Rechtsprechung
BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 95 Abs 2 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 1 SGB 5, § 95a Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 25 S 1 Ärzte-ZV vom 20.12.1988, Art 12 Abs 1 GG
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Würdigung einer Verhaltensänderung im Wiederzulassungsverfahren - Auswirkungen einer Aufhebung des Bescheides des Berufungsausschusses - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung für einen Arzt für radiologische Diagnostik zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Betrugs
- rewis.io
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Würdigung einer Verhaltensänderung im Wiederzulassungsverfahren - Auswirkungen einer Aufhebung des Bescheides des Berufungsausschusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 95 Abs. 6; Ärzte-ZV; GG Art 12 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung für einen Arzt für radiologische Diagnostik zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Betrugs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf der Vertragsarztzulassung und das anschließende Wohlverhalten
- schulz-hillenbrand.de (Kurzinformation)
Wohlverhalten rettet nicht mehr die Zulassung
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Chancen auf Wiederzulassung nach Zulassungsentzug sinken
- auw.de (Kurzinformation)
"Wohlverhalten" rettet die Zulassung nicht mehr
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
"Wohlverhalten" des Arztes rettet Zulassung nicht mehr
- rpmed.de
(Kurzinformation)
Kehrtwende - Zulassungsentzug trotz Wohlverhaltens des Vertragsarztes
Besprechungen u.ä.
- lexmedblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Ein Wohlverhalten des Arztes rettet die Zulassung nicht mehr
Verfahrensgang
- SG München, 24.08.2007 - S 21 KA 523/07
- LSG Bayern, 26.01.2011 - L 12 KA 496/07
- BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Papierfundstellen
- BSGE 112, 90
Wird zitiert von ... (111)
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz …
Die Entscheidung des ZA geht in der Entscheidung des Berufungsausschusses auf (vgl zuletzt BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 18 mwN) , die wiederum alleiniger Gegenstand eines nachfolgenden Klageverfahrens wird (…vgl BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 6;… BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S 39;… vgl schon BSG SozR 1500 § 96 Nr. 32 S 42) . - BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV - …
Zwar habe das BSG diese Rechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 (B 6 KA 49/11 R) aufgegeben.Das LSG hat nicht übersehen, dass der Senat seine Rechtsprechung aufgegeben hat, nach der zu prüfen war, ob der Arzt bzw das MVZ im Laufe des - der Entscheidung des Berufungsausschuss folgenden - gerichtlichen Verfahrens seine Eignung für die vertragsärztliche Tätigkeit durch sog "Wohlverhalten" zurückgewonnen hat (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) .
Vielmehr hat der Senat den Vertrauensschutz weitergehend auf solche Fälle begrenzt, in denen die vom Senat für ein Wohlverhalten vorausgesetzte "Bewährungszeit" von im Regelfall fünf Jahren (…vgl BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 55 mwN) seit der Entscheidung des Berufungsausschusses bereits verstrichen war (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 56) .
Selbst der Zeitraum zwischen der Entscheidung des Beklagten vom 26.7.2010 und der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht als letzter Tatsacheninstanz am 20.11.2013 (…zur Bemessung des Zeitraums nur zwischen der Entscheidung des Berufungsausschusses bis zur Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz s BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15 am Ende; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 47;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 55) betrug deutlich weniger als fünf Jahre, sodass bereits nach den Maßstäben, die der Senat in seiner - inzwischen aufgegebenen - Rechtsprechung zum Wohlverhalten entwickelt hatte, eine Wiederherstellung der Vertrauensbasis durch eine nachhaltige Verhaltensänderung nicht in Betracht gekommen wäre.
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 36/13 R
Medizinisches Versorgungszentrum - Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung …
Dass allein der Bescheid des Berufungsausschusses Gegenstand des nachfolgenden Klageverfahrens wird bzw dass der Bescheid des ZA mit der Entscheidung des Berufungsausschusses "rechtlich nicht mehr existent" (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 18) ist, hat nicht zur Folge, dass es dem Berufungsausschuss verwehrt wäre, auf die Inhalte des Bescheides des ZA Bezug zu nehmen.Der Bescheid des Berufungsausschusses schließt vielmehr den Bescheid des ZA ein, soweit er diesen bestätigt (…BSG SozR 1500 § 96 Nr. 32 S 42) und geht "in der Entscheidung des Berufungsausschusses auf" (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 18 mwN) .
