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   BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B   

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BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B (https://dejure.org/2017,52131)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B (https://dejure.org/2017,52131)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2017 - B 6 KA 43/17 B (https://dejure.org/2017,52131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsarztrecht; Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung; Einander widersprechende abstrakte Rechtssätze; Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztrecht; Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung; Einander widersprechende abstrakte Rechtssätze; Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Vertragsarztrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Der Beschluss genüge nicht den Anforderungen an ein Gebrauchmachen von dem durch § 24 Abs. 7 S 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) eröffneten Beurteilungsspielraum nach Maßgabe des Urteils des BSG vom 3.8.2016 (B 6 KA 31/15 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in BSGE 122, 35 vorgesehen).

    Die zu 7. beigeladene KÄV führt aus, dass eine grundsätzliche Bedeutung mangels weiterer Klärungsbedürftigkeit nicht gegeben sei, die Klägerin aber eine Divergenz zum BSG-Urteil vom 3.8.2016 (B 6 KA 31/15 R) zutreffend geltend gemacht habe.

    Zudem fehlt es an einem weiteren Klärungsbedarf angesichts der Ausführungen im Urteil des Senats vom 3.8.2016, dass sich Entscheidungen nach § 24 Abs. 7 Ärzte-ZV "in den durch die Bedarfsplanung und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gezogenen Grenzen" halten müssen und deshalb eine Überprüfung "anhand der Bedarfsplanung und der Versorgungslage" erfordern (BSG Urteil vom 3.8.2016 - B 6 KA 31/15 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 13 RdNr 18, zur Veröffentlichung auch in BSGE 122, 35 vorgesehen).

    Die Versorgungslage ist aber nach dem lokalen Einzugsbereich der Praxis zu beurteilen, der "je nach Lage nicht notwendig mit dem räumlichen Bereich eines Verwaltungsbezirks übereinstimmt" (BSG Urteil vom 3.8.2016 - B 6 KA 31/15 R - aaO RdNr 31 - zum großräumigen Planungsbereich Berlin).

    Es geht vorliegend nicht um die Festlegung von Planungsbereichen, sondern vielmehr um die Feststellung der örtlichen Versorgungslage (BSG Urteil vom 3.8.2016 - B 6 KA 31/15 R - aaO RdNr 23).

    Hierfür hat der Senat einen Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien bejaht und ausgeführt, dass sich die gerichtliche Kontrolle insoweit ua darauf beschränkt, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt (BSG Urteil vom 3.8.2016 - B 6 KA 31/15 R - aaO RdNr 23 f).

    Die Klägerin rügt insoweit, das LSG habe zwar den Rechtssatz aus der Entscheidung des Senats vom 3.8.2016 (B 6 KA 31/15 R - aaO RdNr 18) zitiert, dass eine Überprüfung der beantragten Verlegung des Vertragsarztsitzes "anhand der Bedarfsplanung und der Versorgungslage" erfolgen müsse.

  • BFH, 09.03.2017 - VI S 21/16

    Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Die zuletzt genannten Bestimmungen ermöglichen eine Revisionszulassung auch bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", was insbesondere bei einer willkürlichen Anwendung des materiellen Rechts der Fall sein kann (BFH Beschluss vom 9.3.2017 - VI S 21/16 (PKH) - BFH/NV 2017, 904 RdNr 18).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 47/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Hingegen kann im sozialgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (BSG Beschluss vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - Juris RdNr 17; s auch BSG Beschluss vom 23.8.2011 - B 14 AS 47/11 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 21 RdNr 9 f).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 9 B 93.09

    Materiell-rechtlicher Standpunkt des Berufungsgerichts als Ausgangspunkt für die

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Damit hat sie keinen der in § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG abschließend aufgezählten Zulassungsgründe geltend gemacht (zur parallelen Vorschrift in § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO vgl BVerwG Beschluss vom 27.10.2010 - 9 B 93/09 - Juris RdNr 11).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Hingegen kann im sozialgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung nur im Sinne einer willkürlichen Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo") als Verfahrensmangel gerügt werden (BSG Beschluss vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - Juris RdNr 17; s auch BSG Beschluss vom 23.8.2011 - B 14 AS 47/11 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 21 RdNr 9 f).
  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung einer Revision wegen Divergenz (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - Juris RdNr 18 mwN).
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Eine Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die aufgeworfene Frage bereits geklärt ist oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus bereits vorliegender oberstgerichtlicher Rechtsprechung klar beantworten lässt (BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (stRspr, zB BSG Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B - SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 RdNr 5 mwN).
  • Drs-Bund, 05.09.2011 - BT-Drs 17/6909
    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    Ein solcher ergibt sich auch nicht - wie die Beigeladene zu 7. meint - daraus, dass das LSG den Inhalt der RdNr 27 des Senatsurteils vom 3.8.2016 dahingehend wiedergegeben hat, ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (BT-Drucks 17/6909 S 105) sei "die Verlegung einer Praxis innerhalb einer Stadt von einem schlechter versorgten in einen besser versorgten Stadtteil nicht zu genehmigen".
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 15/15
    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B
    LSG Hamburg 15.03.2017 - L 5 KA 15/15.
  • BSG, 25.10.2023 - B 6 KA 2/23 B
    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung einer Revision wegen Divergenz (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 27/19 B

