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   BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B   

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https://dejure.org/2009,16133
BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B (https://dejure.org/2009,16133)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B (https://dejure.org/2009,16133)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 6/09 B (https://dejure.org/2009,16133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Krankenkasse zur Informationsweitergabe; Erforderlichkeit einer vertraglichen Vereinbarung; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

  • Judicialis

    SGG § 128 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 3; ; GG Art 103 Abs 1; ; SGB V § 76 Abs 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Krankenkasse zur Informationsweitergabe; Erforderlichkeit einer vertraglichen Vereinbarung; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Anforderungen an eine Verfahrensrüge; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Auch wenn die behauptete Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots zusätzlich unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs gewürdigt wird (vgl BVerfG [Kammer] NJW 2009, 1585, 1586), fehlen Darlegungen dazu, dass es sich hierbei um wesentliche, den Kern ihres Vorbringens betreffende Umstände gehandelt hat.

    Sie hat aber nicht dargetan, inwiefern es sich dabei um einen für ihre Rechtsverteidigung wesentlichen Vortrag von zentraler Bedeutung handelte, mit dem sich das LSG zwingend in den Entscheidungsgründen ausdrücklich hätte auseinandersetzen müssen (vgl BVerfGK 10, 41 = DVBl 2007, 253 RdNr 22 f; BVerfG [Kammer] NJW 2009, 1585, 1586).

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Einen Beweisantrag, den sie - bei anwaltlicher Vertretung - in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht aufrechterhalten hätte, hat sie nicht benannt (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5); ein solcher ist auch weder der Sitzungsniederschrift noch dem LSG-Urteil zu entnehmen.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet und zudem dargelegt werden, inwiefern diese in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Zudem muss er die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dartun und darüber hinaus darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4, jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kap IX RdNr 202 ff).
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet und zudem dargelegt werden, inwiefern diese in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, jeweils mwN).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Entsprechende bundesmantelvertragliche Regelungen, die vor allem auch dem Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung tragen müssten (vgl hierzu Senatsurteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R - SozR 4-2500 § 295 Nr. 2, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen), sind bislang jedoch noch nicht abgeschlossen worden (s hierzu Hesral in Schlegel/Voelzke/Engelmann [Hrsg], juris Praxiskommentar SGB V, 2008, § 76 RdNr 37).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Sie hat aber nicht dargetan, inwiefern es sich dabei um einen für ihre Rechtsverteidigung wesentlichen Vortrag von zentraler Bedeutung handelte, mit dem sich das LSG zwingend in den Entscheidungsgründen ausdrücklich hätte auseinandersetzen müssen (vgl BVerfGK 10, 41 = DVBl 2007, 253 RdNr 22 f; BVerfG [Kammer] NJW 2009, 1585, 1586).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Wer den Zulassungsgrund der Divergenz geltend machen will, muss gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 iVm § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG in seiner Beschwerdebegründung entscheidungstragende Rechtssätze im Berufungsurteil und in einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberstellen und näher darlegen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4; Nr. 13 RdNr 17).
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Es ist zweifelhaft, ob hiermit überhaupt eine abstrakte, vom Einzelfall losgelöste und verallgemeinerungsfähige Rechtsfrage zur Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen benannt ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 5; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 7 sowie § 162 RdNr 3 ff) oder vielmehr eine Tatfrage im Zusammenhang mit der Beurteilung einer konkreten Sachverhaltskonstellation angeführt wird.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B
    Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG [Kammer] SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f; Nr. 16 RdNr 4).
  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91

    Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung -

  • BSG, 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B

    Kostenerstattung für eine Behandlung mit Transkornealer

    Im Übrigen ist es für eine Divergenzrüge nicht ausreichend, wenn nur die im Einzelfall als fehlerhaft gerügte Anwendung eines höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (sog bloße Subsumtionsrüge, stRspr, vgl nur BSG Beschlüsse vom 9.4.2008 - B 6 KA 18/07 B - juris RdNr 17 und vom 17.6.2009 - B 6 KA 6/09 B - juris RdNr 16) .
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 65/17 B

    Kostenerstattung für Leihgebühr und Kaufpreis einer Orthese "Walk Aide"

    Die von der Beklagten vermeintlich vorgetragene Unrichtigkeit der Berufungsentscheidung kann daher die Zulassung der Revision nicht begründen (zur bloßen Subsumtionsrüge so die stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 6/09 B - RdNr 16 ff mwN).
  • BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Eine solche bloße "Subsumtionsrüge" erfüllt aber nicht die Darlegungsanforderungen für eine Rechtsprechungsabweichung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG (stRspr, vgl nur BSG Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 6/09 B - Juris RdNr 16 mwN).
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