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   BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R   

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BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R (https://dejure.org/2008,4455)
BSG, Entscheidung vom 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R (https://dejure.org/2008,4455)
BSG, Entscheidung vom 17. September 2008 - B 6 KA 47/07 R (https://dejure.org/2008,4455)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der unterschiedlichen Bewertung und Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen von Vertragsärzten im organisierten Notfalldienst einerseits und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Krankenhäusern andererseits gegen das Gleichbehandlungsgebot; ...

  • Judicialis

    SGG § 75 Abs 2; ; SGB V § 120 Abs 3 Satz 2; ; GG Art 3 Abs 1; ; EBM-Ä 2005 Kapitel II

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 31/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine geringere Vergütung ambulanter

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    Dazu besteht gerade in Konstellationen Anlass, in denen die Normgeber nach der gerichtlichen Feststellung einer Unvereinbarkeit der maßgeblichen untergesetzlichen Norm mit dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) eine neue Regelung treffen müssen (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 4 RdNr 21-22 zum HVM und SozR 4-2500 § 85 Nr. 8 RdNr 35 zum EBM-Ä).

    Der Vergütungsanspruch der Krankenhäuser oder Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen darf gegenüber dem Vergütungsniveau der Vertragsärzte nur dann reduziert oder im Umfang eingeschränkt werden, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37 f; zuletzt bestätigt durch BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 4 RdNr 15).

    Mit beiden Gesichtspunkten hat sich der Senat im Urteil vom 6.9.2006 (SozR 4-2500 § 75 Nr. 4) auseinandergesetzt, in dem die Privilegierung der Behandlungen im organisierten vertragsärztlichen Notfalldienst durch HVM-Regelungen (fester Punktwert) umstritten war.

    Der Senat hat daher eine auch nur mittelbare Schlechterstellung von Notfallleistungen im Krankenhaus gegenüber vergleichbaren Leistungen von Vertragsärzten durch Regelungen der Honorarverteilung bislang nicht gebilligt (stRspr; zuletzt bestätigt durch BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 4 RdNr 15).

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    a) Die auf der Grundlage des § 87 SGB V von den Bewertungsausschüssen vereinbarten einheitlichen Bewertungsmaßstäbe, bei denen es sich um untergesetzliche Rechtsnormen in der Form der Normsetzungsverträge handelt (vgl BSGE 81, 86, 89 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 84; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 64 ff), sind wegen ihrer spezifischen Struktur und der Art ihres Zustandekommens nicht in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

    So wäre im vorliegenden Fall die rückwirkende Abschaffung der privilegierenden Bewertung für ambulante Notfallbehandlungen durch niedergelassene Ärzte im organisierten Notfalldienst mit diesem verfassungsrechtlichen Verbot nicht vereinbar (vgl zum Rückwirkungsverbot bei Regelungen des EBM-Ä BSGE 81, 86, 88 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 83 ff).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    a) Die auf der Grundlage des § 87 SGB V von den Bewertungsausschüssen vereinbarten einheitlichen Bewertungsmaßstäbe, bei denen es sich um untergesetzliche Rechtsnormen in der Form der Normsetzungsverträge handelt (vgl BSGE 81, 86, 89 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 84; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 64 ff), sind wegen ihrer spezifischen Struktur und der Art ihres Zustandekommens nicht in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

    Die gerichtliche Überprüfung ist daher im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 23; BSGE 78, 98, 107 = SozR aaO Nr. 12 S 43; BSGE 79, 239, 245 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 53; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 86).

  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 18/91

    Zuschlag - Ambulant - Anästhesie - Arzt

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    Die gerichtliche Überprüfung ist daher im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 23; BSGE 78, 98, 107 = SozR aaO Nr. 12 S 43; BSGE 79, 239, 245 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 53; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 86).

    Insoweit kommt auch das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab in Betracht, und zwar dann, wenn eine Regelung des EBM-Ä eine Vergütung nur einer Arztgruppe gewährt, obgleich die Leistung auch von anderen Arztgruppen erbracht wird bzw erbracht werden kann (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 23 f betr Vergütung von Anästhesieleistungen nur für Anästhesisten; BSGE 83, 218, 220 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21 S 109 betr Vergütung für Rheumatologen).

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung -

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    Allein der Gesichtspunkt, dass es in einem Rechtsstreit auf den Inhalt, die Auslegung oder die Wirksamkeit einer (Honorarverteilungs-)Regelung ankommt, führt nicht dazu, dass die Entscheidung gegenüber den an der Normsetzung Beteiligten nur einheitlich ergehen kann und deren Beiladung in jedem Vergütungsrechtsstreit deshalb notwendig wird (vgl BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S 3 für die Gesamtvertragspartner; BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 35 für die Bundesmantelvertragspartner; ebenso BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 6 für den EKV-Z).

