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   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R   

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BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R (https://dejure.org/2011,1782)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R (https://dejure.org/2011,1782)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 7/10 R (https://dejure.org/2011,1782)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis - Fahrzeit von mehr als einer Stunde

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis; Fahrzeit von mehr als einer Stunde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5, § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 Ärzte-ZV, § 32 Abs 1 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis - Fahrzeit von mehr als einer Stunde

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Genehmigung zur Zulassung einer ca. 128 km entfernten Zweigpraxis kann bei daraus resultierender, möglicher Beeinträchtigung der Notfallversorgung am Praxissitz versagt werden; Anspruch eines Kinderkardiologen auf Genehmigung einer Zweigpraxis in der ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis - Fahrzeit von mehr als einer Stunde

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis - Fahrzeit von mehr als einer Stunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Kinderkardiologen auf Genehmigung einer Zweigpraxis in der vertragsärztlichen Versorgung; Fahrzeit von mehr als einer Stunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte, des Vertragsarztrechts, des Vertragszahnarztrechts und der Vertragszahnärzte

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen für Ärzte und Zahnärzte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliche Zweigpraxen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragsärztliche Zweigpraxis und die Fahrzeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Ärzte dürfen keine weit entfernte Zweigpraxis eröffnen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BSG entscheidet zu Zweigpraxen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BSG-Urteil: Ärzte dürfen nur eingeschränkt Zweigpraxen eröffnen

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    MVZ können mehr als zwei Zweigpraxen errichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BSG zu den Grundsätzen zur Genehmigung von Zweigpraxen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    GKV-Versorgungsstrukturgesetz // Gründung einer Zweitpraxis

Besprechungen u.ä. (2)

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    BSG zur Zweigpraxis des Arztes

  • auw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Worauf beim Genehmigungsantrag einer Zweigpraxis zu achten ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3326
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Diese Bestimmung (zu deren Auslegung s die Senatsurteile vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 3/10 R und B 6 KA 7/10 R) gilt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Ärzte-ZV entsprechend für die MVZ und die dort angestellten Ärzte.

    Sie wird zu prüfen haben, ob (1.) die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und (2.) die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird (zur Auslegung dieser Tatbestände s die Senatsurteile vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 3/10 R und B 6 KA 7/10 R).

    Die Maßstäbe zur Prüfung der Verbesserung der Versorgungslage am Ort der geplanten Zweigpraxis hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren B 6 KA 3/10 R entwickelt, das die Ermächtigung für eine kieferorthopädische Zweigpraxis zum Gegenstand hat.

    1. Bei der Entscheidung, ob die Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort verbessert und ob die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird, hat die mit der Entscheidung über die Genehmigung bzw Ermächtigung der Zweigpraxis befasste Behörde (KÄV oder Zulassungsausschuss, § 24 Abs. 3 Satz 2 bzw Satz 3 Ärzte-ZV) einen Beurteilungsspielraum (vgl BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f und BSG Urteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 3/10 R).

    Ist beides der Fall, so dürfen die Zulassungsgremien bei der Prüfung der Versorgungsverbesserung als Nachteil werten, dass Nach- und Notfallbehandlungen durch andere Vertragsärzte durchgeführt werden müssten (hierzu im Einzelnen: Urteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 3/10 R).

    Az: B 6 KA 3/10 R S 13 KA 51/08 (SG Magdeburg).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - keine Begrenzung auf höchstens zwei

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    1. Bei der Entscheidung, ob die Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort verbessert und ob die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird, hat die mit der Entscheidung über die Genehmigung bzw Ermächtigung der Zweigpraxis befasste Behörde (KÄV oder Zulassungsausschuss, § 24 Abs. 3 Satz 2 bzw Satz 3 Ärzte-ZV) einen Beurteilungsspielraum (vgl BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f und BSG Urteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 3/10 R).

