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   BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R   

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https://dejure.org/2012,45517
BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R (https://dejure.org/2012,45517)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R (https://dejure.org/2012,45517)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 44/11 R (https://dejure.org/2012,45517)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 54 Abs 1 SGG, § 70 Nr 1 SGG, § 84 Abs 1 SGG, § 99 Abs 1 SGG
    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich geleiteten Einrichtung zur Erbringung von Dialyseleistungen - keine Nachrangigkeit gegenüber einer Zulassung - keine Anfechtung mit einem Drittwiderspruch - Beteiligtenwechsel - Klageänderung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich geleiteten Einrichtung zur Erbringung von Dialyseleistungen - keine Nachrangigkeit gegenüber einer Zulassung - keine Anfechtung mit einem Drittwiderspruch - Beteiligtenwechsel - Klageänderung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich geleiteten Einrichtung zur Erbringung von Dialyseleistungen - keine Nachrangigkeit gegenüber einer Zulassung - keine Anfechtung mit einem Drittwiderspruch - Beteiligtenwechsel - Klageänderung - ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BSG gestattet Klage gegen Versorgungsauftrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Leistungserbringern nicht abgedeckt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, RdNr 19 ff; in der Folgezeit weiterführend zB BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, RdNr 17 f, 20, 22 bis 24; BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16, RdNr 19 ff; BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 17 ff; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 11 RdNr 19; zuletzt BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 18).

    Für die Anfechtungsberechtigung ist maßgeblich, ob die Erteilung der Ermächtigung davon abhängt, dass der Versorgungsbedarf noch nicht durch die bereits zugelassenen und damit dauerhaft in das Versorgungssystem einbezogenen Leistungserbringer gedeckt ist; die Vorrangigkeit der Bedarfsdeckung durch die bereits zugelassenen Leistungserbringer - womit der Nachrang der neuen Statuserteilung korrespondiert - begründet deren Anfechtungsrecht (BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16, RdNr 22) .

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 7.2.2007 - im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004 (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) - im Einzelnen dargestellt (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10) .

    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Leistungserbringern nicht abgedeckt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, RdNr 19 ff; in der Folgezeit weiterführend zB BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, RdNr 17 f, 20, 22 bis 24; BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16, RdNr 19 ff; BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 17 ff; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 11 RdNr 19; zuletzt BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 18).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Die Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolgt nach der Rechtsprechung des Senats zweistufig (s zuletzt BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 17; SozR 4-2500 § 101 Nr. 11 RdNr 18; BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 17 ff) .

    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Leistungserbringern nicht abgedeckt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, RdNr 19 ff; in der Folgezeit weiterführend zB BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, RdNr 17 f, 20, 22 bis 24; BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16, RdNr 19 ff; BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 17 ff; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 11 RdNr 19; zuletzt BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 18).

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96

    Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Mit der Beschränkung auf die Ermächtigung zur Übernahme des Versorgungsauftrags für die in § 3 Abs. 3 Buchst d der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV-Ä definierten Patientengruppen erfolgt eine Bestimmung ihres sachlichen Umfangs, wie § 31 Abs. 7 Ärzte-ZV dies fordert (zur Anwendbarkeit von § 31 Abs. 7 Ärzte-ZV auf bedarfsunabhängig zu erteilende Ermächtigungen vgl BSG SozR 3-5540 § 5 Nr. 4) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3. bis 7. ist nicht veranlasst, weil sie im Verfahren keine Anträge gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl dazu BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Auch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft ändert nichts an deren Fortbestand, sondern führt lediglich zur Anpassung des Rubrums (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vgl auch zum Fortbestand der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGHZ 187, 344 RdNr 13; BGH NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff), wie sie hier auch schon vorgenommen worden ist.
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 253/10

    Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstück einer GbR: Entsprechende Anwendung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Auch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft ändert nichts an deren Fortbestand, sondern führt lediglich zur Anpassung des Rubrums (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vgl auch zum Fortbestand der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGHZ 187, 344 RdNr 13; BGH NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff), wie sie hier auch schon vorgenommen worden ist.
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Auch wenn das LSG zu Unrecht eine Erledigung des Rechtsstreits wegen Wegfalls der Beteiligtenfähigkeit der Klägerin angenommen und keine Entscheidung in der Sache getroffen hat, kann der Senat auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen in der Sache selbst entscheiden (vgl BSGE 73, 195, 196 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3 S 25) .
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Der Senat hat in der Vergangenheit für nachgehende Rechte und Pflichten einer Gemeinschaftspraxis regelmäßig in Anwendung von § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB deren Beteiligtenfähigkeit auch noch nach ihrer Auflösung angenommen (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 13; BSGE 108, 35 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 3, RdNr 33; BSGE 98, 89 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 31, RdNr 11) .
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R
    Auch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft ändert nichts an deren Fortbestand, sondern führt lediglich zur Anpassung des Rubrums (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vgl auch zum Fortbestand der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGHZ 187, 344 RdNr 13; BGH NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff), wie sie hier auch schon vorgenommen worden ist.
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    (1) Bei der Neuformierung einer BAG durch Austritt oder Neueintritt eines Partners geht der Senat entsprechend der Rechtsprechung des BGH davon aus, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Partnerschaftsgesellschaft und gleichermaßen auch die BAG unverändert fortbesteht (BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R - RdNr 19; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R - RdNr 18; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - RdNr 17; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R - RdNr 14; entsprechend der BGH-Rspr, vgl zB BGH vom 2.12.2010 - V ZB 84/10 - BGHZ 187, 344 = NJW 2011, 615, RdNr 13: "Der Wechsel der Gesellschafter der GbR ist ... kein Fall einer Rechtsnachfolge, weil Schuldnerin ... die GbR ist und ihre Stellung als Schuldnerin durch den Wechsel der Gesellschafter keine Änderung erfährt"; ebenso ferner BGH vom 24.2.2011 - V ZB 253/10 - NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    f) Ob die Revision darüber hinaus auch deshalb keinen Erfolg haben kann, weil der Beigeladene zu 3. eine Genehmigung nach der Übergangsvorschrift des § 8 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV-Ä erhalten hat, die von keiner Bedarfsprüfung nach § 6 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV-Ä abhängt (vgl dazu Urteil vom heutigen Tag - B 6 KA 44/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , war nicht mehr zu entscheiden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 11 KA 99/12

    Erteilung einer Ermächtigung nach § 11 Abs. 3 Anlage 9.1 zum

    Die Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolgt nach der Rechtsprechung (z.B. BSG, Urteile vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -, vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R - und vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R -) zweistufig.

    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (BSG, Urteil vom 17.10.2012 a.a.O.).

    Die Vorrangigkeit der Bedarfsdeckung durch die bereits zugelassenen Leistungserbringer, mit der mithin der Nachrang der neuen Statuserteilung korrespondiert, begründet deren Anfechtungsrecht (BSG, Urteil vom 17.10.2012 a.a.O.).

    Zwar werden ärztlich geleiteten Einrichtungen für die nephrologische Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten grundsätzlich bedarfsabhängige Ermächtigungen auf der Grundlage von § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV im Hinblick auf einen besonderen Versorgungsauftrag erteilt (s. BSG, Urteil vom 17.10.2012 a.a.O.); der Beigeladene zu 6) ist hier aber bedarfsunabhängig nach der Sonderreglung des § 11 Abs. 3 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV, der angestellte Ärzte in Sonderstellung betrifft, ermächtigt worden.

  • OLG Hamm, 04.02.2016 - 17 U 64/14

    Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit eines Vertrages zum

    Die Dauer des Kooperationsvertrages entspreche zudem den gesetzlichen Vorgaben gemäß Anl. 9.1 BMV-Ä. Auch das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 17.10.2012 (Aktenzeichen B 6 KA 44/11 R) die Ermächtigung von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption auf weitere 20 Jahre gemäß Anl. 9.1 bestätigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - L 11 KA 31/20

    Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur vertragsärztlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG habe die Prüfung der Zulässigkeit eines Konkurrentenwiderspruchs zweispurig zu erfolgen (Verweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 44/11 R; BSG, Urteil vom 3. April 2019 - B 6 KA 64/17 R).