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur …
Wie die Tatsachengerichte eine Würdigung vornehmen und welche Umstände sie zugrunde legen, ist grundsätzlich von ihnen zu entscheiden und entzieht sich - aus rechtlichen wie auch tatsächlichen Gründen - einer abschließenden revisionsgerichtlichen Festlegung (vgl BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 63) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen …
Davon sei nach der Rechtsprechung des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt werde und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig zerstört sei, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden könne (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).Der Kläger übersehe, dass die von ihm in Bezug genommene Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 49 /11 R -) von diesem inzwischen ausdrücklich aufgegeben worden sei (Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).
Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 - BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können dabei die Zulassungsentziehung rechtfertigen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 -).
Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Dabei wird nicht verkannt, dass eine Zulassungsentziehung die Berufsfreiheit in einem Maße einschränkt, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl i.S. des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nahe kommt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Eine Privilegierung durch die "Wohlverhaltensrechtsprechung" ist daher nicht mehr durch Art. 12 Abs. 1 GG geboten (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).
Der Gesetzgeber hat zudem durch die Möglichkeit von Arztanstellungen in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sowie die Möglichkeit, hälftige Versorgungsaufträge zu übernehmen, die Aussichten von Ärzten, auch in fortgeschrittenem Lebensalter (neu oder wieder) vertragsärztlich tätig zu werden, ohne eine eigene Praxis eröffnen zu müssen, deutlich erweitert (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).
Auch rein privatärztlich tätige Ärzte und in anderen Gesundheitsberufen Tätige (etwa Apotheker, Logopäden), aber auch Rechtsanwälte und Notare müssen sich nach einem Verlust ihrer bisherigen Praxis unter mehr oder weniger großem finanziellen Aufwand und unter Schaffung eines neuen Kundenstamms eine neue Praxis aufbauen (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -.).
Im Übrigen müssen sich auch Ärzte - anderen Staatsbürgern vergleichbar, die infolge einer rechtskräftigen Verurteilung ihren Arbeitsplatz verlieren - nach Wiedererteilung der Approbation bzw. Wiedererlangung der Zulassung neu in ihrem Beruf einrichten, und zwar unter den dann herrschenden Bedingungen (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).
Das BSG hat seine Rechtsprechung, nach der im gerichtlichen Verfahren um die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung auch Umstände aus der Zeit nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu berücksichtigen sind, bereits mit Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - aufgegeben.
Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 6. ist nicht veranlasst, da diese keinen eigenen Antrag gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO; BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R
Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der …
Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 20;… BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 16/08 R - BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37; BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 6 KA 37/14 B - Juris RdNr 9) .Zu Recht hat das LSG als maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung des Tatbestandes des § 95 Abs. 6 S 1 SGB V auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung des Beklagten - hier am 28.1.2015 - abgestellt (BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Juris; BSG Beschluss vom 17.1.2018 - B 6 KA 61/17 B; BSG Beschluss vom 22.3.2016 - B 6 KA 69/15 B;… BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 54 f) .
- LSG Hamburg, 07.10.2015 - L 5 KA 20/13
Entzug der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung
Es hat die Klage durch Urteil vom 13. März 2013 (dem damaligen Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestellt am 28. März 2013) abgewiesen: Streitgegenstand sei allein der Beschluss des beklagten Berufungsausschusses, der nicht über einen Widerspruch entschieden, sondern eine eigenständige Sachentscheidung getroffen habe, in der die - rechtlich nun nicht mehr existente - Entscheidung des Zulassungsausschusses aufgegangen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 18).Rechtsgrundlage der angefochtenen Entscheidung des Beklagten sei § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V. Die Klägerin habe jeden der dort enthaltenen möglichen Entziehungsgründen (Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen, Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit, und gröbliche Verletzung vertragsärztlicher Pflichten) verwirklicht, so dass die Zulassung im Wege einer gebundenen Entscheidung (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 17) zu entziehen gewesen sei.
Davon sei auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt werde und dadurch das Vertrauen der vertragsarztrechtlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und/oder die Richtigkeit der Leistungsabrechnung so tiefgreifend und nachhaltig gestört sei, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht zugemutet werden könne (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 20; BSG…, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, juris Rn. 23).