    In diesem Rahmen ist für den Tatbestand des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Ärzte-ZV über die im Senatsurteil vom 28.10.2009 angeführten Aspekte hinaus (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 52 bis 54) von Bedeutung, ob der Arzt in der Zweigpraxis auch für Nachbehandlungen und ggf Notfallbehandlungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht, was fraglich ist, wenn er in seiner Zweigpraxis nur ein zeitlich sehr begrenztes Angebot plant und wenn er diese geringe Präsenz auch nicht dadurch kompensieren kann, dass er sehr schnell den "weiteren Ort" iS des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV erreicht.

    a) Was unter einer "Verbesserung der Versorgung" iS des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zahnärzte-ZV zu verstehen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28.10.2009 (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 47 ff - zur gleichlautenden Vorschrift des § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) skizziert.

    Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    ortsnahen fachkundigen KÄVen auch hier nur ungefähr entscheiden können, ob das Angebot der Zweigpraxis zu einer Verbesserung der Versorgung vor Ort führt (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 54).

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Ein derartiger Spielraum wird den Zulassungsgremien (insbesondere) bei der Bewertung zugebilligt, ob und inwieweit ein - für eine Ermächtigung wie für eine Sonderbedarfszulassung erforderlicher - besonderer Versorgungsbedarf besteht -9- -9(zuletzt BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 36/09 R - RdNr 16 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 RdNr 26; zusammenfassend BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 15 ff).

    Entscheidungen beschränkt sich darauf, ob die mit der Entscheidung betrauten Behörden den zugrunde liegenden Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und zu den für maßgeblich gehaltenen Umständen ausreichende Ermittlungen angestellt haben und hieraus vertretbare Schlussfolgerungen abgeleitet haben (vgl BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 15 f).

    Auch für die Zeit vor dem 1.10.2008 hat der Beklagte vertretbar eine quantitative Verbesserung verneint (zu Vertrauensschutzgesichtspunkten, wenn eine frühere Sach- und Rechtslage für - 10 - - 10 den Arzt günstiger war vgl BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 28; BSGE 104, 128 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 15, RdNr 30).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungsoder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Begrenzung von Nebenbetriebsstätten für Medizinische Versorgungszentren in der

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass nicht in jedem Fall allein aufgrund einer rechnerisch bestehenden Unterversorgung ein quantitativ-allgemeiner Bedarf anzunehmen ist (vgl für den Fall einer Ermächtigung in einem atypisch geschnittenen Planungsbereich BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 19; BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7 f).

    Zwar handelt es sich bei kieferorthopädischen Leistungen um spezielle Leistungen, für deren Inanspruchnahme nach der Rechtsprechung des Senats auch Wege von mehr als 25 km zumutbar sind (vgl dazu BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 19 und zuletzt BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 8 RdNr 23 f).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Für eine analoge Anwendung der Regelung über die Höchstzahl von Zweigpraxen auf MVZ müssten eine unbewusste planwidrige Regelungslücke und eine Gleichartigkeit der zu regelnden Sachverhalte vorliegen (vgl dazu BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 14; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 1 RdNr 16; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 3 RdNr 18, mit Angaben auch der BVerfG-Rechtsprechung, BVerfGE 82, 6, 11 f; 116, 69, 83, 84; vgl auch BVerfG vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 - NJW 2011, 836 unter B I 3 b = RdNr 53 mwN).

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 7. kommt nicht in Betracht, weil sie keine Anträge gestellt haben (vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16).

  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Dies ist zwar fehlerhaft; ungeachtet dieses Mangels ist der Zulassungsbeschluss aber wirksam und das Revisionsgericht an die Zulassung der Sprungrevision gebunden (vgl BSG Großer Senat BSGE 51, 23, 26 ff = SozR 1500 § 161 Nr. 27 S 54 ff; BSGE 64, 296, 297 f = SozR 1500 § 161 Nr. 33 S 69 f; BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R - juris RdNr 9; Urteil des Senats vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 13).
  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Dies ist zwar fehlerhaft; ungeachtet dieses Mangels ist der Zulassungsbeschluss aber wirksam und das Revisionsgericht an die Zulassung der Sprungrevision gebunden (vgl BSG Großer Senat BSGE 51, 23, 26 ff = SozR 1500 § 161 Nr. 27 S 54 ff; BSGE 64, 296, 297 f = SozR 1500 § 161 Nr. 33 S 69 f; BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R - juris RdNr 9; Urteil des Senats vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 13).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass nicht in jedem Fall allein aufgrund einer rechnerisch bestehenden Unterversorgung ein quantitativ-allgemeiner Bedarf anzunehmen ist (vgl für den Fall einer Ermächtigung in einem atypisch geschnittenen Planungsbereich BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 19; BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7 f).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Az: B 6 KA 7/10 R S 12 KA 160/09 (SG Marburg).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neben Leistungen zur