    Wahlanfechtungsklage gegen die Ordnungsgemäßheit der Wahl zur

    Eine Divergenz iS der genannten Vorschrift liegt nicht schon vor, wenn das LSG einen Rechtssatz aus einer oberstgerichtlichen Entscheidung nicht beachtet oder unrichtig angewandt hat, sondern erst dann, wenn es diesem Rechtssatz widersprochen, also einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 15.10.2020 - B 6 KA 16/20 B

    Verpflichtung zur Teilnahme am vertragszahnärztlichen Bereitschaftsdienst

    Eine Divergenz im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht schon vor, wenn das LSG einen Rechtssatz aus einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht beachtet oder unrichtig angewandt hat, sondern erst dann, wenn es diesem Rechtssatz widersprochen, also einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 26/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung einer Revision wegen Divergenz (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 12/20 B

    Richtigstellung einer vertragszahnärztlichen Honorarabrechnung

    Eine Divergenz im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht schon vor, wenn das LSG einen Rechtssatz aus einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht beachtet oder unrichtig angewandt hat, sondern erst dann, wenn es diesem Rechtssatz widersprochen, also einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B

    Honorarkürzung im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Eine Divergenz im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht schon vor, wenn das LSG einen Rechtssatz aus einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht beachtet oder unrichtig angewandt hat, sondern erst dann, wenn es diesem Rechtssatz widersprochen, also einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • SG Marburg, 15.06.2020 - S 12 KA 395/19

    1. Ein besonderes Versorgungskonzept ist kein Grund für die Verlegung eines

    Entscheidungen müssen sich in den durch die Bedarfsplanung und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gezogenen Grenzen halten und erfordern deshalb eine Überprüfung anhand der Bedarfsplanung und der Versorgungslage (vgl. BSG, Urt. v. 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R - BSGE 122, 35 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 13, juris Rdnr. 19; BSG, Beschl. v. 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris Rdnr. 11).

    Ein einzelner Grund kann ausreichend sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R - BSGE 122, 35 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 13, juris Rdnr. 19; BSG, Beschl. v. 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris Rdnr. 11).

  • BSG, 29.09.2022 - B 6 KA 39/21 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine Divergenz im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht schon vor, wenn das LSG einen Rechtssatz aus einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht beachtet oder unrichtig angewandt hat, sondern erst dann, wenn es diesem Rechtssatz widersprochen, also einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .

    Damit werden Fragen der Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall angesprochen und nicht die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen, die die Zulassung einer Revision wegen Divergenz nach stRspr (vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) allein begründen kann.

  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 11/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung einer Revision wegen Divergenz (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B

    Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung einer Revision wegen Divergenz (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 9/21 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarberichtigungsbescheid - zum Zeitpunkt des

  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 10/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 37/21 B

    Rechtmäßigkeit von Honorarrückforderungen wegen missbräuchlicher Nutzung der

  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 21/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 82/17 B

    Vertragsärztlicher Anspruch auf Ausgleichszahlungen aufgrund eines Härtefalls

  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 29/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 17.11.2022 - B 6 KA 19/22 B

    Festsetzung eines Regresses wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens für

  • BSG, 20.12.2022 - B 6 KA 23/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 19/21 B

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Klärungsbedürftigkeit des Begriff der

  • BSG, 09.11.2021 - B 6 KA 37/20 B

    Berücksichtigung eines höheren Regelleistungsvolumens aufgrund von

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 30/22 B
  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 31/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 30/21 B

    Sachlich-rechnerische Berichtigungen von vertragsärztlichen Honorarabrechnungen

  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 26/21 B

    Erstattung von Kosten eines Widerspruchsverfahrens; Divergenzrüge im

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 36/22 B
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