht der ...

  • rewis.io

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein gleichmäßiges Einkommen - Berücksichtigung von Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit bei Beurteilung über zu niedrige Höhe der Vergütung einer Arztgruppe - Rechtmäßigkeit der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein gleichmäßiges Einkommen - Berücksichtigung von Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit bei Beurteilung über zu niedrige Höhe der Vergütung einer Arztgruppe - Rechtmäßigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten; Benachteiligung der Fachgruppe; Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV bei einem Punktwertabfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ungleiche Praxen rechtfertigen ungleichen GKV-Gewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 716 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R

    Vertragsarzt - psychotherapeutische Leistung - Honorierung der von 1993-1998

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    Zwar muss nach dieser Rechtsprechung im Hinblick auf den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ein in einer voll ausgelasteten Praxis unter vollem Einsatz seiner Arbeitskraft tätiger Psychotherapeut die Chance haben, einen Überschuss aus seiner vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit zu erzielen, der demjenigen anderer Arztgruppen entspricht (grundlegend BSGE 83, 205 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29; BSGE 89, 1, 2 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41 S 328; zuletzt BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 RdNr 10).

    Nur die Kombination von Genehmigungsbedürftigkeit und Zeitgebundenheit unterscheidet die Leistungen der großen Psychotherapie so deutlich von anderen vertragsärztlichen Leistungen, dass eine Sonderbehandlung bei der Honorarverteilung geboten ist (BSGE 89, 1, 11 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41 S 338) .

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    Zur Begründung eines Anspruchs beruft sich die Klägerin zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zur Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV bei einer Punktwertdifferenz von 15 % zwischen den aus einem Honorartopf vergüteten Leistungen und dem größten Teil der sonstigen Leistungen (grundlegend BSGE 83, 1, 4 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 186 ff; daran anknüpfend BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 232, bestätigt durch BVerfG Beschluss vom 30.3.2001 - 1 BvR 1491/99 - BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, RdNr 32 f; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 23 f).

    Zum anderen stellt der Senat eine optimal ausgelastete psychotherapeutische Praxis einer lediglich durchschnittlichen Praxis der Vergleichsgruppe gegenüber, was bereits eine immanente Begrenzung der Vergütungsansprüche bedeutet (BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8 RdNr 33).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    Zur Begründung eines Anspruchs beruft sich die Klägerin zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zur Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV bei einer Punktwertdifferenz von 15 % zwischen den aus einem Honorartopf vergüteten Leistungen und dem größten Teil der sonstigen Leistungen (grundlegend BSGE 83, 1, 4 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 186 ff; daran anknüpfend BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 232, bestätigt durch BVerfG Beschluss vom 30.3.2001 - 1 BvR 1491/99 - BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, RdNr 32 f; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 23 f).

    Die grundlegende Entscheidung (BSGE 83, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26) betraf die Vergütung überweisungsgebundener Leistungen von Ärzten für Radiologie aus einem gesonderten Honorarkontingent.

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    SG und LSG haben zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats ein subjektives Recht auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V iVm Art. 12 Abs. 1 GG erst dann in Betracht kommt, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (vgl BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 127 f, 140; BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, RdNr 24 ff; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 23 ff; BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 26 RdNr 27).

    Zur Begründung eines Anspruchs beruft sich die Klägerin zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zur Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV bei einer Punktwertdifferenz von 15 % zwischen den aus einem Honorartopf vergüteten Leistungen und dem größten Teil der sonstigen Leistungen (grundlegend BSGE 83, 1, 4 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 186 ff; daran anknüpfend BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 232, bestätigt durch BVerfG Beschluss vom 30.3.2001 - 1 BvR 1491/99 - BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, RdNr 32 f; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 23 f).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    SG und LSG haben zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats ein subjektives Recht auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V iVm Art. 12 Abs. 1 GG erst dann in Betracht kommt, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (vgl BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 127 f, 140; BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, RdNr 24 ff; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 23 ff; BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 26 RdNr 27).