Auch wiederholt unkorrekte Abrechnungen könnten die Zulassungsentziehung rechtfertigen, insbesondere deswegen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaue und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstelle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 21).
Auf Verschulden komme es für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung im Sinne von § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V nicht an (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 21).
Eine Grundlage für eine Vertrauensbasis zwischen der Klägerin und den vertragsarztrechtlichen Institutionen habe im Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten nicht mehr bestanden, wodurch die Zulassungsentziehung trotz ihrer schwerwiegenden Folgen unabdingbar erforderlich geworden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 51, 58).
Die Klägerin erfülle aber auch nicht die Voraussetzungen, unter denen die inzwischen aufgegebene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berücksichtigung von Wohlverhalten noch übergangsweise anzuwenden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 24 ff. und 56), denn die fünfjährige Bewährungszeit seit der Entscheidung des Beklagten sei noch nicht abgelaufen und ein Wohlverhalten lasse sich angesichts fortgesetzter nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung und bestandskräftiger Regresse hohen Umfangs wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise nicht feststellen.
Die Klägerin habe inzwischen auch Wohlverhalten gezeigt, zumal ihr trotz Änderung der einschlägigen Rechtsprechung Vertrauensschutz zuzubilligen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, Rn. 24, 56).
Denn da die Zulassungsgremien weder über einen Beurteilungsspielraum verfügen (zur Eignung des Arztes BSG…, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 6 RKa 34/83, juris, Rn. 13) noch ihnen Ermessen eingeräumt ist (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, juris, Rn. 17), nimmt das Gericht eine in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassende Prüfung vor und vermag die Entziehung einer Zulassung auch mit solchen Aspekten rechtfertigen, auf die sich der Beklagte nicht oder nicht in wesentlicher Hinsicht gestützt hat (…vgl. zum umgekehrten Fall des Nachschiebens von Gründen bei gebundenen Entscheidung Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 54 Rn. 149).
c) Die im vorliegenden Fall vorzunehmende Wohlverhaltensprüfung (allgemein dazu BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) führt zu keinem günstigeren Ergebnis.
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R
Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der …
Im Sozialrecht ist es vielfach erforderlich, zur Ermittlung des Vorliegens eines Tatbestandsmerkmals eine Prognose anzustellen (…vgl zB BSG Urteil vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1 RdNr 18 f;… BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 3 KS 4/13 R - SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 RdNr 23 ff ; BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264 RdNr 28 ff ; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 58 ff ) . - BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 37/14 B
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der …
Danach ist eine Pflichtverletzung gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 20;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30) .
Ebenfalls durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass persönliche Lebensumstände (wie etwa die Erkrankung naher Verwandter, Schul- und Erziehungsprobleme in Bezug auf Kinder oÄ) für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Entziehung der Zulassung vorliegen, ohne Bedeutung sind: Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung iS von § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen (…stRspr, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23, 50 ff; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .
Nach (bisheriger) Rechtsprechung des Senats war - jedenfalls bei einer noch nicht vollzogenen Zulassungsentziehung - zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Arztes in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (…vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 ff;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 54; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 25) .
Hierauf kann sich die Klägerin jedoch schon deswegen nicht berufen, weil der Senat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) aufgegeben hat.
Hinzu kommt, dass auch nach der früheren Rechtsprechung des Senats als "Wohlverhalten" nur ein Verhalten Berücksichtigung finden konnte, welches durch Umstände begründet wurde, die während des Prozesses eingetreten waren (vgl BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 25 mwN) .
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - …
Danach ist eine Pflichtverletzung gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 20;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30;… vgl zuletzt BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 25/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für BSGE und SozR, RdNr 51) .
Ebenfalls durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass auch unverschuldete Pflichtverletzungen zur Zulassungsentziehung führen können (…stRspr, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23, 50 ff; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .
Nach der älteren Rechtsprechung des Senats war - jedenfalls bei einer noch nicht vollzogenen Zulassungsentziehung - zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Arztes in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (…vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 ff;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 54; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 25) .
Hierauf kann sich der Kläger jedoch schon deswegen nicht berufen, weil der Senat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) aufgegeben hat.
