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   BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R   

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BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R (https://dejure.org/1998,3706)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R (https://dejure.org/1998,3706)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R (https://dejure.org/1998,3706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsärztliche Versorgung - Radiologie - Kernspintomograph - Praxis - Qualifikation - Genehmigung - Erteilung - Standortgenehmigung

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs 2a Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für die Verpflichtungsklage maßgebender Zeitpunkt, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Stichtagsregelung bei medizinisch-technischen Großgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
    Sie ist erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren als Reaktion auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1992 (- 6 RKa 41/91 - BSGE 70, 285 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) in das Gesetz aufgenommen worden (vgl Beschlußempfehlung des BT-Ausschusses für Gesundheit, BT-Drucks 12/3930 S 26, Nr. 41 Buchst c).

    Diese Rechtsunsicherheit sei endgültig erst durch das Urteil des BSG vom 14. Mai 1992 (6 RKa 41/91) beseitigt worden, in dem § 122 des bisher geltenden Rechts als eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Genehmigungsvorbehalt und den hierauf basierenden Vergütungsausschluß angesehen worden sei.

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
    Auch mit dem erst im Revisionsverfahren hilfsweise erhobenen Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG, der keine Klageänderung darstellt und damit auch noch in der Revisionsinstanz statthaft ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S 41), ist die Revision nicht begründet.
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
    Rechtsänderungen, die während der Rechtshängigkeit der Verpflichtungsklage eintreten, sind damit vom Gericht zu beachten, sofern das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (vgl zum ganzen: BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
    Bereits seit dem Jahre 1985 ist im Rahmen der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen mit einem Kernspintomographen, um dessen vorläufige Standortgenehmigung vorliegend gestritten wird, daß der die Leistung durchführende Kassen- bzw Vertragsarzt die persönlich-fachliche Qualifikation hierfür aufweist und von seiner KÄV eine entsprechende Genehmigung erteilt bekommen hat (zur konstitutiven Wirkung der Genehmigung: BSGE 80, 48, 50 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19).
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 10/97

    Voraussetzung für die Annahme des sogenannten Fortsetzungsfeststellungsinteresses

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
    Die Annahme des Fortsetzungsfeststellungsinteresses setzt voraus, daß dem angestrebten gerichtlichen Ausspruch über die Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsaktes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Bedeutung zwischen den Beteiligten zukommt (Urteil des Senats vom 5. November 1997 - 6 RKa 10/97 - Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage 1998, § 131 RdNr 10a mwN).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
    Hierauf Bezug nehmend wird in der Begründung des BT-Ausschusses zu § 85 Abs. 2a SGB V ausgeführt (BT-Drucks 12/3937 S 13, zu Art. 1 Nr. 41 Buchst c), daß die neue Vorschrift Rechtsklarheit schaffe und berücksichtige, daß nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 256) eine Rechtsunsicherheit über die Wirksamkeit des Genehmigungsvorbehalts für Großgeräteleistungen und des Vergütungsausschlusses bestanden habe.
  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 22/91

    Rechtsweg - Krankenkasse - Zahnärzte - Zahntechnikerleistungen - Vergütungen -

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
    Bei dieser Sachlage kann aus Gründen der Prozeßökonomie die Prüfung des berechtigten Interesses an der beantragten gerichtlichen Entscheidung unterbleiben (vgl BSG SozR 3-2500 § 88 Nr. 1 S 8, mwN).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Die Anforderungen der KernspinV an die fachliche Qualifikation derjenigen Ärzte, die MRT-Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und abrechnen wollen, sind - wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden hat - rechtmäßig (vgl BSG-Urteile vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R -, USK 98123 S 707 ff, und vom 29. September 1999 - B 6 KA 65/98 R -, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Verpflichtungsklage (hier Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) eintreten, sind grundsätzlich vom Gericht zu beachten, selbst wenn sie erst nach dem Erlaß der mit der Revision angefochtenen Entscheidung in Kraft getreten sind (BSG SozR 2200 § 355 Nr. 1 und SozR 2200 § 690 Nr. 4), sofern das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (BSGE 73, 25, 27 = BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; BSG Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R - mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - L 14 AS 563/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    (aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage nach der finanziellen Absicherung des dritten Maßnahmejahres ist - wie bei kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage üblich (hierzu: BSG, Urteile vom 18. Februar 2016 - B 3 P 2/14 R -, vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R -, vom 30. Juli 2019 - B 1 A 2/18 R -, vom 17. April 2013 - B 9 SB 6/12 R - und vom 05. Juli 2007 - B 9/9a SB 2/07 R - jeweils juris und m.w.N.) - die letzte mündliche Verhandlung in einer Tatsacheninstanz, ggf. modifiziert durch das materielle Recht (BSG, Urteil vom 30. Juli 2019 - B 1 A 2/18 R - und vom 18. Dezember 2018 - B 1 KR 11/18 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 02. Mai 2012 - B 11 AL 18/11 R - jeweils juris und m.w.N.; Rennert, DVBl. 2019, 593).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R