    Auch in der Entscheidung vom 20.10.2004, mit der die Rechtsprechung zur Beobachtungs- und Reaktionspflicht weiterentwickelt wurde, hat der Senat die Anknüpfung an frühere Quartale bei der Bildung von Honorarkontingenten gebilligt (BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    Zwar muss nach dieser Rechtsprechung im Hinblick auf den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ein in einer voll ausgelasteten Praxis unter vollem Einsatz seiner Arbeitskraft tätiger Psychotherapeut die Chance haben, einen Überschuss aus seiner vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit zu erzielen, der demjenigen anderer Arztgruppen entspricht (grundlegend BSGE 83, 205 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29; BSGE 89, 1, 2 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41 S 328; zuletzt BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 RdNr 10).
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Beurteilung einer flächendeckend

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    Bei der Beurteilung, ob eine gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoßende flächendeckend unzureichende Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer bestimmten Arztgruppe vorliegt, sind neben den Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit auch die Einnahmen aus privatärztlicher sowie sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 23.5.2007 - B 6 KA 27/06 B - sowie vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B -: Chirurgen mit Einnahmen aus berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren; die gegen den Beschluss vom 31.8.2005 erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 14.3.2006 - 1 BvR 2293/05 -).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 23/07 R

    Vertragspsychotherapeut - Ermittlung des Mindestpunktwertes zur angemessenen

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    Zwar muss nach dieser Rechtsprechung im Hinblick auf den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ein in einer voll ausgelasteten Praxis unter vollem Einsatz seiner Arbeitskraft tätiger Psychotherapeut die Chance haben, einen Überschuss aus seiner vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit zu erzielen, der demjenigen anderer Arztgruppen entspricht (grundlegend BSGE 83, 205 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29; BSGE 89, 1, 2 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41 S 328; zuletzt BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 RdNr 10).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 67/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Punktwertstützung von bestimmten fachärztlichen

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    So hat der Senat in einem Urteil vom 22.3.2006 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24 RdNr 16) dargelegt, die gesetzlich vorgeschriebene strikte Trennung der Honorarkontingente für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung führe zwangsläufig dazu, dass sich die Punktwerte für die hausärztlichen Leistungen unabhängig von denjenigen für die fachärztlichen Leistungen entwickelten.
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B

    Gerichtliche Überprüfung der Höhe der Gesamtvergütung, Rechtfertigung von

    Auszug aus BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
    Bei der Beurteilung, ob eine gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoßende flächendeckend unzureichende Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer bestimmten Arztgruppe vorliegt, sind neben den Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit auch die Einnahmen aus privatärztlicher sowie sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 23.5.2007 - B 6 KA 27/06 B - sowie vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B -: Chirurgen mit Einnahmen aus berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren; die gegen den Beschluss vom 31.8.2005 erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 14.3.2006 - 1 BvR 2293/05 -).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 8/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - radiologische Leistung

  • BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99

    Zur Auslegung und Anwendung der SGB 5 §§ 71, 72, 85, 87 im Rahmen der Honorierung

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarrechtsstreit - keine Überprüfung der

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 26/09 R

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von

  • SG Marburg, 02.07.2008 - S 12 KA 445/07

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget - Anknüpfen an frühere Quartale -

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 28/09 R

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R

    Honorarverteilungsvertrag - Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 2/06 R

    Bewertungsausschuss - Begrenzung des 24-prozentigen Aufschlags auf

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 212/10

    Aufnahme von außerhalb des Regelleistungsvolumens zu vergütenden Leistungen in

    Der HVV enthält damit ein Instrumentarium zur Gewährleistung eines Punktwertes mit einer nicht mehr als 15%igen Schwankungsbreite über alle von den RLV betroffenen Facharztgruppen (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 B 6 KA 42/09 R - USK 2010-174, [...] Rdnr. 23).

    Bei der Beurteilung, ob die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen einer Arztgruppe unangemessen niedrig ist, sind auch die Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - USK 2010-174; s. a. LSG Hessen, Urt. v. 17.11.2010 - L 4 KA 69/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = [...], Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. v. 17.08.2011 - B 6 KA 10/11 B - BeckRS 2011, 76241).

    Die Kammer hält die Regelungen zur Bildung von Regelleistungsvolumina, soweit sie hier streitbefangen sind, grundsätzlich für rechtmäßig (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - a.a.O.., Rdnr. 14 ff.).

    Soweit die Beklagte für die Leistungen innerhalb des Regelleistungsvolumens keinen festen, im Vorhinein fest vereinbarten Punktwert vergütet hat, war dies von der Kammer nicht zu beanstanden (vgl. a. LSG Hessen, Urt. v. 26.08.2009 - L 4 KA 55/08 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = [...] = www.lareda.hessenrecht.de, und die hierzu ergangene Revisionsentscheidung, BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - a.a.O.., Rdnr. 15).

    Vielmehr beschränkt sich der Anspruch des Vertragsarztes auf die Teilnahme an der Honorarverteilung und nicht auf einen bestimmten Honoraranspruch ( § 85 Abs. 4 SGB V ) (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - a.a.O.., Rdnr. 16).

