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   BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 52/03 B   

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BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 52/03 B (https://dejure.org/2003,18928)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2003 - B 6 KA 52/03 B (https://dejure.org/2003,18928)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2003 - B 6 KA 52/03 B (https://dejure.org/2003,18928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einführung der Praxisbudgets zum 1. Juli 1997 und ihre Ausgestaltung durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) - Festsetzung eines vertragsärztlichen Honorars bzw. des Praxisbudgets für einen Arzt mit Doppelzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arithmetischer Mittelwert bei Doppelzulassung in der Vertragsärztlichen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 62/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - keine gleichzeitige Teilnahme an

    Die Rechtsprechung des Senats zur Möglichkeit einer Zulassung für mehrere Fachgebiete steht dem nicht entgegen, da in den entschiedenen Fällen jeweils alle von einer sog "Doppelzulassung" erfassten Fachgebiete nur dem fachärztlichen Versorgungsbereich unterfielen (vgl BSG Urteil vom 28.9.2016 - B 6 KA 1/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 30 RdNr 30: Frauenheilkunde und Anästhesiologie; BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 6 KA 2/10 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23: Augenheilkunde und Neurologie; BSG Beschluss vom 24.9.2003 - B 6 KA 52/03 B - Juris RdNr 10: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie; BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 53/98 R - SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94: Orthopädie und Chirurgie; BSG Urteil vom 20.1.1999 - B 6 KA 78/97 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104 f: Urologie und Chirurgie) .
  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 100/09

    Ein Vertragarzt mit Doppelzulassung darf auch in beiden Fachgebieten abrechnen;

    Dazu gehören auch Ärzte mit verschiedenen Gebietsbezeichnungen im Bereich der Nervenheilkunde (vgl. BSG, Beschluss vom 24. September 2003, B 6 KA 52/03 B, für eine "als Nervenärztin und Psychiaterin (Doppelzulassung) zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Klägerin" - Juris Rdnr. 1).

    Eine solche enthielten z. B. die Allgemeinen Bestimmungen des EBM-Ä in Zusammenhang mit der Berechnung der Praxisbudgets, wonach bei einer Doppelzulassung auf den arithmetischen Mittelwert der entsprechenden arztgruppenbezogenen Fallpunktzahlen abgestellt wurde (BSG, Urteil vom 20. Januar 1999, B 6 KA 78/97 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 20; Beschluss vom 24. September 2003, B 6 KA 52/03 B, Juris), wobei derartige Regelungen allerdings ihrerseits Ausnahmeregelungen für atypische Fallgestaltungen und Härtefälle vorsehen mussten (BSG a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 60/03

    Bemessung qualifikationsgebundener Zusatzbudgets in der vertragsärztlichen

    Denn das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Januar 1999 die für die FPZen der Praxisbudgets getroffene Regelung der Ziffer 1.6.2 als Beispiel einer derartigen ausdrücklichen normativen Grundlage benannt; hieran hat es auch in seinem zwischenzeitlich - zur EBM-Budgetierung im Quartal III/98 - ergangenen Beschluss vom 24. September 2003 - B 6 KA 52/03 B - festgehalten.
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BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - B 6 KA 52/03 B (https://dejure.org/2003,43282)
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