    Auch eine mittelbare Schlechterstellung von Notfallleistungen im Krankenhaus gegenüber vergleichbaren Leistungen von Vertragsärzten durch Regelungen der Honorarverteilung hat der Senat in diesem Zusammenhang nicht gebilligt (BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S 4 f), sondern lediglich eine an die gesetzliche Regelung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V anknüpfende pauschale Honorarminderung in Höhe von 10 % für Notfallleistungen öffentlich geförderter Krankenhäuser akzeptiert (BSGE 75, 184, 186 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 12 S 54 ff).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    Allein der Gesichtspunkt, dass es in einem Rechtsstreit auf den Inhalt, die Auslegung oder die Wirksamkeit einer (Honorarverteilungs-)Regelung ankommt, führt nicht dazu, dass die Entscheidung gegenüber den an der Normsetzung Beteiligten nur einheitlich ergehen kann und deren Beiladung in jedem Vergütungsrechtsstreit deshalb notwendig wird (vgl BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S 3 für die Gesamtvertragspartner; BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 35 für die Bundesmantelvertragspartner; ebenso BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 6 für den EKV-Z).

    Die gerichtliche Überprüfung ist daher im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 23; BSGE 78, 98, 107 = SozR aaO Nr. 12 S 43; BSGE 79, 239, 245 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 53; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 86).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    Dabei muss der Ausschuss die festgestellte Ungleichbehandlung bei der Bewertung der Notfallleistungen lediglich für die Vergangenheit hinsichtlich der noch nicht bestandskräftig entschiedenen Fälle beseitigen (vgl hierzu BVerfGE 87, 153, 178; 107, 27, 58).
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    Diese Zuordnungsregeln dienen auch den Interessen der niedergelassenen Ärzte (vgl BVerfG , SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) und dürfen durch das Angebot einer stets verfügbaren Notfallambulanz im Krankenhaus nicht überspielt werden.
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 41/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über Vergütung bestimmter Leistungen mit

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    b) Auch die Normgeber des HVV müssen zunächst die festgestellte Ungleichbehandlung bei der Honorarverteilung der Beklagten hinsichtlich der noch nicht bestandskräftig entschiedenen Fälle beseitigen und dabei das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot beachten (vgl zum Rückwirkungsverbot bei Regelungen des HVM BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 4 RdNr 10 ff mwN).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
    Dabei muss der Ausschuss die festgestellte Ungleichbehandlung bei der Bewertung der Notfallleistungen lediglich für die Vergangenheit hinsichtlich der noch nicht bestandskräftig entschiedenen Fälle beseitigen (vgl hierzu BVerfGE 87, 153, 178; 107, 27, 58).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 31/93

    Krankenversicherung - Ambulante Behandlung - Vergütungsanspruch

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95

    Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 6/90

    Notwendige Beiladung im Rechtsstreit über Kindererziehungszeiten

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab - keine inhaltliche Änderung durch Beschlüsse des

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 4/01 R

    Krankenhaus - Vergütung für ambulante Notfallbehandlung -

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

  • BVerfG, 01.09.2005 - 1 BvR 361/99

    Verfassungsbeschwerde über den Anspruch eines in Polen lebenden Versicherten mit

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Aus der Zuordnung dieser Notfallleistungen zur vertragsärztlichen Versorgung folgt nach der Rechtsprechung des Senats (aaO; zuletzt Urteile vom 17.9.2008, B 6 KA 46/07 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen - und B 6 KA 47/07 R, jeweils RdNr 18), dass sich die Honorierung dieser Behandlungen nach den Grundsätzen richtet, die für die Leistungen der Vertragsärzte und der zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Personen und Institutionen gelten.
  • SG Berlin, 25.09.2019 - S 83 KA 166/17

    Notfallversorgung; Notfallambulanz; Punktwert; Rückwirkungsverbot; reformatio in

    Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BSG 17.09.2008 (B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R) änderte der Bewertungsausschuss (BewA) mit Beschluss vom 16.12.2009 u.u. die Bewertung der Abrechnungsziffer GOP 01218 für die Notfallbehandlungen rückwirkend wie folgt:.

    Dabei hat sie durch die Zugrundelegung des Punktwertes i.H.v. 2.97 Cent für Primärkassen und i.H.v. 3,59 Cent für Ersatzkassen auch nicht das vom BSG in dem Urteil vom 17.09.2008 (B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R) vorgegebene Verbot der Ungleichbehandlung missachtet (vgl. hierzu unter 2.).

    1.) Nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglich im streitbefangenen Zeitraum geltenden Abrechnungspositionen des EBM-Ä a.F. durch das BSG (BSG, Urteil vom 17. September 2008 - B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R) hat der BewA mit Beschluss vom 16.12.2009 die Bewertung der Abrechnungsziffer GOP 01218 für die Notfallbehandlungen rückwirkend geändert und eine Anpassung der Bewertung in Punkten auch für die hier streitgegenständlichen Quartale vorgenommen.

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15

    Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Notdienst

    Mit der Neuregelung verstoße der Bewertungsausschuss gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsgebot (Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 17.9.2008, B 6 KA 47/07 R).
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