    Das Bundessozialgericht hat hierzu zwischenzeitlich entschieden, wovon abzuweichen die Kammer hier keine Veranlassung sieht, dass die Privilegierung von Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften) gegenüber Einzelpraxen bei der Höhe des Ordinationskomplexes und der Regelleistungsvolumina in dem ab dem 01.04.2005 geltenden vertragsärztlichen Vergütungssystem rechtmäßig ist (vgl. BSG, Urt. v. 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R - BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - a.a.O.., Rdnr. 18).

    Ein subjektives Recht auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG kommt erst dann in Betracht, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - a.a.O.. Rdnr. 20 m.w.N.).

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 241/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

    Der HVV enthält damit ein Instrumentarium zur Gewährleistung eines Punktwertes mit einer nicht mehr als 15 %igen Schwankungsbreite über alle von den RLV betroffenen Facharztgruppen (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - USK 2010-174, juris Rdnr. 23).

    Bei der Beurteilung, ob die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen einer Arztgruppe unangemessen niedrig ist, sind auch die Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - USK 2010-174; s. a. LSG Hessen, Urt. v. 17.11.2010 - L 4 KA 69/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. v. 17.08.2011 - B 6 KA 10/11 B - BeckRS 2011, 76241).

    Die Kammer hält die Regelungen zur Bildung von Regelleistungsvolumina, soweit sie hier streitbefangen sind, grundsätzlich für rechtmäßig (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - aaO., Rdnr. 14 ff.).

    Soweit die Beklagte für die Leistungen innerhalb des Regelleistungsvolumens keinen festen, im Vorhinein fest vereinbarten Punktwert vergütet hat, war dies von der Kammer nicht zu beanstanden (vgl. a. LSG Hessen, Urt. v. 26.08.2009 - L 4 KA 55/08 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris = www.lareda.hessenrecht.de, und die hierzu ergangene Revisionsentscheidung, BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - aaO., Rdnr. 15).

    Vielmehr beschränkt sich der Anspruch des Vertragsarztes auf die Teilnahme an der Honorarverteilung und nicht auf einen bestimmten Honoraranspruch (§ 85 Abs. 4 SGB V) (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - aaO., Rdnr. 16).

    Das Bundessozialgericht hat hierzu zwischenzeitlich entschieden, wovon abzuweichen die Kammer hier keine Veranlassung sieht, dass die Privilegierung von Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften) gegenüber Einzelpraxen bei der Höhe des Ordinationskomplexes und der Regelleistungsvolumina in dem ab dem 01.04.2005 geltenden vertragsärztlichen Vergütungssystem rechtmäßig ist (vgl. BSG, Urt. v. 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R - BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - aaO., Rdnr. 18).

    Ein subjektives Recht auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG kommt erst dann in Betracht, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (vgl. BSG, Urt. v. 08.12.2010 - aaO. Rdnr. 20 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Der Kläger ist als Facharzt für Pathologie von der Anwendung der Regelleistungsvolumina ausgenommen, da die Pathologen in der vom Bewertungsausschuss durch Beschluss vom 29.10.2004 (DÄBl. 2004, A 3129) festgelegten Liste (Anlage 1 zum Teil III des Beschlusses) der in die Regelleistungsvolumina einbezogenen Arztgruppen nicht aufgeführt sind (vgl. auch BSG, Urt. v. 8.12.2010, - B 6 KA 42/09 R - zur Zulässigkeit der Ausnahmen von den Regelleistungsvolumina noch im Folgenden).

    Der Beschluss ist indessen durch Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 (DÄBl. 2004, A 3129), der die Nichtanwendung des früheren Beschlusses bestimmte, gegenstandslos geworden, weshalb der Kläger die Vergütung seiner Leistungen mit dem genannten Punktwert nicht beanspruchen kann (BSG, Urt. v. 8.12.2010, - B 6 KA 42/09 R -).

    Anspruch auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG kommt nach der Rechtsprechung des BSG (dazu grundlegend Urt. v. 9.12.2004 - B 6 KA 44/03 R juris Rn 153; Urt. v. 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R; Urt. v. 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B; Beschluss v. 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B sowie Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R) erst dann in Betracht, wenn in einem fachlich und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz besteht, vertragsärztlich tätig zu werden und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist.

    Es ist auch nicht ersichtlich oder stichhaltig geltend gemacht, dass die optimal ausgelastete Praxis eines Pathologen nicht das durchschnittliche Honorar vergleichbarer Facharztgruppen erwirtschaften könnte (zu alledem BSG, Urt. v. 8.12.2010, - B 6 KA 42/09 R -).

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