    Ermächtigungsgrundlage für Qualifikationsvoraussetzungen eines Vertragsarztes -

    Der Senat hat es deshalb bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R - (nicht veröffentlicht) im Ergebnis als selbstverständlich angesehen, daß die zentrale Bestimmung der Kernspintomographie-Vereinbarung, wonach kernspintomographische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur erbringen und abrechnen darf, wer gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung die erforderliche Qualifikation nachgewiesen hat, mit höherrangigem Recht in Einklang steht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 7 KA 131/11

    Abrechnungsgenehmigung nach der Onkologie-Vereinbarung - hausärztlicher

    Zwar ist grundsätzlich maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen die (letzte) mündliche Verhandlung vor dem Senat (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 44/96 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17; Urteil des Senats vom 14. November 2012, L 7 KA 81/11, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 10. Aufl. 2012, Rdnr. 34 zu § 54); in der Regel ist nur bei Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. etwa zur Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung: Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 22/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 54).
  • LSG Niedersachsen, 23.02.2000 - L 4 KR 130/98

    Anspruch auf Übernahme der Kosten der intracytoplasmatischen Spermainjektion

    Das gilt nach überzeugender Ansicht des BSG jedenfalls dann, wenn das neue Recht - wie im vorliegenden Fall - nach seinem zeitlichen Geltungswillen auch das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (BSG. Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R

    Medizinisch-technisches Großgerät (hier: Computertomograph) - Standortgenehmigung

    Schließlich hatten die Kläger, wie der Senat bereits zu einem gleichgelagerten Sachverhalt entschieden hat, auch keinen Anspruch auf Standortgenehmigung aufgrund der Übergangsregelung des § 85 Abs. 2a SGB V. Weder die Voraussetzungen des Satzes 2 noch die nach Satz 3 aaO waren mangels einer entsprechenden Qualifikation des Antragstellers und wegen des Eintritts des qualifizierten Arztes in die Praxis erst nach dem Stichtag am 15. Mai 1992 erfüllt (vgl Urteile des Senats vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R und B 6 KA 77/96 R).
  • LSG Hamburg, 08.03.2005 - L 3 U 29/00

    Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung für bestimmte

    Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Verpflichtungsklage (hier der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) eintreten, sind grundsätzlich vom Gericht zu beachten, sofern das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 14. Juli 1993, BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; BSG, Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R - m.w.N.).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R

    Zulässigkeit - Anfechtungsklage - Kassenärztliche Vereinigung -

    Ob dies zu Recht geschah (vgl zu dem Erfordernis der persönlich-fachlichen Qualifikation zum Stichtag 15. Mai 1992 das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 6 KA 44/96 R -), ist hier nicht zu befinden, denn Streitgegenstand des Revisionsverfahrens ist allein der Genehmigungszeitraum vom 1. Januar bis 30. September 1993.
  • LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 123/01

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Das nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt nur dann vor, wenn dem angestrebten gerichtlichen Ausspruch über die Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungshandelns rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Bedeutung zwischen den Beteiligten zukommt (vgl die ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 05.11.1997 - 6 RKA 10/95; vom 05.11.1997 - 6 RKA 10/97; vom 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R; Urteil vom 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R; vom 10.09.1998 - B 7 AL 70/97 R und vom 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 7.Aufl, § 131 RdNr 10).
  • LSG Bayern, 03.12.2002 - L 11 AL 128/01

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Aufgabe der Beschäftigung in der

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