Rechtsprechung
BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Behaupteter Verfassungsverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Behaupteter Verfassungsverstoß
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vertragsarzthonorar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 08.02.2017 - B 13 R 294/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erforderliche Darlegungen …
Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B
Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7 mwN). - BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen - …
Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B
In dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 11.12.2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat der Senat bekräftigt, dass die fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA die Vertragspartner auf regionaler Ebene nicht gehindert hat, nach eigener Entscheidung Zuschläge oder Abschläge von den Orientierungswerten zu vereinbaren (…so schon das Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 33 ff), die Vertragsärzte durch die fehlenden Vorgaben mithin nicht beschwert waren. - BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales …
Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B
Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7 mwN).
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme, …
Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN;… BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3). - BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 - …
Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B
In dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 11.12.2013 (…B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat der Senat bekräftigt, dass die fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA die Vertragspartner auf regionaler Ebene nicht gehindert hat, nach eigener Entscheidung Zuschläge oder Abschläge von den Orientierungswerten zu vereinbaren (so schon das Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 33 ff), die Vertragsärzte durch die fehlenden Vorgaben mithin nicht beschwert waren. - BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung - …
Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (…vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
- BSG, 15.10.2020 - B 6 KA 16/20 B
Verpflichtung zur Teilnahme am vertragszahnärztlichen Bereitschaftsdienst
Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B - juris RdNr 8 mwN) . - BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 27/20 B
Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Computertomographie …
Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B - juris RdNr 8 mwN; vgl zuletzt BSG Beschluss vom 15.10.2020 - B 6 KA 16/20 B - juris RdNr 10) . - BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 51/20 B
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Verfahrensrüge im …
Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B - juris RdNr 8 mwN) . - BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 2/19 B
Mengensteuerung durch Regelleistungsvolumen
Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B - juris RdNr 8 mwN) . - BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 80/17 B
Kassenarztvergütung
Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 45/17 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7 mwN).