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R
  • SG Magdeburg, 01.07.2009 - S 13 KA 51/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R

    Nebenbetriebsstätten für ein Medizinisches Versorgungszentrum mit Vertragsärzten

  • SG Dresden, 27.01.2009 - S 11 KA 46/08

    Dreiteilungsmethode

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 12/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Vertragsarzt

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Der KZÄV steht bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag B 6 KA 3/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der Betrieb einer Zweigpraxis in B. durch den Kläger zu einer Beeinträchtigung der Versorgung der Versicherten in F. führen würde (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl das weitere Urteil vom heutigen Tag B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Der Beklagte, dem auch insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl dazu Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 7/10 R) , hat die Auffassung vertreten, dass die beabsichtigten Sprechstunden in C. nicht ohne eine Beeinträchtigung der Praxistätigkeit in K. angeboten werden können.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 12/10 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der

    Diese Bestimmung (zu deren Auslegung s die Senatsurteile vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 3/10 R und B 6 KA 7/10 R) gilt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Ärzte-ZV entsprechend für die MVZ und die dort angestellten Ärzte.

    Sie wird zu prüfen haben, ob (1.) die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und (2.) die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird (zur Auslegung dieser Tatbestände s die Senatsurteile vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 3/10 R und B 6 KA 7/10 R) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ist beides der Fall, so dürfen die Zulassungsgremien bei der Prüfung der Versorgungsverbesserung als Nachteil werten, dass Nach- und Notfallbehandlungen durch andere Vertragsärzte durchgeführt werden müssten (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 30/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht der Beklagten ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BSG, Urteile vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R - für Nr. 1 und - B 6 KA 7/10 R - für Nr. 2; Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2013 - L 24 KA 63/12 -).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass das bestehende Leistungsangebot an dem "weiteren Ort", an dem die Zweigpraxis betrieben werden soll, zum Vorteil für die Versicherten in qualitativer - unter bestimmten Umständen aber auch in quantitativer - Hinsicht erweitert wird (BSG, Urteile vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - und vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R, B 6 KA 3/10 R und B 6 KA 7/10 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12

    Zweigstellengenehmigung - Bedarfsplanung - Versorgungsverbesserung

    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, für Nr. 1 und Urteil vom selben Tag - B 6 KA 7/10 R -, für Nr. 2).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

  • SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Beklagte, dem auch insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl dazu Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 7/10 R), hat die Auffassung vertreten, dass die beabsichtigten Sprechstunden in C. nicht ohne eine Beeinträchtigung der Praxistätigkeit in K. angeboten werden können.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10

    Anspruch auf Ermächtigung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen an einem

    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, für Nr. 1 und Urteil vom selben Tag - B 6 KA 7/10 R -, für Nr. 2).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

  • LSG Hessen, 19.10.2011 - L 4 KA 81/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Beurteilungsspielraum bei der Genehmigung einer

    26 Bei der Entscheidung, ob die Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort verbessert und ob die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird, hat die mit der Entscheidung über die Genehmigung bzw. Ermächtigung der Zweigpraxis befasste Behörde (hier der Zulassungsausschuss, § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV und der Beklagte) einen Beurteilungsspielraum (vgl. BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, Rdnr. 53 f. und unlängst BSG Urteile vom 9. Februar 2011 Az.: B 6 KA 3/10 R;  Az.: B 6 KA 7/10 R ; Az.: B 6 KA 12/10 R und  Az.: B 6 KA 49/09 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.07.2011 - L 5 KA 19/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Genehmigung zur