    In der Entscheidung des BSG vom 17. Oktober 2012 (B 6 KA 44/11 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 30, Rn. 16f.) hatte sich die Klägerin gegen die Ermächtigung des dortigen Beigeladenen zu 2) gewandt, welche der ZA erteilt hatte.

  • LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum mit Schwerpunkt

    Das BSG (Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R) hat dementsprechend unter Verweis auf diese Rechtsprechung des BVerfG u.a. ausgeführt:.
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 1/15 B

    Zusicherung der Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrags;

    Gegenstand dieses Verfahrens ist allein die Zusicherung eines Versorgungsauftrags, nicht die Ermächtigung des Beigeladenen, über die der Senat bereits mit Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R - (SozR 4-1500 § 54 Nr. 30) entschieden hat.

    c) Für die Frage, ob für besondere Versorgungsaufträge, die aufgrund einer Ermächtigung zur Übernahme des Versorgungsauftrags gemäß § 10 Abs. 1 Anl 9.1 BMV-Ä im Anschluss an diese Ermächtigung ärztlich geleiteten Einrichtungen zugesichert bzw erteilt wurden, eine Bedarfsprüfung gemäß § 5 Satz 3 iVm § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und § 6 Abs. 1 Anl 9.1 BMV-Ä ausgeschlossen war, oder ob unabhängig von der Ermächtigung zur Übernahme im nachfolgenden Verfahren zur Genehmigung des besonderen Versorgungsauftrags eine Bedarfsprüfung stattfinden musste, fehlt es an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Senats in den Urteilen vom 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R - (SozR 4-1500 § 54 Nr. 31), - B 6 KA 44/11 R - (SozR 4-1500 § 54 Nr. 30) und insbesondere B 6 KA 42/11 R - (Juris RdNr 22 ff).

  • BSG, 22.02.2023 - B 6 KA 24/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Schließlich ist eine neue Klärungsbedürftigkeit auch nicht deshalb vorgetragen, wenn das LSG die Anfechtungsberechtigung des Klägers verneint hat, während der Berufungsausschuss den Widerspruch als unzulässig wegen Verfristung zurückgewiesen hat (vgl dazu BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 30 RdNr 16 f; BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 54).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 3 KA 25/10
    Das ist insbesondere bei der Ermächtigung von Krankenhausärzten (SozR 4-2500 § 116 Nr. 4) oder bei Sonderbedarfszulassungen (SozR 4-2500 § 101 Nr. 11) der Fall, nicht aber zB bei einer bedarfsunabhängigen Ermächtigung (Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 44/11 R - juris).

    Das BSG hat schließlich ebenfalls in aktuellen Entscheidungen (zB Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 44/11 R - juris) keinen Anlass gesehen, seine Rechtsprechung zum Vorrang-Nachrang-Verhältnis zu revidieren.

  • LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13

    Vertragsärztliche Versorgung - nephrologischer Versorgungsauftrag - keine

    Anzumerken ist, dass nach dem Urteil des BSG vom 17.10.2012 (Az.: B 6 KA 44/11 R) eine nach wie vor bestehende BAG (vor dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes zum 01.01.2007: Gemeinschaftspraxis) Beteiligte eines angestrengten Konkurrentenstreitverfahrens bleibt, wobei lediglich das Rubrum beim Ausscheiden von Mitgliedern entsprechend der aktuellen Zusammensetzung der BAG anzupassen ist; die Anpassung des Rubrums ist vorliegend auf der Grundlage der von den Klägern in dem Schriftsatz vom 15.04.2015 gemachten Angaben erfolgt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

  • SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung - Gebühren für Beschlussfassung des

  • SG Dortmund, 17.01.2018 - S 16 KA 115/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2016 - L 3 KA 79/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 59/15
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