Es fehlt aber an der weiteren Voraussetzung für den Vertrauensschutz, nämlich daran, dass die vom Senat für ein "Wohlverhalten" vorausgesetzte "Bewährungszeit" von fünf Jahren seit der Entscheidung des Berufungsausschusses bereits verstrichen sein muss (siehe hierzu BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 56) .
Bereits in der og Entscheidung zur Aufgabe der sog Wohlverhaltensrechtsprechung hat der Senat ferner im Einzelnen aufgezeigt, dass den schwerwiegenden Folgen einer Zulassungsentziehung bereits bei der Entscheidung darüber Rechnung zu tragen ist, ob die Pflichtverletzungen eine Zulassungsentziehung unabdingbar erforderlich macht (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 51) .
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R
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- BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 20/15 R
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- BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 58/13 B
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- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R
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Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - …
- LSG Bayern, 28.06.2017 - L 12 KA 130/16
Falschabrechnungen eines Vertragsarztesals Grund für eine Zulassungsentziehung
- BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur ausschließlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 5 KA 1165/16
Betrügerischer Arzt darf jetzt nur noch als Anwalt tätig sein
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 7 KA 4/20
Entziehung der vertragszahnärztlichen Zulassung (bestätigt) - gröbliche …
- SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 116/19
Wohlverhalten schützt vor Zulassungsentziehung wegen falscher Honorarabrechnung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 11 KA 14/16
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen …
- BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R
Künstlersozialversicherung - Verwaltungsakt über die Feststellung der …
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 11/19 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewerbung von Berufsausübungsgemeinschaften, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem …
- LSG Hessen, 02.04.2014 - L 4 KA 2/13
Hälftige Entziehung der Kassenzulassung einer Psychotherapeutin wegen zu geringem …
- BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 29/14 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Behandlung von Kindern und …
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 6/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzung für Rüge einer …
- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 20/18 B
Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Verletzung der …
- SG Berlin, 09.01.2019 - S 87 KA 77/18
Vertragsarzt - Abrechnungsprüfung - Prüfgremien - Beurteilungsspielraum
- OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15
Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 8 BÄO nach …
- BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18
Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose; …
- SG Kiel, 25.03.2015 - S 14 KA 347/14
- BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
Künstlersozialversicherung - selbstständiger Künstler - Einkommensprognose - …
- BSG, 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Wohlverhalten - Fehlen jeglicher …
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur …
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 P 2949/12
Soziale Pflegeversicherung - ambulanter Pflegedienst - Versorgungsvertrag - …
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 3872/12
- SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
Beziehen rechtskräftiger Verurteilungen im Rahmen der Prüfung - Entzug der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19
Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 11 KA 86/16
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- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund …
- SG Düsseldorf, 03.02.2016 - S 2 KA 165/15
- SG Marburg, 07.09.2016 - S 12 KA 179/16
Weder die Zulassungsgremien noch die Gerichte sind verpflichtet, ein …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 26/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 9/17
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der …
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Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung; Nichtausübung der vertragsärztlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 7 KA 24/12
Entziehung der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung - Dauer des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 45/12
Wer bürgt im MVZ, das in der Gesellschaftsform einer GmbH firmiert?
- LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
- BSG, 17.01.2018 - B 6 KA 61/17 B
Vertragsärztliche Versorgung - Entziehung der Zulassung wegen gröblicher …
- SG Marburg, 24.05.2017 - S 12 KA 137/17
Die Mitglieder des Berufungsausschusses müssen ihren Wohnsitz nicht in dessen …
- VG München, 22.07.2014 - M 16 K 13.5215
Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht); …
- OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20
Zu Entzug und Wiedererteilung der Approbation
- SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
- LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung bei nicht nachgewiesener Fortbildung
- OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund strafgerichtlicher …
- SG Marburg, 04.04.2016 - S 12 KA 827/15
Vertragsarztrecht
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 5 KA 5076/14
Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Nachbesetzung der Stelle eines …
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Nichtausübung der …
- SG Stuttgart, 29.11.2018 - S 5 KA 647/16
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Vermüllung der …
- SG Marburg, 23.05.2016 - S 12 KA 2/16
Fortbildungspflicht: Ignoriert Arzt beharrlich Nachfristen und Warnungen, so ist …
- SG Berlin, 05.03.2020 - S 56 KR 2033/19
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 71/15 B
- SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 2933/12
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Prognose über künftig pflichtgemäßes …
- LSG Bayern, 19.03.2014 - L 12 KA 72/13
Schwierige private Lebensumstände können Vertragsärzte nicht von der Erfüllung …
- SG Nürnberg, 25.01.2017 - S 1 KA 4/16
Zur Berücksichtigung einer nicht fristgerechten Bewerbung um einen hälftigen …
- SG Berlin, 06.05.2015 - S 79 KA 258/13
Einschränkbarkeit der einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erteilten …
- SG München, 19.02.2020 - S 38 KA 511/17
Vertragsarztangelegenheiten: Kein Entzug der Zulassung
- SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausarztes - grds keine …
- SG Hamburg, 27.08.2014 - S 27 KA 76/14
Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
Negative Konkurrentenklage
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 5 KA 17/15
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 31/13 B
- SG München, 27.07.2020 - S 28 KA 228/19
Zulassungsentzug mangels Fortbildung
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 45/13 B
- SG Gelsenkirchen, 14.11.2016 - S 16 KA 5/14
Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen …
- LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
Vertragsarztangelegenheiten; Keine rückwirkende Aufhebung einer …
- LSG Bayern, 10.10.2018 - L 12 KA 10/18
Vertragsarztsitz, Ärzte-ZV, Hälftiger Versorgungsauftrag, Nebenbestimmung, …
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
Berechtigung des Sozialgerichts zur Aufhebung von Beschlüssen der Gemeinsamen …
- LSG Hamburg, 25.11.2015 - L 5 KA 1/15
Regressanspruch der Krankenkasse aufgrund einer Zielfeldprüfung für das …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund unerlaubter Abgabe …
- LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 52/15
Ein Ruhen der Zulassung als Vertragsarzt kann nicht beantragt werden, wenn die …
- LSG Hamburg, 25.11.2015 - L 5 KA 52/14
Überschreitung des Zielwerts bei der Verordnung inhalativer Glucocorticoide durch …
- BSG, 12.05.2015 - B 6 KA 54/14 B
Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Zulassung zur privatrechtlichen Übertragung …
- LSG Bayern, 16.07.2014 - L 16 AS 518/13
Berufung, Grundsicherung, Arbeitsuchender, Leistungsausschluss, …
- SG Dresden, 16.04.2019 - S 25 KA 55/19
- SG Berlin, 13.03.2019 - S 83 KA 328/17
Vertragsärztliche Versorgung - Prüfungsstelle ist nicht zuständig für reine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
Vertragsarztrecht; Zulassungsanspruch; Teilnahme an der vertragsärztlichen …
- LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
Vertragsarztrecht: Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - L 7 KA 12/20
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2017 - L 11 KA 38/17
Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit; …
- SG Marburg, 14.11.2012 - S 12 KA 879/11
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Entziehung des hälftigen …
- SG Berlin, 09.01.2019 - S 87 KA 325/17
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verfahren vor den Prüfgremien - Bezug allein auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - L 11 KA 69/17
- SG Düsseldorf, 20.09.2017 - S 2 KA 16/17
Wegen Betrugs verurteilter Arzt ist ungeeignet für die vertragsärztlche …
- LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 24/17
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen fehlendem Nachweis der Fortbildung - …
- SG Hamburg, 17.10.2014 - S 3 KA 159/11
Rechtmäßigkeit eines gegenüber einer Berufsausübungsgemeinschaft von Fachärzten …
- SG Nürnberg, 27.10.2021 - S 13 KA 9/17
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 18/16
- SG Stuttgart, 20.11.2014 - S 11 KA 5763/14
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2018 - L 4 P 2655/18
- SG München, 25.06.2013 - S 38 KA 5151/10
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 11 KR 3290/12
- SG Nürnberg, 27.10.2021 - S 13 KA 8/19
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Köln, 23.11.2020 - S 40 KA 8/19
- SG Hamburg, 30.04.2014 - S 27 KA 49/11
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Zielfeldprüfung gegenüber einem Vertragsarzt
- SG Dortmund, 17.01.2018 - S 16 KA 115/15
- SG Dortmund, 10.01.2018 - S 16 KA 55/15
- SG Hamburg, 30.04.2014 - S 27 KA 55/11
Rechtmäßigkeit einer Zielfeldprüfung bei einer ärztlichen …