    Deshalb ist für die Anstellungsgenehmigung ein Versorgungsbedarf erforderlich (vgl § 24 Bedarfsplanungs RL), für dessen Bestimmung den Zulassungsgremien, wie sonst in Zulassungssachen (vgl BSG 9.2.2011 B 6 KA 7/10 R, juris), ein Beurteilungsspielraum obliegt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztlicher Internist - Antrag auf Genehmigung

  • LSG Hessen, 21.03.2012 - L 4 KA 10/12

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 09.03.2016 - S 16 KA 73/15

    Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis

  • SG Düsseldorf, 05.09.2014 - S 2 KA 342/14

    Betrieb der Zweigpraxis erfordert Versorgungsverbesserung am Ort der geplanten

  • SG Marburg, 06.01.2016 - S 16 KA 479/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 738/12
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2904/11
  • SG Marburg, 17.06.2015 - S 16 KA 460/12

    Eine Zweigpraxis mit dem Angebot radiologischer Diagnostik, Computertomographien

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Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7605
BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R (https://dejure.org/2011,7605)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R (https://dejure.org/2011,7605)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R (https://dejure.org/2011,7605)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • openjur.de

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung; Genehmigung einer Zweigpraxis; Genehmigungsbehörde; förmliche Nachweise; Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Ärzte-ZV vom 22.12.2006, § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Zahnärzte-ZV vom 22.12.2006, § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5
    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allein das zusätzliche Angebot von Leistungen der Kinderzahnheilkunde reicht im Rahmen der Genehmigung einer zahnärztlichen Zweigpraxis nicht für eine qualitative Verbesserung der Versorgung aus; Genehmigung einer zahnärztlichen Zweigpraxis in der vertragszahnärztlichen ...

  • rewis.io

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • rechtsportal.de

    Genehmigung einer zahnärztlichen Zweigpraxis in der vertragszahnärztlichen Versorgung; qualitative Verbesserung der Versorgung; Nachweis des Vorliegens einer besonderen Fachkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte, des Vertragsarztrechts, des Vertragszahnarztrechts und der Vertragszahnärzte

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen für Ärzte und Zahnärzte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - und die Genehmigung einer Zweigpraxis

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Der KZÄV steht bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag B 6 KA 3/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    a) Was unter einer "Verbesserung der Versorgung" iS des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zahnärzte-ZV zu verstehen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28.10.2009 (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 47 ff - zur gleichlautenden Vorschrift des § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) näher dargelegt.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass das bestehende Leistungsangebot an dem "weiteren Ort", an dem die Zweigpraxis betrieben werden soll, zum Vorteil für die Versicherten in qualitativer - unter bestimmten Umständen aber auch in quantitativer - Hinsicht erweitert wird (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 51).

    Diesem Gesichtspunkt kommt nicht zuletzt in Anbetracht der äußerst begrenzten Möglichkeiten der bereits vor Ort tätigen (Zahn-)Ärzte, die Rechtmäßigkeit einer Zweigpraxisgenehmigung im Wege einer defensiven Konkurrentenklage überprüfen zu lassen (s hierzu BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3) , Bedeutung zu.

    Da eine Zweigpraxisgenehmigung nicht zu einer Statusgewährung führt (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 29) , ist allein die Ebene der Berufsausübung betroffen.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Der KZÄV steht bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag B 6 KA 3/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der Betrieb einer Zweigpraxis in B. durch den Kläger zu einer Beeinträchtigung der Versorgung der Versicherten in F. führen würde (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl das weitere Urteil vom heutigen Tag B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R
    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Dies ist in Bezug auf das Merkmal "Verbesserung der Versorgung" in § 24 Abs. 3 Satz 1 Zahnärzte-ZV jedenfalls dann der Fall, wenn qualitative Verbesserungen in Rede stehen, die mit einer besonderen Sachkunde des Filial(zahn)arztes begründet werden (zur sachlichen Rechtfertigung von Qualitätsanforderungen siehe auch BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 28).

    Auch in der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass ein Normgeber dem Arzt nicht die Möglichkeit einräumen muss, statt eines formellen Qualifikationsnachweises individuell - etwa durch Nachweise über entsprechende Behandlungserfahrungen - eine entsprechende Fähigkeit zu belegen (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 28).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Der KZÄV steht bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag B 6 KA 3/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Das LSG hat - nachdem es die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet hatte, dem Kläger die Filialtätigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens zu gestatten (Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER) - auch die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • SG Marburg, 09.03.2016 - S 16 KA 73/15

    Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis

    Hinsichtlich des gerichtlichen Prüfungsradius ist zu beachten, dass der Beklagten bzw. dem Zulassungsgremium ein Beurteilungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 49/09 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 3/10 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 7/10 R).

    Insbesondere die Frage einer ausgleichsbedürftigen Versorgungslücke ist allerdings nicht Bestandteil der Prüfung, ob eine Versorgungsverbesserung vorliegt (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R; siehe weiterhin BSG, Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R sowie Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R und Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R, alle mwN).

    Das Merkmal "Verbesserung" würde beliebig, wenn jeder faktische Tätigkeitsschwerpunkt bereits als ein die Versorgung qualitativ verbessernder Umstand anzusehen wäre (BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 49/09 R).

  • LSG Hessen, 19.10.2011 - L 4 KA 81/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Beurteilungsspielraum bei der Genehmigung einer

    26 Bei der Entscheidung, ob die Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort verbessert und ob die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird, hat die mit der Entscheidung über die Genehmigung bzw. Ermächtigung der Zweigpraxis befasste Behörde (hier der Zulassungsausschuss, § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV und der Beklagte) einen Beurteilungsspielraum (vgl. BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, Rdnr. 53 f. und unlängst BSG Urteile vom 9. Februar 2011 Az.: B 6 KA 3/10 R;  Az.: B 6 KA 7/10 R ; Az.: B 6 KA 12/10 R und  Az.: B 6 KA 49/09 R).

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z. B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (so BSG a. a. O. Rdnr. 52; Urteil vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztlicher Internist - Antrag auf Genehmigung

    Zu Recht habe das Sozialgericht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2012 - B 6 KA 49/09 R verwiesen.

    21 Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht: Besteht eine Unterversorgung an dem weiteren Ort führt schon die Eröffnung einer Zweigpraxis offenkundig zu einer Verbesserung der Versorgung (vgl. BSG v.28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -juris Rn. 47).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum oder besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z.B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG a.a.O.; vgl. auch BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R -).
  • SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 4620/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Errichtung einer Zweigpraxis -

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z.B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (so BSG Urt. v. 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R, SozR 4-5525 § 24 Nr. 1).

    Als Versorgungsverbesserung können auch besondere organisatorische Maßnahmen angesehen werden, wie das Angebot von Abend- und Wochenendsprechstunden (BSG Urt. v. 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R, SozR 4-5525 § 24 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 738/12
    Bei der Entscheidung, ob die Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort verbessert und ob die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird, hat die mit der Entscheidung über die Genehmigung der Zweigpraxis befasste Behörde einen Beurteilungsspielraum (vgl. BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr. 53 f. und BSG Urteile vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R, B 6 KA 7/10 R, B 6 KA 12/10 R und B 6 KA 49/09 R-).

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z. B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (so BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R -).

  • SG Marburg, 06.01.2016 - S 16 KA 479/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hinsichtlich des gerichtlichen Prüfungsradius ist zu beachten, dass der Beklagten bzw. dem Zulassungsgremium ein Beurteilungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 49/09 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 3/10 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 7/10 R).

    Insbesondere die Frage einer ausgleichsbedürftigen Versorgungslücke ist allerdings nicht Bestandteil der Prüfung, ob eine Versorgungsverbesserung vorliegt (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R; siehe weiterhin BSG, Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R sowie Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R und Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R, alle mwN).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R
    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungsoder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2904/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 11 KA 17/13

    Umfassende Betreuung von Diabetespatienten unter Berücksichtigung von

  • SG Marburg, 17.06.2015 - S 16 KA 460/12

    Eine Zweigpraxis mit dem Angebot radiologischer Diagnostik, Computertomographien

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  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 5180/15
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